Das Güterichterverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ein Angebot zur Konfliktlösung nach den Methoden der Mediation
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- Rolf Fürst
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1 Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Das Güterichterverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ein Angebot zur Konfliktlösung nach den Methoden der Mediation
2 Richterliche Mediation Regelmäßig endet ein Gerichtsverfahren durch eine richter liche Entscheidung der Streitsache, also durch Urteil oder Beschluss. Daneben bieten die Gerichte der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen sog. Güterichtermodells einen weiteren Weg zur umfassenden Beendigung von Rechtsstreitigkeiten: die Mediation. Eine moderne Konfliktlösungsmethode, bei der die Beteiligten mit Hilfe besonders ausgebildeter Verwaltungsrichter als Güterichter gemeinsam zu einer dauerhaften Problembereinigung gelangen. Was ist richterliche Mediation? Richterliche Mediation ist ein freiwilliges, von dem anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Mittel der Konfliktbewältigung im Rahmen eines Güteversuchs. Die Beteiligten erarbeiten mit Unterstützung von Güterichtern im Rahmen der Mediation eine ihren individuellen Interessen angepasste Konfliktlösung gemeinsam und selbstverantwortlich. Güterichter haben keine Entscheidungskompetenz. Sie helfen lediglich den Beteiligten bei der Suche nach einem Konsens, schaffen eine konstruktive Gesprächsbasis und sorgen für einen fairen Umgang der Gesprächsteilnehmer miteinander. Mediation als Hilfestellung für die Beteiligten Die Mediation bietet professionelle Hilfe J zur Förderung der Kommunikation, J zur Entschlüsselung von Positionen, J zur Lockerung verhärteter Fronten, J zur zukunftsgerechten Gestaltung von Beziehungen.
3 Wie findet Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt? Nur im Konsens Nach dem Gesetz kann das zuständige Gericht auch auf Vorschlag der Verfahrensbeteiligten und der Rechtsanwälte die Beteiligten für Güteversuche vor nicht entscheidungsbefugte Richter, die sog. Güterichter, verweisen. Da die Mediation auf der Bereitschaft aller Beteiligten hierzu beruht, kommt die Verweisung an Güterrichter zum Zwecke der Mediation nur in Betracht, wenn das Einverständnis aller vorliegt. Anwaltliche Begleitung ist zweckmäßig Güterichter erteilen den Beteiligten im Rahmen der Mediation grundsätzlich keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Deshalb kann die Begleitung und rechtliche Beratung der Beteiligten, sofern sie nicht selbst über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, durch Rechtsanwälte sinnvoll sein; Rechtsanwälte können im Übrigen auch dabei helfen, die für die Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. Einbeziehung weiterer Personen und Behörden Güterichter können im Einvernehmen mit den Beteiligten den Kreis der Mediationsteilnehmer erweitern, wenn dies für eine sachgerechte Durchführung der Mediation von Vorteil ist, wie etwa dann, wenn ein Vorhaben die Rechte Dritter berührt oder noch Entscheidungen anderer Behörden erfordert. Freiwilligkeit der Teilnahme Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig, aber nicht unverbindlich. Mediation ist nur dann sinnvoll, wenn Sie bereit sind, sich an die von Ihnen mitvereinbarten Verfahrensregeln zu halten und gemeinsam mit den anderen Beteiligten an der Beilegung des Streits zu arbeiten.
4 Was Sie noch wissen sollten Vertraulichkeit Alles, was in einer Mediation besprochen wird, soll vertraulich behandelt werden. Dies gilt für Güterichter ebenso wie für alle Mediationsbeteiligten. Güterichter wirken nach einer gescheiterten Mediation nicht an dem weiteren gerichtlichen Verfahren mit. Sie geben Ihre Kenntnisse aus der Mediation nicht weiter. Kosten Die Mediation verursacht gegenüber dem üblichen Gerichtsverfahren keine zusätzlichen Gerichtsgebühren. Fortgang des gerichtlichen Verfahrens Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Streitverfahren nicht betrieben. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer für die Beteiligten verbindlichen Vereinbarung. Aufgrund dieser Vereinbarung kann das gerichtliche Verfahren durch einen von den Güterichtern sogleich protokollierten Prozessvergleich, übereinstimmende Erledigungserklärungen oder Klagerücknahme beendet werden. Scheitert die Mediation, hat dies keine nachteiligen Auswirkungen auf das gerichtliche Verfahren: Das Verfahren wird an den zuständigen Spruchkörper zurückgegeben und von diesem weitergeführt. Dauer einer Mediationssitzung Ein Zeitrahmen ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach dem, was die Beteiligten zu sagen haben, um die Hintergründe des Konflikts und die Interessen herauszuarbeiten und überzeugende Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Bei Bedarf können mehrere Termine vereinbart werden.
5 Die fünf Phasen der Mediation Jede Mediation teilt sich in fünf Abschnitte: J Eröffnungsphase: Verfahrensregeln aushandeln J Themensammlung: regelungsbedürftige Punkte erarbeiten und gewichten J Konfliktbearbeitung: eigene Interessen erkennen und die Interessen der anderen Beteiligten nachvollziehen J Lösungsmöglichkeiten entwickeln, bewerten, verhandeln J Fixierung der Konfliktlösung, Abschluss einer Vereinbarung Mediation als Alternative zur richterlichen Entscheidung Mediation ist eine gute Alternative, wenn J es für Sie wichtig ist, Störungen in den Beziehungen zu anderen Beteiligten dauerhaft zu beseitigen, J Sie sehen, dass ein Urteil die von Ihnen angestrebte ganzheitliche Lösung nicht bringen kann, J für das, was Sie zu sagen haben, die Vertraulichkeit der Mediation sie ist nicht öffentlich von Vorteil ist, J Sie eigenverantwortlich eine Lösung nach Maß mitgestalten wollen, J Ihnen der Ausgleich Ihrer Interessen wichtiger ist als Rechthaben. Güterichter in der Mediation... Die die Mediation durchführenden Güterichter J sind kraft Amtes neutral und allparteilich, J entscheiden nicht, J geben im Rahmen der Mediation grundsätzlich keinen rechtlichen Rat, J strukturieren, moderieren und helfen, Lösungen zu gestalten.
6 Herausgeber: Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Aegidiikirchplatz Münster Stand: Februar 2014 poststelle@ovg.nrw.de Druck: jva druck+medien Möhlendyck Geldern druckerei@jva-geldern.nrw.de
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