DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Ähnliche Dokumente
Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei "Digitaler Gewalt"

Auf der Datenautobahn

Ansgar Heithoff, Direktor des Amtsgerichts, Amtsgericht Schwerte Cybermobbing unter rechtlichen Aspekten

Cybermobbing Chancen und Grenzen peerbezogener Prävention. Thomas A. Fischer

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg

Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern Besonderheiten. Rainer Becker

Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht

Schulentwicklung in Oberfranken Berufliche Schulen

Ulrike Kube Torsten Loth

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Das System des Opferschutzes im Bereich des Cyber- und Internetstalking

TOA in Deutschland: Einblicke in die Praxis der Mediation in Strafsachen. Christoph Willms

Rechtliche Lage in Deutschland

Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1 Grundlagen 1

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Infostand. Seehaus Leonberg

CYBERMOBBING. Mobbing eine Definition. i d3dg3dd

INHALT. Vorwort Einführung Ausgangssituation Ziele der Studie 17

CYBERMOBBING Sekundarstufe II (14- bis 19-Jährige)

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Sigrid Ehrmann. Sozialpädagogin/ EDV-Dozentin und -Beraterin

W a s i s t M o b b i n g?

Zonta sagt NEIN zu Gewalt an Frauen und Mädchen. Dr. Elke Persohn

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Mobbingfreie Schule Gemeinsam Klasse sein! Viktoria Darkashly

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Praxisorientierter Leitfaden: Vorgehen bei Gefahr-im- Verzug-Situationen im Internet. Katja Rauchfuß

Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte. - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Beleidigung 185. Üble Nachrede 186. Verleumdung 187. Prof. Dr. Michael Jasch. Werturteil und wahre Tatsachenbehauptung. Gegenüber Dritten:

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Kampagne Ausbl!ck. Dorit Schubert

Definition Cyberstalking. Pia Allemann Co Geschäftsleiterin

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

WAS TUN BEI STALKING? Informationen und Hilfe

BlickWWWechsel - Deradikalisierung und Verhinderung von Radikalisierung im Social Web. Annika Jacobs

Cybermobbing (Protokollversion ohne Bilder)

Häusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Soziale Netzwerke und Cybermobbing. 9. Schulartübergreifenden Tandem-Tridem-Fachtagung

Aktion Sicheres Internet : Infoveranstaltung Handy/Smartphones der

Lerneinheit: Digitale Kommunikation und Konflikte

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DES DROHNENFLUGS

Datenbank Medienkompetenz - Digitale Medien. Mareike Bier Walter Staufer

stark.stärker.wir. Prävention an Schulen in Baden- Württemberg Karl Häberle Viola Orschel

Was tun gegen sexualisierte Gewalt im Sport? Schutzentwicklung im Sportverein. Elena Lamby

Gewalt und Alkohol: Herausforderung für die Jugendhilfe. Laura Menger

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Strafrechtliche Aspekte der Betriebssystemadministration

Schulische Gewaltprävention - Das Elmshorner Netzwerk. Dennis Blauert Jakob Tetens

Kantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA.

Mit Standards arbeiten: Qualitätszirkel schulische Gewaltprävention. Marion Altenburg-van Dieken Christine Liermann Helmolt Rademacher

Kinder als Betroffene von häuslicher Gewalt. Rainer Becker

CYBERMOBBING Sekundarstufe I (10- bis 14-Jährige)

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Inhaltsverzeichnis. Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Einschätzungen von Amokdrohungen. Carina Agel Nathalie Preisser

Der Wandel des Schulhofs

Anti-Gewalt-Training Magdeburg. Tim Marx

Inhaltsverzeichnis.

10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung

Flüchtlingsunterbringung im Fokus der Gewaltprävention Eindrücke aus Marburg-Cappel. Johannes Maaser

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen

Kapitel 1: Mobbing was ist das? Let me be ME! Trainingskurs

Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" - Erfahrungen nach einem Jahr. Tina Budavari Petra Söchting

Cybermobbing - Cybergrooming Nicht mein Ding Petra Rump Polizei Bremen Markus Gerstmann ServiceBureau Jugendinformation

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Präventionsrede Wielant Machleidt

Gewaltpräventive Schulentwicklung zahlt sich aus! Helmolt Rademacher

Cybermobbing. unter Jugendlichen. Sigrid Ehrmann Sozialpädagogin/ EDV-Dozentin und Beraterin

Cybermobbing. - inflationärer Begriff oder bittere Realität Jörg Singer

Was ist Cybermobbing?

Tatort Schule - Warum Vorbeugung so wichtig ist

Cybermobbing. Tobias Frischholz CC BY-SA. Beratungsrektor MiB

Cyber-Mobbing Was ist das? Günter Sittl, Dipl.-Sozialpäd.(FH) Rebecca Haupt, cand. Soz.-päd.(FH) Amt für Jugend und Familie, LRA Würzburg

PartyPass-App - die Eintrittskarte für mehr Jugendschutz. Dierk Marckwardt Dietmar Unterricker

Inhaltsübersicht. Kapitel 1. Einführung 21. II. Vergleichende Untersuchung der Tatbestände 238 Abs. 1 StGB und 1 Abs. 1 Nr. 2 lit.

Präventionsprogramme - mehr als die Summe seiner Teile? Heidrun Mayer Prof. Dr. Herbert Scheithauer

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Eric Hilgendorf Thomas Frank Brian Valerius. Internetstrafrecht. Ein Grundriss. 4y Springer

Cyberbullying. Mobbing in der Schule

Das Netzwerk Frühe Hilfen Frankfurt am Main. Christine Jung-Seeh Dr. Astrid Kerl-Wienecke

Individuelle Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungseinbruchdiebstählen. Dr. Tillmann Bartsch Arne Dreißigacker Gina Rosa Wollinger

Transkript:

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Rechtsschutz bei Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking eine Bestandsaufnahme von Astrid Ackermann Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von Hans-Jürgen Kerner und Erich Marks im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Zur Zitation: Astrid Ackermann: Rechtsschutz bei Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking eine Bestandsaufnahme, in: Kerner, Hans-Jürgen u. Marks, Erich (Hrsg.), Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2011, www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1355

Rechtsschutz bei Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking eine Bestandsaufnahme Rechtsanwältin Astrid Ackermann, LL.M.

Übersicht (1) Einführung (2) Cyber-Mobbing (1) Definition (2) Erscheinungsformen & rechtliche Würdigung (3) Cyber-Stalking (1) Definition (2) Erscheinungsformen & rechtliche Würdigung (4) Möglichkeiten für Betroffene (5) Ausblick

Einführung steigende Zahl der Straftaten Zahl der Strafanzeigen ebenfalls steigend, Dunkelziffer allerdings nach wie vor hoch Gründe: Opfer warten vielfach zu lange ab, hohe Schamgrenze, Fälle werden auf privatem Weg geklärt Problem: komplexes Rechtsgebiet, das eine besondere Schulung der Bearbeiter erfordert Problem: i.d.r. sehr eilbedürftig

Definition Mobbing Ein oder mehrere Opfer sind wiederholt und über einen längeren Zeitraum den negativen Handlungen eines oder mehrerer Täter ausgesetzt Konfrontation und Belästigung Zeitliche Dimension Häufigkeit der Angriffe Ungleichgewicht zwischen Täter und Opfer

Definition Cyber Alle kommunikativen (sozialen) Austauschprozesse, die durch einen Computer als vermittelndes Medium stattfinden vgl. Misoch, Sabine: Online-Kommunikation, Stuttgart 2006

Definition Cyber - öffentliche, halb-öffentliche und private Formen - Homepage - Blogs - Foren/Newsgroups - Soziale Netzwerke - Chat - Instant Messenger/E-Mail - Computerspiele - Handy

Definition Cyber-Mobbing Verletzung oder Belästigung von Personen mittels Nutzung neuer Informations- und Kommunikationsmedien wie E-Mails, Handy und verleumderischer bzw. beleidigender Webseiten (Ropertz, Cyber-Bullying: Eine neue Form von Gewalt. In: Deutsche Polizei 10. S. 12-14)

Merkmale Cyber-Mobbing Entkörperlichung Textualität Entzeitlichung Enträumlichung Entkontextualisierung Digitalisierung vgl. Misoch, Sabine: Online-Kommunikation, Stuttgart 2006

Flaming Def.: wechselseitige Versenden von gemeinen, unwahren oder vulgären Nachrichten über verschiedene öffentliche Kommunikationsmedien Ziel: Rufschädigung strafbar gemäß 185 StGB (Beleidigung), sonst nicht strafbar löst Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus

Schikanierung Def.: ständige Versenden von gemeinen, unhöflichen oder vulgären Nachrichten an das Opfer über private Kommunikationsmedien Ziel: Zermürbung des Opfers strafbar gemäß 185 StGB (Beleidigung), wenn bestimmte Eingriffsintensität erreicht löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE- Ansprüche aus

Cyber-Threats Def.: Versenden von Nachrichten an das Opfer mit dem Ziel, das Opfer durch die Inhalte der Nachrichten zu erschrecken Bsp.: Versenden von gewaltverherrlichenden Fotos an das Opfer strafbar gemäß 131 StGB (Gewaltdarstellung), 130 StGB (Volksverhetzung) oder 184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften) löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus

Denigration Def.: Versenden von gemeinen, unwahren oder vulgären Nachrichten an Dritte über öffentliche und private Kommunikationsmedien meist zunächst ohne Kenntnis des Opfers Ziel: Rufschädigung strafbar gemäß 186 StGB (üble Nachrede) oder 187 StGB (Verleumdung), wenn bestimmte Eingriffsintensität erreicht löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus

Impersonation Def.: Annehmen einer falschen Identität (mitunter auch der des Opfers) Bsp.: Anlegen eines Fake-Accounts Ziel: Zermürbung des Opfers je nach Konstellation strafbar gemäß 44 BDSG (Strafbarkeit der missbräuchlichen Nutzung personenbezogener Daten), 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), 270 StGB (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung), 263 StGB (Betrug), 263a StGB (Computerbetrug) sowie 185 StGB (Beleidigung) löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus

Outing/Betrug Def.: Preisgabe von sensiblen und vertraulichen Informationen über das Opfer via moderner Kommunikationsmedien Bsp.: Outing bei Homosexualität, Schwangerschaft bei wahren Tatsachen i.d.r. nicht strafbar löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE- Ansprüche aus

Exclusion Def.: Ausschluss des Opfers aus einer Online- Gruppe Bsp.: Ausschluss aus Facebook-Gruppe einer Schulklasse nicht strafbar i.d.r. auch zivilrechtlich nicht verfolgbar

Happy Slapping Def.: Provozieren einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Ziel, diese zu filmen und das so entstandene Video online zu verbreiten strafbar gemäß 223 ff. StGB (Köperverletzung), 33 KUG (Strafbarkeit der Verletzung des Rechts am eigenen Bild), evtl. 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus

Mobbing by proxy Def.: Mobbing durch Stellvertreter, der unter Umständen keine Kenntnis vom Unrechtsgehalt seiner Tat hat strafbar gemäß 26 StGB (sofern vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat gegeben) löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE- Ansprüche aus

Definition Stalking Nachstellung durch Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers den Versuch der Herstellung von Kommunikation durch Kommunikationsmittel missbräuchliche Verwendung der personenbezogenen Daten des Opfers bei der Bestellung von Waren und Dienstleistungen Drohung mit der Verletzung von Leben oder Gesundheit des Opfers eine vergleichbare Handlung bei schwerwiegender Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers durch diese Handlungen

Definition Cyber-Stalking Def.: Nachstellung unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel zur Einschüchterung und Bedrohung des Opfers Abgrenzungskriterium zum Schikanieren: subjektives Gefühl der Bedrohung auf Seiten des Opfers

Missbrauch der Daten des Opfers Def.: Verwendung der personenbezogenen Daten des Opfers zur Bestellung von Waren und Dienstleistungen ohne oder gegen den Willen des Opfers neben Strafbarkeit aus 238 StGB (Nachstellung) auch strafbar gemäß 263 StGB (Betrug) oder 263a StGB (Computerbetrug)

Unerwünschte Bildaufnahmen Def.: Anfertigen von Bild- und Filmaufnahmen des Opfers mit dem Ziel, diese in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand online zu verbreiten strafbar gemäß 33 KUG bzw. 201a StGB, sofern Bild/Film im höchstpersönlichen Lebensbereich oder in einem gegen Einblicke von außen besonders geschützten Raum aufgenommen löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus

Handy-Ortung Def.: Einsatz von privaten Ortungsdiensten zum Ermitteln des aktuellen Aufenthaltsortes des Opfers ohne dessen Kenntnis i.d.r. nicht strafbar für den Täter, Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Strafbarkeit gelten nur für Telekommunikationsanbieter löst zivilrechtliche Unterlassungs- und SE-Ansprüche aus, sofern bekannt

Möglichkeiten für Betroffene Recherche über den Umfang und Inhalt der Rechtsverletzungen Meldung rechtswidriger Inhalte an die Betreiber von Internet-Plattformen Aufforderung an Betreiber, diese Inhalte zu sperren bzw. zu löschen Löschung von Daten in Suchmaschinen

Möglichkeiten für Betroffene Sicherung der Beweise durch Ausdrucken/ Speichern der rechtswidrigen Inhalte Änderung von Telefonnummern und E-Mail- Adressen Ersuchen juristischer Hilfe/Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Ausblick aktuelle Gesetze nicht ausreichend, um die Vielfalt der Delikte abzudecken Schaffung von neuen Straftatbeständen, um zu diesem Zeitpunkt bereits begangene Delikte ahnden zu können Schaffung von speziellen Anlaufstellen bei Polizei und Staatsanwaltschaft präventiv: Einrichtung und Ausbau des Faches Medienkompetenz an den Schulen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! kanzlei@anwaltsbuero-ackermann.de www.djb.de