Lehrplan. für den Lehrberuf. Fitnessbetreuung

Ähnliche Dokumente
LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

B 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FITNESSBETREUUNG I. STUNDENTAFEL

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄPARATOR I. STUNDENTAFEL

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZAHNTECHNIKER I. STUNDENTAFEL

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

A/17/7 METALLBEARBEITUNG. Aufsteigend gültig ab 09/10

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHÄDLINGSBEKÄMPFER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF OBERFLÄCHENTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Zahl 3057/ LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG. Lehrplan. für den Lehrberuf. Drucktechnik. in Kraft gesetzt für die

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER

LANDESSCHULRA T FÜR VORARLBERG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

LANDESLEHRPLAN FÜR BERUFSSCHULEN. Lehrberuf: MAURER. Anlage: A/1/1. (Lehrgangsmäßiger Unterricht)

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

Landesschulrat für Tirol

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Lehrplan. für den Lehrberuf. Konditor (Zuckerbäcker)

Lehrplan. für den Lehrberuf. Konditor (Zuckerbäcker)

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG EINZELHANDEL

M A SCH I N E N B A U T E C H N I K

Unterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80

S T E I N M E T Z S T E I N M E T Z I N

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL

Landesschulrat für Burgenland. Lehrplan

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRUCKVORSTUFENTECHNIK I. STUNDENTAFEL

L A N D E S S C H U L R A T F Ü R B U R G E N L A N D

T.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM

Lehrplan für Berufsschulen für die Lehrberufe

Lehrplan für Berufsschulen

R u n d s c h r e i b e n Nr. 64/1993

K R A F T F A H R Z E U G - T E C H N I K

GEGENSTÄNDE 1. *) 2. *) 3. *) stundenzahl

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

Landesschulrat für Burgenland. Lehrplan

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGE- MEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule 2008

Landesschulrat für Tirol

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Lehrplan Grundlagenfach Französisch

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL

Lehrplan für Berufsschulen für die Lehrberufe

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

L A N D E S S C H U L R A T F Ü R B U R G E N L A N D L E H R P L A N F Ü R B E R U F S S C H U L E N F Ü R D E N L E H R B E R U F

Landesschulrat für Tirol

Lehrplan. für den Lehrberuf. Bäcker/Bäckerin

Text Anlage 1B I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL. Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENBAU I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL

Englisch. Berufskolleg Gesundheit und Pflege I. Schuljahr 1. Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Abteilung III

P L A T T E N - und F L I E S E N L E G E R P L A T T E N- und F L I E S E N L E G E R I N

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Landesschulrat für Tirol

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Zahl 3057/ EINZELHANDEL im Fachbereich Bauprodukte-Fachberater

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1)

Landesschulrat für Tirol

Landesschulrat für Burgenland. Lehrplan

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF A. HOHLGLASVEREDLER-GLASMALEREI I. STUNDENTAFEL

Lehrplan für den Lehrberuf Restaurantfachmann Anlage A/6/3. Stundentafel

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG

Transkript:

L a n d e s b e r u f s s c h u l e 2, S a l z b u r g w w w. l b s 2. s a l z b u r g. a t A/23/6 Zahl 3057/11-2010 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Lehrplan für den Lehrberuf Fitnessbetreuung in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2010 2. Klasse ab 1. September 2010 3. Klasse ab 1. September 2010 Dieser Lehrplan besteht aus 53 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: Seite 1 Deckblatt mit Inkraftsetzungsdatum... 1 2 Rechtsgrundlagen und Förderunterricht...... 2 3 Stundentafel...... 3 4 Allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien...... 4 5 Lehrstoffbereiche 5.1 Politische Bildung.... 9 5.2 Deutsch und Kommunikation... 12 5.3 Berufsbezogene Fremdsprache... 16 5.4 Betriebswirtschaftlicher Unterricht... 20 5.5 Fachunterricht.... 26 5.6 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht...... 38

Lehrplan für den Lehrberuf Fitnessbetreuung beginnend mit der 1. Klasse ab 1. September 2010 für das Bundesland Salzburg. Rahmenlehrplan: A/23/6 BGBl. Nr. II 461/2003, BGBL. Nr. II 480/2006 Einrichtung v on Leistungsgruppen gemäß 46 Abs. 2 und. 47 Abs. 3 des SchOG. In den Pflichtgegenständen Rechnungswesen... Bewegungs- und Trainingslehre... 1. bis 3. Klasse 2. und 3. Klasse ist ein vertieftes Bildungsangebot zu führen. Eine Leistungsgruppe hat die zur Erfüllung der Aufgabe der Berufsschule notwendigen Erfordernisse und die andere ein vertieftes Bildungsangebot zu vermitteln. Der Beobachtungszeitraum für die Einstufung in die Leistungsgruppe hat an lehrgangsmäßigen Berufsschulen sechs bis neun Unterrichtstage und an ganzjährigen Berufsschulen sechs bis zwölf Wochen zu umfassen. Schülerinnen und Schüler, die den entsprechenden Fachbereich in einer anderen berufsbildenden Schule oder in der Polytechnischen Schule erfolgreich abgeschlossen haben, sind in die höhere Leistungsgruppe einzustufen, in welcher der Unterricht auf dem bisher erlernten Lehrstoff aufzubauen hat. Für diese Schülerinnen und Schüler entfällt der Beobachtungszeitraum für die Leistungsgruppen im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht. Für die Umstufung in eine höhere oder niedrigere Leistungsgruppe besteht ein Termin während des Unterrichtsjahres und ein weiterer Termin am Ende des Unterrichtsjahres für die nächste Klasse, sofern der betreffende Pflichtgegenstand in dieser geführt wird. In Klassen, die einem halben Lehrjahr entsprechen, besteht kein Umstufungstermin. A/23/6 Seite 1 Fitnessbetreuer Stand: 1. Sep. 2010

Förderunterricht gemäß 8 lit. g sublit. aa und cc des SchOG: Unterrichtsveranstaltungen im Zuge des Förderunterrichtes sind nicht zu beurteilen. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, ist in den Pflichtgegenständen des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes, ausgenommen Laboratoriumsübungen, für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die Schülerinnen und Schüler dürfen diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse besuchen. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen, und für Schülerinnen und Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll, ist für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die Schülerinnen und Schüler haben bei Bedarf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse zu besuchen. Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf beide Arten des Förderunterrichtes auf einer Schulstufe im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Unterrichtsstunden besuchen. A/23/6 Seite 2

Stundentafel für den Lehrberuf Fitnessbetreuer Gesamtstundenanzahl: 3 Klassen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen Wöchentliche Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen: 1. Klasse: 9 1/3-Wochen-Lehrgang mit 43 Unterrichtsstunden pro Woche 2. Klasse: 9 1/3-Wochen-Lehrgang mit 43 Unterrichtsstunden pro Woche 3. Klasse: 9 1/3-Wochen-Lehrgang mit 43 Unterrichtsstunden pro Woche Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen: Pflichtgegenstände Lehrgangsmäßige Gesamtstunden Berufsschulen 1. 2. 3. Politische Bildung 3 3 3 84 Deutsch und Kommunikation 3 3 3 84 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 3 3 3 84 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 3 3 3 84 Rechnungswesen 3 3 4 93 Fachunterricht Sportbiologie 4 3 3 93 Ernährungslehre 2 2 2 56 Bewegungs- und Trainingslehre 8 9 8 232 Waren- und Verkaufskunde 2 2-37 Praktikum 12 12 10 316 Projektpraktikum 4 37 Gesamtstundenanzahl 43 43 43 1200 Freigegenstände und unverbindliche Übungen 1. 2. 3. Freigegenstände: Religion 2 2 2 56 Lebende Fremdsprache 4 4 4 112 Deutsch 4 4 4 112 Angew. Informatik Betriebssysteme 2 19 Angew. Informatik Textverarbeitung 2 19 Angew. Informatik Tabellenkalkulation 2 19 Angew. Informatik Datenbanken 2 19 Angew. Informatik Grafik und Präsentation 2 19 Angew. Informatik Internet zur Informationsgewinnung 2 19 Unverbindliche Übungen: Sport und Bewegung 2 2 2 56 A/23/6 Seite 3

4 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALL- GEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN 4.1 Allgemeine Bestimmungen: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der Unterrichtsziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt. Er ermöglicht die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes innerhalb des vorgegebenen Umfangs. Die Lehrpläne umfassen: Allgemeine Bestimmungen Allgemeines Bildungsziel Allgemeine didaktische Grundsätze Unterrichtsprinzipien Stundentafel Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Lehrplan jedes Unterrichtsgegenstandes umfasst: - Bildungs- und Lehraufgabe, welche angibt, zu welchen Haltungen und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler geführt werden und über welches Wissen sie verfügen sollen. - Lehrstoff, welcher den Umfang der Unterrichtsinhalte festlegt. - Didaktische Grundsätze als Handlungsanweisungen für die Lehrerinnen und Lehrer. Anordnungen, Gliederung und Gewichtung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Lehrstoffs (Lehrstoffverteilung) im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe sind der verantwortlichen Entscheidung der Lehrerinnen und Lehrer überlassen, wobei aus didaktischen wie schulorganisatorischen Gründen Koordinationen unbedingt erforderlich sind. Die Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet nur eine Empfehlung und ist nicht bindend. Bei der Gewichtung der Lehrstoffe ist auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der exemplarischen Vermittlung sowie auf die jeweils verfügbare Zeit zu achten. Die Auswahl der Beispiele hat dem Grundsatz der Wirklichkeitsnähe zu entsprechen. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist diesen Überlegungen unterzuordnen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern - die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch Festlegung der Unterrichtsziele, - die Festlegung der Methoden und Medien für den Unterricht. A/23/6 Seite 4

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. 4.2 Allgemeines Bildungsziel: Die Berufsschule hat nach 46 und unter Bedachtnahme auf 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden fachlich einschlägigen Unterricht den berufsschulpflichtigen Personen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern. In den im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenständen sind die Schülerinnen und Schüler durch Leistungsgruppen zu fördern. Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung sind interessierte Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände zu fördern. Daraus ergeben sich folgende allgemeine Bildungsaufgaben: Die Bildungsarbeit in der Berufsschule hat die durch die betriebliche Lehre bewirkte enge Verbindung mit der Berufswelt zu berücksichtigen und die dadurch gegebenen pädagogischen Möglichkeiten zu nützen. Das durch einen zusätzlichen Pflichtgegenstand erweiterte oder im Pflichtgegenstand vertiefte Bildungsangebot soll die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler erhöhen, ihre fachliche Bildung erweitern und das Streben nach höherer Qualifikation fördern. Ausgehend von der Erlebniswelt muss die Bildungsarbeit bestrebt sein, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur selbständigen Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen zu befähigen und sie zur Weiterbildung anzuregen. Die Berufsschule soll zu mitmenschlichen Verhaltensweisen erziehen, die Bereitschaft für eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit im Betrieb, in der Gesellschaft und im Staat fördern und dadurch das kritische Verständnis für Gesellschaft und Wirtschaft wecken. Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen grundlegend dazu befähigt sein, sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten wie mit der religiösen Dimension des Lebens sowie mit Religionen und Weltanschauungen als notwendiger Erweiterung und Vertiefung dieser Kompetenz auseinanderzusetzen. 4.3 Allgemeine didaktische Grundsätze: 4.3.1 Zur Erreichung des Bildungszieles der Berufsschule ist es erforderlich, den Lehrstoff unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und deren in der Berufswelt gemachten Erfahrungen zu behandeln. Die der Berufsschule zur Verfügung stehende Zeit soll durch eine überlegte Stoffund Methodenwahl besonders gut genützt werden. A/23/6 Seite 5

4.3.2 Die Lehrerinnen und Lehrer orientieren sich bei der Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes am jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik. Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Situationen anwenden können, ist eine fächerübergreifende Aufbereitung des Lehrstoffes wichtig. Besonders in den höheren Klassen sollten durch Projektunterricht die Zusammenhänge der einzelnen Stoffgebiete und Unterrichts-gegenstände verständlich gemacht werden. Die Kritik der Mitschülerinnen und Mit-schüler und die angemessene Unterstützung durch die Lehrerinnen und Lehrer bei der Problemlösung sind für den Lernfortschritt bedeutsam. 4.3.3 Es sollten von den Lehrerinnen und Lehrern methodische Wege eingeschlagen werden, die den Schülerinnen und Schülern ein selbständiges Erarbeiten des Bildungsgutes erlauben und die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft fördern. Die Grundsätze der Aktualität, der Anschaulichkeit, Lebensnähe und Stoffsicherung sind zu beachten. 4.3.4 Durch das Kennen lernen der unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen sollen den Schülerinnen und Schülern umfassende Orientierungshilfen für ihr berufliches und privates Leben, aber auch für die Gestaltung der Gesellschaft angeboten werden. 4.3.5 Aufgaben mit der Möglichkeit der Selbstkontrolle durch die Schülerinnen und Schüler motivieren zum eigenständigen und eigenverantwortlichen Lernen. Überdies belebt der Wechsel von Individualphasen und Sozialphasen den Lernprozess sehr. Mit Methoden des selbständigen Bildungserwerbes wird über die Berufsschule hinaus die Grundlage für die Weiterbildung gelegt. 4.3.6 Der qualitativen Behandlung des Lehrstoffes einschließlich der erforderlichen Festigung und Übung ist der Vorzug gegenüber der quantitativen zu geben. Hausaufgaben sollten gerade bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern unter Bedachtnahme auf die zeitliche Zumutbarkeit und im Hinblick auf die didaktischen Absichten genau überlegt sein. In vielen Fällen wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Erledigung solcher Aufgaben pädagogisch ertragreicher sein. 4.3.7 Die Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist gezielt zu fördern. Dazu eignen sich besonders der Gruppenunterricht, die Partnerarbeit und andere Sozialformen des Unterrichtes sowie alle problem- und prozessorientierten Lehrverfahren. 4.3.8 Unterrichtsgegenstände, die praktische Übungen und manuelle Fertigkeiten zum Inhalt haben, dienen nicht primär der Festigung von im Betrieb zu vermittelnden Ausbildungsinhalten. Praktische Unterrichtsgegenstände und Laboratoriumsübungen haben die der betreffenden Tätigkeit innewohnende Problematik und die Hintergründe für eine sinnvolle Lösung aufzuzeigen. Diese Unterrichtsgegenstände tragen zum besseren Verständnis der abstrakten Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes und zur Sicherung des Unterrichtsertrages bei. 4.3.9 Neben dem zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln sind die Kriterien der Verständlichkeit bei der Unterrichtserteilung zu beachten. A/23/6 Seite 6

4.3.10 Lehrausgänge und Exkursionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Veranschaulichung, wenn sie gewissenhaft vorbereitet sind und angemessen ausgewertet werden. 4.3.11 Im leistungsdifferenzierten Unterricht liegt der Zweck des vertieften Bildungsangebotes in der durchdachten Integration der komplexen oder zusätzlichen Inhalte mit dem Normallehrstoff. 4.3.12 Förderkurse zeichnen sich durch eine besondere methodische Dichte und einen hohen Grad an Individualisierung bei der Behandlung des Lehrstoffes aus und haben keinesfalls den Zweck der ausschließlichen Wiederholung von Schulübungsbeispielen. 4.3.13 Zur Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben und der festgelegten Lehrplaninhalte für Schülerinnen und Schüler, die gemäß 8b Abs. 1 und 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine Lehre mit längerer Lehrzeit oder einem Ausbildungsvertrag, in dem eine Teilqualifikation vereinbart wurde, abgeschlossen haben, sind methodische Wege einzuschlagen, die die Integration in die Klassengemeinschaft fördern und auf die Leistungsfähigkeit dieser Schülerinnen und Schüler Bedacht nehmen. Für den Fortschritt beim Erarbeiten des Lehrstoffes steht das Erfolgserlebnis für die Schülerinnen und Schüler durch das schrittweise Er-reichen kleiner Bildungsziele im Vordergrund. 4.4 Unterrichtsprinzipien Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Berufsschule auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern auch fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe und Handlungsbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres fächerübergreifenden Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt haben. Solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind: - Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln - Gesundheitserziehung A/23/6 Seite 7

- Lese- und Sprecherziehung - Medienerziehung - Politische Bildung - Sexualerziehung - Umwelterziehung - Verkehrserziehung Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffes beitragen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind. Für die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien sind die einschlägigen Grundsatzerlässe des zuständigen Bundesministeriums zu beachten. A/23/6 Seite 8

5 Lehrstoffbereiche 5.1 Politische Bildung (PB) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die ihn im Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeit erkennen und nützen. Lehrstoff: 1. Klasse: Lehrling und Schule: Klassen- und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihre Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: A/23/6 Seite 9

Arbeitsrecht, Sozialrecht, Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gesundes Leben. Jugendschutz. Gemeinschaftsformen. Gemeinschaftsbeziehungen. 2. Klasse: Soziales Umfeld: Umwelt. Medien. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. 3. Klasse: Soziales Umfeld: Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Landesgesetzgebung. Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Gerichtsbarkeit. Österreichs Neutralität. Landesverteidigung. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der EU. Personenverkehr in der EU. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. A/23/6 Seite 10

Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbständige Meinungsbildung zu ermöglichen A/23/6 Seite 11

5.2 Deutsch und Kommunikation (DUK) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff: 1. Klasse: Wortlehre: Richtlinien zu den Rechtschreibregeln. Wortfelder. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung (einschließlich Zweifelsfälle). Getrennt- und Zusammenschreibung. Satzlehre: Hauptsatz. Nebensatz. Satzzeichenlehre. Kommunikation: Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Mündliche Kommunikation: Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. A/23/6 Seite 12

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 2. Klasse: Wortlehre: Rechtschreibregeln. Fremdwortschreibung. Satzlehre: Hauptsatz, Nebensatz (Satzbaupläne). Korrektur: Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagewerke. Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Störungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem (Referat). Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kunden: Kontaktaufnahme. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). A/23/6 Seite 13

3. Klasse Wortlehre: Rechtschreibregeln (in Flexion und Wortarten). Fremdwort- und Fachwortschreibung. Satzlehre: Hauptsatz, Nebensatz (Satzverknüpfung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von umfangreicheren Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von komplexen Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kunden: Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Analysieren und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen Literatur. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächsund Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. A/23/6 Seite 14

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. A/23/6 Seite 15

5.3 Berufsbezogene Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. In den einzelnen Klassen soll der Schüler: 1. Klasse: dem Klassengespräch und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). A/23/6 Seite 16

2. Klasse: das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Klasse: dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können; längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen und einfache Briefe nach Mustern verfassen können. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Lehrstoff: Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungsund Lehraufgaben mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. A/23/6 Seite 17

Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufe, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Ausbildung, Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Sicherheit und Umweltschutz. Berufsaussichten, Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen. Persönliche Interessen, Freizeit und Sport. Essen und Trinken. Orts- und Zeitangaben. Reise und Tourismus. Einkauf und Verkauf. Gesellschaft und Sozialdienste. Nationale und internationale Ereignisse. Beruf: Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und Rehabilitationsbehelfe, Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche. Fachtexte. Hygiene und Gesundheit. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß bedachtzunehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schüler, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. A/23/6 Seite 18

Für die Schulung der Sprachfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erleben des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. A/23/6 Seite 19

5.4 Betriebswirtschaftlicher Unterricht 5.4.1 Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen das ihn betreffende Wissen über Informationsund Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union kennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen. Sie sollen die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Sie sollen dadurch als Konsument und Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbständig und verantwortungsbewusst handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben. Lehrstoff: 1. Klasse: Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie). Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare. Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs. Verträge: Rechtliche Grundlagen, Arten, insbesondere Werk- und Versicherungsverträge. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Wertsicherung. Normen in der EU. A/23/6 Seite 20

2. Klasse: Verträge: Rechtliche Grundlagen, Arten, Kaufverträge (regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf). Verbraucherschutz. Produkthaftung. Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht des Konsumenten. 3. Klasse: Betriebswirtschaft: Betrieb und Unternehmung. Unternehmungsgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Formen. Organisation. Marketing. Gründung, Zusammenschluss, Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz. Volkswirtschaft: Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Europäischer Binnenmarkt. Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft. Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft u.a. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung des Schülers als Konsument und Arbeitnehmer. Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schüler und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen und Politische Bildung. Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Internationale Wirtschaft besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. A/23/6 Seite 21

Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtseinheiten beträgt. A/23/6 Seite 22

5.4.2 Rechnungswesen (RW) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Rechnungswesen haben und den Werteaufbau eines Betriebes verstehen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. die Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: 1. Klasse: Lehrlingsentschädigung: Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag. Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages. Private Haushaltsplanung: Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Sparen und Geldanlage: Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich. A/23/6 Seite 23

Privater Einkauf: Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich. Währung: Geld und Währung in der EU. Valuten, Devisen, Kurse. Umrechnungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Privater Einkauf. 2. Klasse: Kredit: Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich. Ratengeschäft: Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Leasing: Arten. Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar), Mindestaufzeichnungen. Grundzüge der Buchführung: Bestandsverrechnung (Vermögen, Schulden). A/23/6 Seite 24

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fremdfinanzierung (Kredit, Ratengeschäft, Leasing). 3. Klasse: Grundzüge der Buchführung: Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagsätze. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen. Lohnverrechnung: Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Kostenrechnung. Kalkulation. Lohnverrechnung. Didaktische Grundsätze: Im Unterricht sollen - vom persönlichen Erleben ausgehend - wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfasst werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich des Schülers orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtseinheiten beträgt. A/23/6 Seite 25

5.5 Fachunterricht (FU) 5.5.1 Sportbiologische Grundlagen (SBG) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse über die für den Lehrberuf wichtigen Bereiche der Anatomie und Physiologie haben und über Adaptionsprozesse, krankhafte Veränderungen und Schäden Bescheid wissen. Er soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über Erste-Hilfe-Maßnahmen haben. Lehrstoff: 1. Klasse: Stütz- und Bewegungsapparat: Bau- und Mechanik des Skelettes. Bau, Lage und Funktion der Knochen, Muskeln, Sehnen, Bänder und Gelenke des Rumpfes und der Gliedmaßen. Ausgleichsübungen. Blutkreislauf und Atmungsorgane: Bau, Lage und Funktion des Herzens, der Blutgefäße und der Lunge. Grundlagen zur ersten Hilfe: Die Erste-Hilfe-Apotheke. Erste Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Ohnmacht und Bewusstlosigkeit. Atemstillstand. Kreislaufstillstand. 2. Klasse: Bewegungsapparat: Problemzonen. Bau, Lage und Funktionen der Muskeln. Krankhafte Veränderungen und Schäden. Ausgleichsübungen. Blutkreislauf und Atmungsorgane: Bau, Lage und Funktion des Herzens, der Blutgefäße sowie der Lunge. Adaptionsprozesse der Organsysteme bei sportlichem Training. Krankhafte Veränderungen. Warnhinweise. Konsequenzen. A/23/6 Seite 26

Grundlagen zur Ersten Hilfe: Die Erste Hilfe-Apotheke. Erste Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Ohnmacht und Bewusstlosigkeit. Atemstillstand. Kreislaufstillstand. 3. Klasse: Stützapparat: Problemzonen. Bau, Lage und Funktion der Muskeln. Krankhafte Veränderungen und Schäden. Ausgleichsübungen. Blutkreislauf und Atmungsorgane: Adaptationsprozesse der Organsysteme bei sportlichem Training. Warnhinweise. Konsequenzen. Grundlagen zur Ersten Hilfe: Die Erste Hilfe-Apotheke. Erste Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Ohnmacht und Bewusstlosigkeit. Atemstillstand. Kreislaufstillstand. A/23/6 Seite 27

5.5.2 Ernährungslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse über die für den Lehrberuf wichtigen Zusammenhängen zwischen Ernährung, Leistung und Gesundheit haben und über Veränderungen und Schäden durch Fehlernährung Bescheid wissen. Er soll insbesondere mit den Ernährungsgrundsätzen für sportliche Aktivitäten vertraut sein. Lehrstoff: 1. Klasse: Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Biologische Grundlagen: Verdauungsorgane. Zelle. Zellstoffwechsel. Energiebedarf. Nahrungs- und Genussmittel: Zusammensetzung, Aufbau und Bedeutung für die Sportausübung der Kohlenhydraten. 2. Klasse: Biologische Grundlagen: Verdauung und Leistung. Nahrungs- und Genussmittel: Fette, Proteine, Vitamine und Mineralstoffe. 3. Klasse: Biologische Grundlagen: Energiefreisetzung. Regeneration. Nahrungs- und Genussmittel. Functional food. Flüssigkeitsbilanz: Trinkverhalten. Flüssigkeitsdefizit. Bedeutung für den Stoffwechsel. Ernährungsstrategien: Gezielte Ernährung für verschiedene Sportarten. Maßnahmen zur Gewichtsabnahme. Arten und Auswirkungen von Dopingsubstanzen. A/23/6 Seite 28

Psychologie und Ästhetik der Nahrung: Einfluss von Farbe, Form, Geruch und Geschmack A/23/6 Seite 29

5.5.2 Bewegungs- und Trainingslehre (BTL) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll mit den sportmotorischen Bewegungsabläufen und der Leistungsdiagnostik vertraut sein. Er soll dabei die Abgrenzung seiner Tätigkeit zum medizinischen Fachbereich kennen und über die rechtlichen Bestimmungen in der Branche Bescheid wissen. Er soll die Grundzüge der Trainingslehre kennen und unter Beachtung belastungsabhängiger Faktoren individuelle Programme für Kunden erstellen können. Er soll über die im Fitnessbereich verwendeten Geräte und Maschinen Bescheid wissen und deren Verwendung und Wirkung kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: 1. Klasse: Rechtliche Bestimmungen: Konsumentenschutzgesetz. Haftung. Vertragsbedingungen. Informationspflicht. Bewegungslehre: Der sportmotorische Bewegungsablauf. Grob- und Feinkoordination. Körperbauliche Einflüsse und individuelle Bewegungsstile. Allgemeine Trainingslehre: Sportmotorische Beanspruchungsformen. Trainingsziele (Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Schnelligkeit, Koordination). Trainingsmethoden. Gerätegebundene und ungebundene Übungen. Belastungsnormative. Wochen-, Monats-, Jahresplanung. Individual- und Sozialformen des Übens. Trainingsgeräte und maschinen: Arten. Verwendung. Wirkung. Instandhaltung. 2. Klasse: Allgemeine Trainingslehre: Gerätegebundene und ungebundene Übungen. Wochen-, Monats-, Jahresplanung. Überprüfen des Trainingsfortschrittes. Methoden der Animation und Verstärkung beim Training. A/23/6 Seite 30

Leistungsdiagnostik: Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktion, Herz und Kreislauf sowie Körperfett. Spezielle Trainingsprogramme: Erstellen von individuellen Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung von alters-, geschlechts- und leistungsabhängigen Belastungskomponenten. Einbeziehung von zeitlichen Voraussetzungen und persönlichen Zielsetzungen. Trends und Entwicklungen im Fitnessbereich. Trainingsgeräte und maschinen: Arten. Verwendung. Wirkung. Instandhaltung. 3. Klasse: Allgemeine Trainingslehre: Methoden der Animation und Verstärkung beim Training. Leistungsdiagnostik: Tests und Messungen in den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen, Herz und Kreislauf sowie Körperfett. Spezielle Trainingsprogramme: Erstellen von individuellen Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung von alters-, geschlechts- und leistungsabhängigen Belastungskomponenten. Einbeziehung von zeitlichen Voraussetzungen und persönlichen Zielsetzungen. Trends und Entwicklungen im Fitnessbereich. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Leistungsdiagnostik. Spezielle Trainingsprogramme. A/23/6 Seite 31

5.5.3 Waren- und Verkaufskunde (WVK) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse seines Lehrberufen haben und den warenkundlichen Sprachschatz beherrschen. Er soll über Präsentationsmöglichkeiten der Waren des Fachbereiches Bescheid wissen. Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen. Lehrstoff: 1. Klasse: Branchenübliche Waren: Herkunft. Handelsübliche Bezeichnung. Sorten. Formen. Größen. Eigenschaften. Behandlung. Gebrauch und Pflege. Lagerung. Ablauftermine. Pflege. Verpackung. Rechtliche Bestimmungen: Gesetzliche und sonstige Vorschriften. Gesundheitliche Aspekte und Unfallverhütung. Verkaufspsychologische Grundlagen: Kaufmotive. Motivationsmethoden. Kundengespräche: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Beratung. 2. Klasse: Werbung und Verkaufsförderung: Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity. Verkaufspsychologische Grundlagen: Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Argumentation. Kundengespräche: Ergänzungsverkauf. Verhalten bei Reklamationen und Diebstahl. A/23/6 Seite 32

5.5.4 Praktikum (P) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll auch unter Verwendung berufsspezifischer Geräte und Maschinen Übungen und Übungsprogramme zum Bereich Aufwärmen, Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Schnelligkeit und Koordination erklären und herzeigen können. Er soll Übungen von Kunden kompetent überwachen, Fehler bei der Durchführung erkennen und beheben können und Animationstechniken beherrschen. Er soll Tests und Messungen zur Leistungsdiagnostik sowie helfende Maßnahmen bei Verletzungen und gesundheitlichen Komplikationen durchführen können und dabei die Abgrenzung seiner Tätigkeit zum medizinischen Fachbereich erkennen und beachten. Lehrstoff: 1. Klasse: Übungen zum Trainingsbeginn: Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Übungen zum Krafttraining: Training spezieller Muskelgruppen. Analysieren und Beheben von Fehlhaltungen. Übungen zur Beweglichkeit: Dehnübungen der verschiedenen Muskelgruppen. Übungen zur Koordination: Fein- und grobmotorische Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. Kombinationsprogramme: Spezielle Programme der Fitnessstudios. Übungen im Gruppentraining. Helfende Maßnahmen: Übungen zur Versorgung und Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Helfende Maßnahmen bei Ohnmacht und Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand. Übungen zum Schnelligkeitstraining: Azyklisch und zyklisch Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. A/23/6 Seite 33

2. Klasse: Übungen Zum Trainingsbeginn: Animationstechniken. Leistungsdiagnostik: Durchführen von Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen sowie Körperfett. Beratung anhand vorliegender Testergebnisse. Übungen zum Ausdauertraining: Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. Übungen zum Krafttraining: Training spezieller Muskelgruppen. Analysieren und Beheben von Fehlhaltungen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. Übungen zur Beweglichkeit: Dehnübungen der verschiedenen Muskelgruppen. Stretching der Antagonisten beim Krafttraining. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. Übungen zur Koordination: Fein- und grobmotorische Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. Kombinationsprogramme: Entwickeln und Durchführen von Trainingszyklen. Spezielle Programme der Fitnessstudios. Übungen im Gruppentraining. Abfassen von Trainingsprotokollen. Helfende Maßnahmen: Übungen zur Versorgung und Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Helfende Maßnahmen bei Ohnmacht und Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand. Übungen zur Beweglichkeit: Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. 3. Klasse: Leistungsdiagnostik: Durchführen von Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen sowie Körperfett. Beratung anhand vorliegender Testergebnisse. Übungen zum Ausdauertraining: Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. Übungen zum Krafttraining: Analysieren und Beheben von Fehlhaltungen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen. A/23/6 Seite 34