Halbtagesseminar. Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich

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Transkript:

M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A B E Z U G S T E U E R Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand Waaghausgasse 1, 3000 Bern 7 Telefon 031 320 56 11 Fax 031 320 56 90 Hardturmstrasse 101, 8005 Zürich Telefon 044 273 55 55 Fax 044 273 66 66 treuhand@graffenried.ch www.graffenried.ch

A U S S C H R E I B U N G Der Bezugsteuer wird oft zu wenig Beachtung geschenkt, weil sie auf der Aufwandseite einer Buchhaltung passiert und nach der allgemeinen Auffassung nichts mit Umsatzsteuer zu tun hat. Ein Irrtum! In jedem Unternehmen, das Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen hat, kann diese Steuer von Bedeutung sein. Im Rahmen unserer Lehr- und Beratungstätigkeit blicken wir immer wieder in überraschte und erstaunte Gesichter, wenn das Thema Bezugsteuer zur Sprache kommt. Viele werden sich dann bewusst, dass sie der Bezugsteuer bisher keine Beachtung geschenkt haben bzw. diesen Bereich sehr stiefmütterlich behandelt haben. Zur Senkung der vorübergehend hochgeschnellten Pulsfrequenz trägt in der Regel dann die Aussage bei, dass eine Bezugsteuer als Vorsteuer abzugsfähig sein kann. Nur eben: Leider nicht immer. Zudem entbindet die Möglichkeit zur Vornahme des Vorsteuerabzugs die steuerpflichtige Person nicht davon, Leistungsbezüge, die der Bezugsteuer unterliegen, auf dem MWST-Abrechnungsformular zu deklarieren und somit transparent zu machen. Es ist aber auch nicht so, dass alle von ausländischen (im schweizerischen MWST-Register nicht eingetragenen) Unternehmen bezogenen Leistungen beim Leistungsempfänger der Bezugsteuer unterliegen. Im Zentrum steht somit die Frage, welche Leistungsbezüge konkret mittels Bezugsteuer abzurechnen sind. Das seit dem 1.1.2010 geltende Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) brachte diesbezüglich keine Vereinfachung, weil es neu auch gewisse Lieferungstatbestände der Bezugsteuer unterstellt. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen, welche Dienstleistungsbezüge der Bezugsteuer unterliegen und welche nicht. Wir zeigen Ihnen weiter auf, wann Sie auf der Hut sein müssen, wenn Sie bei ausländischen Unternehmen Lieferungen beziehen. Für gewisses Erstaunen hat auch der per 1.1.2015 neu eingefügte Art. 9a MWSTV gesorgt, der zur Folge hat, dass ausländische Unternehmen, die im Inland für CHF 100 000.- oder mehr Lieferungen auch solche die gemäss Art. 45 Abs. 1 Bst. c MWSTG beim Empfänger der Bezugsteuer unterliegen erbringen, in jedem Fall obligatorisch steuerpflichtig werden. Im Rahmen des Seminars wird aufgezeigt, wie sich diese Bestimmung konkret auswirkt. Überdies werden Sie von uns erfahren, in welchen Fällen der in vielen Köpfen verankerten Idee Bezugsteuer = abzugsfähige Vorsteuer kein Erfolg beschieden ist. Wir zeigen Ihnen also, in welchen Fällen die Bezugsteuer zum substantiellen Risiko wird. Zudem vermitteln wir Ihnen, wie die Bezugsteuer auf dem MWST-Abrechnungsformular zu deklarieren ist. Zu guter Letzt legen wir dar, unter welchen Voraussetzungen auch im MWST-Register nicht eingetragene Personen eine Bezugsteuerpflicht begründen. Zur besseren Veranschaulichung werden wir im Geschäftsverkehr oft vorkommende Fälle heranziehen, damit der Praxisbezug gewährleistet ist.

Seminarziele Sie wissen, welche Leistungsbezüge von ausländischen Unternehmen der Bezugsteuer unterliegen und welche nicht. Sie sind in der Lage, die Bezugsteuer korrekt zu deklarieren. Zielgruppe Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Buchhaltungs-, Kreditoren- oder Debitorenabteilungen, die über MWST-Grundkenntnisse verfügen und in Unternehmen arbeiten, die Leistungen von ausländischen Unternehmen beziehen. Ebenso eignet sich das Seminar für Steuerberater und Treuhänder. Praktiker als Dozent Als Dozent wird Sie Herr Jürg Zimmermann betreuen. Das Seminar entspricht dem gegenwärtigen Stand der Publikationen der ESTV und bringt Sie auf einen topaktuellen Stand. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach dem Seminar eine Teilnahmebestätigung. Kursdatum Montag, 7. September 2015 Kurszeit Kursort 08.30 12.00 Uhr SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie Lagerstrasse 5 8021 Zürich Die Seminarräume werden auf Bildschirmen beim Haupteingang näher bezeichnet. Kursgebühr CHF 330.- (zuzüglich MWST) (inkl. Ordner mit Kursunterlagen) Anmeldefrist 19. August 2015 Im Falle einer Verhinderung sind Ersatzpersonen erwünscht. Bei Abmeldungen nach der Anmeldefrist bis 10 Tage vor dem Anlass wird je Modul eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben, bei späteren Abmeldungen oder Fernbleiben wird die gesamte Kursgebühr fällig.

I H R D O Z E N T Jürg Zimmermann dipl. Steuerexperte, Betriebsökonom HWV, Zollfachmann mit eidg. Fachausweis Von Graffenried AG Treuhand, Mitglied des Kaders Jürg Zimmermann war viele Jahre in der Externen Prüfung der Hauptabteilung MWST der Eidg. Steuerverwaltung tätig und hat zahlreiche MWST-Kontrollen bei steuerpflichtigen Personen durchgeführt. Er verfügt damit über eine reiche MWST-Erfahrung und wird Ihnen die theoretischen Kenntnisse mit Hilfe von zahlreichen Beispielen aus der Praxis leicht verständlich vermitteln. Ehemaliger Mitarbeiter der Zollverwaltung Langjährige Dozententätigkeit an Weiterbildungsinstituten und Bildungsveranstaltungen

A N M E L D U N G M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A B E Z U G S T E U E R Ich melde mich hiermit für das Halbtagesseminar vom Montag, 7. September 2015, 08.30 12.00 Uhr in Zürich an: Adressangaben Vorname, Name Firma Strasse PLZ, Ort Telefon E-Mail Datum Unterschrift Bitte bis am 19. August 2015 senden an: Von Graffenried AG Treuhand, Waaghausgasse 1, 3000 Bern 7 treuhand@graffenried.ch / Fax 031 320 56 90 Von Graffenried AG Treuhand Waaghausgasse 1, 3000 Bern 7 Telefon 031 320 56 11 Fax 031 320 56 90 Hardturmstrasse 101, 8005 Zürich Telefon 044 273 55 55 Fax 044 273 66 66 treuhand@graffenried.ch www.graffenried.ch