Anwälte-/innen und. Rechtsanwalt Guido Rasche. Kanzlei am Stadtgraben Dr. Stiff Partner. Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Münster

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Transkript:

Anwälte-/innen und außergerichtliche Mediation Rechtsanwalt Guido Rasche Kanzlei am Stadtgraben Dr. Stiff Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Münster

10 Thesen Deshalb gibt die Anwaltschaft einen Streitfall nicht in die außergerichtliche Mediation:

1. Geringe anwaltliche Akzeptanz der Mediation Mediation wird als soft-thema außerhalb echter juristischer Anspruchsdurchsetzung wahrgenommen Mediation gilt als unstrukturiertes Verfahren nach dem Motto reden wir mal drüber Aus anwaltlicher Sicht ist die Mediation eher ein Thema für Psychologen oder Therapeuten Euphorie der Richtermediatoren und Hype zur Mediation als Allheilmittel der Konfliktlösung nährt Skepsis

2. Unkenntnis über Möglichkeiten der Mediation Vorstellung dominiert, wonach Anwälte/-innen durch außergerichtliche Vergleiche längst Mediation betreiben Chancen einer interessengerechten, nachhaltigen Konfliktbereinigung durch die Techniken der Mediation werden nicht erkannt Medienbeispiele erfolgreicher Mediationen für das anwaltliche Tagesgeschäft fehlen

3. (Image-)Wert der Mediation für Anwälte/-innen nicht erkennbar Selbstverständnis als umfassender Konfliktlotse fehlt Dienstleistungsmarketing der Anwaltschaft für die Mandanten außerhalb der klassischen Prozesswege unterentwickelt Mediation ist für die Anwaltschaft nicht ausreichend positiv besetzt, um sie im Außenauftritt imagefördernd einzusetzen Netzwerkfunktion des Anwalts/der Anwältin für Mandanten unter Einbeziehung kompetenter Dritter ausbaufähig

4. Dem Mandanten schwer erklärbares Produkt Abgrenzung zwischen rechtlicher/gerichtlicher Anspruchsdurchsetzung und eigenverantwortlicher, an den Interessen orientierter Konfliktlösung dem Mandanten kaum vermittelbar Unverständnis des Mandanten für anwaltliche Empfehlung zur Mediation, wenn harte Anspruchsverfolgung gewünscht und erwartet wird

5. Fehlen von Beurteilungskriterien für mediationsgeeignete Verfahren Keine praxistaugliche Hilfestellung für die Anwaltschaft zu den Fragen: Wann ist ein Fall für die außergerichtliche Mediation geeignet? Welche Kriterien sprechen dafür, welche dagegen?

6. Sorge vor Verlust/Störung des Mandanten/Mandats Abgabe zum Anwaltsmediator schafft Konkurrenz Wie verhält/äußert sich der Mediator dem Mandanten gegenüber zum Anwalt/zur Anwältin? Wandert der Mandant insgesamt zum Anwaltsmediatorab? Pfuscht ein Dritter im außergerichtlichenmandat herum? Kollidieren anwaltliche rechtliche Empfehlungen mit denjenigen des Mediators?

7. Vergütungsnachteile Nach dem Scheitern der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung verschafft das Klageverfahren dem Anwalt/der Anwältin weitere Gebühren, die bei einer außergerichtlichen Mediation nicht verdient werden können

8. Kostennachteile für die Mandantschaft Neben den Kosten für den Anwalt/die Anwältin entstehen weitere Kosten für den Mediator, die sich ggflls. nicht amortisieren, wenn dennoch gerichtliche Klärung erforderlich wird Gerichtliche Mediation führt nicht zu Mehrkosten für die Mandantschaft Hinweispflicht des Anwalts/der Anwältin auf diese ggflls. kostengünstigere Lösung?

9. Keine zentrale Anlaufstelle Auswahl eines Mediators intransparent Benennung eines Mediators führt zur Ablehnung durch Gegenanwalt Mandant macht Anwalt/Anwältin für Mängel in der Person des Mediators verantwortlich Keine Gewissheit über Qualität des Mediators

10. Dominanz der gerichtlichen Mediation Außergerichtliche Mediation wird angesichts der flächendeckenden Installation der richterlichen Mediation in dem Apparat der Justiz von der Anwaltschaft als unergiebig, unbedeutend und justizpolitisch nicht gewollt wahrgenommen Mediale Inszenierung von Gerichtsmediation und der Einführung des Mediationsgesetz erweckt bei Mandanten den Eindruck, dass Mediation allein staatliche Aufgabe sei