ALTENHILFEZENTRUM AHZ



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ALTENHILFEZENTRUM AHZ Leben gemeinsam gestalten Vorvertragliche Information HAUS ST. ELISABETH

2 Stand: Januar 2016 mit 87b SGB XI Vorvertragliche Information gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz für Angebote der voll- und teilstationären Pflege Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für Wohnen mit Pflege- und Betreuungsleistungen im Alter. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind wir verpflichtet, alle zukünftigen Bewohner und Tagesgäste unserer Einrichtung vor Abschluss eines Vertrages über unser allgemeines Leistungsangebot, über die wesentlichen Vertragsinhalte der einzelnen Angebote, die Preise und über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung nach 115 Abs.1a SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) zu informieren. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Einrichtung vor und erläutern die notwendigen Informationen. Gerne sind wir bereit, weitere Einzelheiten und Fragen persönlich mit Ihnen zu besprechen. Hierfür stehen Ihnen die Heimleitung, die Pflegedienstleitung oder der Heimbeirat als Ansprechpartner mit den unten stehenden Kontaktdaten zur Verfügung. Isny, 01.01.2016 Melanie Tauscher (Heimleitung) Ansprechpartner: Heimleitung und Pflegedienstleitung: Frau Melanie Tauscher Tel: 0 75 62 / 7 09 78-12 E-mail: ahz-stelisabeth@isny.drs.de Heimbeirat: Die Zusammensetzung des Heimbeirates können Sie aus dem Aushang im Eingangsbereich des Erdgeschosses entnehmen.

3 Die Einrichtung stellt sich vor Der Träger der Einrichtung ist Mitglied im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.v. Unser Ziel ist es, unseren Bewohnern und Tagesgästen ein Leben unter Wahrung ihrer Menschenwürde und Sicherung der Selbstbestimmung zu ermöglichen. Wir sind dem Auftrag aus dem Evangelium verpflichtet und erbringen unsere Arbeit unabhängig von Geschlecht, Rasse, Herkunft und Religion der Bewohner. Wir orientieren uns dabei an den Grundsätzen der aktivierenden und rehabilitativen Pflege. Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, steht für uns im Vordergrund. Besonders wichtig sind uns der Kontakt der Menschen in unserem Haus zu ihrem sozialen Umfeld und zu den Angehörigen sowie die gemeinschaftlichen Aktivitäten innerhalb der Einrichtung. I. Unsere Leistungen im Überblick Die Einrichtung verfügt über 36 vollstationäre Pflegeplätze. Unser Angebot besteht nicht nur für Pflegebedürftige, für die eine Pflegestufe im Sinne der Pflegeversicherung festgelegt wurde. Personen mit einem geringen pflegerischen Hilfebedarf können Pflege und Betreuung in der Pflegestufe G erhalten. Weiter bieten wir Pflegegästen bis zu 56 Tagen pro Kalenderjahr die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege an. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die üblicherweise noch zu Hause leben und deren häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Beispielsweise im Anschluss an eine stationäre Behandlung während des Urlaubs von pflegenden Angehörigen oder in sonstigen Krisensituationen. Unsere Tagespflege kann von Personen genutzt werden, die tagsüber in ihrer häuslichen Umgebung nicht ausreichend versorgt werden können und Unterstützung brauchen, die durch häusliche Pflege nicht sicher gestellt werden kann. II. Lage und Ausstattung der Einrichtung Lagebeschreibung Die Lage im Ort: Das Altenheim St. Elisabeth liegt in der Isnyer Vorstadt ruhig, aber doch mitten in der Stadt. Die Verkehrsanbindung: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist unser Haus gut zu erreichen (600 m bis zum Busbahnhof)

4 Sonstige Infrastruktur: Zu Fuß ist die Fußgängerzone in 5 Min ten zu erreichen. Diese bietet eine Anzahl von Ärzten, Apotheken, Banken und Einkaufsmöglichkeiten. Ausstattungsmerkmale - Baujahr: Neubau 2004 - Sanierung 7 Zimmer im Altbau 2014 - Generalsanierung des Altbaus im Jahr 2005-28 Plätze in Einzelzimmer, 8 Plätze in Doppelzimmer - 2 Pflegebäder Allen Bewohnern und Tagesgästen stehen folgenden Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung: - Garten - Terrasse - Gemeinschaftsräume - Räumlichkeiten zur Fest- bzw. Feiertagsgestaltung - Kapelle / Andachtsraum III. Leistungen und Entgelte in der vollstationären Pflege 1. Die Regelleistungen Die Regelleistungen in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege beinhalten allgemeine Pflege und Betreuung einschließlich medizinischer Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung. Allgemeine Pflegeleistungen sind Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und bei der persönlichen Lebensführung einschließlich der sozialen Betreuung. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind bestimmte ärztliche Aufgaben, wie beispielsweise Medikamentenversorgung, Injektionen oder Verbandswechsel, die vom behandelnden Arzt auf die Pflegekräfte übertragen und in Zusammenarbeit mit dem Arzt erbracht werden. Leistungen der Unterkunft bieten wir in 28 Einzel- und 4 Doppelzimmern an. Die Zimmer sind jeweils mit Telefon- und Fernsehanschluss ausgestattet. Die Bewohner haben die Möglichkeit, die pflegegerechte Möblierung mit persönlichen Möbelstücken zu ergänzen. Die Überlassung des Wohnraums umfasst die Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser, die Reinigung des Wohnraums und die Wäscheversorgung.

5 Die Bewohner erhalten eine ausgewogene Vollverpflegung einschließlich der notwendigen Getränkeversorgung. Schonkost und speziellen Diäten sind bei medizinisch festgestelltem Bedarf erhältlich. 2. Das Entgelt für die vollstationären Regelleistungen Für die Regelleistungen berechnet die Einrichtung einen täglichen Entgeltsatz, für dessen Höhe die Pflegestufe des Bewohners maßgeblich ist. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von den Bewohnern selbst zu tragen. Für Pflege und Betreuung übernimmt die Pflegekasse pauschal je Kalendermonat: In Pflegestufe 1 In Pflegestufe 2 In Pflegestufe 3 1.064 Euro 1.330 Euro 1.612 Euro Für den täglicher Entgeltsatz in der vollstationären Pflege verweisen wir auf die Anlage Preisliste Für den täglicher Entgeltsatz in der vollstationären Kurzzeitpflege verweisen wir auf die Anlage Preisliste 3. Ergänzendes Betreuungsangebot nach 87b SGB XI für Pflegeversicherte mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Für alle Bewohner, gibt es ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Alle Bewohner werden zielgerichtet durch zusätzliche Angebote zur Teilnahme an Aktivitäten (z.b. Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Basteln, Malen, Singen u. ä.) motiviert und aktiviert sowie bei diesen Aktivitäten betreut und begleitet. Das zusätzliche Betreuungsangebot steht allen Bewohnern offen. Das Angebot wird durch zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung finanziert wird. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können daher nur solange angeboten werden, wie hierüber eine Vereinbarung gem. 87b SGB XI zwischen den Pflegekassen/privaten Pflegeversicherungen und der Einrichtung besteht. 4. Im sozialpflegerischen Bereich gibt es derzeit folgende Leistungen als Gruppen- oder Einzelangebote: - Basteln, Hand- und Werkarbeiten - Singen, Spielen, Musizieren - Sitztanz, Gymnastik - Kochen und Backen - Ausflüge

- Feste und Feiern - Seniorennachmittage - aktuelle Tageszeitung 6 Änderungen bleiben vorbehalten. Ein Veranstaltungskalender ist beispielhaft für einen Zeitraum von 1 Monat beigefügt (Anlage 2). IV. Leistungen und Entgelt in der Tagespflege 1. Die Regelleistungen in der Tagespflege In der Tagespflege wird allgemeine Pflege und Betreuung einschließlich medizinischer Behandlungspflege wie in der vollstationären Pflege angeboten. Vgl. hierzu das Angebot auf Seite 3, Ziffer III. 1. Weitere Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung wie folgt: Als Unterkunft stehen für unsere Tagesgäste der Speisesaal, Gemeinschaftsräume, die Kapelle, die Terrasse und der Garten einschließlich der Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser, sowie Reinigung und Wäsche zur Verfügung. Als Verpflegung werden Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee einschließlich der notwendigen Getränkeversorgung angeboten. Schonkost und spezielle Diäten sind bei medizinisch festgestelltem Bedarf erhältlich. Ein Speiseplan ist beispielhaft als Anlage 3 angefügt. 2. Das Entgelt für Regelleistungen in der Tagespflege Für die aktuellen Entgeltsätze verweisen wir auf die Anlage Preisliste Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten sind von den Bewohnern selbst zu tragen. Für Pflege und Betreuung übernimmt die Pflegekasse pauschal je Kalendermonat: In Pflegestufe 0 (Demenz) In Pflegestufe 1 In Pflegestufe 1 (Demenz) In Pflegestufe 2 In Pflegestufe 2 (Demenz) In Pflegestufe 3 In Pflegestufe 3 (Demenz) 231,00 Euro 468,00 Euro 689,00 Euro 1.144,00 Euro 1.298,00 Euro 1.612,00 Euro 1.612,00 Euro Zu etwaigen weiteren Leistungen der Pflegeversicherung in der Tagespflege beraten wir Sie gerne.

7 V. Entgelterhöhungen Die Einrichtung kann die Entgelte nach Abschluss eines Vertrages erhöhen, wenn zukünftig die Personal- und/oder Sachkosten steigen, die den Entgelten zu Grunde liegen; beispielsweise die Preise für Energie oder Lebensmittel. Die Höhe der zukünftigen Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und für Pflege und Betreuung bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) aufgrund der Regelungen des SGB XI und des SGB XII getroffen werden. Entgelterhöhungen für Investitions- kosten sind zudem nur zulässig, soweit sie betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Eine beabsichtigte Entgelterhöhung wird den Bewohnern/Tagesgästen unter Benennung des geplanten Zeitpunkts der Erhöhung schriftlich mitgeteilt und ist zu begründen. In der Begründung sind unter Angabe des Umlagemaßstabs die Positionen zu benennen für die sich durch die veränderte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben und es sind die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüber zu stellen. Die Bewohner/ Tagesgäste erhalten rechtzeitig Gelegenheit die Angaben der Einrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu überprüfen. Die Erhöhung wird frühestens vier Wochen nach Zugang des begründeten Erhöhungsverlangens wirksam. Im Falle einer Entgelterhöhung können die Bewohner/Tagesgäste den Vertrag jederzeit zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll. VI. Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs Ändert sich nach Vertragsabschluss der Pflege- oder Betreuungsbedarf der Bewohner oder Tagesgäste, hat die Einrichtung ihre Leistungen im Rahmen ihres Leistungskonzepts an den veränderten Bedarf anzupassen. Die Leistungsanpassung kann zu einer Erhöhung der vereinbarten Entgelte führen; beispielsweise bei einer höheren Pflegestufe. Wird eine notwendige Vertragsanpassung von den Bewohnern/Tagesgästen ganz oder teilweise abgelehnt, so dass der Einrichtung eine fachgerechte Pflege- oder Betreuung nicht mehr möglich ist, ist die Einrichtung zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

8 Für die Bewohner/Tagesgäste, die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) in Anspruch nehmen, wird die Einrichtung den Vertrag durch einseitige Erklärung an eine erforderliche veränderte Leistungspflicht anpassen. Die Vertragsanpassung beinhaltet auch das entsprechend erhöhte oder verringerte Entgelt. VII. Nicht angebotene Leistungen (Leistungsausschlüsse) Folgende Leistungen werden durch die Einrichtung nicht angeboten: Unterbringung in einem geschlossenen Bereich, Aufnahme von Beatmungspatienten, Erbringung von medizinischer Behandlungspflege bei einem besonders hohem Bedarf, der gem. 37 SGB V zu einer gesonderten Verordnung von medizinischer Behandlungspflege berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte, Pflege und Betreuung für Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Gefährdung für sich selbst oder andere Personen führen, die mit den Mitteln der Einrichtung nicht abgewendet werden kann. Entsteht ein entsprechender Bedarf erst nach Einzug in die Einrichtung, darf die Einrichtung eine entsprechende Anpassung der Leistungen verweigern. Ist der Einrichtung ein Festhalten am Heimvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht zuzumuten, kann sie den Heimvertrag außerordentlich kündigen. VII. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung nach 115 Abs. 1 a SGB XI Im Dezember 2014 wurde unser Haus durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) geprüft. Der MDK hat festgestellt, dass die Prozess- und Ergebnisqualität auf der Grundlage aktueller pflegefachlicher / pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse erbracht werden und daher die Note 1,0 vergeben. Weitere Prüfergebnisse: Die Qualität unseres Hauses wurde im Jahr 2014 vom Institut für Qualtiätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen GmbH (IQD) geprüft. Das Altenheim St. Elisabeth hat das Qualitätssiegel für stationäre Einrichtungen bis 2016 erhalten.

9 Weitere Vertragsinhalte und Zusatzleistungen Weitere Informationen zu unseren voll- und teilstationären Angeboten, insbesondere eine weitergehende Leistungsbeschreibung der Regelund Zusatzleistungen, Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten oder zur ärztlichen Versorgung finden Sie in den jeweiligen Verträgen für vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege, auf die wir ausdrücklich verweisen. Hiermit bestätige ich, dass ich als ergänzende Information über die Leistungen und weiteren Regelungsinhalte in der vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Tagespflege den Vertrag nebst Anlagen erhalten habe und Gelegenheit zur Erörterung hatte. Ort, Datum Ort, Datum Für die Einrichtung Interessent/In Betreuer/Bevollmächtigter