BERUF UND STUDIUM Förderungen und Vereinbarkeit Stand: Jänner 2015 ooe.arbeiterkammer.at
Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Berufstätig sein und studieren: Das ist sowohl zeitlich als auch - - - - -
INHALT Besuchen Sie unseren Blog zum Thema arbeiten & studieren: www.arbeitenundstudieren.at.
STAATLICHE FÖRDERUNGEN SELBSTERHALTER/-INNEN-STIPENDIUM - Voraussetzung - Lassen Sie vor Studienantritt die Zeiten des Selbsterhalts durch die Stipendienstelle prüfen! Einen dafür nötigen Versicherungsnachweis mit Beitragsgrundlagen erhalten Sie bei der Gebietskrankenkasse. 4
Weitere Voraussetzungen: - - - gesetzes Altersgrenzen - 5
Höhe Nutzen Sie zur Berechnung der Stipendienhöhe den AK-Stipendienrechner unter www.stipendienrechner.at. Antragstellung -. Einreichfristen Anspruchsdauer 6
ACHTUNG Oft wird ein Selbsterhalter/-innen-Stipendium wegen fehlenden Studienerfolgs nicht gewährt. Das betrifft vor allem berufstätige Studierende, die auf Grund der Doppelbelastung von Beruf und Studium nicht genügend Prüfungen ablegen. Mehr zum günstigen Studienerfolg unter ooe.arbeiterkammer.at/bildung. Zuverdienst - 2015: MEHR DAZUVERDIENEN Ab 2015 beträgt die jährliche Zuverdienstgrenze 10.000 Euro. Wird nicht das ganze Jahr Studienbeihilfe bezogen, wird allerdings aliquotiert.details dazu unter ooe.arbeiterkammer.at/bildung. 7
STUDIENABSCHLUSS-STIPENDIUM - Voraussetzungen - - - - STUDIENUNTERSTÜTZUNG FÖRDERUNGEN FÜR AUSLANDSSTUDIEN - 8 ACHTUNG Das SAS wird von der Stipendienstelle zurückgefordert, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung der Studienabschluss nachgewiesen wird.
Informationen zu diesen und weiteren Förderungen der Mobilität von Studierenden erhalten Sie im Auslandsbüro Ihrer Bildungseinrichtung und auf der Homepage des Österreichischen Austauschdienstes (ÖAD) unter www.oead.at. FAMILIENBEIHILFE - - - - -. ACHTUNG Kein Anspruch auf Selbsterhalter/-innen-Stipendium, Studienabschluss-Stipendium und Studienunterstützung besteht beim Besuch von Kollegs, Abendschulen, Schulen für Sozialbetreuungsberufe, Kranken pflegeschulen oder Universitätslehrgängen. Allerdings: Seit Juli 2013 können Arbeitnehmer/-innen erstmals ein Stipendium für nicht-universitäre Ausbildungen in Anspruch nehmen. Mehr Infos zu diesem Fachkräftestipendium unter ooe.arbeiterkammer.at/bildung. 9
GEBÜHRENBEFREIUNGEN, ERMÄSSIGUNGEN Berufstätige, lohnsteuerpflichtige Studierende können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (Fachliteratur, Skripten, PC, Fahrtkosten etc.) als Werbungskosten abschreiben! FÖRDERUNGEN DER AK AK-FÖRDERPROGRAMM FÜR STUDIENABSCHLUSSARBEITEN AK-WISSENSCHAFTSPREIS - - Mehr Infos auf und unter AK-BILDUNGSBONUS - 10
SPAREN MIT DER AK-LEISTUNGSKARTE FERNSTUDIENANGEBOTE UND E-LEARNING - 11
- - - Berufsbegleitende Studienangebote für Menschen, die im Erwerbsleben stehen, bieten die Fachhochschulen an. In OÖ gibt es auch im laufenden Studienjahr zahlreiche berufsbegleitende Studiengänge. Vorlesungen und Seminare finden am Abend, an Samstagen und geblockt statt. Mehr dazu unter www.berufsbegleitend.at. STUDIUM OHNE MATURA - - Infos dazu unter. AK-Bibliothek an der JKU Die Stiftung Studienbibliothek der AK stellt an der Johannes Kepler Universität in Linz Bücher für Studierende und AK-Mitglieder zur Verfügung unter anderem die Karrierebibliothek der Kepler Society. 12
BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT - - - - - - - HINWEIS Weiterbildungsgeld kann parallel zum Selbsterhalter/-innen- Stipendium bezogen werden. Zu beachten ist dabei nur die jährliche Zuverdienstgrenze für Stipendienbezieher/-innen. 13
ARBEITS- UND SOZIAL- RECHTLICHE INFORMATION KRANKENVERSICHERUNG - - Geringfügig Beschäftigte (2015: bis 405,98 Euro/Monat) können sich für einen Pauschal betrag von monatlich 57,30 Euro kranken- und pensionsversichern. 14
ARBEITSLOSENGELD UND STUDIUM - - PRÜFUNGS- UND LEHRVERANSTALTUNGS- TERMINE IN DER ARBEITSZEIT - Die AK-Rechtsberatung steht Ihnen für arbeits- und sozialrechtliche Fragen gerne zur Verfügung: Tel. 050/6906-1. 15
DIE AK BERÄT SIE GERNE AK-BILDUNGSTELEFON OÖ 050/6906-1601 Mo. Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Fr. 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr PERSÖNLICHE AK-BILDUNGSBERATUNG in der Arbeiterkammer in Linz, Volksgartenstraße 40 Mo. Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Fr. 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr im Berufsförderungsinstitut Linz, Raimundstraße 3-5 Di. ab 16:00 Uhr Beratung nach Terminvereinbarung unter Telefon 0810/005005 im Wissensturm der Stadt Linz, Kärntnerstraße 26 Mo. 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Beratung nach Terminvereinbarung unter Telefon 050/6906-2613 in Ihrer AK-Bezirksstelle Beratung nach Terminvereinbarung unter Telefon 050/6906 E-MAIL-BERATUNG unter bildungsinfo@akooe.at ONLINE-BERATUNG unter ooe.arbeiterkammer.at/bildungsberatung-online Zertifiziert für anbieterneutrale Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf Impressum: Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich Hersteller: DIREKTA Druckerei & Direktmarketing GmbH Petzoldstraße 6, 4020 Linz ooe.arbeiterkammer.at