Zusammenfassung. Einführung

Ähnliche Dokumente
Nationalsozialismus Flaggenstreit Kabinett 28

Die Aushebelung der Weimarer Verfassung durch Schubladenverordnung, Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz (Februar und März 1933)

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

KURZE SCHRIFTLICHE ÜBUNG ZUM THEMA: STUFEN DER MACHTERGREIFUNG HITLERS

Der Aufstieg der NSDAP Von den Anfängen bis zur Machtübernahme 1933

2. Sondergerichte und Volksgerichtshof

Deutsche Geschichte N AT I O N A LSOZIALISMUS

ON! Reihe Gewaltenteilung in Deutschland Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Exekutive Beispiel Bundesregierung

M 1 Eine Verfassung für Deutschland

Im Original veränderbare Word-Dateien

Der Führerstaat ein diachroner und synchroner Überblick auf polykratische und monokratische Elemente

REDE LANDTAGSABGEORDNETER GERHARD MERZ ZUR DEBATTE 80.JAHRESTAG DER MACHTÜBERTRAGUNG AN DIE NSDAP, PLENARSITZUNG AM 30.JANUAR 2013

Die Sitzung wird um 8 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Löbe eröffnet.

Die Weimarer Republik ( )

VORANSICHT. Das Bundespräsidentenamt was macht eigentlich das Staatsoberhaupt? Von Dr. Anja Joest, Bergisch Gladbach. Themen:

Rechts- und Verfassungsgeschichte I Weimarer Reichsverfassung und NS-Unrechtsstaat

Adolf Hitler. Der große Diktator

Die Rolle des Bundespräsidenten

Was danach geschah -Weimarer Republik ( )

Der Preußenschlag am 20. Juli 1932

Zur Erinnerung an Paul Szillat Historische Einführung: Priv. Doz. Dr. Siegfried Heimann

Deutsche Geschichte N AT I O N A LSOZIALISMUS I N T ERPRETAT I O N

Inhaltsverzeichnis. Weimarer Republik, Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg ( ) Akten und Urkunden... 21

Koalitionen in Deutschland von 1919 bis 2017

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die Weimarer Republik. Das komplette Material finden Sie hier:

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Die Verfolgung und Ausschaltung der Arbeiterbewegung in Marburg und dem Marburger Landkreis 1933/34

Die Endphase der Weimarer Republik ( )

Weimar die wehrlose Republik?

Aufgrund der außerplanmäßigen Kabinettsumbildung. des Abschnitts Die Staatsregierung in. Eine vollständig überarbeitete Druckauflage von

Adolf Hitler *

Paul von Hindenburg ist seit 1917 bis heute Bochums Ehrenbürger

12: Weimarer Reichsverfassung und NS-Unrechtsstaat

Die zweite deutsche Demokratie Baupläne und Grundbausteine

1. Das Präsidialkabinett Brüning (30. März Mai 1932)

Stellung und Funktion der Parteien in der deutschen Geschichte

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Menschen, Ideen, Wegmarken

Deutschlands Verfassung

So wählte Eppelheim in der Weimarer Republik: Die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen von 1919 bis 1933

KEUDELL-GESCHICHTS-KARTEN

Regierungsliste Nationaler Block im Mai 1921 ins Parlament gewählt. Gleichzeitig wurde der faschistische Terror verstärkt, bis schließlich Mussolini

Die verfassungsrechtliche Lage nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung

BEGRÜSSUNG Einweihung Otto Braun-Platz. Jann Jakobs, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Potsdam

POLITISCHE POLIZEI ZWISCHEN DEMOKRATIE UND DIKTATUR

Verordnung über Kennkarten.

Adolf Hitler: Rede bei der Eröffnung des neu einberufenen Reichstags, 21. März 1933

ZUR GESCHICHTE DES PREUSSENSCHLAGS" AM 20. JULI Vorbemerkung

BOLZ EUGEN. Württembergischer Staatspräsident

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Der Nationalsozialismus - Die Geschichte einer Katastrophe

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Übersicht. 1 Entmachtet sich die Weimarer Republik? durch das Engagieren Hitlers selbst? von Jana Götze. Kompetenzbezogener Schwerpunkt: Narrativität

W E I M A R E R R E P U B L I K B I S

Inhalt. Vorbemerkungen... 11

H1HF2, GGK, Weimarer Republik,

Der 9. November Adolf Hitler und Erich Ludendorff

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

Kurt Bauer. Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall. Böhlau Verlag Wien Köln Weimar

ANNO: 31. Jänner 1933? Die Machtergreifung Adolf Hitlers in Zeitungsquellen

Sozialkunde Zusammenfassung Klasse 11 1

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ["Ermächtigungsgesetz"], 24. März 1933

DOWNLOAD. Der Tag der Machtergreifung: Das Dritte Reich Deutschland von 1933 bis 1939 Material zur Quellenarbeit im Geschichtsunterricht

Machtübernahme Alles auf legalem Weg?

Parteiengesetz PG. (3) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach der Verfassung und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.

Fotosammlung / Fotosammlung (Ansicht der Fotos ist im Internet nur teilweise möglich) Seite 1 Stand vom Konzeptdruck Objekt-Nr.

Karsten Hartdegen. Entstehung der Bundesrepublik Deutschland

Expertise. zur Frage:

Geschichte Polizeigeschichte Polizeiausbildung

Die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich

1 Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Lesen Sie den Text und ergänzen Sie anschließend die Kurzbeschreibungen mithilfe der Stichwörter.

Der Beginn der Weimarer Republik der Anfang vom Ende?

Allgemeine Fakten der Weimarer Republik Versailler Vertrag unter Protest Vertrag von Rapallo: Politische Morde:

An die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Anke Erdmann, MdL. - im Hause - Anbindung der Landeszentrale für politische Bildung in den Ländern

Erläutern Sie folgende Aussage im Hinblick auf die Revolution von oben bzw. von unten!

1 Begriff und Aufgabe

Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947

DOWNLOAD. 30. Januar 1933 Die Machtergreifung Klasse. Frank Lauenburg. Vorgeschichte Hintergrundwissen Persönlichkeiten

Die Zerstörung der Demokratie Am 30.Januar jährte sich zum 80. Mal die Übergabe der Macht in Deutschland an die Faschisten um Adolf Hitler.

Luitpoldhain und Luitpoldhalle von Kerstin Pommereit

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf der Schwelle dieser Demokratie

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache

Auswärtiges Amt Freistaat Preußen

HLNqUpI VIDEO EXPERIMENT WEIMAR

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Von der Weimarer Republik bis zum Ende des 2. Weltkrieges

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Vergleich der Regierungssysteme - Deutschland und Frankreich

ON! Reihe Gewaltenteilung in Deutschland Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Judikative: Beispiel Bundesverfassungsgericht

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen

Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR 1. Gegenrevolutionäre Verbrechen

Transkript:

Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen sowie Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und Provinz Brandenburg ["Preußenschlag"], 20. Juli 1932 Zusammenfassung Die putschartige Absetzung der geschäftsführenden preußischen Landesregierung durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten am 20. Juli 1932 bedeutete das Ende des demokratischen Bollwerks Preußen. Der Freistaat Preußen hatte ab 1919 in Umkehrung seiner konservativen Rolle im Kaiserreich eine Stütze von Demokratie und Republik gebildet. Bis 1932 regierte hier die Weimarer Koalition aus (Mehrheits-)Sozialdemokraten, politischem Katholizismus und linksliberaler DDP, während diese Koalition im Reich bereits bei den Juniwahlen 1920 die Mehrheit verloren hatte. Durch den sogenannten "Preußenschlag" suchte die Reichsregierung gegenüber den Nationalsozialisten, die von Wahl zu Wahl stärker wurden, ihre Handlungs- und Kooperationsfähigkeit zu beweisen. Durch die Übernahme der Regierungsgewalt durch das Reich im bei weitem größten deutschen Einzelstaat schwächte die Regierung den Föderalismus entscheidend und arbeitete der endgültigen Ausschaltung Preußens am 6. Februar 1933 durch die Nationalsozialisten vor. Einführung Die "Verordnung des Reichspräsidenten über die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Preußen" vom 20. Juli 1932 basierte auf dem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten nach Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung. Der Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte den Reichskanzler Franz von Papen zum Reichskommissar für Preußen und ermächtigte ihn, die preußischen Minister abzusetzen und andere Personen mit der Führung der Amtsgeschäfte in Preußen zu betrauen. Konkret bedeutete dies, daß Papen am 20. Juli den geschäftsführenden preußischen Ministerpräsidenten, den Sozialdemokraten Otto Braun, und den Chef der preußischen Polizei, Innenminister Carl Severing (SPD) absetzte und durch eigene Vertrauensleute ersetzte. Den Essener Oberbürgermeister Franz Bracht ernannte er zum neuen preußischen Innenminister. Reichspräsident und Reichsregierung verletzten die Reichsverfassung und die preußische Verfassung, indem sie in die Verfassungsordnung über den in Art. 48 vorgesehenen Zuständigkeitsbereich hinaus eingriffen. Der von der preußischen Staatsregierung angestrengte Prozess vor dem Reichsgericht in Leipzig bestätigte die Rechte der Staatsregierung aber nur in ihrer Außenwirkung, d.h. im Instruktionsrecht der preußischen Stimmen im Reichsrat. Im Innenverhältnis bestätigte das Reichsgericht dagegen die Rechte des Reiches, in Preußen die Amtsgeschäfte führen zu können.

Reichspräsident Hindenburg wollte seit längerem einen durchgreifenden autoritären Umbau der Staatsorganisation des Deutschen Reiches und damit ein Ende der parlamentarischen Demokratie, wie sie in der Verfassung von 1919 festgeschrieben war. Der Dualismus zwischen dem Reich und Preußen, dem mit zwei Dritteln bei weitem größten Einzelstaat, stellte auf diesem Weg ein schwer zu überwindendes Hindernis dar, zumal in Preußen die Verfassungsparteien von 1919, MSPD, Zentrum und DDP, bis 1932 eine parlamentarische Mehrheit besaßen und die Regierung stellten. Auch nach den Landtagswahlen vom 24. April 1932, bei denen die Nationalsozialisten wie erwartet die mit Abstand größte Partei wurden, änderte sich daran zuerst nichts. Die NSDAP erreichte mit 36 Prozent ziemlich genau den gleichen Stimmenanteil wie im Reich am 31. Juli 1932. Durch eine Änderung der Geschäftsordnung des preußischen Landtages hatte die Weimarer Koalition zuvor durchgesetzt, dass die Wahl einer neuen Regierung mit absoluter Mehrheit zu erfolgen hatte. Die negative Mehrheit aus Nationalsozialisten und KPD, die fast 13 Prozent der Stimmen erhalten hatte, verhinderte dies. Die Regierung der Weimarer Koalition blieb daher geschäftsführend im Amt. Nachdem Hindenburg im April 1932 mit Hilfe Heinrich Brünings und der SPD wiedergewählt worden war und das von der SPD tolerierte Präsidialkabinett Brüning Ende Mai 1932 entlassen worden war, setzten Hindenburg und der neue Reichskanzler Papen auf einen offenen Umbau der Verfassungsinstitutionen. Dafür und für einen Ausgleich mit den Nationalsozialisten mußte die preußische Regierung beseitigt werden. Die Begründung für den verfassungswidrigen Schritt lieferten die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Preußen und im Reich. Alleine am 10. Juli 1932 hatte es im gesamten Reichsgebiet in der vor den Reichstagswahlen aufgeheizten Stimmung 17 Tote, 10 tödlich Verletzte und 181 Schwerverletzte gegeben. Reichsinnenminister Wilhelm Freiherr von Gayl forderte am 11. Juli einen Reichskommissar für Preußen. Den unmittelbaren Vorwand zum Eingreifen bildete schließlich der sogenannte "Altonaer Blutsonntag": Am 17. Juli 1932 kamen bei Straßenkämpfen in Altona 19 Menschen zu Tode, wofür die Reichsregierung die preußische Regierung verantwortlich machte. Tatsächlich war die Gewalthäufung seit Mitte Juni 1932 das Resultat der Aufhebung des Verbots von SA und SS vom 16. Juni 1932, wodurch Adolf Hitlers Unterstützung für den Kurs des Reichspräsidenten erkauft werden sollte. Am 18. Juli 1932, dem Tag nach dem Altonaer Blutsonntag, erließ die Reichsregierung ein allgemeines Versammlungsverbot unter freiem Himmel und bestellte drei preußische Minister, den Sozialdemokraten Severing, Heinrich Hirtsiefer vom Zentrum und den parteilosen Otto Klepper, in die Reichskanzlei. Dort wurde ihnen am 20. Juli die längst unterzeichnete Notverordnung eröffnet. Anders als bei dem Kapp-Putsch 1920 kam es beim Staatstreich der Reichsregierung gegen Preußen am 20. Juli 1932 nicht zu einem Generalstreik der Gewerkschaften und zu Protestaktionen der politischen Arbeiterbewegung. Während 1920 Vollbeschäftigung geherrscht hatte, befand sich das Reich 1932 mit über 6 Millionen Arbeitslosen auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise. Der Arbeiterbewegung musste es daher schwer fallen, ihre Klientel zum offenen Widerstand zu motivieren. Die Antwort auf den Preußenschlag sollte bei den Reichstagswahlen am 31. Juli 1932 gegeben werden. Außerdem fürchtete die SPD realistischerweise, dass die KPD Nutznießer einer Protestwelle sein könnte, da sie an Radikalität die reformistische SPD jedes Mal übertrumpfen konnte. Bei den Reichswahlen vom 31. Juli 1932 wurde die NSDAP die stärkste Partei und erreichte ihr bestes Ergebnis bei freien Wahlen. Indem die Reichsregierung die preußische Regierung gewaltsam absetzte und

danach die Geschäfte des größten Einzelstaates in die eigene Regie übernahm, veränderte sie massiv die föderale Verfassungsordnung des Deutschen Reiches, was bezeichnenderweise Proteste der bayerischen konservativen Staatsregierung auslöste. Der Preußenschlag stellte den ersten Schritt auf dem Weg zum Einheitsstaat der NS-Diktatur dar. Die Reichsregierung begünstigte mit der Schwächung der letzten verbliebenen demokratischen Bastion im Reich die Regierungsübernahme Hitlers im Januar 1933 und das Ende des Föderalismus wenige Wochen später. Siegfried Weichlein Quellen- und Literaturhinweise Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik, Das Kabinett von Papen. 1. Juni 1932 bis 3. Dezember 1932, bearb. von K.-H. Minuth, Boppard 1988. Ehni, H.-P., Bollwerk Preußen? Preußen-Regierung, Reich-Länder-Problem und Sozialdemokratie 1928-1932, Bonn 1975. Möller, H., Parlamentarismus in Preußen 1919-1932, Düsseldorf 1985. Schulze, H., Otto Braun oder Preußens demokratische Sendung. Eine Biographie, Frankfurt a. M. 1977. Winkler, H.-A., Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin 1987, S. 646-680. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen Vom 20. Juli 1932 Auf Grund des Artikels 48 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen folgendes: 1 Für die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt. Er ist in dieser Eigenschaft ermächtigt, die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dienstgeschäfte des Preußischen Ministerpräsidenten zu übernehmen und andere Personen als Kommissare des Reiches mit Führung der Preußischen Ministerien zu betrauen. Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des Preußischen Ministerpräsidenten, den von ihm mit der Führung der Preußischen Ministerien betrauten Personen innerhalb ihres Geschäftsbereichs alle Befugnisse der Preußischen Staatsminister zu. Der Reichskanzler und die von ihm mit der Führung der Preußischen Ministerien betrauten Personen üben die Befugnisse des Preußischen Staatsministeriums aus. 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Neudeck und Berlin, den 20. Juli 1932 Der Reichspräsident von Hindenburg Der Reichskanzler von Papen Hier nach: Reichsgesetzblatt, 1932, Nr. 48, S. 377f. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in

Groß-Berlin und Provinz Brandenburg Vom 20. Juli 1932 Auf Grund des Artikels 48 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und Provinz Brandenburg folgendes: 1 Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig. 2 Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die vollziehende Gewalt auf den Reichswehrminister über, der sie auf Militärbefehlshaber übertragen kann. Zur Durchführung der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen wird dem Inhaber der vollziehenden Gewalt die gesamte Schutzpolizei des bezeichneten Gebiets unmittelbar unterstellt. 3 Wer den Interessen der öffentlichen Sicherheit erlassenen Anordnungen des Reichswehrministers oder der Militärbefehlshabers zuwiderhandelt oder zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 15000 Reichsmark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Abs. 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeiführt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten und, wenn die Zuwiderhandlungen den Tod eines Menschen verursachen, mit dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft. Daneben kann auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Abs. 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. 4 Die in den 81 (Hochverrat), 302 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Überschwemmung), 315 Abs. 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen) des Strafgesetzbuchs mit lebenslänglichen Zuchthaus bedrohten Verbrechen sind mit dem Tode zu bestrafen, wenn sie nach der Verkündigung der Verordnung begangen sind; unter der gleichen Voraussetzung kann im Falle des 92 (Landesverrat) des Strafgesetzbuchs auf Todesstrafe erkannt werden; ebenso in den Fällen des 125 Abs. 2 (Rädelsführer und Gewalttätigkeiten bei Zusammenrottung) und 115 Abs. 2 (Rädelsführer und Widerstand bei Aufruhr), wenn der Täter den Widerstand die Gewalt oder Drohung mit Waffen oder in bewußtem und gewolltem, Zusammentreffen mit Bewaffneten begangen hat. 5 Auf Ansuchen des Inhabers der vollziehenden Gewalt sind durch den Reichsminister der Justiz außerordentliche Gerichte zu bilden. Zur Zuständigkeit dieser Gerichte gehören außer dem in 9 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. März 1921 (Reichsgesetzbl. S. 371) aufgeführten Straftaten auch die Vergehen und Verbrechen nach 3 der vorliegenden

Verordnung. 6 Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Neudeck und Berlin, den 20. Juli 1932 Der Reichspräsident von Hindenburg Der Reichskanzler von Papen Der Reichsminister des Innern Freiherr von Gayl Der Reichswehrminister von Schleicher Hier nach: Reichsgesetzblatt, 1932, Nr. 48, S. 377f. Faksimile Die 6 Faksimile werden nicht mit ausgedruckt. Hier nach: BArch, R5201, Mappe 99, Bl. 106ff. Original. Faksimile. Bundesarchiv Berlin (BArch) 2004. Quelle: http://1000dok.digitale-sammlungen.de/dok_0004_pre.pdf Datum: 19. September 2011 um 11:30:17 Uhr CEST. BSB München