Abwicklung von Banken



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Abwicklung von Banken Vortrag an der Bucerius Law School MDg Dr. Thorsten Pötzsch Bundesministerium der Finanzen 13. Juni 2014, Hamburg

Agenda I. Bankenunion: Ökonomischer Kontext 1. Risikozuspitzung Sommer 2012 2. Warum europäische Lösung? II. Bankenunion: Europäische Bausteine III. Abwicklung von Banken 1. SSM als Blaupause 2. Zuständigkeiten im SRM 3. Aufgaben, Befugnisse und Finanzierung des SRM 4. Bankenabgabe 5. Entscheidungsverfahren im SRM 6. Haftungskaskade BRRD/SRM IV. Ausblick: Zeitplan 2

I. Bankenunion: Ökonomischer Kontext 1. Risikozuspitzung Sommer 2012 Kernproblem:Negative Verbindung zwischen überschuldeten Staaten und instabilen Banken Banken halten in signifikantem Umfang Staatsanleihen. Sie sind von der Solvenz des Staates abhängig. Instabile systemrelevante Banken bedrohen die Finanzstabilität. Volkswirtschaften sind von der Stabilität systemrelevanter Banken abhängig. Staaten sahen sich gezwungen, Banken zu stabilisieren. Reduzierung der negativen Wechselwirkung erfordert v.a. eine Stärkung der Stabilität der Staaten und Banken, also solide Haushalts-und Finanzpolitik sowie höheres Eigenkapital. 3

I. Bankenunion: Ökonomischer Kontext 2. Warum europäische Lösung? Europäische Antwort Kurzfristige Hilfen durch Spanienprogramm EZB-Ankündigung to do whatever it takes Perspektivisch sicherstellen, dass Banken scheitern können, ohne das Finanzsystem und die Währungsunion zu gefährden: Bankenunion Bankenunion Wirksame Aufsicht und glaubwürdige Abwicklung sind für eine Währungsunion existenziell Eng verflochtener Finanzsektor Europas bedeutet: Glaubwürdige, effiziente Abwicklung einer grenzüberschreitend aktiven Bank erfordert einen grenzüberschreitenden Mechanismus 4

II. Bankenunion: Europäische Bausteine EU-28 Euro-Länder + X Bankenaufsichtsrecht (CRD IV-Paket, in Kraft seit Juli 13) Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM, VO in Kraft seit Herbst 13) Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD, in Kraft vorauss. Juli 14) Abwicklungsrichtlinie (BRRD, in Kraft vorauss. Juli 14) Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (SRM, in Kraft vorauss. Ende Aug. 14) 5

III. Abwicklung von Banken 1. SSM als Blaupause Überwacht direkt Einheitlicher Aufsichtsmechanismus EZB Aufsicht Supervisory Board Signifikante Banken Kriterien > 30 Mrd. Bilanzsumme > 20% BIP MS Mind. 3 größte Banken je MS Opt-in für Nicht- Eurozonen-Staaten Nationale Aufsichtsbehörde Erlässt generelle Anweisungen Überwacht direkt Nicht signifikante Banken 6

III. Abwicklung von Banken 2. Zuständigkeiten im SRM zuständig für Abwicklung v. Einheitlicher Abwicklungsmechanismus Europäische Abwicklungsbehörde Single Resolution Board Erlässt generelle Anweisungen signifikanten Banken Kriterien > 30 Mrd. Bilanzsumme > 20% BIP MS Mind. 3 größte Banken je MS grenzüberschreitend Opt-in für Nicht- Eurozonen-Staaten Nationale Abwicklungsbehörden zuständig für Abwicklung v. nicht signifikanten Banken 7

III. Abwicklung von Banken 3. Aufgaben, Befugnisse und Finanzierung des SRM EU-Abwicklungsbehörde: Aufgaben/Kompetenzen Annahme/Überwachung von Sanierungs-und Abwicklungsplänen (Art. 7 SRM-VO) Abwicklungs-/Stabilisierungsinstrumente, etwa: Verkauf von Geschäftsteilen (Art. 24 SRM-VO), Abspaltung von Vermögenswerten (Art. 23 SRM-VO), Bail-in (Art. 24 SRM-VO) Einheitliches Regelwerk auf Grundlage der BRRD Aufbau des europäischen Abwicklungsfonds ab 2016 Zielvolumen: 1% der gedeckten Einlagen in der Eurozone, ca. 55 Mrd. EUR Finanzierung durch Bankenabgaben Fonds startet als System mit nationalen Kammern, in die die Abgaben auf Grundlage eines intergouvernementalen Abkommens ( IGA ) transferiert werden, schrittweise Vergemeinschaftung innerhalb von 8 Jahren ab 2016 8

Rechtsgrundlagen III. Abwicklung von Banken 4. Bankenabgabe - Delegierter Rechtsakt der KOM [auch für SRM], Art. 103(7) BRRD - Durchführungsrechtsaktdes Rates, Art. 66 SRM-VO Zwei Elemente Größenabhängiges Beitragselement (flat fee):abgabe als Anteil der beitragspflichtigen Verbindlichkeiten an der Gesamtsumme aller beitragspflichtigen Verbindlichkeiten in der Eurozone Risikoadjustiertes Beitragselement (risk-adjustedfee):adjustierung der flat feeum institutsspezifisches Risikoprofil, um Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des SRF abzubilden ( Kriterien u.a.: risk exposure, vorherige Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung, Komplexität, Systemrelevanz) Wichtig aus dt. Sicht Systemisches Risiko (= Wahrscheinlichkeit der Abwicklung) nimmt überproportional zur Größe des Instituts zu. Bemessung der Bankenabgabe muss das berücksichtigen 9

III. Abwicklung von Banken 5. Entscheidungsverfahren im SRM 1 EZB Aufsichtsgremium informiert, wenn eine Bank ausfällt oder vom Ausfall bedroht ist 2 Single Resolution Board Exekutivsitzung des Boards Entscheidung mit einfacher Mehrheit -Exekutivdirektor, - vier Vollzeit-Experten - Vertreter der betr. nat. Abwicklungsbehörden Entscheidung über Restrukturierung: Institut wird restrukturiert oder liquidiert Plenarsitzung Nur bei signifikanter Fondsnutzung: Annahme mit qualifizierter Mehrheit EU-KOM RAT Wenn KOM mehr Geld (> 5%) aus dem Fonds nutzen will als das Board, entscheidet Rat (EU-28).

III. Abwicklung von Banken 6. Haftungskaskade BRRD/SRM Privater Sektor Anteilseigner Gläubiger Einlagensicherung (BRRD) Nationaler Abwicklungsfonds (BRRD) Europäischer Abwicklungsfonds (SRM) Grundsatz: Pflicht zu Bail-in inhöhe von 8% der Gesamtverbindlichkeiten. Danach Möglichkeit, bis zu 5% der Gesamtverbindlichkeiten vom Bailin ganz oder teilweise auszunehmen und dafür Industriegeld (Bankenfonds) einzusetzen, wenn weiteres Bail-in bestimmter Gläubiger die Finanzstabilität gefährden würde. Nach den 5% wird Bail-in entlang der Haftungskaskade fortgesetzt, wenn notwendig. Mitgliedstaat ESM Öffentlicher Sektor

IV. Ausblick: Zeitplan Dossier Mitte 2013 1. Hj. 2014 2. Hj. 2014 2015 CRD IV Veröffentlichung/ Inkrafttreten Juli 2013 Nationale Umsetzung bis Januar 2014 Einheitliche Aufsicht Zustimmungsgesetz D Veröffentl./Inkrafttreten Juli 2013 Juli 2014: Beginn der Aufsicht Einlagensicherungsrichtlinie In Kraft vorauss. Juli 2014 Nationale Umsetzung Abwicklungsrichtlinie Rat: allgemeine Ausrichtung In Kraft vorauss. Juli 2014 Nationale Umsetzung; inkl. Bail-in-Regelungen Abwicklungsmechanismus KOM- Vorschlag Rat: allgemeine Ausrichtung In Kraft vorauss. August 2014 Nationale Umsetzung 12