Hausordnung der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg

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Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.

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Transkript:

Hausordnung der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg 1. Vorbemerkungen Eine Hausordnung enthält Regeln und Normen, an die sich alle Beteiligten in diesem Haus und auf dem Schulgelände halten müssen, damit ein harmonisches Zusammenleben gewährleistet werden kann. Die Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens sowie Begegnungsstätte für alle, die sich an Schule beteiligen. Wenn über 270 Schüler auf dem Schulhof bzw. Schulgelände sind, kann der Einzelne nur zu seinem Recht kommen, wenn jeder auf die anderen Rücksicht nimmt. Bei jeder Handlung müssen wir daher überlegen, ob alle anderen sich gleichzeitig so verhalten könnten, ohne dass es zu Störungen oder Verletzungen kommt. Unsere Grundsätze lauten deshalb: 1. Niemand darf beim Lernen gestört werden. 2. Niemand darf einem anderen wehtun. 3. Wer etwas kaputt macht, muss dafür sorgen, dass es wieder ersetzt wird. 1.1. Grundlage für diese Hausordnung bildet das Schulgesetz des Freistaates Sachsen, das insbesondere den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen bestimmt. 1.2. Die Schule ist Teil unserer demokratischen Gesellschaft. Deshalb gelten hier für alle dieselben Verhaltensregeln und allgemeinen Gesetze wie außerhalb der Schule. Alle sind verpflichtet, sie einzuhalten und ihnen Anerkennung zu verschaffen. 1.3. Die Schule ist Arbeitsplatz für eine große Zahl von Lernenden und Lehrenden sowie anderen Beschäftigten. Um ein gutes Zusammenleben in diesem Betrieb zu ermöglichen, wurde diese Hausordnung unter Mitarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern erstellt. Die Hausordnung kann geändert bzw. ergänzt werden. Vorschläge hierzu können über die zuständigen Gremien (Lehrerrat oder Elternrat) an die Schulkonferenz gegeben werden. Die Hausordnung ist regelmäßiger Bestandteil der obligatorischen Belehrungen aller Schüler.

2. Allgemeines Schulträger: Schulaufsicht: Medizinische Vorsorge: Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig Tel.: 123-1039 Sächsische Bildungsagentur Leipzig Referat 22 (Grundschulen) Frau Erdmann Nonnenstraße 17 A 04229 Leipzig Tel.: 4945-0 Stadt Leipzig Gesundheitsamt Abt. Soziale Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Frau Dr. Blaut Miltitzer Allee 36 04092 Leipzig Tel.: 123-1622 3. Benutzung des Schulgeländes Sächsische Bildungsagentur Leipzig Referat 42 Schulpsychologin Frau Gehrmann Nonnenstraße 44 c 04229 Leipzig Tel.: 4945-866 Ärztehaus Pestalozzistraße 10 Frau Dr. Amm Tel.: 446839 Dr. Krügel/Dr. Müller Tel.: 4413989 04178 Leipzig 3.1. Das Fahren, auch mit Fahrrad, auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge zur Belieferung der Schule. 3.2. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur bei Vorliegen einer schriftlichen Erlaubnis des Erziehungsberechtigten bzw. im Auftrag eines Lehrers verlassen werden. Wenn das Schulgelände unerlaubt verlassen wird, erlöschen der Versicherungsschutz und jegliche Haftung für den Schüler seitens der Schule. 3.3. Rauchen ist im gesamten Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt. Dies gilt auch für den Genuss von alkoholischen Getränken sowie für den Gebrauch von Suchtmitteln.

3.4. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme helfen, Gefahren zu vermeiden. Das Rennen im Schulgebäude ist nicht erlaubt. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist verboten. 3.5. Die Schule übernimmt keine Haftung für das Mitbringen von Wertgegenständen (Uhren, Schmuck, Handys, mediale Technik). 3.6. Mitgebrachte Handys sind nicht versichert und müssen während des Unterrichtes komplett ausgeschaltet sein. Zuwiderhandlungen führen zum Einzug. Die Rückgabe erfolgt zeitnah an die Eltern. 4. Organisieren des Schulalltages 4.1. Stunden und Pausenzeiten 1. Stunde: 07:30 08.15 Uhr 2. Stunde: 08:25 09:10 Uhr ( 20 Minuten Hofpause) 3. Stunde: 09:30 10:15 Uhr 4. Stunde: 10:25 11:10 Uhr (25 Minuten Mittags-und Hofpause) 5. Stunde: 11:35 12:20 Uhr 6. Stunde: 12:30 13:15 Uhr 7. Stunde: 13:25 14:10 Uhr 4.2. Das Grundschulgebäude wird 7:15 Uhr (Haupteingang/Heinrich-Heine-Straße 64) durch den Aufsichtslehrer geöffnet und 7:25 Uhr wieder geschlossen. In diesem Zeitraum haben die Schüler allein ihr Zimmer aufzusuchen und sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die Garderobenschränke in den Klassenzimmern sind nach Benutzung, verschlossen zu halten. Ein Betreten des Schulgebäudes durch Erziehungsberechtigte ist nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat möglich. Der Haupteingang befindet sich in der Heinrich- Heine-Straße 64 (Klingel und Sprechanlage zum Sekretariat rechts neben der Tür). Wenn Klassen ihr Zimmer verlassen(zu Hofpausen, zum Essen, bei Schulschluss, bei Zimmer-und Gebäudewechsel, zum Spielen auf dem Hof)hat der Lehrer bzw. bei Nachnutzung durch den Hort der Erzieher, das Zimmer zu verschließen. Die Oberschule darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde durch Schüler betreten werden. Die Türen nach der Pestalozzistraße hin werden durch den Hausmeister geöffnet und zu Beginn der 1. Stunde wieder geschlossen. Bei späterem Unterrichtsbeginn wird das Schulhaus nur noch von der Schulhofseite in Begleitung des Lehrers betreten. Das geschieht frühestens mit dem Pausenklingeln. Für Öffnung und Abschließen der Turnhalle sind die Sportlehrer verantwortlich. 4.3. Nach ihrer letzten Unterrichtsstunde bzw. nach dem Mittagessen verlassen die Schüler und Schülerinnen, sofern sie nicht den Schulhort besuchen, unverzüglich das Schulgebäude.

4.4. Der Freizeitbereich bzw. einzelne Klassenzimmer stehen den Schülerinnen und Schülern bis 18:00 Uhr für Arbeitsgemeinschaften laut Belegungsplan zur Verfügung. Betreuung und Beaufsichtigung der Schüler sind unbedingt abzusichern. 5. Unterricht 5.1. Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, das Fehlen ihres Kindes bis zur 2. Stunde telefonisch der Schule und dem Hort mitzuteilen. 5.2. Beurlaubungen und Unterrichtsbefreiungen können nur in begründeten Ausnahmefällen (nach schriftlichen Antrag) - vom Klassenleiter bis zu 2 Tagen - vom Schulleiter bis zu einer Woche und - von der Sächsischen Bildungsagentur für einen längeren Zeitraum gewährt werden. 5.3. Der Klassenleiter holt zu Beginn des Schuljahres das schriftliche Einverständnis der Eltern ein, dass Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsausfall oder verlagerung später zur Schule bzw. früher nach Hause gehen und in den Freistunden bzw. bei Hitzefrei die Schule verlassen dürfen. 5.4. Jeder Schüler bereitet sich rechtzeitig bzw. mit dem Vorklingeln auf die Unterrichtsstunde vor, damit der Unterricht mit dem Klingelzeichen beginnen kann. Die Schüler suchen unaufgefordert ihre Plätze auf, der Unterricht beginnt nach Begrüßung der Schülerinnen und Schüler durch den Lehrer. 5.5. Die Fachunterrichtsräume für Musik, Werken, Kunst, Computer und die Turnhalle werden erst beim Eintreffen des Lehrers geöffnet und betreten. In den Fachunterrichtsräumen gelten bestimmte Regelungen, die den Schülern durch die Fachlehrer als Belehrung vermittelt werden. 5.6. Bleibt die Lehrkraft länger als 5 Minuten nach dem Stundenbeginn fern, dann informieren die Ordnungsschüler das Sekretariat bzw. die Schulleitung. 5.7. Bis zum Unterrichtsbeginn sorgen die festgelegten Ordnungsdienste, aber auch alle anderen Schüler dafür, dass das Zimmer den Erfordernissen des Unterrichts entspricht (Tafel säubern, Fenster geschlossen halten, nicht erforderliche Gegenstände wegräumen!). Das Sitzen auf Fensterbänken und Tischen ist untersagt. Fachbezogenes Unterrichtsinventar( Radio-CD-Player, Beamer, Fernseher bzw. Videogeräte etc.)sind sorgsam zu pflegen und zu verwahren. 5.8. Bei mutwilliger und fahrlässiger Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum werden die beteiligten Schüler materiell zur Verantwortung gezogen. 5.9. Die Sitzordnung wird zu Beginn des Schuljahres zwischen Klassenleiter und Klasse vereinbart. Ein Klassenspiegel befindet sich im Klassenbuch und darf nur mit Zustimmung des Klassenleiters geändert werden. 5.10. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich der jeweiligen Unterrichtsform

entsprechend.sie dürfen ihren Platz nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen. Essen und Trinken während des Unterrichts ist nicht erlaubt, der Unterricht darf nicht gestört werden. Der Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde. 5.11.Am Ende des Unterrichtstages bzw. wenn die Klasse als letzte einen Unterrichtsraum verlässt, sorgen alle Schüler und Schülerinnen für Sauberkeit im Arbeitsbereich. Die Stühle werden hochgestellt. Die Lehrkraft veranlasst, dass die Klasse den Raum so verlässt, dass der Unterricht dort am nächsten Tag sofort beginnen kann (Fenster schließen, Licht ausschalten, Tür verschließen, Tafeln abwischen). 5.12. Das Klassen- und Notenbuch sind Dokumente, Eintragungen nehmen nur die Lehrkräfte vor. Das Klassenbuch wird in der ersten Unterrichtsstunde mit in die Klasse genommen, der letzte Lehrer legt es wieder im Lehrerzimmer ab. Der Klassenleiter bestimmt einen Schüler, der bei Zimmerwechsel für die Mitnahme des Klassenbuches sorgt. Das Klassenbuch verbleibt grundsätzlich in der Schule. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Schulleiters. 5.13. Das Notenbuch befindet sich im Lehrerfach der jeweiligen Klasse (Lehrerzimmer) und wird zum Eintragen der Noten dort abgeholt und wieder hinterlegt. 6. Pausenordnung 6.1. Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler, abgesehen von Zimmerwechsel und Toilettenbenutzung, ruhig im Unterrichtsraum auf. Die Türen zu den Klassenzimmern sind geschlossen, die Fenster sind nur im Beisein des Lehrers durch ihn zu öffnen. 6.2. In den Hofpausen gehen alle Schüler ohne unnötige Verzögerung auf den Schulhof. In der zweiten großen Pause nehmen die Teilnehmer an der Schülerspeisung im Speiseraum das Mittagessen ein (lt. Unterrichtsplan). Bei der Esseneinnahme achtet jeder Schüler auf Ordnung und Sauberkeit. Ist bei schlechtem Wetter keine Hofpause möglich, halten sich die Schüler in der Regel im Unterrichtsraum auf. Beim Aufenthalt im Schulhaus, sind Lärmen und Herumrennen zu vermeiden. 6.3. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume; die Benutzer sorgen für Ordnung und Sauberkeit. 6.4. In den großen Pausen erfolgt die Beaufsichtigung durch Aufsichtslehrer. Den Weisungen der Aufsichtslehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufgaben der Lehrer legt eine gesonderte Aufsichtsbelehrung fest. Die Hausordnung wurde am 14.09.2015 den neuen Bedingungen angepasst und tritt mit diesem Tage in Kraft. R.Wiesner (Schulleiter)