Zugangsvoraussetzungen Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Stand: 29. Oktober 2015
Für den Zugang zum Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege werden zwei Gruppen von BewerberInnen unterschieden: BewerberInnen mit allgemeiner Universitätsreife BewerberInnen ohne allgemeine Universitätsreife 1. BewerberInnen mit allgemeiner Universitätsreife Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen: österreichisches Reifezeugnis Zeugnis über die Berufsreifeprüfung für den jeweiligen Fachhochschul-Studiengang in Frage kommendes Studienberechtigungszeugnis** ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifizierung oder auf Grund der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschul-Studiengangs im Einzelfall gleichwertig ist*** Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung **) Studienberechtigungsprüfung Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende fünf Prüfungen: eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz) zwei oder drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für das angestrebte Studium der betreffenden Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer) und eine oder zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus dem Bereich des angestrebten Studiums (Wahlfach). Studienberechtigungsprüfungen für Studienrichtungen insbesondere folgender universitärer Studienrichtungsgruppen kommen als Zugangsvoraussetzung für den Fachhochschul- Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege* in Frage:
Medizinische Studien (zb Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pferdewissenschaften) Naturwissenschaftliche Studien 1 (zb Mathematik, Physik, Astronomie, Meteorologie und Geophysik) Naturwissenschaftliche Studien 2 (zb Chemie, Pharmazie, Erdwissenschaften, Biologie, Ernährungswissenschaften) Naturwissenschaftliche Studien 3 (zb Sportwissenschaften, Psychologie) Technisch-Naturwissenschaftliche Studien (zb Technische Chemie, Technische Physik, Vermessungswesen, Informatik, Telematik) Sonstige Studienrichtungsgruppe: Die Entscheidung, ob eine absolvierte universitäre Studienberechtigungsprüfung für eine Studienrichtung einer sonstigen, hier nicht angeführten Studienrichtungsgruppe, die Zugangsvoraussetzung erfüllt, obliegt im Einzelfall der Studiengangsleitung. In diesem Fall ist von den BewerberInnen insbesondere nachzuweisen, dass im Rahmen der von ihnen absolvierten Studienberechtigungsprüfung Kenntnisse aus folgenden Fächern erworben wurden: Biologie oder Biologie und Umweltkunde oder Biologisch-geologische Grundlagen Mathematik Die angegebenen Fächer sind für die Bewältigung der Anforderungen des Fachhochschul- Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich. ***) Ausländische Zeugnisse Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so hat die Studiengangsleitung die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
2. BewerberInnen ohne allgemeine Universitätsreife Nachfolgend angeführte Lehrberufsgruppen, Berufsbildenden Mittleren Schulen bzw. sonstigen Qualifikationen werden als facheinschlägige berufliche Qualifikation, welche einen Zugang zum Studium ermöglichen, anerkannt. Lehrberufe Gesundheit und Körperpflege Augenoptik (3 ½ Lehrjahre) Fitnessbetreuung (3 Lehrjahre) FußpflegerIn (2 Lehrjahre) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung HörgeräteakustikerIn (3 Lehrjahre) MasseurIn (2 Lehrjahre) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung OrthopädieschuhmacherIn (3 ½ Lehrjahre) Orthopädietechnik (3 ½ Lehrjahre) Zahnärztliche Fachassistenz (3 Lehrjahre) ZahntechnikerIn (4 Lehrjahre) Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) Fachschule für Sozialberufe (3 Jahre) Sonstige Qualifikationen Schule für Sozialbetreuungsberufe Diplom-SozialbetreuerIn (3600 h/3 Jahre) FachsozialbetreuerIn (2400 h/2 Jahre) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Schule für medizinische Assistenzberufe (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, MABG) Desinfektionsassistenz (650 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Gipsassistenz (650 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Laborassistenz (1300 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Obduktionsassistenz (650 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Operationsassistenz (1100 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Ordinationsassistenz (650 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Röntgenassistenz (1300 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Medizinische Fachassistenz (2500 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung
Ausbildung zum / zur Medizinischen MasseurIn (1690 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung HeilmasseurIn (1690 h + 800 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung PsychotherapeutIn (3215 h) PflegehelferIn (1600 h/1 Jahr) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung NotfallsanitäterIn (260 h + 480 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung RettungssanitäterIn (260 h) mit zusätzlich mind. 3 Jahre Berufserfahrung Fachhochschulreife (BRD) Die deutsche Fachhochschulreife gilt dann als fachliche Zugangsvoraussetzung zum Fachhochschul-Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege, wenn sie eine entsprechende facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. Die Facheinschlägigkeit ist von der Studiengangsleitung im Einzelfall festzustellen. Nicht angeführte Qualifikationen Bezüglich beruflicher Qualifikationen, die nicht angeführt sind, entscheidet über die Anerkennung als Zugangsvoraussetzung im Einzelfall die Studiengangsleitung. Zusatzprüfungen StudienanfängerInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben bis spätestens zu Beginn des Studiums die Absolvierung von Zusatzprüfungen aus folgenden Fächern nachzuweisen. Deutsch Englisch Mathematik Biologie
3. Sprachkenntnisse Deutschkenntnisse Die Unterrichtssprache des Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege ist Deutsch. Alle BewerberInnen haben einen Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vor Beginn des Studiums zu erbringen. Englischkenntnisse Zusätzlich haben alle BewerberInnen einen Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vor Beginn des Studiums zu erbringen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können etwa an staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung (zb. Volkshochschulen, WIFI, BFI, Sprachinstitute, etc.) oder im Rahmen der Erlangung der allgemeinen Universitätsreife oder im Rahmen der Absolvierung der Zusatzprüfungen erworben werden bzw. erworben worden sein.