OLs für Oldenburg. Informationen zur Genussschein-Ausgabe. Intro



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Transkript:

OLs für Oldenburg Informationen zur Genussschein-Ausgabe Intro Gegründet im Dezember 2010 hat die OLs Oldenburger Brauerei GmbH bis heute eine enorme Entwicklung durchlaufen. Sie ist zwar noch immer eine Hinterhof-Brauerei, ihre Akzeptanz geht jedoch schon weit über die Oldenburger Stadtgrenzen hinaus. Wurden anfänglich nur die 2 Liter-Siphons sowie Party-Fässer abgefüllt, kamen nach kurzer Zeit bereits die 0,33 l-bügelverschluß-flaschen im 12er Kasten dazu. Das Bier mit Herzblut gebraut, die Flaschen mit der kleinen Reinigungsmaschine gereinigt, gefüllt mit einem alten Rundfüller (mal zu viel Kohlensäure, mal zu wenig) und schließlich von Hand etikettiert - real handmade! Aber auf Dauer nicht durchzuhalten. Insbesondere dann nicht mehr, als der Handel auf das Flaschenbier aufmerksam und das OLs in Oldenburg schnell bekannt wurde. Wie weitermachen? Lohnbrauen, also woanders das leckere OLs-Flaschenbier brauen und füllen lassen? So konnte es aber ohnehin nicht weitergehen, da alles irgendwie viel zu klein und nicht richtig wirtschaftlich. Okay, los gings, etwa 3 Jahre lang mit der Schaumburger Brauerei, bis sie leider das Insolvenzverfahren einleiten mußte. Neue Suche, mehr Glück? Ja, mit dem Einsiedler Brauhaus in Chemnitz. Stimmt, das ist weit weg - näher geht es aber im Moment nicht, da wir keine Brauerei gefunden haben, die recht kleine Mengen nach unseren Rezepturen brauen würde. Die Entwicklung ist jedenfalls hochdynamisch bis chaotisch und wir sind sehr gespannt, wie sich die Marke entwickelt. Wenn es Sinn macht, bauen wir gerne zu gegebener Zeit (mit Eurer Hilfe) eine neue Brauerei. Die Faßbiere brauen wir weiterhin vor Ort am Stau/ Ecke Rosenstraße. Dort können wir auch kleine Mengen brauen, um etwas auszuprobieren. Mit dem OLs Brauhaus haben wir seit über zwei Jahren die Möglichkeit, verschiedene Biere frisch auszuschenken. Dort könnt Ihr sie in entspannter Umgebung genießen. Wenn sie richtig gut ankommen, finden sie vielleicht auch den Weg in die Flasche. Das wünschen wir uns.

Warum geben wir Genussscheine aus? Damit es immer OLs in Oldenburg gibt! Um die Nachfrage nach unseren Bieren zuverlässig befriedigen zu können, müssen wir kontinuierlich investieren. Deine Investition in die OLs-Brauerei soll es uns ermöglichen, das bestehende Sortiment weiterhin anzubieten und weitere tolle Biere zu entwickeln. Wir hoffen dann auch die Märkte und Gastronomien aufschalten zu können, die wir bislang aus Kapazitätsgründen nicht beliefern konnten. Wozu wird das eingenommene Kapital eingesetzt? In erster Linie werden wir hiervon Kästen und Flaschen kaufen, damit es keine Engpässe mehr im Handel gibt. Ferner möchten wir auch Fässer anschaffen, da auch hier die Nachfrage kontinuierlich steigt. Einen Teil des Kapitals legen wir einfach zurück, um weniger anfällig zu sein für Forderungsausfälle. An wen richtet sich das Angebot? An alle OLs-affinen Bierliebhaber, die unsere Leidenschaft für gutes Bier teilen und in ein dynamisches Kleinunternehmen investieren möchten. Dabei solltest Du Dir sorgfältig überlegen, ob Du Dir das leisten kannst und das Risiko eines möglichen Verlustes des eingesetzten Kapitals eingehen möchtest. Warum ein 400 EUR-Genussschein? Weil wir zum einen eine attraktive Verzinsung bieten möchten und zum anderen den Verwaltungsaufwand hierfür gering halten wollen. Bei einer Verzinsung von 7,5 % p.a. entspräche dies 30,00. Da die Rendite ausschließlich in flüssiger Form ausgeschüttet wird, sind das beispielsweise zwei 24er Kästen Bier (ohne Pfand) oder ein 10 l-partyfaß. Wie wird die Rendite ausgezahlt? Die Rendite wird einmal im Jahr in Naturalien, also in Bier, ausgezahlt. Der/ die Genussschein-Inhaber/ in erhält jährlich zwei Biermarken über je 15,00 per Post zugestellt. Diese können dann in der Brauerei oder bei von uns autorisierten Unternehmen eingelöst werden. Wie kannst Du Genussscheine erwerben? Indem Du uns Deinen Namen und Adresse sowie den Nennbetrag von 400,00 EUR bzw. je nach Anzahl Deiner Genussschein-Wünsche ein Vielfaches davon auf unser Konto überweist (siehe Genussschein-Bedingungen). Als Verwendungszweck bitte Deinen Namen angeben, damit wir dies auch zuordnen können. Sobald der Betrag eingegangen ist und wir Deine Kontaktdaten vorliegen haben, wird Dir der Genussschein zugestellt. Danke & Glückwunsch! Euer Braumeister Josef Herzog

Bedingungen für den Genussschein der OLs Oldenburger Brauerei GmbH, Stau 25/27, 26122 Oldenburg 1. Genussscheine (1) Die OLs Oldenburger Brauerei GmbH - nachfolgend Gesellschaft genannt gibt Genussscheine im Gesamtnennbetrag von EUR 100.000,00 zu den nachfolgenden Bedingungen aus. (2) Die Genussscheine werden auf den Namen der Erwerberin bzw. des Erwerbers - nachfolgend Genussscheininhaber - ausgestellt und sind eingeteilt in 250 Stück über je EUR 400,00 Nennbetrag. (3) Die Genussscheine sind verbrieft in nummerierten Einzelurkunden über je EUR 400,00. Die Urkunden tragen die Unterschrift des Geschäftsführers der Gesellschaft. (4) Die Genussscheine können vom 15.07.2015 bis zum 15.10.2015 gezeichnet werden. Das Angebot ist nur in Deutschland gültig. 2. Antrag (1) Der Genussscheininhaber erwirbt den Genussschein durch den Genussschein-Antrag und dessen Annahme durch die Gesellschaft. Der Genussscheinantrag gilt als angenommen, wenn der Nennbetrag eingezahlt und die Gesellschaft den Genussschein übersandt hat. (2) Die Gesellschaft kann dem Antrag widersprechen. In diesem Fall verpflichtet sich die Gesellschaft den Einzahlungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Kontogutschrift zurück zu überweisen und dem Einzahler/ der Einzahlerin schriftlich per Post oder per email über die Stornierung zu informieren. Hierbei hat der Einzahler/ die Einzahlerin keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. 3. Erwerb und Ausgabe (1) Der Genussscheininhaber führt der Gesellschaft Genussrechtskapital im Nennwert von EUR 400,00 je Genussschein zu. Das Genussrechtskapital ist auf das Konto der Gesellschaft zu zahlen bei der Oldenburgischen Landesbank AG IBAN DE51 2802 0050 1428 1406 00 BIC OLBODEH2XXX (2) Nach Eingang der Überweisung sowie des Genussscheinantrages wird der Erwerberin/ dem Erwerber der Genussschein unverzüglich zugestellt. (3) Der Genussscheininhaber ist verpflichtet, der Gesellschaft insbesondere Änderungen seiner Anschrift und anderer wichtiger Daten unverzüglich per email mitzuteilen. 4. Keine Gesellschafterrechte (1) Die Genussscheine gewähren keine Gesellschafterrechte, insbesondere kein Stimmrecht, keine Mitwirkungsrechte, keine Auskunftsrechte, kein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen und keinen Anspruch auf Beteiligung am Abwicklungserlös bei Auflösung der Gesellschaft. 5. Ausschüttung (1) Der Genussscheininhaber erhält pro Genussschein ab Ausstellungsdatum pro Jahr eine feste Rendite in Form von zwei Biermarken über je EUR 15,00. Die Versendung erfolgt mit einfachem Brief. (2) Die Biermarken können nur in der OLs Oldenburger Brauerei und von ihr autorisierten Unternehmen (siehe Internetseite der OLs Oldenburger Brauerei) ausschließlich für Bier eingelöst werden. Jegliche Bargeldauszahlung wird ausgeschlossen. (3) Es bestehen keine weiteren Rechte oder Pflichten vermögensrechtlicher Natur. 6. Laufzeit und Kündigung (1) Die Mindestlaufzeit dieses Genussscheines beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Genussscheininhaber mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per Post oder per email zu erfolgen. (2) Bei einvernehmlicher Einigung über eine Kündigung vor Ablauf der fünfjährigen Bindungs-

frist ist eine Ausschüttung in Form von Biermarken möglich. (3) Die Gesellschaft kann die Genussscheine aus wichtigem Grunde mit Wirkung zum Jahresende kündigen. Ein wichtiger Grund liegt in der Verletzung der Genussscheinbedingungen oder in einem groben Verstoß gegen die Gesellschaftsinteressen. 7. Rückzahlung (1) Im Falle einer Beendigung des Genussrechtsverhältnisses durch Kündigung oder Liquidation hat die Gesellschaft die Genussscheine zum Nennbetrag einzulösen. (2) Der Einlösungsbetrag ist im Falle der wirksamen Kündigung zum Ende des folgenden Kalenderquartals zahlbar. (3) Werden nicht mind. 33 % des angestrebten Genussrechtskapitals erreicht, behält sich die Gesellschaft vor, das eingenommene Kapital an die jeweiligen Genussscheininhaber mit einer Verzinsung von 1 % p.a. zurückzuzahlen. 8. Rang der Genussscheine (1) Die Genussscheininhaber treten gegenüber allen anderen Gläubigern der Gesellschaft im Rang zurück. Die Ansprüche der Genussscheininhaber werden aber vor den Ansprüchen der Gesellschafter befriedigt. Im Fall der Liquidation der Gesellschaft gewähren Genussscheine keine Anteile am Liquidationserlös. 9. Ausgabe weiterer Genussscheine (1) Die Gesellschaft behält sich vor, weitere Genussscheine zu gleichen oder anderen Bedingungen auszugeben. (2) Die Genussscheininhaber haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Ausschüttungsansprüche vorrangig vor den Ausschüttungsansprüchen bedient werden, die auf weitere Genussscheine entfallen. 10. Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen der Gesellschaft, welche die Genussrechte betreffen, erfolgen individuell per email oder im allgemeinen auf der Internetseite der OLs Oldenburger Brauerei. 11. Teilunwirksamkeit (1) Soweit einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Genussscheinbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. 12. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand (1) Die Genussscheinbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus den in diesen Genussscheinbedingungen geregelten Rechtsverhältnissen ergeben, bestimmt sich nach dem Sitz der OLs Oldenburger Brauerei GmbH, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen. Oldenburg, den 15.07.2015 Josef Herzog

Genussschein-Antrag Hiermit zeichne ich (Anzahl eintragen) Genussscheine im Nennwert von je 400,00 EUR der OLs Oldenburger Brauerei GmbH. Name: Adresse: Telefon: email: Den Nennbetrag überweise ich unverzüglich. Ich bestätige hiermit, daß ich voll geschäftsfähig bin. Die Genussschein-Bedingungen habe ich gelesen und bin damit einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Senden an: email: genussschein@ols-brauerei.de oder Fax: 0441 350182 03 oder Post: OLs Oldenburger Brauerei GmbH Stau 25/27, 26122 Oldenburg