Der Flaggenkurier 23/2006 3

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1 Der Flaggenkurier 23/ Friedrich Rust Zum Flaggengebrauch auf Sportbooten Aufgrund verschiedener (besonders auch negativer) Ereignisse in deutschen Yachthäfen sei mit diesen Ausführungen kurz das Wesentliche zu diesem Thema dargelegt. Obwohl diverse Literatur, Richtlinien, Anweisungen des Seglerverbandes usw. für jedermann zugänglich sind, scheint leider bei den Wassersportlern wenig Interesse an guten seemännischen Gebräuchen zu bestehen. Jedes Schiff vertritt die Flagge, unter der es fährt, und ist so zu führen, dass das Ansehen seiner Flagge und damit seines Landes oder Verbandes nicht geschädigt wird. Der Stander seines Segelclubs verpflichtet ebenfalls. In vielen 1. Nationalflagge (Bundesflagge) Sowohl die deutsche als auch die ausländische Gesetzgebung sagen klar, dass jedes Schiff zur Führung seiner Nationalflagge verpflichtet ist. Ein deutsches Seeschiff, also auch ein im Seegebiet fahrendes Sportboot, ist zum Führen der deutschen Nationalflagge verpflichtet. Nach 22 Grundgesetz ist das ein schwarz-rot-golden waagerecht gestreiftes Tuch. Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klar fällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden. Unter Segel kann die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung am Großsegel-Achterliek an einer Flaggenleine gefahren werden. Heckflaggen am Flaggenstock dürfen in keinem Fall das Hecklicht abdecken (z.b. bei Nebel). Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die Flagge in 2. Flagge der Kreuzer-Abteilung des DSV Die Flagge der Kreuzer-Abteilung des DSV weht an Bord nur am Tage und nur in Verbindung mit der Bundesflagge. Sie wird im Hafen, vor Anker und beim Auslaufen eines Hafens unter der Steuerbordsaling gesetzt, im Ausland Staaten wird der Nationalflagge besondere Ehrerbietung entgegengebracht. Diese Länder reagieren außerordentlich empfindlich, wenn es der Gast an erwartetem Respekt und Aufmerksamkeit fehlen lässt. Flaggen und Stander müssen in einwandfreiem Zustand sein. Ausgefranste und verdreckte Flaggen und Stander sind kein Indiz für kernige Seemannschaft - eher eine Schlamperei! Alle Flaggen am Flaggenstock und unter der Saling müssen dicht an den Flaggenknopf bzw. dicht unter die Saling vorgeheißt sein. Flaggenleinen dürfen keine Lose haben. Fahrt im Topp des hinteren Mastes oder mit einer besonderen Flaggenleine im oberen Drittel gefahren, im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich größer sein als die Seeflagge. Die Nationalflagge darf nicht am Achterstag gefahren werden. Eine gecharterte Yacht führt grundsätzlich die Nationalflagge ihres Eigners. Lediglich in den Fällen, in denen der deutsche Charterer die Eigenschaft als Ausrüster im handelsrechtlichen Sinne (für das einem ausländischen Eigner gehörende Schiff) erwirbt, kann ihm auf Antrag vom Bundesminister für Verkehr die Befugnis verliehen werden, für eine bestimmte Zeit die Bundesflagge zu führen. Für Sportboote ist diese Voraussetzung in der Regel gegeben, wenn der Chartervertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde. Während einer Wettfahrt (Regatta) wird keine Nationalflagge gesetzt. dagegen unter der Backbordsaling; ein gültiger Jahres-Mitgliedsausweis der Kreuzer-Abteilung muss an Bord sein. Stützpunkte der Kreuzer-Abteilung setzen die Flagge am Flaggenmast bzw. bei den Liegeplätzen. 3. Flagge des Deutschen Seglerverbandes DSV Die Flagge des Deutschen Segler-Verbandes detes Diagonalkreuz mit der Kompassrose des zeigt auf weißen Grund ein schwarzes umran- DSV. Sie darf nur von Booten und Yachten ge-

2 4 Der Flaggenkurier 23/ Gastflaggen Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten nur die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling, nicht jedoch die Flaggen zuvor besuchten Länder. Von einer Auslandsfahrt heimkehrende Yachten können im deutschen Hoheitsgebiet die Flaggen der besuchten Länder in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und untereinander nur am Tage der Heimkehr, am darauffolgenden Wochenende und beim jährlichen Absegeln unter der Steuerbordsaling zeigen. In diesem Falle wird die Flagge der Kreuzer-Abteilung unter der Backbordsaling gesetzt. Fahrten ins Ausland können manchmal unnötige Provokationen auslösen, weil wir deutschen Skipper ja scheinbar (leider) nicht mehr so viel 6. Europaflagge Die Europaflagge ist keine Nationalflagge. Sie ist national und völkerrechtlich nichts anderes führt werden, die das internationale Verbandszertifikat besitzen. Dieses Zertifikat muss sich während der Fahrt an Bord befinden. Das Zertifikat stellt der DSV auf Antrag aus. Es gilt für jeweils 2 Jahre und ist anschließend zu verlängern. Auf deutschen Binnenwasserstraßen sind Bootseigner unter bestimmten Voraussetzungen von der Kennzeichnungspflicht befreit, wenn sie über einen Verein einem anerkannten Wassersportverband angehören (siehe KA-Merkblatt Kennzeichnung der Sportboote auf deutschen Binnengewässern ). In diesen Fällen muss die Flagge des Verbandes geführt werden (auf Kanälen die des Vereins), jedoch nicht an der Stelle, wo normalerweise die Bundesflagge gesetzt wird. Die Flagge muss mindestens 20 x 30 cm groß sein. Die Bundesflagge kann gefahren werden, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch auf den Binnenwasserstraßen des Bundes nicht. Im übrigen gelten für diese Flaggen die gleichen Bestimmungen wie für die Flagge der Kreuzer-Abteilung. An vollgetakelten Masten der DSV-Vereine kann die Verbandsflagge und ggf. - an einer anderen Flaggenleine - die Flagge der Kreuzer-Abteilung unter der Rah, sonst an einfachen - getrennten - Flaggenmasten gesetzt werden. Die Flagge der Kreuzer-Abteilung kann nur von Vereinen gesetzt werden, die Stützpunkt der Kreuzer-Abteilung sind. Vaterlandsliebe an den Tag legen, wie es im nachbarlichen Ausland vorhanden ist. Gerade in den nordischen Ländern (Dänemark!) ecken wir an, wenn wir uns nicht in etwa an die allgemeine Flaggenetikette halten (s. auch Punkt 11. Flaggenparade). Nach meinen Beobachtungen in Holland und Dänemark sind unsere Jugendkutter hier geradezu negative Spitzenreiter. Ebenso unmöglich ist es (wie im Sommer 2000), dass am Flaggenmast in einem großen hiesigen Yachthafen die dänische Nationalflagge (natürlich als Reverenz an einen dänischen Gastlieger) in der Größe von ca. 30 x 50 cm direkt unter einer Reklameflagge von ca. 1,00 m x 2,00 m wehte. So eine Entgleisung darf nicht passieren. 5. Stander Jede in Dienst gestellte Yacht muss den Stander eines der Vereine führen, bei dem sie eingetragen ist, auch wenn sie keine ständige Besatzung hat. Der Stander wird im Großtopp gefahren, er weht bei Tag und Nacht. Kann der klassische Standerstock nicht gesetzt werden, ist eine zweckdienliche Hilfskonstruktion zu wählen. Nur wenn auch dies nicht möglich ist, kann der Stander an oberster Stelle unter der Backbordsaling gefahren werden. In diesem Fall muss er auf See eingeholt werden, um eine Verwechslung mit Flaggensignalen zu vermeiden. Es darf jedenfalls nur ein Stander gesetzt werden. Eine Yacht, die bei mehreren Vereinen eingetragen ist, führt im allgemeinen den Stander des Vereins, dem sich der Eigner hauptsächlich zugehörig fühlt; im Hafenbereich den heimischen Stander, in fremden Häfen den Stander des ältesten, ortsansässigen Vereins, dem der Eigner angehört. Der Stander am Flaggenmast eines Vereins weht im Top vom Ansegeln bis zum Absegeln Tag und Nacht. als eine Bekenntnisflagge. Sie kann zusätzlich an der Backbordsaling, aber nicht an der Stelle, an

3 Der Flaggenkurier 23/ der die Bundesflagge gesetzt wird, gefahren werden. Sie übt auch keine Schutzfunktion aus. So kann bei einer Kollision im Ausland z. B. (wenn sie als Nationale gesetzt wurde) der Versicherungsschutz verloren gehen, das Schiff 7. Bundesdienstflagge Die Bundesdienstflagge führt den Bundesschild mit dem Adler im schwarz-rot-goldenem Tuch. Es ist die Flagge der Bundesbehörden. Im BGBl. I S heißt es auszugsweise: Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge. Dienstgebäude des Bundes können mit der Bundesflagge oder mit der Bundesdienstflagge beflaggt werden; dies gilt auch für Wasserfahrzeuge im öffentlichen Dienst des Bundes. 8. Sonstige Flaggen Reedereiflaggen sowie Eigner- und Hausflaggen sollten immer (in bescheidener Größe) an Backbord-Salingen gefahren werden. Stander und Flaggen der Seenotrettungsdienste, karitativer Verbände usw. Reklameflaggen und Knatterfahnen haben an Bord von Sportschiffen nichts 9. Signalflaggen Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn der Signalaustausch beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Die Größe der Signalflaggen ist so zu wählen, dass sie auch auf größerer Entfernung erkennbar sind. Notsignale Hier die Notsignale, um auf Seeschifffahrtsstraßen und auf Hoher See Hilfe herbeirufen zu können: Schallsignale Dauerton eines Nebelhorns Rote Leuchtraketen Rote Handfackeln SOS durch Telegrafiefunk DSC-Notanruf May day durch Sprechfunk Flammensignal Orangefarbenes Rauchsignal kann aufgebracht werden usw., es ist in gewisser Weise Freiwild. Nach 15 des Flaggenrechtsgesetzes kann der Blödsinn auch noch teuer werden. Diese Flagge ist also für uns Sportskipper tabu. Trotzdem sieht man diese schöne Flagge laufend bei Sportveranstaltungen, Schützenfesten und ähnlichen großen Festen. Gewissenlose Geschäftemacher nutzen die Laschheit der Behörden kräftig aus, um eine schnelle Mark zu machen. Bei einer Anzeige geht der Spaß natürlich ins Geld. zu suchen. (Ende der 40er- und in den 50er-Jahren hatten wir NIVEA oder Persil im usw. am Großsegel, das hatte natürlich damals seinen Grund. Heute distanzieren sich seriöse Skipper von solchen Machenschaften.) Heben und Senken der ausgestreckten Arme Signale einer Seenotfunkbake Seewasserfärber Flaggensignal NC Ball und Flagge Im Rahmen dieser Ausführungen können verständlicher Weise nur die beiden letzten Flaggensignale etwas näher betrachtet werden. In Seenot werden die Flaggen N und C des internationalen Signalbuches (untereinander) an der obersten Saling gesetzt. Es sollten dann keine weiteren Flaggen an den Salingen wehen, um Verwechslungen zu vermeiden. Falls obige Flaggen an Bord nicht vorhanden sind, kann man auch einen Ball (Ankerball), notfalls auch ein (zum Ball) zusammengedrehtes Kleidungsstück unter oder über eine rechteckige Flagge setzen. Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib oder Leben der Menschen an Bord besteht und daher Hilfe notwendig ist.

4 6 Der Flaggenkurier 23/ Flaggengruß Der Flaggengruß ist nach wie vor bei vielen seefahrenden Nationen gebräuchlich. Besonders in Großbritannien und in den skandinavischen Ländern wird darauf Wert gelegt. Der Flaggengruß ist freiwillig, die Erwiderung eines Grußes jedoch Pflicht. Yachten können sich untereinander durch einmaliges Dippen der Flagge, oder, falls dieses wegen zu kurzen Flaggenstocks nicht möglich ist, durch Senken des Flaggenstocks mit der Flagge grüßen. Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge halb nieder und heißt sie wieder vor, wenn die andere Yacht die Flagge niedergeholt hat. 11. Flaggenparade Es ist nach wie vor internationaler Brauch, das Zeremoniell der Flaggenparade einzuhalten. Als Flaggenzeit versteht man die Zeit während der alle Flaggen wehen. Und zwar: Vom 01. Mai bis 30. September von 8.00 Uhr, in den übrigen Monaten von 9.00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis Uhr. Die Zeiten des Vorheißens und Niederholens geben ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff, die größte Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an. Jede deutsche Yacht ist verpflichtet, in einem fremden Hafen sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Wird eine Flaggenparade durchgeführt, hat sie sich daran zu beteiligen. Die Flaggenparade soll möglichst gleichzeitig mit den anderen Schiffen und Yachten durchgeführt werden und betrifft alle Flaggen. Eine Yacht, die im fremden Hafen voraussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade kein 12. Flaggengala Bei festlichen Anlässen flaggen die Yachten im Hafen und vor Anker über die Toppen. Zum Ausflaggen werden ausschließlich die Signalflaggen verwendet. Sie werden vom Vorschiff über 13. Trauer Als Zeichen der Trauer wird die Flagge halbstocks gesetzt. Falls dieses nicht möglich ist, ist ein Trauerflor über der gesetzten Flagge üblich. Im allgemeinen wird nur im Hafen oder vor Anker Trauer gezeigt, in Fahrt nur dann, wenn Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt; dabei wird die eigene Flagge erst dann wieder geheißt, wenn das Kriegsschiff dies bereits getan hat. Beim Begegnen einer Flottille von Kriegsschiffen grüßt man nur das durch den Führungsstander gekennzeichnete Schiff. Auf kleinen Schiffen sieht die Praxis natürlich manchmal etwas anders aus. Es soll in grauer Vorzeit auch schon Skipper gegeben haben, die ihre Mütze abgenommen und freundlich gegrüßt haben. Mitglied der Besatzung an Bord hat, holt vorher alle Flaggen ein. Versäumnisse bei der Flaggenparade gelten als Missachtung der am Platz wehenden Nationalflagge. Das Wehenlassen der Flaggen über Nacht im Hafen gilt als Zeichen grober Nachlässigkeit. Auf See wird die Nationale nicht geführt. Sie sollte gesetzt werden in Hoheitsgewässern, bei Annäherung von Kriegsschiffen und Behördenfahrzeugen, auf Revieren und in der letzten Phase der Hafenansteuerung. Wird in einem Yachthafen oder an Land der Flaggenmast eines Vereins beflaggt, erfolgt das Vorheißen und Niederholen aller Flaggen möglichst gleichzeitig innerhalb der Flaggenzeit, im übrigen wie an Bord. Andernfalls soll die Bundesflagge als erste vorgeheißt werden. Dann folgen die Landes- und sonstigen Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge werden die Flaggen niedergeholt. die Toppen bis zum Achterschiff gesetzt. Dabei ist die Reihenfolge: Ein Stander oder Wimpel, anschließend zwei Flaggen usw. vorgegeben. sich ein Toter an Bord befindet. Die Trauer dauert bis zur Beendigung der Beisetzung. An Flaggenmasten der Vereine an Land werden bei Trauer alle Flaggen halbmast gesetzt.

5 Der Flaggenkurier 23/ Flaggenmaße Die Größen der Vereinsstander sind im allgemeinen durch die Vereine vorgegeben und auf die gängigen Schiffsgrößen (ca. 6,00 m - 12,00 m) zugeschnitten. Das Breiten- /Längenverhältnis ist meistens 3 : 5 oder 1 : 3. Wimpel sind im Schnitt 3 : 10, Flaggen 3 : 5. Die Nationalflaggen sollten nicht zu klein sein. Die feine englische Art sagt: 1 FOOT (der Schiffslänge) = 1 Inch (der Flaggenbreite), also Schiffslänge in Fuß = Flaggenbreite in Zoll. Aber etwas kleiner geht s natürlich auch. Bei Flaggengala, oder überhaupt, wenn Flaggen und Stander untereinander gesetzt werden, ist darauf zu achten, dass der Abstand der einzelnen Flaggen gleichmäßig ist und der Zwischenraum jeweils eine Flaggenbreite beträgt. Nochmals sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in bestimmten fremden Ländern das Thema Flaggenführung und Flaggengala sehr ernst genommen wird, deshalb sollten sich deutsche Yachten als Gäste den dortigen Gepflogenheiten anpassen. Zu weiteren Auskünften bin ich gerne bereit. Über einen unserer Senioren Besser gut gewappnet als schlecht beraten Angefangen hat die Leidenschaft schon vor mehr als 70 Jahren. Unweit des Elternhauses von Friedrich Rust gab es in der Jücherstraße einen Kolonialwarenladen. Dorthin wurde der kleine Friedrich geschickt, um eine Packung mit vier Lloyd-Zigaretten zu holen. Zehn Pfennige kostete eine Packung, erinnert sich der gebürtige Esenser. Dafür gab es nicht nur die vier Lloyds, sondern auch kleine Sammelbilder von Flaggen und Wappen. Mich haben die bunten Bilder damals fasziniert, erzählt er. Also begann er zu sammeln. Die Leidenschaft begleitete den heute 83-Jährigen durch sein ganzes Leben, im Krieg war er Signalgast bei der Marine. Sein zweites großes Hobby ist das Segeln. Immer hatte ich irgendwie mit Wappen und Flaggen zu tun, berichtet Friedrich Rust,... Auch im Ruhestand lässt den Innenarchitekten und ehemaligen Schiffbauer die Begeisterung für Wappen und Flaggen nicht los. Ein schönes und gut gearbeitetes Wappen bereitet ihm viel Freude. In seinem Haus in Ostbense, das er nach 40-jähriger Tätigkeit in Hamburg 1984 mit seiner Frau bezog, finden sich dicke Ordner mit Beispielen für gelungene Wappenausführungen. Aber es gibt auch eine Sammlung mit weniger guten Exemplaren. Unachtsamkeiten im Umgang mit diesen Symbolen sind dem Heraldiker ein Dorn im Auge. Die meisten Menschen sind sich der Bedeutung von Wappen und Flaggen nicht ausreichend bewusst, meint Friedrich Rust. Selbst bei offiziellen Anlässen gebe es häufig Fehler, wie er mit einem Foto-Ordner belegt. Etwa wenn eine Bundesdienstflagge falsch herum aufgehängt wird und der Bundesadler in die entgegengesetzte Richtung schaut. Richtig fassungslos reagierte er bei dem Foto eines geschmückten Ausflugsschiffes, das im bunten Flaggengewirr unter anderem die Reichskriegsflagge gehisst hatte. 1 Ist eine Flagge schön und bunt, wird sie gehisst, beklagt der Flaggenkundler so manche Unwissenheit. Seine Appelle verhallen leider meist ungehört. Doch Friedrich Rust redet nicht nur, er handelt auch. Gemeinsam mit dem Heraldiker Horst Herrndorff aus Hamburg stellt er Nachforschungen an, wenn nach seinen Worten Wappenhändler und produzenten aus dem Inund Ausland versuchen, namensgleichen Personen ohne Verwandtschaftsbeziehungen alte Familienwappen zu verkaufen, oder aber Fantasiewappen, die nicht den Regeln der Heraldik entsprechen. Unsere Liste umfasst inzwischen 125 schwarze Schafe, sagt Rust. 1 Dieses Foto ist auf der Farbtafel II zu sehen.

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