22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung Brandenburg - Brandenburger Geodätentag - Länderbericht Niedersachsen Aktuelle Entwicklungen im amtlichen Vermessungsund Geoinformationswesen
Agenda Organisation der amtlichen Vermessung und Geoinformation in Niedersachsen Neufassung des NÖbVIG Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (LiegVermErl) Abruf von FODIS durch Aufgabenträger nach 6 NVermG Amtliche Karte 1:5000 Aufbau von 3-D-Daten - Airborne Laserscan-Verfahren Zusammenarbeit mit Brandenburg 2
Organisation der amtlichen Vermessung und Geoinformation in Niedersachsen Aurich Otterndorf Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Lüneburg Oldenburg Sulingen Osnabrück Hameln Braunschweig 9 Regionaldirektionen - rd. 1500 VZE an 53 Standorten (Stand: 1.1.2015) 1 Landesvermessung und Geobasisinformation (Landesbetrieb) - rd. 210 VZE (Stand: 1.1.2015) Northeim seit 01.07.2014 3
Vermessungsstellen in Niedersachsen Sitz der Regionaldirektion Katasteramt Sitz der/s ÖbVI Andere behördliche Vermessungsstelle (abvst) Anzahl der Vermessungsstellen 9 Regionaldirektionen an 53 Standorten 100 ÖbVI in 69 Büros 10 andere behördl. Verm.stellen, o davon 5 komm. Verm.stellen Stand: 01.09.2015 4
Neufassung des NÖbVIG Bisherige rechtliche Grundlage: Nds. Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und ingenieure (NÖbVIngG v. 16. Dezember 1993) Vorgehen: Erarbeitung des Gesetzentwurfs mit parallelem Abstimmungsprozess mit BDVI Landesgruppe Niedersachsen Sachstand: referatsinterne Abstimmung von Gesetzentwurf und Begründung Referentenentwurf in Endabstimmung, Abstimmung mit Hausspitze läuft 5
Neufassung des NÖbVIG Erfordernis und Ziele der Neufassung Europarechtliche Vorgaben Zulassungsvoraussetzungen: EU-Bürger Veränderungen Bundes- und Landesrecht Aktuelle Rechtsprechung Reformierte Studienabschlüsse (Bestellungsvoraussetzungen) Fachliche Erfordernisse Deregulierung und Bürokratieabbau 6
Neufassung des NÖbVIG Erfordernis und Ziele der Neufassung Bestellungsvoraussetzungen Master oder Bachelor im Studiengang Geodäsie und Geoinformatik Vermessungswesen gleichwertiger Studiengang Laufbahnprüfung der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen Praxiszeit: Laufbahnprüfung LG 2, 2. EA + 1 Jahr Praxis Laufbahnprüfung LG 2, 1. EA + 6 Jahre Praxis + zusätzliche Qualifizierung Mindestens ein halbes Jahr soll bei einer bestellten Person abgeleistet sein, Praxiszeit darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. 7
Neufassung des NÖbVIG Erfordernis und Ziele der Neufassung Veränderungen Bundes- und Landesrecht Entfall der Staatshaftung (ÖbVI haften bei Amtspflichtverletzungen selbst) Kein Widerruf der Bestellung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Widerruf der Bestellung bei Eintragung in das Schuldnerverzeichnis Abweisung des Insolvenzverfahren mangels Masse Versagung der Restschuldbefreiung 8
Neufassung des NÖbVIG bisherige Begriffe: Bürogemeinschaft (Sozietät) in anderen Ländern: u. a. Kooperationen künftig: berufliche Bindungen (GbR) mit anderen ÖbVI in gemeinsamen Geschäftsräumen zulässig (genehmigungspflichtig) berufliche Bindungen von ÖbVI an unterschiedlichen Amtssitzen als Bürogemeinschaft nicht zulässig im privatrechtlichen Bereich möglich Diskussionsstand: lediglich begriffliche Veränderung Anpassung an Status quo 9
Neufassung des NÖbVIG Erfordernis und Ziele der Neufassung Deregulierung und Bürokratieabbau (Wegfall v. Genehmigungen) ÖbVI kann Fachkräfte eigenverantwortlich einsetzen, schriftl. Arbeitsvertrag, Entfall der Genehmigung des Einsatzes von Fachkräften (Befugnis zur Vermessung von Liegenschaften ist im LiegVermErlass (Anlage 1) geregelt. Vertretungsfall > 3 Wochen ist anzuzeigen, bei Zeitraum > 3 Monate genehmigungspflichtig 10
Neufassung des NÖbVIG Erfordernis und Ziele der Neufassung Ersatzvornahme möglich, wenn ein ÖbVI einer Weisung der Aufsichtsbehörde, die die Amtsausübung betrifft, nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt Aufsichtsbehörde kann auf Kosten des ÖbVI die Maßnahme selbst durchführen oder durchführen lassen Ziel: weitere Stärkung von ÖbVI und amtlichem Vermessungswesen 11
Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (LiegVermErl) Vorschriftenstruktur: Erhebung Führung Bereitstellung Ziele: Zusammenfassung von Fachvorschriften Aktualität von Gebäudevermessungen Harmonisierung von Sonderungen ALKIS-Einführung: Netzpunkte Liegenschaftskataster sowie begriffliche Anpassungen Neuregelung der Befugnisse für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und für die Erteilung der Fertigkeitsaussage Neuregelung hinsichtlich des Umfangs bei Grenzfeststellungen (Feststellung des Umrings in Bodenordnungsverfahren Flurbereinigung, Umlegung) dadurch: Stärkung der Amtlichkeit Nds. MBl. v. 24.06.2015, Nr. 23/2015, S. 683 12
Abruf von FODIS durch Aufgabenträger nach 6 NVermG Sachstand Ziel: Aufgabenträger rufen Dokumente aus dem Fortführungsinformationssystem (FODIS) für die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen selbst ab. Abruf durch ÖbVI soll auf freiwilliger Basis eingeführt werden (sofern Abruf gewünscht, dann in eigener Verantwortung für alle Liegenschaftsverm.) fachliches Grobkonzept durch Ministerium für Inneres und Sport Vorbereitung in einer Projektgruppe bestehend aus Verwaltung und ÖbVI mit Pilotierung durch ÖbVI, Beginn: 08.12.2014 Test des Abrufverfahrens, Anfertigung eines technischen Feinkonzepts Vorschlag für ein Gebührenmodell landesweite Freigabe mit Einführung der KOVerm Anfang 2016 13
FODIS 3A Web ARCHIV Protokollierung ASL 3A Web ALKIS Abruf aus FODIS durch Aufgabenträger Bereitstellung aus FODIS Soll-Konzept Profil A (Pilotierung: Profil T) GIS-Portal Protokoll der Zugriffe Statistiken, Nutzungsprüfung Antragskennzeichen Verwendungszweck Flurstück ZAD Abrechnung durch RD, Dez. 3 Reservierung von Fachkennzeichen ( ) Leistungsbescheid Bereitstellung von ALKIS-Daten 14
Amtliche Karte 1:5000 Die AK5 wird als digital geführtes Kartenwerk aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), ergänzt um topographische Informationen aus dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS) und weiteren Daten abgeleitet. Sie stellt die Verknüpfung der Liegenschaftsinformationen mit den Landschaftsinformationen im mittleren Maßstabsbereich dar. Nds. MBl. v. 20.05.2015 Nr. 19/2015, S. 502 15
Amtliche Karte 1:5000 Liegenschaften Flurstücke und Gebäude Wesentliche Inhalte Topografie Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben Tatsächliche Nutzungen Höhenlinien und markante Punkte weitere Daten Verkehrsergänzungsflächen, Schriften, Symbole, Verwaltungsgrenzen 16
Amtliche Karte 1:5000 Wesentliche Inhalte Flurstücke und Gebäude Schriften und Symbole Verkehrsergänzungsflächen Höhenlinien weitere 482 Bauwerke und TN Markante Punkte ALKIS ATKIS Verwaltungsgrenzen Wege und Gewässer (Wälder) Gesetzliche Festlegungen 17
Amtliche Karte 1:5000 Definierte Ausprägungen im Signaturenkatalog (AK5) AK5 Amtliche Karte 1 : 5 000 AP2.5 (Amtliche Präsentation 1 : 2 500) AP10 Amtliche Präsentation 1 : 10 000 Online-Bereitstellung durch WMS-Dienste (zzt. in Entwicklung) Offline-Bereitstellung durch ArcGIS Abgabe / Abruf analog Standardpräsentationen Präsentationen ASL Viewer formatabhängig Viewer Einzelaufbereitung / ggf. konfektioniert Präsentationen 1 : 2 500, 1 : 5 000, 1 : 10 000 18
Standardpräsentation der AK5 AK5-Erlass - Bereitstellung Kopfzeile Fußzeile 19
Präsentation der AP2.5 AK5-Erlass - Bereitstellung 20
Präsentation der AP10 AK5 - Bereitstellung
Aufbau 3-D-Daten - Airborne Laserscan-Verfahren Flächendeckendes Laserscanverfahren für Niedersachsen Bereitstellung von 1 Mio. Euro (aus Mehreinnahmen der RD) Ziele: Laserscandaten für Niedersachsen flächendeckend bis 2017/18 erheben Ableitung eines hochgenauen Digitalen Geländemodells (DGM1) künftige Ableitung von LoD1 und LoD2 aus Laserscandaten Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für Vergaben in 2015 und 2016 (vorgesehen), Befliegungen jeweils im Folgejahr Prioritäten in Abstimmung mit Nutzern festgelegt 22
Airborne Laserscan Verfahren
Zusammenarbeit mit Brandenburg Ausgewählte Themenfelder: Implementierungspartnerschaft mit den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Weiterentwicklung von AAA-konformen Komponenten der Web-Feature-Services (WFS) und der Web-Map-Services (WMS) Zusammenarbeit auf der Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung bundesweite Grundstücksmarkttransparenz Nutzung und Weiterentwicklung der Automatisierten Kaufpreissammlung (AKS) Einbeziehung in Arbeitsgruppen Automatisierte Kaufpreissammlung (AKS) 24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Lavesallee 6 30169 Hannover Telefon +49 511 120 6502 Siegmar.Liebig@mi.niedersachsen.de 25