16. Fachtagung Brandenburg 2009
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- Henriette Wetzel
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1 16. Fachtagung Brandenburg 2009 Thema: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen - Berufsrecht und Aufgaben - 1
2 Gliederung 1. Statistik 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen 3. Änderung der SächsÖbVVO 4. Aktuelles 5. Erfahrungen zur Verwaltungsmodernisierung 2
3 Entwicklung der Anzahl der ÖbV im Freistaat Sachsen Anzahl Anzahl der Arbeitsgemeinschaften 2008: 8 Jahr 3
4 Entwicklung der Anzahl der Fachkräfte der ÖbV im Freistaat Sachsen Anzahl Rückgang der Anzahl der Fachkräfte seit 2000: 30 % 2008: 70 % Vermessungstechniker 30 % Ingenieure Jahr 4
5 Anzahl der zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereichten Anträge Bearbeitungsdauer 2008: 2,6 Monate Anträge Quartal/Jahr 5
6 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen Aufbau der Vermessungsverwaltung im Freistaat Sachsen Oberste Vermessungsbehörde Staatsministerium des Innern Obere Vermessungsbehörde Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Fachaufsicht über Untere Vermessungsbehörden 10 Landkreise 3 kreisfreie Städte 117 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure 6
7 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen Zuständigkeiten nach 2 Sächsisches Vermessungsund Geobasisinformationsgesetz SächsVermGeoG vom 29. Januar ÖbV zuständig für Katastervermessungen und Abmarkungen - Flurbereinigungsbehörden dürfen Katastervermessungen und Abmarkungen durchführen, wenn dies im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem FlurbG oder dem LwAnpG notwendig ist und keine Außengebietsgrenze betroffen ist 7
8 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen Aufgaben Katastervermessungen und Abmarkungen Gebäudeaufnahmepflicht nach 6 SächsVermGeoG Zulässigkeit der Verwendung von Daten anderer Stellen Zulässigkeit von Sonderungen nur zur Zerlegung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sowie zur Führung der Lagebezeichnung der automatisierten Liegenschaftskarte Abmarkungspflicht nach 17 SächsVermGeoG, Verwendung von Grenzsteinen aus Granit Beurkundung festgestellter Tatbestände an Grund und Boden aufgrund vermessungstechnischer Ermittlungen (z.b. Lageplan zum Bauantrag) Beglaubigung bei Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken 8
9 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen Bestellungsverfahren Voraussetzungen nach SächsVermGeoG und SächsÖbVVO vom 3. März 2009: Sicherstellung einer angemessenen Versorgung mit Katastervermessungen und Abmarkungen Gewährleistung eines geordnetes Vermessungswesens Bestimmung des Versorgungsgrades mit Katastervermessungen und Abmarkungen für jeden Amtsbezirk (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) - Anzahl ÖbV und Fachkräfte - Anzahl Flurstücke - Anzahl gestellter Anträge sowie deren durchschnittliche Bearbeitungsdauer 9
10 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen Bestellungsverfahren Auswahlverfahren laut Information des GeoSN: 1. Prüfungsgesamtnote bei der Großen Staatsprüfung 2. Note der Diplomprüfung 3. Qualität der für die Prüfung der Leistungsfähigkeit 8 herangezogenen Katastervermessungen 4. Dauer der beruflichen Beschäftigung mit Katastervermessungen und Abmarkungen 5. Umstände, die den Antragsteller in besonderer Weise qualifizieren 10
11 2. Berufsrecht im Freistaat Sachsen Bestellungsverfahren Anhörung des BDVI Sachsen vor Bestellung eines ÖbV, dazu Übermittlung von 1. Angaben zur Versorgung mit Katastervermessungen und Abmarkungen 2. Name und Anschrift 3. vorgesehenem Amtssitz 11
12 3. Änderung der SächsÖbVVO Änderung der Sächsischen Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - SächsÖbVVO vom 3. März 2009 Wesentliche Änderungen: Übergang der Zuständigkeit für die Bestellung und Amtsenthebung von ÖbV auf GeoSN (Bestellung ehrenamtlicher Richter der Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht) Definition der Anforderungen an die vom Antragsteller bearbeiteten Katastervermessungen und Abmarkungen Pflicht zur Einrichtung von Geschäftszeiten für Geschäftsstelle Änderung der Frist für Amtssitzverlegung von 3 auf 2 Monate 12
13 3. Änderung der SächsÖbVVO Pflicht zur Führung eines Geschäftsbuches, das alle angenommenen Anträge in zeitlicher Reihenfolge nachweist Lockerung der Anerkennung von Vermessungstechnikern als Fachkraft von 3 auf 1 ½ Jahre Tätigkeit im Kataster Führung der Übersicht über die Fachkräfte nicht mehr durch GeoSN, sondern durch ÖbV Verzicht auf Anerkennung von Fachkräften durch GeoSN, Ausstellung von Bescheinigungen für Fachkräfte durch GeoSN Kostenentlastung durch Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Haftpflichtversicherung von 2,5 % auf 5 % inhaltliche Ausweitung der Berichtspflicht (Friständerung von halbjährlich auf jährlich) um durchschnittliche Bearbeitungszeit und Fachkräfteanzahl Vertreterbestellung zukünftig im Benehmen mit zu Vertretenen, Ablehnung nur aus wichtigem Grund möglich 13
14 4. Aktuelles Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen Art. 1 Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz Art. 2 Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetzes Sächsische Vermessungskostenverordnung 14
15 5. Erfahrungen zur Verwaltungsmodernisierung wesentliche Ausweitung der berufspolitischen Arbeit durch kontinuierliche Gespräche mit dem Sächsischen Landkreistag und den Ländräten Uneinheitlichkeit der Struktur der Vermessungsund Flurbereinigungsverwaltung Uneinheitlichkeit der Verfahrensweise Ausschreibung vermessungstechnischer Leistungen in Verfahren nach dem FlurbG und LwAnpG 15
16 16
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