Industriemeister/in - Gebäudetechnik Die Ausbildung im Überblick Industriemeister/in der ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geordnet. Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung an (in Vollzeit ca. 3 Monate, in Teilzeit ca. 9 Monate und als Fernunterricht bis zu 8 Monate). Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte Neben handlungsspezifischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch fachrichtungsübergreifende sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt. Handlungsspezifischer Teil: Handlungsbereich Gebäudetechnik Betriebstechnik Dienstleistung Handlungsbereich Organisation betriebliches Kostenwesen Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Handlungsbereich Führung und Personal Personalführung Personalentwicklung Qualitätsmanagement Fachrichtungsübergreifender Teil: Rechtsbewusstes Handeln Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Umweltschutzrecht Datenschutzrecht spezifische Rechtsvorschriften der Gebäudetechnik Betriebswirtschaftliches Handeln betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen berücksichtigen Seite 1 von 9
Grundsätze betrieblicher Ablauforganisation Möglichkeiten der Organisationsentwicklung nutzen Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung anwenden Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Kalkulationsverfahren durchführen Methoden der Information, Kommunikation und Planung Prozess- und Produktionsdaten erfassen, analysieren und aufbereiten Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten bewerten Präsentationstechniken anwenden technische Unterlagen u.a. erstellen Projektmanagementmethoden anwenden Informations- und Kommunikationsformen auswählen und anwenden Zusammenarbeit im Betrieb die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf Gruppenverhalten und Zusammenarbeit analysieren Führungsmethoden anwenden betriebliche Probleme lösen Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen unterschiedliche Energieformen im Betrieb verwenden betriebs- und fertigungstechnische Größen berechnen statistische Verfahren anwenden Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung am Arbeitsplatz Ausbildung in der Gruppe allgemeine Grundlagen Planung der Ausbildung Abschluss der Ausbildung Förderung des Lernprozesses Rechtsgrundlagen: Regelungen der Industrie- und Handelskammern (siehe Rechtliche Regelungen) Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88), tritt zum 01.08.2009 in Kraft Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Industriemeisterprüfung finden in der Regel in den Schulungsräumen von Bildungseinrichtungen der Kammern und anderen Bildungseinrichtungen statt. Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sowie die fachrichtungsübergreifenden Kenntnisse kann man sich auch durch ein Fernstudium am heimischen Schreibtisch aneignen. Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt dabei in der Regel zu Hause. Seite 2 von 9
Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Unter Umständen ist auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Industriemeisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man drückt in seiner "Freizeit" wieder die Schulbank und folgt dem Unterricht gemeinsam mit anderen Lehrgangsteilnehmern. Nimmt man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Sofern keine Lehrgänge zur Vorbereitung auf die handlungsspezifischen Qualifikationen angeboten werden, muss man sich selbstständig vorbereiten. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzungen, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Man kann sich auch in Form von Fernlehrgängen weiterbilden. Dann arbeitet man zu den üblichen Arbeitsstunden im Betrieb und erarbeitet sich das große Lernspektrum selbstständig zu Hause - meist am PC. Das bedeutet, dass man sich die Zeit freier einteilen kann. Allerdings werden noch höhere Anforderungen an Selbstverantwortung und Eigeninitiative gestellt. Auch hier sind die Lehrgangsteilnehmer nicht auf sich allein gestellt: Fachtutoren stehen ihnen bei Fragen zu bestimmten Zeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Daneben gibt es Präsenztage in der Bildungseinrichtung, an denen man sich auch mit den anderen Lehrgangsteilnehmern austauschen kann. Die Präsenztage finden vorwiegend an Samstagen statt. Da die Lehrgänge häufig nicht am Wohnort angeboten werden, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Absolviert man die Lehrgänge in Vollzeit, muss man bei größeren Entfernungen ggf. eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Ausbildungsvergütung Für die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung. Ausbildungskosten Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die finanziell gefördert werden kann, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Begabtenförderung berufliche Bildung Seite 3 von 9
Internet: http://www.begabtenfoerderung.de Ausbildungsdauer Lehrgänge, die auf den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Gebäudetechnik vorbereiten sowie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beinhalten, dauern in Vollzeit bis zu 3 Monate, in Teilzeit bis zu 9 Monate. Fernunterrichtslehrgänge haben eine Dauer von maximal 8 Monaten. Verkürzungen/Verlängerungen Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Industriemeisterprüfung Prüfungsteilnehmer/innen können auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und -fächern freigestellt werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile und -fächer entspricht. Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung sowie zum Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen finden u.a. an Bildungszentren von Kammern und anderen Bildungseinrichtungen statt. Sie können in Vollzeit, Teilzeit oder in Form von Fernunterricht absolviert werden. Lehrgänge zur Vorbereitung auf den handlungsspezifischen Teil der Industriemeisterprüfung der Fachrichtung Gebäudetechnik werden derzeit nicht angeboten. Einen Überblick über das Angebot an Vorbereitungslehrgängen bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge: Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile Stundenzahl Handlungsspezifischer Teil (wird derzeit nicht - angeboten) Fachrichtungsübergreifender Teil ca. 400 Stunden Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (nach ca. 120 Stunden AEVO) Gesamtstundenanzahl ca. 520 Stunden Einen Überblick über das Angebot der einzelnen Bildungseinrichtungen bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Diese Industriemeisterprüfung wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Seite 4 von 9
Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88), tritt zum 01.08.2009 in Kraft Zulassung zur Industriemeisterprüfung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen In der Regel soll vor Zulassung zur Prüfung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)) nachgewiesen werden. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Prüfungsteil ist, dass die jeweils vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden kann. Handlungsspezifische Qualifikationen Zum Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer die Prüfung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen abgelegt hat. Diese Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen erbracht werden. Zusätzlich muss man ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen. Wenn kein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorliegt, müssen zwei weitere Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden. Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Prüfungsinhalte Fachrichtungsübergreifende Prüfung Sie erfolgt schriftlich und soll insgesamt maximal acht Stunden dauern. Folgende Themenbereiche werden geprüft: rechtsbewusstes Handeln betriebswirtschaftliches Handeln Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Prüfung der handlungsspezifischen Kenntnisse Die Prüfung besteht aus drei funktionsfeldbezogenen und die Handlungsbereiche integrierenden Situationsaufgaben. Davon sind zwei Situationsaufgaben schriftlich und eine mündlich (situationsbezogenes Fachgespräch) zu lösen. Die schriftlichen Prüfungen dauern jeweils mindestens vier Stunden, insgesamt jedoch nicht länger als zehn Stunden. Das situationsbezogene Fachgespräch soll mindestens 45 Minuten, jedoch nicht mehr als 60 Minuten dauern. Die Situationsaufgaben beziehen sich auf folgende Handlungsbereiche: Gebäudetechnik Organisation Führung und Personal Ergänzungsprüfung Auf Antrag können die schriftlichen Prüfungen der fachrichtungsübergreifenden bzw. handlungsspezifischen Kenntnisse durch eine mündliche ergänzt werden, sofern diese das Bestehen der jeweiligen Prüfung ermöglicht. Seite 5 von 9
Prüfungswiederholung Die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen, der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen sowie der handlungsspezifischen Qualifikationen kann jeweils zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: - Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis. Außerdem muss man vor Beginn der Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikationen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nachweisen. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung wird vorausgesetzt: Im Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich Gebäudetechnik zugeordnet werden kann und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens einem Jahr oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt Im Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen der erfolgreiche Abschluss des Prüfungsteils fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation innerhalb der letzten fünf Jahre und Seite 6 von 9
zusätzlich zu den oben genannten Praxiszeiten ein weiteres Jahr Berufspraxis bei Abschluss einer anerkannten Ausbildung bzw. zwei weitere Jahre Berufspraxis, wenn keine Ausbildung absolviert wurde und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage: Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Rechnen/Mathematik In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder Betriebsabrechnungen zu erstellen. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Technik Für das Bestehen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" der Industriemeisterprüfung der ist fundiertes technisches Wissen erforderlich. Denn auch in der beruflichen Tätigkeit sind z.b. Produktionsanlagen zu warten oder Maschinen umzurüsten. Wirtschaft/Recht Um den Prüfungsbereich "Betriebswirtschaftliches Handeln" der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich. Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Kenntnisse betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können. Mitarbeiterführung und -anleitung Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein. Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.b. Zielvereinbarung und Feedback, notwendig. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Industriemeister/innen der in Industriebetrieben nahezu aller Wirtschaftsbereiche. Seite 7 von 9
Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Industriemeister/innen der meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von technischem Gebäudemanagement bis zur Organisation von Pförtner- und Hausmeisterdiensten. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Industriemeister/innen der Fachrichtung Gebäudetechnik ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Selbstständigkeit Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Industriemeister/innen der können sich z.b. mit einem Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb in ihrem Fachbereich selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Meisterausbildung Fachrichtung Elektrotechnik Geprüfter Netzmeister/Geprüfte Netzmeisterin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Arbeitsprozessen im Bereich der Elektro- bzw. Netztechnik, Materialkunde, Arbeitsvorbereitung, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, z.b. Maschinen und Anlagen, Ausbildung von Auszubildenden, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung und -anleitung, Kostenrechnung und Kalkulation. Technikerausbildung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gebäudesystemtechnik Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt Energietechnik Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt Automatisierungstechnik Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik Staatlich anerkannter Techniker/Staatlich anerkannte Technikerin für Betriebswissenschaft Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Arbeitsprozessen im Bereich der Gebäudetechnik bzw. Elektrotechnik, Materialkunde, Arbeitsvorbereitung, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft sämtlicher haus- und versorgungstechnischer Anlagen, Materialdisposition, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung, Kostenrechnung und Kalkulation. Fachwirte/-wirtinnen Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Seite 8 von 9
Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Marketing, Kunden beraten, Angebote ausarbeiten. Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik / Sicherheitstechnik Geprüfter Schließ- und Sicherungstechniker/Geprüfte Schließ- und Sicherungstechnikerin Geprüfter Netzmonteur/Geprüfte Netzmonteurin SPS-Fachkraft Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Geräte, Anlagen und Schaltungen konzipieren, montieren, messen und prüfen, Störungen ermitteln und beheben, Organisation und Verwaltung, Personaleinsatzplanung, Materialdisposition, Kostenpläne aufstellen, Einkauf, Verkauf, Marketing, Kunden beraten, Angebote ausarbeiten. Seite 9 von 9