Merkblatt zum Antrag zwecks Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV der Abst Brandenburg) für Lieferungen und Leistungen nach VOL/A, Bauleistungen nach VOB/A und freiberufliche Leistungen nach VOF 1. Allgemeines Das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Lieferungen und Leistungen, Bauleistungen und freiberufliche Leistungen (ULV) wird bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. (Abst Brandenburg) geführt. In das Verzeichnis werden Unternehmen aufgenommen, die Lieferungen und Leistungen im Sinne der VOL, Bauleistungen im Sinne der VOB oder freiberufliche Leistungen im Sinne der VOF anbieten und die für die Aufnahme erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen fristgemäß beibringen bzw. erfüllen. Durch die Aufnahme in das ULV der Abst Brandenburg gelten die jeweils nach der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen, Teil A (VOL/A), Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) von den Beschaffungsstellen bei Vergabeverfahren zu fordernden Einzelnachweise über die unternehmensbezogene Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde für die Dauer der Eintragung im Wesentlichen als erbracht. Das schließt nicht aus, dass von den Beschaffungsstellen - je nach den konkreten Rahmenbedingungen des zu vergebenden Auftrages - ergänzend auftragsbezogene Nachweise gefordert werden können. Die Eintragung im ULV ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewerbung um Aufträge. 2. Antragstellung Für die Eintragung in das Verzeichnis ist ein formeller Antrag zu stellen, erhältlich bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Burgstraße 10, 03046 Cottbus TeI: 0355/381 32-0, Fax: 0355 381 32-21 E-Mail: info@abst-brandenburg.de Internet: www.abst-brandenburg.de Den Aufnahmeantrag kann jede natürliche und juristische Person oder Personengesellschaft stellen. Die Anlagen des Antrages sind auszufüllen, den in Punkt 2 geforderten Nachweisen beizufügen und bei der Abst Brandenburg einzureichen. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung bitten wir auf die Zusendung von Broschüren, Jahresberichten und Werbeschriften zu verzichten und die Unterlagen in ungebundener Form per Post einzureichen. Das für die Eintragung festgelegte Entgelt gem. Punkt 7 ist im Voraus auf MerkblattULVBrbg 1
das Konto der Abst Brandenburg zu überweisen. 2. Einzureichende Nachweise und Inhalt der Bescheinigung Die Bescheinigung beinhaltet die zum Zeitpunkt der Ausstellung vollständig erbrachten und gültigen Nachweise bei der Abst Brandenburg. Im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind zu übersenden *): Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, i.d.r. zu beantragen beim zuständigen Gewerbeamt ggf. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die Hauptniederlassung des Unternehmens, i.d.r. zu beantragen beim zuständigen Gewerbeamt Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die Geschäftsführer, zu beantragen beim zuständigen Meldeamt (bitte beachten Sie, das es sich dabei nicht um das Führungszeugnis handelt) für Prokuristen gilt die Eigenerklärung (Vordruck) Krankenkassen in der die Mehrzahl der Beschäftigten Mitglied sind (mindestens für 75 % der Gesamtbeschäftigtenanzahl) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet Einwilligung über die Verwendung personenbezogener Daten für das ULV der Abst Brandenburg *) Diese Nachweise müssen aktuell sein, d.h. im Einzelfall mindestens noch zwei Monate Gültigkeit haben und nicht älter als zwei Monate sein. Darüber hinaus werden weitere firmen- und gewerbespezifische Unterlagen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbeten: Aktuellen einfachen Handelsregisterauszug bzw -auszüge Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung (Fotokopie) Aktuelle Bescheinigung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Aktuelle Bescheinigung der Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der versicherten Tätigkeiten und der Höhe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden ggf. die Gewerbeerlaubnis ggf. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vom Steuerabzug bei Bauleistungen Meisterbrief, Ingenieurzeugnis oder Berufsabschlüsse bzw. berufliche Qualifikationen (tabellarisch) für die technisch fachkundige/n Person/en Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer bzw. Zugehörigkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder anderer Berufsverbände aktuelle Referenzen der letzten 3 Jahre mit Auftraggeber, Objekt, Art der Arbeiten, auszugsweise mit Ansprechpartner und Telefonnummer mittlere Anzahl der Arbeitnehmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt, davon gewerblich leistungsbezogene, fachtechnische Ausstattung zum gegenwärtigen Zeitpunkt MerkblattULVBrbg 2
ggf. Qualitätssicherungsnachweise ggf. Liste der Gesellschafter mit Benennung der Gesellschafteranteile Umsätze und Bilanzsummen der letzten 3 Jahre 3. Eintragung Nach Eingang des Aufnahmeantrages, Einzahlungsbeleges und sämtlicher erforderlichen Nachweise wird das Unternehmen in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis aufgenommen. Das Unternehmen erhält über die Eintragung eine Bescheinigung mit Angabe der Gültigkeit (in der Regel für ein Jahr befristet) in Papier- und elektronischer Form. Das Unternehmen wird entsprechend der Antragstellung je nach Eintragung in die Handwerksrolle bzw. nach dem CPV-Code der gewerblich ausführbaren Tätigkeiten branchenspezifisch in das Verzeichnis eingetragen. Im Verlauf des Gültigkeitszeitraumes der Bescheinigung sind der Abst Brandenburg durch das Unternehmen alle Änderungen, die die Eintragungsbedingungen und die Nachweise betreffen, unverzüglich mitzuteilen, andernfalls wird das Unternehmen gemäß Punkt 6. für 2 Jahre aus dem ULV der Abst Brandenburg gestrichen. 4. Eintragungsverlängerung Die Bescheinigung verliert nach Ablauf eines Jahres ihre Gültigkeit. Es gilt das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Wird von dem Unternehmen die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Eintragung beantragt, müssen 14 Tage vor Fristablauf erneut alle Nachweise vorgelegt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Verlängerung der Eintragung vorgenommen. 5. S-Vermerk (Sperrung) Sofern die für die Verlängerung der Eintragung notwendigen Nachweise/Eigenerklärungen nicht fristgemäß vorgelegt werden, wird das Unternehmen zur Vorlage schriftlich aufgefordert, diese innerhalb von 14 Kalendertagen einzureichen. Werden die Bescheinigungen nach dieser gesetzten Frist nicht vorgelegt, wird die Eintragung mit einem Sperrvermerk (S) versehen und dieses dem Unternehmen mitgeteilt. Der Vermerk bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Weiterführung in dem Verzeichnis nicht nachgewiesen sind und dass das Verfahren zur Streichung des Unternehmens aus dem Verzeichnis eingeleitet wird. Der S-Vermerk wird gelöscht, wenn vor der Streichung die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. 6. Ablehnung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Eintragung erfolgen kann, wenn begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gem. 7, 7a, 7b VOL/A, 5 SKR VOL/A-SKR oder 8, 8a, 8b VOB/A, 5 SKR VOB/A-SKR MerkblattULVBrbg 3
oder 7, 10, 11, 12 und 13 VOF) des Unternehmens bestehen. Keine Aufnahme in das ULV erfolgt, wenn aus dem Gewerbezentralregisterauszug für das Unternehmen (GZR 4) oder für handlungsbevollmächtigte Personen eines Unternehmens z.b. Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen (GZR 3) hervorgeht, das gemäß der Gewerbeordnung 150a Nr. 4 strafrechtliche Verurteilungen oder Bußgeldentscheidungen nach 21 Abs.1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes und 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen. Die öffentlichen Beschaffungsstellen werden entsprechend unterrichtet. 7. Kosten für die Eintragung Für jede Neueintragung wird ein Betrag in Höhe von 180,00 (einhundertachtzig) und für jede der möglichen jährlichen Verlängerungen ein Betrag in Höhe von 130,00 (einhundertdreißig) erhoben, der jeweils im Voraus zu entrichten ist. Bei Ablehnung der Eintragung wird auf schriftlichen Antrag der Betrag i.h.v. 62,50 (zweiundsechzig, 50/100) erstattet. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8. Streichung oder Löschung aus dem ULV Die Streichung bzw. Löschung aus dem ULV der Abst Brandenburg erfolgt: wenn das Unternehmen dies beantragt für 2 Jahre, o wenn das Unternehmen die Eignungskriterien gem. Punkt 2 nicht mehr erfüllt o wenn das Unternehmen unzutreffende Nachweise oder Eigenerklärungen abgegeben hat o wenn Handlungen im Widerspruch zur Verpflichtung aus den gegebenen Eigenerklärungen vorgenommen oder unterlassen werden Die Vergabestellen der öffentlichen Hand werden informiert. 9. Anwendungsbereich Die Information der Eintragung des Unternehmens in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Brandenburg wird den öffentlichen Auftraggebern des Landes Brandenburg bzw. bei Anerkennung des ULV anderen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland zur Kenntnis gegeben. Für Rückfragen steht die Abst Brandenburg unter Tel.: 0355 38132-0 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr), Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, per Fax.: 0355 38132-21, per E-Mail: info@abst-brandenburg.de oder persönlich (nach vorheriger Anmeldung) zur Verfügung. Änderungen vorbehalten MerkblattULVBrbg 4
Stand 14.07.2006 MerkblattULVBrbg 5