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Transkript:

13 B u n d d e r T i r o l e r S c h ü t z e n k o m p a n i e n 6020 Innsbruck, Neues Landhaus, Brixnerstraße 2/I, Tel. 0512 / 56 66 10 Richtlinien für die Vergabe von Langjährigkeits- und Verdienstmedaillen sowie Ehrenfunktionen Stand 5/2013 (zuletzt ergänzt und beschlossen im o. Bundesausschuss am 16. 03. 2013)

2 Präambel: Der Bund der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) hat Auszeichnungen geschaffen, um Kameraden, Marketenderinnen, Frauen bei den Tiroler Schützen, Freunden und Gönnern Dank und Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen ausdrücken zu können. Mit dieser Würdigung werden persönlicher Einsatz, Bescheidenheit und stille Mitarbeit aber auch Mut und Treue für das Tiroler Schützenwesen hervorgehoben. Die Ehrungen sollen Dank und Anerkennung für vielfache ehrenamtliche Tätigkeiten und den persönlichen Einsatz ausdrücken. Allgemeine Richtlinien: Die Langjährigkeitsmedaillen sind von der jeweiligen Kompanie möglichst über das Intranet (oder mit den vorgesehenen Formularen, erhältlich in der Bundeskanzlei bzw. über das Internet) direkt in der Bundeskanzlei zu beantragen. Anträge für die Verleihung folgender Auszeichnungen: Bronzene und Silberne Verdienstmedaille, Verdienstzeichen für langjährige Kommandanten/Obmänner, Ehrenkranz des BTSK, Katharina-Lanz-Medaille (Marketenderinnen-Verdienstzeichen), Margarethen-Medaille, Ehrenzeichen der Tiroler Jungschützen werden vom zuständigen Bataillons- (Talschafts-), Bezirks- oder Regimentskommandanten abgezeichnet und über den jeweiligen Viertelkommandanten an die Bundeskanzlei weitergeleitet. Über die Verleihung entscheidet die Bundesleitung oder ein von ihr beauftragtes Gremium, das aus dem zuständigen Viertelkommandanten und einem Mitglied der Bundesleitung besteht. Bei der Begründung sind neben der Art und Dauer der Tätigkeiten bzw. der Funktionsperioden auch sonstige außergewöhnliche Leistungen anzuführen. Alle Anträge sind mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Verleihungstermin einzureichen. Die Kosten trägt der Antragsteller. I. Langjährigkeitsmedaillen (1) Die Treue für langjährige Zugehörigkeit und Mitgliedschaft zu einer Kompanie wird durch die Verleihung von Langjährigkeitsmedaillen in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. (2) Eine langjährige Tätigkeit ist durch eine aktive Mitgliedschaft bei einer Kompanie des BTSK nachzuweisen. Darunter fallen auch die aktiven Zugehörigkeitszeiten als Marketenderin, Jungmarketenderin oder Jungschütze. Zugehörigkeitszeiten bzw. Mitgliedschaften bei anderen Kompanien als bei der Antragstellenden sind schriftlich nachzuweisen. (3) Die Langjährigkeitsmedaillen werden an einem grünen Dreiecksband getragen. Bei jeder Auszeichnungsverleihung ist eine vom BTSK ausgefertigte Urkunde auszufolgen. (4) Es ist nur die für die längste Zugehörigkeit verliehene Langjährigkeitsmedaille zu tragen. Pater-Haspinger-Medaille in Bronze für 15-jährige aktive Tätigkeit auf dem Gebiet des Tiroler Schützenwesens. Josef-Speckbacher-Medaille in Silber für 25-jährige aktive Tätigkeit auf dem Gebiet des Tiroler Schützenwesens. Andreas-Hofer-Medaille in Gold für 40-jährige und darüber hinausgehende aktive Tätigkeit auf dem Gebiet des Tiroler Schützenwesens. Schützenkameraden, die das 50., 55., usw. (periodisch alle 5 Jahre) aktive Jubiläum feiern, erhalten einen Ehrenkranz, der mit einem Eichenlaub und der Jahreszahl ausgestattet ist und auf dem Dekorationsband der Andreas-Hofer-Medaille angeheftet wird. Abb. 60 Jahre

3 II. Verdienstmedaillen (1) Zweck der Auszeichnungen: Für besondere und außerordentliche Verdienste um das Tiroler Schützenwesen werden vom BTSK als Dank und Anerkennung Verdienstmedaillen in Bronze, Silber und Gold verliehen. Für die Verleihung dieser Auszeichnungen ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich. Dabei ist generell ein strenger Maßstab anzulegen. Verdienstmedaillen können ausschließlich nur an Mitglieder von Schützenkompanien des BTSK verliehen werden (Ausnahmen siehe Absatz 2). Bronzene Verdienstmedaille Wegen langjähriger (mindestens 9 Jahre) verdienstvoller Tätigkeit als Kompaniemitglied mit eigenverantwortlichen Aufgaben wie z.b. Kassier, Schriftführer, usw. sowie für sonstige wichtige (wertvolle) und verdienstvolle Tätigkeiten. Eine Kompanie kann pro Jahr höchstens zwei Kandidaten einreichen. Achtung: bis 35 Aktive 1, ab 35 2 Anträge pro Jahr. Silberne Verdienstmedaille Wegen langjähriger (mindestens 15 Jahre) verdienstvoller Tätigkeit als Kompaniemitglied in einer führenden Position mit eigenverantwortlichen Aufgaben wie z.b. Hauptmann, Obmann oder deren Stellvertreter, oder für sonstige außergewöhnliche Leistungen oder für Funktionen, die über die Kompanie hinausgehen (z.b. im Bataillon (Talschaft), Bezirk, Regiment, Viertel oder im Bund). Eine Kompanie kann pro Jahr nur einen Kandidaten einreichen. Goldene Verdienstmedaille Die Goldene Verdienstmedaille als ranghöchste Auszeichnung des BTSK darf nur für besondere und außergewöhnliche Verdienste verliehen werden. Dabei ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich. Als Voraussetzung ist eine langjährige verdienstvolle Tätigkeit als Funktionär des BTSK wie z.b. Kompanie-, Bataillons- (Talschafts-), Bezirks-. oder Regimentskommandant oder deren Stellvertreter, Obmann, Bildungsoffizier und Schießwart ab Bataillons- bzw. Talschaftsebene, Mitglied der Bundesleitung oder des Bundesausschusses usw. erforderlich. Der Begriff langjährig hat bei Kompaniekommandanten u. Obmännern mindestens 25 Dienstjahre in einer dieser Funktionen zu betragen. Bei Funktionen, welche über die Kompanie hinausgehen, muss eine Mindestdienstzeit von 15 Jahren vorliegen. Antragsberechtigt sind alle Kompanien, Bataillone (Talschaften), Bezirke und Regimente des BTSK. Die Anträge sind entsprechend zu formulieren und zu begründen und an den zuständigen Viertelausschuss weiterzuleiten. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vorlage an den Bundesausschuss. Mit Ausnahme des Schützenviertels Osttirol darf jedes Schützenviertel pro Jahr die Verleihung einer Goldenen Verdienstmedaille beantragen. Dem Schützenviertel Osttirol steht derzeit aufgrund seiner geringeren Anzahl von Kompanien nur jedes zweite Jahr eine derartige Auszeichnung zu. Über die Verleihung entscheidet der Bundesausschuss mit einfacher Mehrheit. (2) Die Bundesleitung ist berechtigt: Personen, die einem der Bünde der Alpenregion der Schützen angehören, aufgrund einer besonderen bzw. hervorragenden Leistung für das gesamte Tiroler Schützenwesen (auch Einzelleistungen) nach Rücksprache mit dem zuständigen Kommandanten der betreffenden Teilorganisation (z.b. Kompanie, Bataillon, Bezirk usw.) die Bronzene oder Silberne Verdienstmedaille zu verleihen; für Personen, die einem der Bünde der Alpenregion der Schützen angehören, nach einstimmigem Beschluss Anträge an den Bundesausschuss um Verleihung der Goldenen Verdienstmedaille zu stellen; für Personen, die nicht dem BTSK angehören (Zivilpersonen) und für das Schützenwesen allgemein besondere Leistungen erbracht haben, in begründeten Ausnahmefällen nach einstimmigem Beschluss beim Bundesausschuss einen Antrag auf Verleihung der Goldenen Verdienstmedaille einzubringen. Die Verleihung der Goldenen Verdienstmedaille erfolgt stets im Rahmen der jährlichen Bundesversammlung.

4 Verdienstzeichen des BTSK für langjährige Kommandanten u. Obmänner Das Verdienstzeichen des BTSK dient zur Auszeichnung von langjährigen, besonders verdienstvollen Obmännern von Kompanien und Kommandanten in den Kompanien, im Bataillon (Talschaft), Bezirk, Regiment oder Viertel des BTSK. Unter Langjährigkeit ist die Mindestgesamtzeit einer ausschließlichen (auch unterbrochenen) Obmann- bzw. Kommandantentätigkeit von 18 Jahren zu verstehen. (2) Einreichung und Verleihung der Auszeichnung: Das Verdienstzeichen des BTSK wird über Antrag einer Kompanie, eines Bataillons (Talschaft), Bezirkes, Regimentes oder eines Mitgliedes der Bundesleitung verliehen. Die Überreichung von Insignie und Urkunde hat in feierlicher Weise durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter nach Möglichkeit bei einer größeren Schützenveranstaltung zu erfolgen. (3) Tragweise der Auszeichnung: Das Verdienstzeichen des BTSK wird auf der rechten Seite des Trachtenrockes auf halber Brusthöhe getragen. Maximiliankreuz Das Maximiliankreuz dient zur Auszeichnung von Schützen und Persönlichkeiten, die sich um die Zusammenarbeit der in der Alpenregion der Schützen vereinigten Schützenbünde und Länder in hervorragendem Maße verdient gemacht haben. (2) Das Maximiliankreuz wird über Antrag eines Bataillons (Talschaft), Bezirkes, Regimentes oder eines Mitgliedes der Bundesleitung vom BTSK verliehen. (3) Über den Antrag auf Verleihung entscheidet die Bundesleitung. Sollen Angehörige eines anderen, in der Alpenregion der Schützen vereinigten Schützenbundes ausgezeichnet werden, ist vor der Beschlussfassung mit diesem Schützenbund Kontakt aufzunehmen. (4) Die Überreichung von Insignie und Urkunde hat in feierlicher Weise durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter nach Möglichkeit bei einer größeren Schützenveranstaltung zu erfolgen. Ehrenkranz des BTSK Der Ehrenkranz des BTSK wird für außerordentliche Verdienste um ideelle und materielle Förderung des BTSK oder dessen Gliederungen verliehen. Damit sollen Förderer und Gönner, die nicht aktive Mitglieder einer Kompanie des BTSK sind, wie z.b. Geistliche Herren, Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens, wirtschaftliche und ideelle Förderer, Fahnenpatinnen, Bürgermeister, Kapellmeister usw. geehrt werden.

5 (2) Für die Verleihung dieser Auszeichnungen ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich. Dabei ist generell ein strenger Maßstab anzulegen. (3) Anträge um Zuerkennung eines Ehrenkranzes des BTSK können auf Grund eines Kompaniebeschlusses, des Beschlusses eines Bataillons- (Talschafts-), Bezirks- bzw. Regimentsausschusses oder des Antrages eines Mitgliedes der Bundesleitung gestellt werden. (4) Die Entscheidung und Beschlussfassung über die Zuerkennung liegt bei der Bundesleitung. Diese wird dabei insbesondere zu prüfen haben, ob die Einstellung des (der) zur Ehrung Beantragten mit den Grundsätzen des Tiroler Schützenwesens vereinbar ist. (5) Die Verleihung soll in würdiger Form und in festlichem Rahmen durch den Kompanie-, Bataillons- (Talschafts-), Bezirks-, Regiments- oder Viertelkommandanten erfolgen. Erfolgt der Antrag durch ein Mitglied der Bundesleitung, ist die Verleihung durch die Bundesleitung oder einen durch sie Beauftragten durchzuführen. (6) Jeder Antragsteller darf nur einen Ehrenkranz pro Jahr beantragen. Katharina-Lanz-Medaille (Marketenderinnen-Verdienstzeichen) Die Grundlage einer Verleihung bilden ausschließlich die erworbenen Verdienste einer Marketenderin. Eine Mindestdienstzeit von 7 Jahren ist Voraussetzung für die Verleihung. Bei zusätzlichen Tätigkeiten über die Kompanie hinaus (z.b. Bataillons-, Talschafts- oder Viertelmarketenderin) werden diese Zeiten in gleichem Maß angerechnet. Zeiten als Jungmarketenderin bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden für diese Zeiterfassung nicht berücksichtigt. Die Entscheidung über eine Eingabe obliegt dem zuständigen Ausschuss. Die Verleihung hat durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter in würdiger Form zu erfolgen. (2) Der Antrag auf Verleihung der Auszeichnung ist in entsprechender Weise ausführlich zu begründen (Dienstzeiten, besondere Verdienste usw.). (3) Die Trägerinnen des Verdienstzeichens sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen dieser Auszeichnung auch nach dem Ausscheiden aus der Kompanie zu besonderen Anlässen wie Prozessionen, Schützenfesten und dergleichen auf der privaten Tracht oder dem Festtagskleid nicht nur möglich, sondern erwünscht ist, um eine weiterhin bestehende Verbundenheit mit dem Tiroler Schützenwesen zu dokumentieren. Margarethen-Medaille Frauen und Fahnenpatinnen haben in unseren Kompanien, Bataillonen (Talschaften) usw. eine besondere Stellung. Sie tragen keine Kompanietracht, sind aber durch verschiedenste Tätigkeiten und freiwillig übernommene Aufgaben wichtige Bindeglieder in den Kompanien bzw. Teilorganisationen des BTSK. Als besondere Anerkennung für dieses Engagement ist diese Auszeichnung vorgesehen. Die Verleihung hat durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter in würdiger Form zu erfolgen. (2) Der Antrag ist von der jeweiligen Gliederung entsprechend zu begründen. Für diese besondere Ehrung ist kein Zeitrahmen vorgesehen (z.b. kann bei der Übernahme einer Fahnenpatenschaft diese Auszeichnung sofort verliehen werden). (3) Die Trägerinnen der Margarethen-Medaille sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen dieser Auszeichnung zu besonderen Anlässen wie Prozessionen, Schützenfesten und dergleichen auf der privaten Tracht oder dem Festtagskleid nicht nur möglich, sondern erwünscht ist, um eine weiterhin bestehende Verbundenheit mit dem Tiroler Schützenwesen zu dokumentieren.

6 Ehrenzeichen der Tiroler Jungschützen Das Ehrenzeichen der Tiroler Jungschützen des BTSK wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um das Tiroler Jungschützenwesen außerordentliche Verdienste erworben haben. (2) Das Ehrenzeichen der Tiroler Jungschützen wird in drei Stufen, und zwar in Bronze, Silber oder Gold verliehen. (3) Mindestdienstzeiten für die Verleihung der einzelnen Ehrenzeichen an aktive Jungschützenbetreuer auf Kompanieebene (mit Bronze beginnend): Bronze: 6 Jahre, Silber: 10 Jahre, Gold: 20 Jahre (4) Bei Doppelfunktionen über die Kompanie hinaus (z.b. Kompanie-, Bataillonsbetreuer usw.) werden diese Tätigkeiten in gleichem Maß angerechnet Das Ehrenzeichen in Gold kann unabhängig der vorgenannten Mindestdienstzeiten an Jungschützenbetreuer verliehen werden, die sich mindestens 9 Jahre über die Kompanie hinaus (Bataillon - Talschaft, Bezirk, Regiment oder Viertel) besondere Verdienste um das Tiroler Jungschützenwesen erworben haben. (5) Die Beschlussfassung über die Verleihung eines Ehrenzeichens der Tiroler Jungschützen obliegt der Bundesleitung. Die Anträge sind über Vorschlag der Kompanie, des Bataillons bzw. der Talschaft, des Bezirkes, Regiments oder Viertel einzubringen. (6) Die Verleihung soll in würdiger Form und in festlichem Rahmen durch den Kompanie-, Bataillons- (Talschafts-), Bezirks-, Regiments, Viertelkommandanten oder Landesjungschützenbetreuer erfolgen. Erfolgt der Antrag durch ein Mitglied der Bundesleitung, ist die Verleihung durch die Bundesleitung oder einen durch sie Beauftragten durchzuführen. Ehrenfunktionen werden in den Satzungen des Bundes der Tiroler Schützenkompanien 16 sowie in den Grundsätzen zur Führung einer Schützenkompanie 8 geregelt.