Newsletter Q3/2014 für die Wohnungswirtschaft
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- Steffen Heiko Fischer
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1 Newsletter Q3/2014 für die Wohnungswirtschaft Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien
2 Editorial Heute freue ich mich, Ihnen den Newsletter für das dritte Quartal 2014 zu präsentieren. Lernen Sie das neue Kontaktformular kennen. In dem Experteninterview geht es um das Thema Mediation für die Wohnungswirtschaft. Viel Spaß beim Lesen! Immobilien Scout GmbH Ihr Ronald Bosch Leitung Vertrieb Wohnungswirtschaft Inhalt Mit KontaktPlus schneller zum richtigen Interessenten... 3 Schlichten statt Richten... 4 Editorial & Inhalt 2
3 Schneller zum richtigen Interessenten mit KontaktPlus Sie fordern bei der Neuvermietung regelmäßig eine SCHUFA-Auskunft ein oder Informationen über das Beschäftigungsverhältnis? Künftig sparen Sie einen Arbeitsschritt, denn Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Angaben in Ihr Kontaktformular einzufügen. NEU: Zusätzliche Angaben Anzahl Personen im Haushalt: Freitextfeld Beschäftigungsverhältnis: Dropdown-Menü HH-Nettoeinkommen: Dropdown-Menü SCHUFA-Auskunft: Freitextfeld für Code Einzugstermin: Freitextfeld, Datum Haustiere im HH: Freitextfeld Sie entscheiden, welche dieser Zusatzangaben als optionale Angabe oder Pflichtfeld für den Interessenten auf dem Kontaktformular in Ihrem Exposé angezeigt werden sollen. Haben Sie Fragen zum neuen KontaktPlus? Wir beraten Sie gern unter: Telefon: Neu 3
4 Schlichten statt Richten Seit Jahrzehnten vertritt die Kanzlei Mattern & Collegen private Vermieter, Bauherren, Verwalter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Bauträger - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Schwerpunkte sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Baurecht und das Steuerrecht. Rechtsanwalt Wolfgang Mattern ist darüber hinaus auch zugelassener Mediator. Die Praxis zeigt, dass man zwar alles gerichtlich erstreiten kann, aber gerade auf einem so engen Lebensraum wie in einem Mehrfamilienhaus ist ein Sieg vor Gericht nur wenig wert, so Mattern. Der eine triumphiert, der andere ist verbittert und sucht nach dem nächsten Anlass. Dabei lebt es sich leichter miteinander, wenn man eine einvernehmliche Lösung gefunden hat und zwar ohne gleich vor Gericht zu ziehen. Ein Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Mattern, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Steuerrecht und zugelassener Mediator Wolfgang Mattern, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Steuerrecht und zugelassener Mediator Warum sind Mediationen ein gutes Mittel bei aufkommenden Streitigkeiten? Durch die Einführung des Mediationsgesetzes sind die Gerichte angehalten, die Parteien vor Beginn einer streitigen Auseinandersetzung zu befragen, ob diese mit einer Mediation einverstanden sind. Die gerichtliche Mediation setzt allerdings bereits einen anhängigen Rechtsstreit voraus, d. h. es muss bereits eine Klage bei Gericht rechtsanhängig geworden sein. Die außergerichtliche Mediation soll langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse vermeiden. Was bedeutet Mediation und wie funktioniert das Prozedere? Mediation bedeutet, den Rechtsfrieden zwischen zwei streitenden Parteien wieder herzustellen. Gesellschaftlich gesehen ist dabei der Rechtsstreit ein Übel, der Rechtsfriede das Ziel. Das Ziel ist also, keinen Rechtsstreit mehr zu führen. Entweder ruft eine der Parteien einen Mediator an, um diesen zu bitten, in einer Streitigkeit als Vermittler / Schlichter zu fungieren oder beide Parteien einigen sich erst einmal auf den außergerichtlichen Versuch einer Mediation durch einen von beiden Parteien bestimmten Mediator. Wie arbeitet der Mediator konkret? Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Durchführung einer Mediation. Und es gibt verschiedene Phasen: Die erste Phase bedeutet, dass beide Parteien ein Arbeitsbündnis schließen, d. h. es werden bestimmte Prinzipien festgelegt, wie Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Allparteilichkeit, Informiertheit / Rechtslage und Offenheit. In der nächsten Phase wird der Sachverhalt grob ermittelt, indem die Parteien den Konflikt aus ihrer Sicht einzeln vortragen. Das Geschehen, die Gefühle und Bedürfnisse werden herausgearbeitet, Wünsche formuliert und Lösungsansätze erarbeitet. Die Parteien sollen selbst herausfinden, wo ihre Interessen liegen und wie sie den Konflikt beseitigen können bzw. ihre Bedürfnisse befriedigen können. Interview mit dem Experten 4
5 Der Mediator unterbreitet hierzu keine Vorschläge, sondern ist den Parteien durch Fragen und Antworten bei der Suche nach der Konfliktlösung behilflich. Beide Parteien müssen letztlich mit dem Ergebnis zufrieden sein, damit der Konflikt beseitigt ist und auch zukünftig nicht neu entstehen kann. Hat sich die Möglichkeit der Mediation allgemein und insbesondere in der Wohnungswirtschaft herumgesprochen? Das ist bedauerlicherweise noch nicht der Fall. Es sollte versucht werden, bei allen Konflikten eine Mediation durchzuführen - insbesondere auch in wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten sowie in Mietangelegenheiten. Wenn z. B. Lärmbelästigungen zwischen zwei Mietern zu einem ernsthaften Konflikt führen, sollte man die Parteien ggf. auch vor Ort, d. h. in die betroffenen Wohnungen einladen, um dann gegenseitig zu überprüfen, welche Geräusche zu welchen Belästigungen führen. Dabei ist es notwendig, dass früh das persönliche Gespräch mit den betroffenen Parteien gesucht wird. Wenn allerdings eine der Parteien dies rigoros abblockt, ist die Mediation aussichtslos. Welche Rolle nimmt der Verwalter ein? In wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten ist der Verwalter oftmals in einer Mittelposition, insbesondere dann, wenn er Mehrheitsbeschlüsse durchführen muss, gegen die einzelne Eigentümer gerichtlich angehen. Häufige Streitigkeiten sind dabei bauliche Veränderungen und Betriebskostenabrechnungen. Ein Hinweis: Mediationen lassen sich auch mit einer Vielzahl von Personen durchführen - wenn sich alle Personen, die sich beteiligen, den Regeln der Mediation unterwerfen. Die jeweils widerstreitenden Gruppen werden dann entsprechend aufgeteilt, wobei auch Vertreter der Gruppen in Vertretung ihrer jeweiligen Mitstreiter die Mediation durchführen können. Fazit: Im Konfliktfall profitieren die widerstreitenden Gruppen von einer Lösung durch Mediation, denn ein fairer Interessensausgleich schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Weitere Informationen erhalten Sie unter 0431 / oder per an info@mattern-partner.de Interview mit dem Experten 5
6 Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien Immobilien Scout GmbH Andreasstraße Berlin Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) wowi@immobilienscout24.de
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