spirig rhv ag liefert dem Käufer die gemäss Bestätigung spezifizierte Hard- bzw. Software und Dienstleistungen zu den dort aufgeführten Preisen.

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Transkript:

Geschäftsbedingungen spirig rhv ag 1. Kaufgegenstand und Kaufpreis spirig rhv ag liefert dem Käufer die gemäss Bestätigung spezifizierte Hard- bzw. Software und Dienstleistungen zu den dort aufgeführten Preisen. 2. Liefertermin Der voraussichtliche Liefertermin hat Gültigkeit unter Vorbehalt von Projektänderungen, Ereignissen höherer Gewalt, wie Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten und behördliche Einfuhrverbote. Der Käufer verpflichtet sich zur Abnahme der Hard- bzw. Software auf diesen Termin. 3. Preise Die Preise verstehen sich inklusive aller bei Vertragsabschluss geltenden Steuern und Abgaben. Sollte eine Erhöhung dieser Ansätze oder neue Steuern dekretiert werden, behält sich spirig rhv ag eine Anpassung vor. 4. Software Bezieht der Käufer Software oder Software-Dienstleistungen von einem Dritten, übernimmt spirig rhv AG keinerlei Garantie für diese Programme oder Dienstleistungen. 5. Zahlungsbedingungen Bei Bestellungen von Hard- bzw. Softwareprodukten, deren Wert netto Fr. 30'000.-- übersteigt, stellt spirig rhv ag in folgenden Zeitpunkten Rechnung: - 30 % des Betrages bei Bestellung bzw. Vertragsabschluss. - 30 % bei Beginn interner Hardware Installationen - 30 % nach Installation des Systems durch spirig rhv ag, bzw. nach erfolgter Lieferung, falls der Kunde das System selber installiert. - 10 % nach Abnahme des Systems

Falls sich das vorgesehene Installationsdatum aus Gründen verzögert, die spirig rhv ag nicht zu vertreten hat, ist spirig rhv ag berechtigt, den Restbetrag am ursprünglich vorgesehenen Installationsdatum in Rechnung zu stellen. 2 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen netto zur Zahlung fällig. In den übrigen Fällen stellt spirig rhv ag dem Kunden im Zeitpunkt der Lieferung Rechnung, die innerhalb 20 Tagen netto zur Zahlung fällig ist. 6. Eigentum Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Hard bzw. Software Eigentum des spirig rhv ag. Der Käufer verpflichtet sich, Änderungen seines Sitzes/Wohnsitzes sowie Änderungen des Standortes der Hard- bzw. Software unverzüglich bekanntzugeben. spirig rhv ag kann von der Möglichkeit des Eintrages des Eigentumsvorbehaltes nach freiem Ermessen Gebrauch machen und dem Vermieter der Geschäftslokalitäten den Eigentumsvorbehalt mitteilen. 7. Vorbereitung des Installationsortes Es ist Aufgabe des Käufers, die technischen Voraussetzungen für die Installation und den störungsfreien Betrieb des IT-Systems nach den Richtlinien und Vorschriften von SPIrig rhv ag zu schaffen bzw. zu erhalten. Der Käufer stellt rechtzeitig vor der Lieferung der Hard- bzw. Software auf seine Kosten die nach den spirig rhv ag Installationsrichtlinien erforderlichen räumlichen und technischen Einrichtungen sowie den allfällig benötigten Platz für Wartungsgeräte bereit. Für die Auswahl der benötigten IT-Räumlichkeiten, das Festlegen der erforderlichen Versorgungseinrichtungen, Hilfsinstallationen, Übertragungseinrichtungen usw., sowie für die dafür erforderliche Projektleitung steht spirig rhv ag zur Verfügung. Beansprucht der Käufer diese spirig rhv ag-dienstleistungen, werden diese dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. 8. Transportrisiko spirig rhv ag trägt die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Hardware bis zur Installation am Bestimmungsort. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Transport, Installation und betriebsbereite Übergabe 3 Sofern nichts anderes vereinbart, gehen Transportkosten bis zur Warenannahmestelle des Käufers zulasten von spirig rhv ag. Allfällige Sonderkosten gehen zulasten des Käufers. Die Installation beinhaltet die Erstellung der technischen Betriebsbereitschaft von Hardware und Betriebssystem. Sie wird abgeschlossen, mit der betriebsbereiten Übergabe und wird vom Käufer mit einem datierten Lieferschein-Rapport bestätigt. Die Installation während der normalen Arbeitszeit ist in den Installations- und Konfigurationskosten inbegriffen, sofern im Vertrag (Offerte) nichts anderes spezifiziert ist. Die zum Betrieb des Kommunikationsnetzes notwendigen Kabel und technischen Einrichtungen, sind nicht inbegriffen; bei Lieferung durch spirig rhv ag werden sie gesondert in Rechnung gestellt. 10. Verantwortung für Auswahl und Einsatz der Maschinen Die Auswahl, der zweckmässige Einsatz sowie die richtige Bedienung der Maschinen durch qualifiziertes Personal sind Sache des Käufers. 11. Zubehör und Organisationsmittel Sämtliches Zubehör und alle Organisationsmittel für den Betrieb der IT-Anlage befinden sich im spirig rhv ag Verkaufsprogramm. spirig rhv ag liefert dem Käufer auf Wunsch dieses Zubehör und Organisationsmittel zu den jeweils gültigen Preisen und Lieferbedingungen. 12. Garantie und Haftung spirig rhv ag garantiert, dass die Geräte in einwandfreiem Zustand geliefert und fachgerecht installiert werden. spirig rhv ag überträgt die Gerätegarantie des jeweiligen Herstellers vollumfänglich auf den Käufer. Inbegriffen in diesen Leistungen sind: a) Lieferung von Ersatzteilen auf Austauschbasis b) Behebung allfälliger Schäden Diese Leistungen erbringt spirig rhv ag während der normalen Arbeitszeit. Als solche gilt die Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Montag bis Freitag, offizielle und lokale Feiertage ausgenommen.

Leistungen, ausserhalb der normalen Arbeitszeit können, gegen entsprechenden Zuschlag, vereinbart werden. Als Voraussetzungen für diese Leistungen soll das Personal von spirig rhv ag unbeschränkten Zugang zum IT-System haben. 4 In der Garantie nicht inbegriffen sind: - Behebung von Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, allgemein unsachgemässe Behandlung und Gebrauch der Maschinen sowie äussere Einflüsse, wie beispielsweise Ausfall der Stromversorgung verursacht worden sind. - Ersetzen von Farbbändern, Druckwalzen, Tonereinheiten etc. von Druckern. - Ergänzungen an den IT-Geräten. - Behebung von Schäden, die durch Eingriffe Dritter an den Maschinen verursacht wurden. - Reisekosten und anfallende Spesen (ausgenommen ON-SITE Regelungen Hersteller) Arbeiten, die über den Rahmen dieser Garantieleistungen hinausgehen, werden von spirig rhv ag nach Möglichkeit erbracht und zu den jeweils geltenden Ansätzen verrechnet. (siehe Honorarordnung) Die unter diesem Artikel aufgeführten Leistungen umfassen sämtliche Garantieverpflichtungen von spirig rhv ag im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages. Jede weitere vertragliche oder ausser vertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. 13. Wartung Nach Ablauf der Garantiedauer kann der Käufer mit spirig rhv ag für bestimmte Hardware- Komponenten einen Wartungsvertrag abschliessen. 14. Wiederausfuhr/Wiederverkauf Die Wiederausfuhr der Maschinen ist gemäss einer von spirig rhv ag gegenüber der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des eidg. Volkswirtschafts-Departementes eingegangenen Verpflichtungen untersagt. Die Verpflichtung geht bei der Installation auf den Käufer der Maschinen über und ist bei einem allfälligen Weiterverkauf auf den jeweiligen Käufer zu überbinden. 15. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug kann spirig rhv ag einen Verzugszins in der Höhe der Kapitalkosten (Zins und Kommission) für ungesicherte Kontokorrentkredite verlangen.

16. Allgemeines 5 Sämtliche Hardware-Komponenten dieses Vertrages betreffenden Abmachungen sind im vorliegenden Vertrag enthalten. Etwaige weitere Vereinbarungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie schriftlich festgelegt werden und darin ausdrücklich auf diesen Vertrag Bezug genommen wird. Die Bestimmungen dieses Vertrages finden entsprechende Anwendung auf alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf diesen Vertrag Bezug genommen wird. 17. Teilnichtigkeit Sollten Teile dieses Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Restvertrag weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile des Vertrages sollen in diesem Fall so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertages erhalten bleibt. 18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für die Zahlungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist Heerbrugg, SG. Dieser Kaufvertrag untersteht dem Schweizerischen Recht. Ort Datum Ort Datum Der Käufer: spirig rhv ag