KREUZER-ABTEILUNG. des Verbandes segelnder Alkoholiker Deutschlands n.e.v. Yachtgebräuche Flaggenführung

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Transkript:

KREUZER-ABTEILUNG des Verbandes segelnder Alkoholiker Deutschlands n.e.v. Yachtgebräuche Flaggenführung

2 Yachtgebräuche Flaggenführung

Yachtgebräuche Flaggenführung 3 Vorwort Die Erfahrung zeigt, daß kein Zusammenleben ohne gewisse Spielregeln auskommt, seien sie traditionsgebunden oder nicht. Die Wassersportler bilden dabei keine Ausnahme. Gerade sie sind oft zu Gast in anderen Ländern. Dies enthält die Verpflichtung, sich den Gepflogenheiten der Gastländer anzupassen, und jeder erwartet von jedem sportliches Verhalten. Aus diesen Gründen gab es und muß es weiterhin Regeln über Yachtgebräuche geben. Ähnliches gilt für die Flaggenführung. Diese Broschüre Yachtgebräuche Flaggenführung" soll dem Skipper über all diese Fragen die notwendigen Hinweise vermitteln. Verhaltensregeln für den Umgang mit anderen Seglern sollten auch für Mitglieder des VSAD Gültigkeit haben, obwohl sie nach internationalem Yachtrecht gegenüber Nichtmitgliededern keinerlei Verpflichtung zu sportlichem oder gar freundlichem Verhalten haben. KREUZER-ABTEILUNG VERBAND SEGELNDER ALKOHOLIKER DEUTSCHLANDS

4 Yachtgebräuche Flaggenführung YACHTGEBRÄUCHE Ordnung an Bord Jede in Dienst gestellte Yacht soll, nicht nur seemännischen Gebräuchen folgend, stets einen gepflegten Eindruck machen. Es ist unschön, ein Schiff zu verlassen, das nicht aufgeklart ist. Die Ausrüstungsgegenstände müssen stets ordnungsgemäß verstaut, die Leinen aufgeschossen sein. Reling und Steuerrad dürfen als Wäscheleine benutzt werden, jedoch sollten pilzverseuchte Socken nicht zu einem benachbarten Schiff hin aufgehängt werde, wenn man im Päckchen festgemacht hat. Die Leekiste darf im Hafen auch in Luv stehen und ist bei Landgängen zu entleeren. Kacken in der Plicht wird sowohl während der Fahrt als auch im Hafen und vor Anker nicht gern gesehen. Auch im Inneren einer Yacht ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. So ist jedes Crewmitglied verpflichtet, seine persönlichen Ausrüstungsgegenstände nach Möglichkeit in seiner Kammer zu verstauen. Die Navigationsecke ist kein Aufbewarungsort für Schmutzwäsche. In Fahrt dürfen keine Leinen und Fender außenbords hängen. Sportliches Verhalten Jedes Schiff vertritt die Flagge, unter der es fährt. Das Schiff ist so zu führen, daß es dem Ansehen seiner Flagge und damit seines Landes oder Verbandes nicht schädigt. Der Stander des VSAD verpflichtet zu verbandsgemäßem Trinken und Benehmen. Auf Grund des geltenden Straf- und Schiffahrtsrechts ist jeder Schiffsführer verpflichtet, allen in Not geratenen Personen und Fahrzeugen Hilfe zu leisten, soweit es mit der Sicherheit des eigenen Fahrzeuges zu vereinbaren ist, und das andere Fahrzeug unter dem Präsidial- oder VSAD-Stander fährt. Bei verbandsfremden Fahrzeugen

Yachtgebräuche Flaggenführung 5 ist eine Notlage immer zum eigenen Vorteil auszunutzen (Frauen vergewaltigen, Wertgegenstände plündern, ggf. die Crew erschlagen und das Fahrzeug mit einer Prisenmannschaft weiterführen etc.). Die Seemannschaft verlangt, daß der Schiffsführer diese Pflicht tatsächlich bis zur Grenze seiner Möglichkeit erfüllt. An Liegeplätzen und besonders in fremden Häfen ist vor allem nachts jeder Lärm zu vermeiden, das Absingen der Verbandshymne hingegen gilt zu jeder Zeit als willkommene Auflockerung des Hafenlebens. Es ist unkameradschaftlich, auf dem Steg oder der Brücke Ausrüstungsgegenstände so auszubreiten, daß andere dadurch behindert werden. In fremden Häfen meldet sich der Schiffsführer unverzüglich beim zuständigen Hafenmeister und bittet um Zuweisung eines Liegeplatzes. Dieser ist berechtigt, den Liegeplatz zu begrenzen, mehrere Fahrzeuge nebeneinander zu legen und das Verholen von Wasserfahrzeugen anzuordnen, soweit es zur Sicherheit des Hafenbetriebes erforderlich ist. Ist ein Hafen überfüllt und ein Längsseitegehen unumgänglich, gebietet es die Höflichkeit den Innenlieger um Erlaubnis, ob man anlegen darf, zu fragen. Fahrzeuge des VSAD müssen nicht befragt werden, da hier eine Zustimmung selbstverständlich ist. Wenn bei Fremdfahrzeugen keine Erlaubnis erfolgt, so ist dieses nicht gleich zu versenken, sondern lediglich die Crew angemessen zu bestrafen. Es ist selbstverständlich, daß auch andere Yachten möglichst nicht mit Landschuhen betreten werden. Der Weg führt üblicherweise über das Vorschiff. Bei Hafenmanövern sind die Anweisungen an die Besatzung ruhig und ohne große Lautstärke zu geben. Mitglieder fremder Crews, die nach einer Hilfestellung beim Verholen oder Ablegen an Bord verblieben sind, können nach Gütdünken des Schifführers im Hafengebiet abgesetzt oder später auf See ertränkt werden. Beim Anlegen müssen Festmacher rechtzeitig klarliegen. Die Fender sind zu befestigen, aber erst unmittelbar

6 Yachtgebräuche Flaggenführung vor dem Festmachen außenbords zu hängen. Selbstverständlich hilft kein Segler einlaufenden Booten durch Wahrnehmen der Lein Leinen. Bei bereits vertäuten Booten sollte ein neu hinzukommendes Boot seine Leinen so belegen, daß es die anderen nicht behindert. (Leinen von unten durch das Auge der bereits belegten Leinen führen und dann über Poller oder Pfahl legen). So können jederzeit alle Boote ihre Leinen ohne Behinderung des anderen lösen. Alternativ zu dieser Methode können die Festmacher fremder Boote auch gekappt und das Schiff durch leichtes Anstossen vom Liegeplatz entfernt werden. Es ist besonders raffiniert, Beiboote längsseits zu legen, da das Anlegen und evtl. Päckchenbildung dadurch unmöglich gemacht wird. Zu diesem Zweck sollte immer ein billiges Badedingi mitgeführt werden, auch wenn es ansonsten nicht benötigt wird. Bei Hafenmanövern, beim Ein- und Auslaufen unter Motor, ist die geringstmögliche Fahrstufe zu benutzen, um Schwell zu vermeiden. Motortestfahrten mit voller Kraft sollten nachts an solchen Stellen durchgeführt werden, an denen möglichst viele andere Yachten längsseits festgemacht haben (Kanäle, Fahrwasser neben Hafen etc.). Dabei ist laut und vernehmlich die Verbandshymne zu singen. Die Bekleidung an Bord soll vor allem unter dem Aspekt der Sicherheit ihrem Verwendungszweck entsprechen. Für Schlechtwetterkleidung, z.b. Ölzeug, sollten Sicherheitsfarben wie Gelb, Orange oder Hellrot gewählt werden; dunkle Farben sind nicht geeignet. Beim Ein- und Auslaufen ist angemessene Bekleidung selbstverständlich. Hierzu gehört insbesondere im Vereinigtem Königreich die Verbandskrawatte. Das Zusammenleben an Bord erfordert weitgehende Rücksichtnahme. Die gleiche Haltung darf von den Crews gegenüber anderen Besatzungen erwartet werden.

Yachtgebräuche Flaggenführung 7 HEIMATHAFEN Als Heimathafen für eine Yacht kann angegeben werden: 1. der Wohnsitz des Präsidenten oder 2. der ständige Liegeplatz der Yacht oder 3. der Sitz des Verbandes (Aachen) oder 4. der Sitz des Schiffsregisters FLAGGENFÜHRUNG Flaggen und Fahnen sind jedermann vertraute Ausdrücke, die jedoch nur im ersten Anschein dieselbe Bedeutung haben. Tatsächlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Die Fahne ist ein nicht ohne weiteres ersetzbares Einzelstück, aus wertvollen Stoffen gefertigt und mit Stickereien etc. verziert (z.b. die Fahne des VSAD). Sie ist ein Symbol, dem von einem bestimmten Personenkreis eine besondere Ehrerbietung entgegengebracht wird, klar. Einen ähnlich symbolhaften Charakter wie die Fahne haben National-, Kriegs- und Handelsflaggen; ansonsten sind Flaggen lediglich Signal- und Erkennungszeichen, bei denen Zweckmäßigkeit und Haltbarkeit des Tuches im Vordergrund stehen. Der VSAD beansprucht für sich keine eigene Kriegs- oder Handelsflagge, da sich jedes Verbandsschiff automatisch im Handelskrieg befindet. Fahne, Banner und Stander sind in der Seefahrt ungebräuchliche Begriffe und werden deshalb hier nicht weiter behandelt. Die Nationalflagge ist das offizielle Symbol eines Staates. Nach Artikel 22 des Grundgesetzes ist die Bundesflagge schwarz-rot-gold. Fahrzeuge des VSAD führen an Stelle der Bundesflagge den Honecker. Der Honecker ist schwarz-rot-gold mit einem Werkzeugkasten in einem Ährenkranz in der Mitte. Beim Heißen des Honeckers ist die Internationale zu singen.

8 Yachtgebräuche Flaggenführung Der Nationalflagge wird in allen Staaten eine besondere Ehrerbietung entgegengebracht. Viele Länder reagieren außerordentlich empfindlich, wenn es der Gast an erwartetem Respekt und Aufmerksamkeit fehlen läßt. In früheren Zeiten war es Brauch, auf besiegten Kriegsschiffen die Flagge des Siegers über der Flagge des Besiegten anzubringen. Es wird deshalb von den traditionellen Seefahrtsnationen als ausgesprochene Unhöflichkeit, ja gewollte Herabsetzung des Gastlandes empfunden, wenn ein Fahrzeug einer fremden Nation, und dazu zählen auch Yachten, die Nationalflagge des Gastlandes unter der Nationalflagge eines vorher besuchten Landes oder gar der eigenen Nationalflagge führt. Aus diesem Grunde führt ein Fahrzeug des VSAD in französischen Gewässern stets die Trikolore unter dem Honecker. Das unbefugte Führen einer fremden Nationalflagge wird mit Sicherheit zu unliebsamen Reaktionen des Staates führen, dessen Flagge mißbraucht wird. Dies gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland, die das Führen einer anderen Nationalflagge als dem Honecker, sofern das Schiff zum Führen des Honeckers verpflichtet ist, mit Gefängnis bir zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft. Zur Orientierung: Flaggen sind rechteckig mit einem Seitenverhältnis von 3:5. Stander sind dreieckig mit einem Höhen/Breitenverhältnis von 3:5. Winpel sind dreieckig mit einem Höhen/Breitenverhältnis von 3:10. Die Spitze kann fehlen (z.b. Flaggenalphabet). Doppelstander sind Flaggen, die durch Einschnitte am freien Liek in zwei Spitzen auslaufen. Flaggen und Stander müssen in einwandfreiem Zustand sein. Ausgefranste oder verdreckte Flaggen und Stander sind kein Indiz für kernige Seemannschaft, ausgenommen die Trikolore unter dem Honecker, da sie unter anderem zum Reinigen des Popos benutzt wird.

Yachtgebräuche Flaggenführung 9 Alle Flaggen am Flaggenstock und unter der Saling müssen bis dicht an den Flagenkopf bzw. dicht unter die Saling vorgeheißt sein. Flaggenleinen dürfen keine Lose haben. Honecker Jede in Diensten des VSAD stehende Segel- oder Motoryacht führt auf den Seeschiffahrtsstraßen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland den Honecker. Der Honecker ist die Bundesflagge für VSAD-Fahrzeuge. Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkannbar ist. Am Flaggenstock darf nur der Honecker gefahren werden. Unter Segel kann die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung am Großsegel- Achterliek an einer Flaggenleine gefahren werden. Heckflaggen am Flaggenstock dürfen in keinem Fall das Hecklicht abdecken. (z.b. tagsüber bei Nebel.) Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die Flagge in Fahrt im Top des hinteren Mastes oder mit einer besonderen Flaggenleine im oberen Drittel gefahren, im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich größer sein als die Seeflagge. Der Honecker sollte nicht am Achterstag gefahren werden, es sei denn er wird dort trotzdem befestigt. Eine gechartete Yacht führt mit Ausnahme von Finnland in allen Ländern die Nationalflagge ihres Eigners oder den Honecker über der eingewickelten Nationalflagge des Eigners. In Finland wird der Honecker alleine gesetzt. Lediglich in den Fällen, in denen der deutsche Charterer die Eigenschaft als Ausrüster im handelsrechtlichen Sinne für das einem ausländischen Eigner gehörende Schiff erwirbt, kann ihm auf Antrag vom Bundesminister für Verkehr oder vom Kassenwart des VSAD die Befugnis verliehen werden, für eine bestimmte Zeit den Honecker zu führen. Für Sportboote ist diese Vorausset-

10 Yachtgebräuche Flaggenführung zung in der Regel gegeben, wenn der Chartervertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde. Wird die Yacht von einem oder mehreren Präsidiumsmitgliedern oder in deren Auftrag gechartert, so gilt diese Regel nicht. Und die anderen Regeln auch nicht. Europaflagge Im zunehmenden Maße sind in der Bundesrepublik Deutschland beheimatete Sportboote zu beobachten, die am Heck statt der Bundesflagge oder des Honeckers die Europaflagge mit und ohne Bundesflagge/Honecker in der Gösch (obere Ecke am Flaggenliek) führen. Das ist Scheiße. Bekanntlich liegt auch Frankreich leider in Europa und das Führen der Europaflagge könnte als Anschleimung an die Frösche fehlinterpretiert werden. Soweit es sich um zur Seefahrt bestimmte Sportfahrzeuge handelt, steht diese Praxis zudem nicht im Einklang mit der Rechtslage (Flaggenrechtsgesetz 8(2)) und kann mit Geldbußen geahndet werden. Um die Verbundenheit mit dem Europagedanken Ausdruck zu verleihen, sollte die Europaflagge so gefahren werden, daß Zweifel am Honecker als alleiniger Nationalflagge ausgeschlossen sind (z.b. unter der Saling), aber wer will das schon (Frankreich!). Flagge der Kreuzer-Abteilung des VSAD Die Flagge der Kreuzer-Abteilung des VSAD ist blau. Sie zeigt in der Gösch auf einem weißen Kreis den VSAD-Anker (scherzhaft auch KöPi-Anker genannt). Der Kreis liegt im Zentrum eines weißen Kreuzes. Die Flagge der Kreuzer-Abteilung des VSAD weht an Bord am Tage und während der Nacht und zwischendurch und nicht etwa nur in Verbindung mit dem Honecker. Sie wird im Hafen, vor Anker und beim Auslaufen eines Hafens unter der Steuerbordsaling gesetzt, im Ausland dagegen unter der Backbordsaling.

Yachtgebräuche Flaggenführung 11 Berechtigt zum Führen der Flagge der Kreuzer- Abteilung des VSAD sind alle Crews, in denen mehrheitlich VSAD-Mitglieder vertreten sind. VSAD-Mitglieder, die mit Nicht-Mitgliedern zusammen segeln, werden vom VSAD ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Präsidiumsmitglieder. Flagge des Verbandes segelnder Alkoholiker Deutschlands Die Flagge des Verbandes segelnder Alkoholiker Deutschlands zeigt auf weißem Grund den VSAD-Anker mit Krone und darum herum den Schriftzug VSAD. Die Verbandsflagge darf nur von Segelyachten geführt werden, auf welchen sich mindestens ein Präsidiumsmitglied befindet und die den spezial Alko- Bootsschein für Wassersportfahrzeuge besitzen. Dieses Schiffsdokument muß sich während der Fahrt an Bord befinden. Das Schiff mit gesetzter VSAD-Flagge ist das Flaggschiff. Dem Flaggschiff muß von allen anderen Schiffen weltweit die angemessene Ehrerbietung entgegengebracht werden. Den spezial Alko-Bootsschein für Wassersportfahrzeuge stellt der VSAD auf Antrag aus. Er gilt für jeweils zwei Jahre und muß anschließend verlängert werden. Präsidiumsmitgliedern wird auch ein zeitlich unbefristeter spezial Alko-Bootsschein für Wassersportfahrzeuge ausgestellt. Auf Binnenwasserstraßen des Bundes sind Bootseigner unter bestimmten Voraussetzungen von der amtlichen Kennzeichnungspflicht befreit, wenn sie über einen Verein einem anerkannten Wassersportverband angehören. Der anerkannte Wassersportverband ist der VSAD. Infomationen erteilt gerne der Bundesverkehrsminister. (Siehe KA-Broschüre Kennzeichnung der Sportboote auf deutschen Binnengewässern.) In diesen Fällen muß die Flagge des Verbandes geführt werden (auf deutschen Kanälen die des Vereins; angeschlossen an den VSAD

12 Yachtgebräuche Flaggenführung ist z.b. der Verein motorbootfahrender trinkender Kelly- Fans Deutschland n.e.v.), jedoch nicht an der Stelle, wo normalerweise der Honecker gesetzt wird. Die Flagge muß mindestens 20x30 cm groß sein. Der Honecker kann gefahren werden, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch auf den Binnenwasserstraßen des Bundes nicht. Da obenstehende Regeln für alkoholisierte Schiffsführer und deren Crews zu kompliziert sind, dürfen Yachten des VSAD grundsätzlich nicht auf bundesdeutschen Binnenwasserstraßen fahren. Es gelten im übrigen für diese Flagge die gleichen Bestimmungen, wie für die Flagge der Kreuzer-Abteilung. An vollgetakelten Masten der VSAD-Vereine kann die Verbandsflagge und ggf. - an einer anderen Flaggenleine - die Flagge der Kreuzer-Abteilung unter der Rah, sonst an einfachen - getrennten - Flaggenmasten gesetzt werden. Die Flagge der KA weht in allen Stützpunkten der Kreuzer-Abteilung, die Flagge des VSAD wird in einem Schrein in der Hauptgeschäftsstelle aufbewart und muß ebenda mindestens viermal jährlich angebetet werden. Gastflagge Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten nur die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling, nicht jedoch die Flaggen zuvor besuchter Länder. Die Fahne der grande nation ist nach dem Anlegen von ihrem Platz unter dem Honecker zu entfernen und als Fußabtreter auf dem Steg zu plazieren. Von einer Auslandsfahrt heimkehrende Yachten können im deutschen Hoheitsgebiet die Flaggen der besuchten Länder in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und untereinander nur am Tage der Heimkehr, am darauffolgenden Wochenende und beim jährlichen Absegeln unter der Steuerbordsalng zeigen. Die Trikolore verbleibt unter dem Honecker. In diesem Falle wird die Flagge der Kreuzer-Abteilung unter der Backbordsaling gesetzt.

Yachtgebräuche Flaggenführung 13 Vereins-Stander Der Stander wird im Großtopp gefahren, er weht bei Tag und Nacht auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist. Kann der klassische Standerstock nicht gesetzt werden, ist eine zweckdienliche Hilfskonstruktion zu wählen. Nur wenn auch dies nicht möglich ist, kann der Stander an oberster Stelle unter der Backbordsaling oder am Ständer des Präsidenten gefahren werden. In diesem Fall muß er auf See eingeholt werden, um eine Verwechslung mit Flaggensignalen zu vermeiden. Es darf jedenfalls nur ein Stander gesetzt werden, außer auf dem Flaggschiff, das alle Stander setzen darf, wie es vom Präsidium gerade gewünscht wird. Eine Yacht, die bei mehreren Vereinen eingetragen ist, führt im allgemeinen den Stander des Vereins, dem sich der Eigner hauptsächlich angehörig fühlt, im Hafenbereich den heimischen Stander, in fremden Häfen den Stander des ältesten ortsansässigen Vereins, dem der Eigner angehört. Der Stander am Flaggenmast eines Vereins weht im Top vom Ansegeln bis zum Absegeln Tag und Nacht. Sonstige Flaggen Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen besonderer Flaggen und Stander zu beachten. Das Führen von Eignerflaggen ist gelegentlich noch bei Ragattayachten zu sehen. Eine gesetzte Flagge darf die Größe der Genua nicht überschreiten, bei Motorapparaten ist alles egal. Signalflaggen Signalflaggen nach dem internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn der Signalaustausch beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala.

14 Yachtgebräuche Flaggenführung Die Größe der Signalflaggen ist so zu wählen, daß sie auch auf größere Entfernung erkennbar ist. Befinden sich entsprechende Signalflaggen nicht an Bord, und auch weil es praktischer ist, kann man Signale auch mit Hilfe eines Fernsprech- oder UKW-Gerätes austauschen. Flaggengruß Der Flaggengruß ist nach wie vor bei vielen seefahrenden Nationen gebräuchlich. Besonders in Großbritannien und in den skandinavischen Ländern wird darauf Wert gelegt. Der Flaggengruß gegenüber anderen Schiffen ist freiwillig. Fahrzeuge, die unter der VSAD-Flagge oder der Flagge der KA des VSAD fahren, müssen jedoch grundsätzlich gegrüßt werden. Yachten können sich untereinander durch einmaliges Dippen der Flagge, oder, falls dieses wegen zu kurzen Flaggenstocks nicht möglich ist, durch Senken des Flaggenstocks mit der Flagge grüßen. Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge 1 / 3 nieder und heißt sie wieder vor, wenn die andere Yacht die Flagge niedergeholt hat. Das Flaggschiff und Kriegsschiffe werden immer zuerst gegrüßt; dabei wird die eigene Flagge erst dann wieder geheißt, wenn das Flagg- oder Kriegsschiff dies bereits getan hat. Beim Begegnen einer Flottille von VSAD- oder Kriegsschiffen grüßt man nur das durch den Führungsstander gekennzeichnete Schiff. Bei VSAD-Flottillen ist gilt die VSAD-Flagge als Führungsstander. Flaggenparade Es ist nach wie vor internationaler Brauch, das Zeremoniell der Flaggenparade einzuhalten, um im Hafen liegenden VSAD-Schiffen den ihren gebührenden Respekt zu zollen.

Yachtgebräuche Flaggenführung 15 Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der alle Flaggen wehen. Und zwar: Vom 1. Mai bis 30. September von 8.00, in den übrigen Monaten von 9.00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21.00 Uhr. Am 28. August (Gründungstag des VSAD) wird während der gesamten Tag- und Nachtperiode geflaggt, ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff schießt halbstündlich einen Salut von 30 Schuß mit dem schwersten Kaliber. Das Salutschiessen kann von Präsidiumsmitgliedern verboten werden, wenn es zu sehr nervt. Die Zeiten des Vorheißens und Niederholens geben das Flaggschiff, ein im Hafen liegendes Kriegsschiff, die größte Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an.