Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung



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Transkript:

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung der Überbauung "Arnistrasse" zu erteilen. Die Gemeindeversammlung hat die Baureglements- und Zonenplanänderung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Änderungen der Rahmenbedingungen (Anhang 1) sowie die geringfügige Änderung des Zonenplanes am 5. Dezember 2003 genehmigt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, hat die Baureglements- und Zonenplanänderung in Anwendung von Artikel 61 BauG am 19. Ja-nuar 2004 genehmigt. Diese Baureglements- und Zonenplanänderung bildete die Grundlage für den Erlass der Überbauungsordnung mit Strassenplan Nr. 9 Arnistrasse. Überbauungsordnung (mit Strassenplan) Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung mit Strassenplan Nr. 9 Arnistrasse am 12. Dezember 2003 genehmigt. Erschliessung Die Erschliessung umfasst die Zufahrtsstrasse, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Energieversorgung. Das gesamte Baugrundstück ist erschlossen (Basiserschliessung). Die Erstellung sämtlicher Erschliessungsanlagen wird zwischen den Parteien mit einem Infrastrukturvertrag geregelt. Erschliessungspflicht Die Gemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die gesamten Bauzonen innert 15 Jahren seit rechtskräftiger Ortsplanung mit Strassen, Elektrizität, Kanalisations- und Wasserleitungen zu erschliessen. Diese Erschliessungspflicht umfasst die Erstellung der Basis- und Detailerschliessungsanlagen, nicht aber der Hauszufahrten und Hausanschlüsse, welche privat sind. Die Grundeigentümer haben grundsätzlich einen Erschliessungsanspruch. Die öffentlichen Erschliessungsanlagen sind so nahe an die Baugrundstücke heran zu bauen, dass der Grundeigentümer aus eigener Kraft und ohne unverhältnismässige Kosten den Anschluss selbst herstellen kann. Basiserschliessung Die Basiserschliessung umfasst alle Strassen, Leitungen und Kanäle, welche zu den Hauptsträngen zu rechnen sind, sowie die dazugehörenden Einrichtungen. Die Basiserschliessung ist für das gesamte Baugrundstück vorhanden. Detailerschliessung Detailerschliessungen sind alle anderen öffentlichen Erschliessungsanlagen, soweit sie nicht Basiserschliessungen oder private Hauszufahrten / Hausanschlüsse darstellen.

Die Abklärungen bei der Kantonalen Planungsgruppe Bern, Zieglerstrasse 34, 3007 Bern, haben ergeben, dass die Gemeinde eine Erschliessungspflicht hat und die Detailerschliessungsanlagen bauen und finanzieren muss. Erschliessungsanlagen (Gesamtübersicht) Zufahrtsstrasse / Wendeplatz (Niesenweg) Fusswege / Platz Zufahrtsstrasse (Arnistrasse) Kantonsstrasse / Gehweg Wasserversorgung (Trink- und Löschwasser) Abwasserentsorgung (Schmutz- und Meteorwasser) Elektrizitätsversorgung Folgende Erschliessungsanlagen werden von der Grundeigentümerin / Bauherrschaft erstellt und finanziert resp. mitfinanziert: Zufahrtsstrasse / Wendeplatz (Niesenweg) Fusswege / Platz Die Bauherrschaft plant und baut die Verlängerung des Niesenweg mit Wendeplatz. Sämtliche Kosten für die Erstellung dieser Detailerschliessungsstrasse werden zu 100 % überwälzt, d.h. die Erstellung und Finanzierung erfolgt vollumfänglich durch die Bauherrschaft. Die Bauherrschaft plant und baut die zwei öffentlichen Gehwege. Sämtliche Kosten für die Erstellung dieser Detailerschliessungsanlage wurden zu 100 % überwälzt, d.h. die Erstellung und Finanzierung erfolgt vollumfänglich durch die Bauherrschaft. Zufahrtsstrasse (Arnistrasse) Bei der Zufahrtsstrasse sowie bei der Ein- und Ausfahrt in die Kantonsstrasse (Arnistrasse) handelt es sich um arealinterne Erschliessungsanlagen, d.h. diese Anlagen werden von der Bauherrschaft finanziert. Sie bleiben im Eigentum der Privaten und sind von diesen zu unterhalten. Kantonsstrasse / Gehweg Die Bauherrschaft beteiligt sich an den Kosten für die Anpassungen der Kantonsstrasse (Gehweg und Fussgängerinseln). Sie wird die Anpassungen mit dem Tiefbauamt / Oberingenieurkreis II, Bern, koordinieren. Die Erschliessung des Baugrundstückes mit Elektrizität erfolgt nach den Reglementsbestimmungen. Die Bauherrschaft übernimmt die Grabarbeiten und das Verlegen der Kabelschutzrohre. Folgende Erschliessungsanlagen werden von der Einwohnergemeinde Biglen erstellt und finanziert resp. mitfinanziert: Wasserversorgung (Trink- und Löschwasser) Die Gemeinde plant, baut und finanziert die nötigen öffentlichen Wasserleitungen mit 2 Hydranten. Die Gesamtlänge der notwendigen Wasserleitungen beträgt 182 m.

Abwasserentsorgung (Schmutz- und Meteorwasser) Die Gemeinde plant, baut und finanziert die nötigen öffentlichen Abwasserleitungen (Schmutzwasser, Meteorwasser). Das Meteorwasser ist zu versickern (Grundsatz). Sofern jedoch die Bodenuntersuchungen im Winter 2004/2005 ergeben, dass das Erdreich nicht oder nur ungenügend sickerfähig sein sollte, werden die Meteorwasserleitungen gebaut. Kantonsstrasse / Gehweg Die Einwohnergemeinde Biglen muss sich gestützt auf das Strassenfinanzierungsdekret vom 12. Februar 1985 mit 40 % am Kantonsbeitrag beteiligen. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe (übergeordnetes Recht). Die Erschliessung des Baugrundstückes mit Elektrizität erfolgt nach den Reglementsbestimmungen. Die Kosten für die Rohre und das Kabel (inkl. Einzug) werden von der Energieversorgung Biglen getragen. Kostenübersicht Die Kostenübersicht sieht wie folgt aus: Wasserversorgung (Trink- und Löschwasser) Trinkwasserleitungen Fr. 52'200. Honorar Fr. 8'000. Unvorhergesehenes Fr. 5'000. Mehrwertsteuer Fr. 4'800. Total Fr. 70'000. Abwasserentsorgung (Schmutz- und Meteor-wasser) Schmutzwasserleitungen Fr. 109'800. Honorar Fr. 11'000. Unvorhergesehenes Fr. 9'200. Mehrwertsteuer Fr. 10'000. Total Fr. 140'000. Meteorwasserleitungen Fr. 93'400. Honorar Fr. 10'000. Unvorhergesehenes Fr. 8'300. Mehrwertsteuer Fr. 8'300. Total Fr. 120'000. Verteilkabine / Schächte Fr. 24'000. Kabel / Tiefbau Fr. 29'000. Leitungen Fr. 5'000. Total Fr. 58'000. Gesamtkosten (Zusammenfassung)

Die Übersicht der Gesamtkosten sieht wie folgt aus: Wasserversorgung Fr. 70'000. Abwasserentsorgung Fr. 140'000. (Schmutzwasser) Abwasserentsorgung Fr. 120'000. (Meteorwasser) Fr. 60'000. Gesamttotal (aufgerundet) Fr. 390'000. Finanzielle Auswirkungen bei Beschlüssen Bei Beschlüssen, die unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Aufwendungen oder Erträgen für die Gemeinde verbunden sind, ist das beschlussfassende Organ vorgängig über die Kosten, die Folgekosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht zu orientieren (Gemeindeverordnung Artikel 58). Kapitalkosten Spezialfinanzierung Werterhalt / Abschreibungen Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt der Wasserversorgung erhöht sich durch diese Investition um Fr. 875.-- pro Jahr (1.25 % von Fr. 70'000.--). Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt der Abwasserentsorgung erhöht sich durch diese Investition um Fr. 3'250.-- pro Jahr (1.25 % von Fr. 260'000.--). Die Abschreibungen in der Elektrizitätsversorgung betragen 10 % vom Buchwert / Restbuchwert. Die Abschreibungen betragen somit im Jahr 2005 Fr. 6'000.--, im Jahr 2006 Fr. 5'400.--, im Jahr 2007 Fr. 4'860.--, im Jahr 2008 Fr. 4'374.--, im Jahr 2009 Fr. 3'937.-- usw.) Zinsen (mit 3 % verrechnet) Jahr 2005 Fr. -. Jahr 2006 Fr. 11'700. Jahr 2007 Fr. 11'400. Jahr 2008 Fr. 11'100. Jahr 2009 Fr. 10'840. Betriebskosten Personalkosten Wegfallende Kosten / Folgeerträge Finanzierung Die Planung und Erstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen stellen grundsätzlich eine Gemeindeaufgabe darf. Die Gemeinde muss für diese Kosten aufkommen.

Zur Finanzierung dieser Kosten stehen der Gemeinde in den Bereichen Wasser, Abwasser und Energie einmalige Anschlussgebühren zu. Es wird mit folgenden einmaligen Anschlussgebühren gerechnet (Basis = 14 Wohneinheiten): Wasserversorgung Anschlussgebühren Fr. 106'400. (Trinkwasser) Anschlussgebühren Fr. 46'200. (Löschbeitrag) Abwasserentsorgung Anschlussgebühren Fr. 179'200. Elektrizitätsversorgung Kostenbeitrag Fr. 24'100. (Hausanschluss) Netzkostenbeitrag Fr. 6'000. Es wird mit folgenden Subventionen gerechnet: Beitrag für 2 Hydranten Fr. 6'000. Gesamttotal Fr. 367'900. Auswirkungen Das Gesamtprojekt ist im Finanzplan 2005 2009 im Jahr 2005 enthalten. Die Investition ist finanziell tragbar.