STUDIENORDNUNG M ASTER OF ARTS IN KUNSTTHERAPIE I NSTITUT FÜR K UNSTT HERAPIE F ACHBEREICH K ÜNSTLERISCHE T HERAPIEN



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Transkript:

STUDIENORDNUNG M ASTER OF ARTS IN KUNSTTHERAPIE I NSTITUT FÜR K UNSTT HERAPIE F ACHBEREICH K ÜNSTLERISCHE T HERAPIEN

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 2 Geltungsbereich 3 Studienziele 4 Umfang und Gliederung des Studiums 5 Studieninhalte 6 Studienberatung 7 Studienverlaufsplan 8 Kapazität von Lehrveranstaltungen 9 Weiterentwicklung des Studienangebots 10 Berufsausübung 11 Inkrafttreten 1 Präambel 1. Die Alanus Hochschule ist ein Ort der künstlerischen Bildung und Ausdruckssuche. In ihren verschiedenen Studiengängen bietet sie die Möglichkeit zur künstlerischen Qualifizierung. Die künstlerische Ausbildung geht einher mit der Vermittlung von geistes- und kulturwissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen des Studiums Generale. Im fachübergreifenden kulturwissenschaftlichen Ergänzungsstudium werden künstlerische Fähigkeiten durch theoretische Kompetenzen ergänzt. Zu ihren wesentlichen identitätsbildenden Merkmalen gehört sowohl in der Kunst als auch in der Wissenschaft die Möglichkeit zu einer zeitgemäßen und diskurs-orientierten Auseinandersetzung der anthroposophischen Geisteswissenschaft mit anderen Paradigmen. Die Schulung zweckfreier künstlerischer Kompetenz ist das Kernanliegen im Selbstverständnis der Hochschule. Gleichermaßen ist es aber auch die Überzeugung, dass sich die in der Kunstpraxis erworbene künstlerische Handlungskompetenz mit wissenschaftlicher Kompetenz verbinden lässt und in gesellschafts- und lebensgestaltender Weise wirksam werden kann. 2. Masterstudiengänge An der Alanus Hochschule geschieht dies durch das Angebot von Masterstudiengängen, die den Transfer der Kunst in gesellschaftliche und soziale Handlungsfelder ermöglichen. Der Kunststudent kann sich in den Bereichen der Pädagogik, der Kunst- Therapie und der Kulturpädagogik darauf vorbereiten, über sein freikünstlerisches Handeln hinaus in sozialen Bereichen tätig zu werden. Den Künstler zum Lehrer, Therapeuten oder Kulturpädagogen zu machen ist die Formel, die dieses Selbstverständnis auf den Punkt bringt. Aufgrund dieses Ansatzes trägt die Alanus Hochschule den Untertitel: Hochschule für Kunst und Gesellschaft. 3. Der Master für Kunst-Therapie bildet in seiner Grundstruktur die obigen Leitideen ab. Er setzt künstlerische Kompetenz als Eingangsvoraussetzung voraus, die der Bewerber in der Regel durch den Nachweis eines abgeschlossenen künstlerischen, künstlerisch-therapeutischen oder kunstpädagogischen Hochschulstudiums belegen muss. (Ausnahmen: siehe Zulassungsordnung unter www.alanus.edu) Das Masterstudium für Kunst-Therapie vertieft die künstlerische Grundqualifikation, indem es den Künstler dazu befähigt die Erfahrungen des eigenen künstlerischen 2

Schaffensprozesses, gemäß der Entwicklungsmöglichkeiten der Klienten, in den therapeutischen Dialog einzubringen. Die Vermittlung der dazu erforderlichen medizinischen, psychologischen und kunsttherapeutischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten sind wesentliche Inhalte des Studiums. Darüber hinaus beinhaltet das Studienangebot Module zur eigenen künstlerischen Weiterentwicklung und Selbsterfahrung. Damit soll sichergestellt werden, dass die künstlerische Kompetenz der Studierenden, als die den therapeutischen Prozess tragende Kernkompetenz, während des Studiums erhalten bleibt und diese zur Originalität bei der Entwicklung von Ideen zu therapeutischen Fragestellungen und einem Verständnis von Entwicklungsprozessen beiträgt. 4. Das spezifische Profil des Masterstudiengangs für Kunst-Therapie Spezifisch für den Masterstudiengang an der Alanus Hochschule ist sein integrativer Ansatz und die Diskursivität der unterschiedlichen Disziplinen der Kunst-Therapie. Das Studium stellt insbesondere den Dialog zwischen den komplementärmedizinisch - anthroposophischen und schulmedizinisch - psychotherapeutischen Therapieansätzen her. Es geht darum verschiedene Arbeitsformen auf dem Hintergrund ihrer jeweiligen Menschenbilder und Entwicklungsmodelle zu betrachten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und eine komplexe Reflexion des Theorie- und Methodenkanons der Kunst-Therapie vorzunehmen. Durch den hohen Anteil an medizinisch ausgerichteten Lehrveranstaltungen akzentuiert der Studiengang seine besondere Orientierung auf die medizinisch - klinischen Berufsfelder der Kunst-Therapie. Großer Wert wird dabei auf die Anwendung einer verantwortungsbewussten patientenorientierten therapeutischen Haltung gelegt. Die für die Ausformung dieser Haltung erforderliche kunsttherapiespezifische Beziehungskompetenz wird in einem speziell darauf ausgerichteten Modul reflektiert. Die umfangreichen Anteile der berufspraktischen Module gewährleisten die Verknüpfung von Theorie- und Wissensvermittlung. Insbesondere der Bereich der kunsttherapeutischen Forschung verweist durch eine enge Anbindung an die kunsttherapeutische Berufspraxis auf die Besonderheit einer Berufsfeldprofilierung durch wissenschaftliche Forschung. Neben der Durchführung von Praktika in überwiegend klinischen Einrichtungen, sind anwendungsorientierte Ausbildungsformen direkt in den Studienablauf integriert. Sie dienen der Ergänzung der verschiedenen berufspraktischen Selbsterfahrungsformen durch die Möglichkeit Übungstherapien im Rahmen von Praxiskooperationen unter direkter Anleitung und Supervision durchzuführen. Interkulturelle Zugänge zur Kunsttherapie bestehen durch den Dialog mit den Disziplinen der Medizin, der Psychotherapie, der Kunst und der Kunsttheorie. Sie werden in einem künstlerisch-therapeutischen Theorie- und Praxistransfer miteinander in Beziehung und Austausch gebracht. Der Masterstudiengang verknüpft durch seine Anteile am Studium Generale die Zusammenarbeit mit benachbarten Studienbereichen wie z.b.: der Kunstpädagogik, der Kulturpädagogik und der Eurythmietherapie. 2 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium für den Masterstudiengang Kunsttherapie an der Alanus Hochschule Alfter. 3

(2) Die Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums. Sie soll den Studierenden eine zielstrebige Planung und Gestaltung ihres Studiums ermöglichen, so dass einerseits die Regelstudienzeit eingehalten sowie andererseits ein angemessener Teil des Studiums nach eigenem Ermessen der Studierenden gestaltet werden kann. Die Studienordnung gibt eine Anleitung zur effektiven eigenverantwortlichen Gestaltung des Studiums. 3 Studienziele (1) Das Studium der Kunst-Therapie vertieft und spezialisiert die Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Rahmen eines Hochschulabschlusses in der Regel in den Gebieten Kunst, Kunsttherapie und Kunstpädagogik oder in Ausnahmefällen durch einen anderen (medizinischen, psychologischen, pädagogischen) Hochschulabschluss mit Nachweis einer künstlerischen Qualifikation erworben wurden. Es qualifiziert zur spezialisierten Anwendung bildnerisch-künstlerischer Mittel als therapeutisches Verfahren im Rahmen von Heilbehandlungen. (2) Nach erfolgreichem Studienabschluss verfügen die Studierenden über ein fundiertes Spezialwissen und über praxisorientierte Fachkompetenzen für das angestrebte Berufsfeld. Das Studium gewährleistet einen hohen Praxisbezug. Es zielt darauf ab, mit Menschen verschiedener Behinderungen und Krankheiten in unterschiedlichen Sozialformen zu arbeiten. Die theoretische Auseinandersetzung und die praktischen Erfahrungen mit den bildnerisch-künstlerischen Prozessen sowie den psychologischen und komplementärmedizinischen Grundlagen des Faches schaffen die Voraussetzung, dass die Studierenden in der kunsttherapeutischen Praxis beide Bereiche zielgruppenorientiert miteinander verbinden und anwenden können. Die Praktika liefern den Erfahrungshintergrund für die kontinuierliche Berücksichtigung der Forschungsperspektive im Studium. Das Studium enthält zudem Selbsterfahrungs- und Übungsanteile, die das Wissen um therapeutische Zusammenhänge in einen unmittelbaren vergleichenden Wahrnehmungs- und Handlungszusammenhang stellen und damit zur Ausformung einer eigenen kunsttherapeutischen Haltung beitragen. (3) Die Absolventen sollen auch die für ein breites und sich ständig wandelndes Berufsfeld erforderlichen fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen erwerben. Sie sollen fähig sein, ihr Spezialwissen und ihre Fachkompetenzen in einen fachübergreifenden Zusammenhang zu stellen, kritisch-konstruktiv zu bewerten und zu vermitteln. 4 Umfang und Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudiendauer beträgt einschließlich der Master-Prüfung vier Semester. (2) Das Studium ist modular aufgebaut. Es sind 19 Module in fünf Studienbereichen zu studieren, unter diesen drei Module mit Anteilen aus dem Studium Generale der Alanus Hochschule sowie vier Berufspraxis-Module. Hinzu kommt die MA- Abschlussarbeit. (3) Jedes Modul ist eine in sich abgeschlossene Einheit mit definierten Zielen, Inhalten, angestrebten Kompetenzen, Lehr- und Lernformen sowie Prüfungsformen. Die diffe- 4

renzierte Darstellung der Module erfolgt im Modulhandbuch, das Anlage dieser Studienordnung ist. (4) Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben, in der Regel fünf bis dreizehn. (5) Der Studienumfang beträgt in vier Semestern insgesamt 120 Leistungspunkte. 5 Studieninhalte (1) Das Studienkonzept sieht eine enge und kontinuierliche Verzahnung von Inhalten aus Theorie, Praxis und Forschung vor. Es gliedert sich in 18 Module und die Masterarbeit. Eine Differenzierung der Inhalte im Studienablauf berücksichtigen die Module wie folgt: A A 1 A 2 A 3 A 4 B B 1 B 2 B 3 C C 1 C 2 C 3 C 4 C 5 D D 1 D 2 D 2.1 D 2.2 D 2.3 D 2.4 E F Künstlerische Vertiefung und Spezialisierung Kunsttheorie/ Kunstpraxis Einzelarbeit Kunsttheorie/ Kunstpraxis Gruppenarbeit Künstlerisch- therapeutische Prozesserfahrung Künstlerisch - therapeutische Prozesssteuerung Medizinisch-Psychologisches Spezialwissen Entwicklungs- und Störungsmodelle Spezielle Störungslehre: Krankheiten des Kindesalters, Behinderung Spezielle Störungslehre: Krankheiten des Erwachsenenalters Spezialisierte kunsttherapeutische Fachkompetenz Theorie und Methodik integrativer therapeutischer Arbeitsansätze Angewandte Methodik 1: Entwicklungsdiagnostik und Prozessgestaltung Angewandte Methodik 2: Sozial- und Beziehungsformen Indikationsspezifische Behandlungskonzepte Erwachsene Indikationsspezifische Behandlungskonzepte Kinder /Jugendl./Behind. Forschungskompetenz und kunsttherapeutische Praxis Theorie und Methodik der kunsttherapeutischen Forschung Praxis der Kunsttherapie/ Feldforschung Feld 1 Einzeltherapien (kontinuierlich) Feld 2 Gruppentherapien (kontinuierlich) Feld 3 - Projektarbeit Feld 4 Klinische Einrichtung (Blockpraktikum) Ethik, Berufsrecht, Management und interkulturelle Perspektiven Masterarbeit 5

(2) Die Inhalte aller Module bilden die Grundlage für die Anfertigung der Masterarbeit, die im vierten Semester angefertigt werden soll. In dieser Arbeit können durch eigene Praxiserfahrungen angeregte Fragestellungen wissenschaftlich bearbeitet werden oder theoretisch-wissenschaftliche Themenstellungen aufgegriffen und mit Aspekten der Praxis in Verbindung gebracht werden. (3) Den Studierenden wird eine kunsttherapeutische Lehrtherapie im Umfang von 100 Stunden empfohlen 6 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Studienberatung der Alanus Hochschule. Für Fragen zu Studieninhalten und zur Durchführung des Studiums, werden über den Fachbereichleiter oder einen von ihm beauftragten Hochschullehrer des Studiengangs einmal wöchentlich Sprechstunden angeboten. (2) Der Fachbereich benennt einen Ansprechpartner für die Studienberatung im Studiengang Kunsttherapie. Terminabsprachen für eine Fachberatung können jederzeit getroffen werden; Termine sollen möglichst zeitnah individuell vereinbart werden, sind aber auch in regelmäßigen Abständen anzubieten. Studierende sind während des Studiums so zu beraten, dass sie ihr Studium zielgerichtet auf den Studienabschluss hin gestalten und in der Regelstudienzeit beenden können. Für eine psychologische Beratung und Begleitung außerhalb des Studiums, steht dem Studierenden ein Netzwerk von Psychotherapeuten zur Verfügung sowie Beratungsstellen der Stadt Bonn. (3) Eine Beratung in Prüfungsangelegenheiten erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (4) Die Studierenden haben sich zu Beginn des Studiums mit den Vorschriften der Prüfungsordnung und der Studienordnung vertraut zu machen. (5) Pro Immatrikulationsjahrgang werden zwei Studentenvertreter gewählt, die mindestens einmal pro Semester mit der Leitung des Studiengangs konferieren. Sie vertreten die Interessen der Studentenschaft und können jederzeit mit der Leitung des Studiengangs in Kontakt treten. Bei gegebenenfalls auftretenden Unstimmigkeiten sollen sich die Parteien auf die Hinzuziehung einer neutralen Person verständigen. 7 Studienverlaufsplan (1) Der Studienverlaufsplan gibt den Studierenden Hinweise auf eine zielgerichtete Gestaltung ihres Studiums. Er berücksichtigt inhaltliche Bezüge zwischen Modulen und organisatorischen Bedingungen des Studienangebots. (2) Das Lehrangebot ist so zu gestalten, dass den Studierenden die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglicht wird. 8 Kapazität von Lehrveranstaltungen Soweit für einzelne Lehrveranstaltungen die zur Verfügung stehenden Arbeits- 6

und/oder Teilnehmerplätze nicht ausreichen, muss auf Antrag der Lehrenden die Kapazität der betreffenden Lehrveranstaltung durch den Fachbereich überprüft werden. 9 Weiterentwicklung des Studienangebots (1) Der Fachbereich fühlt sich einer laufenden Aktualisierung und Verbesserung des Lehrangebots verpflichtet. (2) Die Lehrveranstaltungen werden evaluiert. Die Ergebnisse werden dem Fachbereich in geeigneter Form regelmäßig in der Regel jährlich berichtet. (3) Zur Gewährleistung des Praxisbezugs der Ausbildung werden auch Berufsfeldanalysen herangezogen. 10 Berufsausübung Die Absolventen werden angehalten sich mit den berufsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung des Berufes vertraut zu machen. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Innovation, Forschung, Wissenschaft und Technologie des Landes Nordrhein Westfalen in Kraft. Der Rektor 15.10.07 7