Mittelaltermarkt Schwäbisch Gmünd Marktordnung Information für Marktbeschicker Verfasser: Datum: 03.11.2015
Marktordnung Information für Marktbeschicker 1. Im Vorfeld 1.1. Die Aufstellung von Verkaufsständen, Verkaufstischen und anderen Einrichtungen wird entlang den Grundstücksfronten der im Marktgebiet gelegenen öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze gestattet. Der Veranstalter behält sich die Standaufteilung vor und die Unterhaltung von Partyzelten wird untersagt. Aussehen und Art des Standes hat einem historischen Markt zu entsprechen. Daher konzentriert sich der Markt auf den Zeitabschnitt der Staufer vom 11. 13. Jahrhundert. Notwendige Sicherheitsausstattung, Hygiene und Brandschutz sind ausgenommen. 1.2. Aufbau der Stände Der Aufbau bzw. der Bezug der Stände ist ab Freitag, den 08. Juli 2016 ab 12:00 Uhr möglich. Ein/e Verantwortliche/r der Marktverwaltung ist ab 12:00 Uhr anwesend, um bei Fragen behilflich zu sein. Die Marktverwaltung ist unter der Telefonnummer 07171 603-1026 zu erreichen. Der Aufbau und der Bezug der Stände, inklusive Dekoration, muss am Samstag bis spätestens 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Kraftfahrzeuge jeglicher Art gehören nicht in das Bild des Mittelaltermarktes. Daher sind sie am Samstag, den 09. Juli 2016 bis spätestens 09:00 Uhr auf die ausgewiesenen Parkplätze zu fahren. 1.3. Die Marktverwaltung bietet Ihnen kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten in Massenquartieren in unmittelbarer Nähe zum Marktgebiet an. Auch gibt es die Möglichkeit, Zelte im Bereich der Grabenallee aufzustellen. Diese haben ebenfalls in Art und Aussehen einem mittelalterlichen Markt zu entsprechen. 2. Der Markt 2.1. Öffnungszeiten des Marktes Samstag, 09. Juli 2016 10:00 24:00 Uhr Sonntag, 10. Juli 2016 10:00 21:00 Uhr Die Öffnungszeiten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Die Stände sind während den Öffnungszeiten, bei jedem Wetter, durchgehend zu betreuen. Eine Teilnahme für Zeitabschnitte ist nicht möglich. 2.2. Bei Umgang und bei Arbeiten mit offenem Feuer oder Gas muss ein geprüfter Feuerlöscher beim Stand deponiert sein. Feuerstellen dürfen nur im Abstand von 2,50 m zum nächsten Gebäude errichtet werden. Bitte beachten Sie die Auflagen für die Verwendung und des Betriebs von Flüssiggasanlagen beim Mittelaltermarkt 2016. 2.3. Die Stände müssen in ihrer Konstruktion so beschaffen sein, dass keine Gefährdung für Dritte besteht. 2.4. Bitte beachten Sie das Merkblatt für Elektronik auf dem Mittelaltermarkt 2016. 2.5. Das Musizieren an reinen Verkaufsständen ist untersagt. An allen Ständen ist das Abspielen von Musik untersagt. 2.6. Dekoration Sämtliche Aussteller, Verkäufer und Handwerker sind für die mittelalterliche Ausgestaltung, Dekoration und Beleuchtung ihres Standes selbst verantwortlich. Kunststoffe, sowie technische Ausstattung und Geräte sind möglichst weitgehend zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie diese Gegenstände bestmöglich mittelalterlich zu verkleiden. Elektrisches Licht ist zulässig, allerdings nur soviel wie nötig und dieses möglichst dezent angebracht. Elektrische Lichter müssen optisch verkleidet werden. Halogenstrahler sind unzulässig. In erster Linie sollen alternative Lichtquellen, wie Laternen, Öllampen oder Fackeln zur Beleuchtung benutzt werden. 2.7. Gewandung
Ebenso, wie die Dekoration des Standes, ist Ihre Gewandung dem Mittelaltermarkt anzupassen. Der Mittelaltermarkt hat einen authentischen Anspruch. Das bedeutet für Sie als Händler, Aussteller und Handwerker, dass Sie sich in ihrer Gewandung zeitgemäß und traditionell präsentieren. Armbanduhren, Brillen, Sonnenbrillen, Jeans und Sneakers usw. gehören nicht in das Bild des Mittelaltermarktes. Handys gab es zur Zeit der Staufer noch nicht. Falls es unumgänglich sein sollte ein Handy zu benutzen, möchten wir Sie bitten, sich im Hintergrund zu halten. 2.8. Kennzeichnung der Stände und Preise Die Aussteller haben an Ihren Geschäften und Ständen an gut sichtbarer Stelle Ihren vollständigen Familiennamen mit Anschrift sowie das ausgeübte Kunsthandwerk anzubringen. An allen Ständen besteht Preisauszeichnungspflicht für sowohl Waren als auch Dienstleistungen. 3. Standgebühren Vorführfläche kostenlos Verkaufsfläche 40 / m² Stromanschluss 230 V / 16 A 30 Anschlusskosten inkl. Verbrauch Stromanschluss 380 V / 32 A 50 Anschlusskosten inkl. Verbrauch Wasser (inkl. Abwasser) 20 Anschlusskosten inkl. Verbrauch Restmüllentsorgung enthalten Die Preise gelten für die gesamte Dauer des Mittelaltermarktes. 4. Fälligkeit 4.1. Die Standgebühren sind am 09. Juli 2016 vor Beginn des Marktes, bei Abnahme des Standes durch die Marktverwaltung, in bar zu bezahlen. 4.2. Im Vorfeld wird eine Kaution in Höhe von 100 fällig. 4.3. Kosten für Strom, Wasser, Abwasser und Restmüllentsorgung, falls benötigt und in der Anmeldung vermerkt, werden als Pauschalsumme genannt und müssen mit der Standgebühr einmalig bezahlt werden. 4.4. Bitte beachten Sie, dass die Marktverwaltung keine Kabeltrommeln bzw. Zuleitungen und Schläuche zur Verfügung stellt. 5. Warenverkauf 5.1 Waren und Dienstleistungen, die in ihrem Anmeldeformular nicht benannt sind, werden während des Marktes vom Verkauf ausgeschlossen. Sollte unpassende Ware verkauft werden, kann die Marktverwaltung die Entfernung dieser verlangen.
6. Haftungsausschluss 6.1. Kann der Aussteller den Mittelaltermarkt mit dem zugelassenen Stand aus irgendwelchen Gründen nicht beschicken, ist er verpflichtet dieses dem Veranstalter so schnell wie möglich mitzuteilen, damit der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben kann. Findet eine solche Mitteilung nicht statt oder verzichtet der Aussteller freiwillig auf eine Teilnahme, kann der Veranstalter das Standgeld geltend machen, sofern nicht eine anderweitige Standvergabe möglich ist. 6.2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden am Verkaufsstand, an den Dekoteilen, allgemein an eingebrachten Gegenständen, an Wertsachen und Bargeld. 6.3. Die Standbetreiber und deren Personal haften für alle Schäden, die durch sie verursacht werden. Sie können sich zu seiner Entlastung nicht darauf berufen, dass sein Schaden durch bestimmte Anweisungen, Sicherheitsmaßnahmen oder andere Vorkehrungen des Veranstalters hätten vermieden werden können. Der Standbetreiber hat sich selbst zu versichern. 6.4. Bei Störungen der Zuführung von elektrischem Strom, Wasser und Abwasser übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. 6.5. Dem Marktvogt und seinen Gehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Zulassung kann zu jedem Zeitpunkt entschädigungslos widerrufen werden und der Vertrag entschädigungslos fristlos gekündigt werden, wenn der Aussteller die Regelungen dieser Marktordnung nicht einhält und dem auch nach Abmahnung bzw. einer vom Veranstalter gesetzten Nachfrist nicht abhilft. 7. Gastronomie 7.1. Hinweise zum Sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln entnehmen Sie bitte dem Leitfaden über den Umgang mit Lebensmitteln bei Vereins- und Straßenfesten des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. Er kann entweder kostenlos beim Ministerium angefordert werden oder unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/bro_leitfaden.pdf herunter geladen werden. 7.2. Ausschank Der Ausschank von Spirituosen, Branntwein und branntweinhaltigen Getränken ist grundsätzlich untersagt. Der Ausschank von anderen alkoholischen Getränken ist nur mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes gestattet. Die Erlaubnis wird von der Marktverwaltung bereitgestellt, wenn Sie bei der Anmeldung den Verkauf von alkoholischen Getränken angeben. 7.3. Die auf der Gestattung genannten Auflagen und Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. 7.4. Für die Gestattung sind zusätzliche Gebühren, bei Abnahme des Standes durch die Marktverwaltung, in bar zu bezahlen. 7.5. Die Marktverwaltung möchte Sie darauf hinweisen, aus umweltfreundlichen Gründen Mehrweggeschirr beim Verkauf von Speisen und Getränken zu benutzen. Falls dies nicht möglich ist, bitten wir Sie nur Einweggeschirr aus Pappe zu verwenden. Die Verwendung von Plastikbesteck, Plastikbechern und Dosen ist nicht zugelassen. 7.8. Die Ausgabe von Gläsern und Flaschen wird komplett untersagt. 7.6. Der Marktverwaltung ist an einer einheitlichen Pfandregelung gelegen. Die Stadtverwaltung behält sich vor diese zu einem späteren Zeitpunkt genau zu regeln.
8. Abfall 8.1. An jedem Speisenstand sind mindestens zwei Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von je 120 Ltr. aufzustellen und mit Müllsäcken zu versorgen. Die Müllbehälter müssen von den Standbetreibern bei Bedarf geleert werden. Die vollen Müllsäcke bitte nach Veranstaltungsende am Samstag, Sonntag bzw. Montag verschlossen auf die Parkplätze der Buhlturnhalle stellen. Der Müll wird Samstag-, Sonntag- und Montagmorgen im Zuge der Stadtreinigung entsorgt. Um die Reinigungskosten so gering wie möglich zu halten hat jeder Standbetreiber darauf zu achten, dass wenig Restmüll produziert wird. Die Kosten für die Restmüllentsorgung (nicht die Reinigung) sind in den Standkosten bereits enthalten. Nach Beendigung des Mittelaltermarktes sind die Standplätze absolut sauber zu verlassen. 8.2. Es darf keinesfalls Öl und Fett aus Friteusen o. ä. in die Kanalisation oder auf das Straßenpflaster geschüttet werden. Für derartige Geräte sind Auffangwannen bereitzustellen. Altöle und Fette sind privat zu entsorgen. Verunreinigtes Straßenpflaster muss von einer Spezialfirma gereinigt werden. Die Kosten hierfür werden dem Standbesitzer in Rechnung gestellt. 9. Sanitäre Anlagen 9.1 Die Marktverwaltung wird in unmittelbarer Nähe öffentliche Toilettenwagen zur Verfügung stellen. Außerdem werden zwei Spülwägen zur Benutzung bereitgestellt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, möglichst eigene Spülmöglichkeiten mitzubringen und zu benutzen, da die Räumlichkeiten begrenzt sind. 10. Nach dem Markt 10.1 Der Abbau Es wird darauf hingewiesen, dass das Stand dicht machen, also das Einräumen und Wegpacken erst nach Marktende, um 21:00 Uhr, erlaubt ist. Ab 21:00 Uhr ist es wieder erlaubt, mit Kraftfahrzeugen auf den Platz des Mittelaltermarktes zu fahren. Die zugeteilten Plätze müssen nach Marktende sauber hinterlassen werden. Schwäbisch Gmünd, den 03.11.2015