Konfliktbearbeitung am BRG in der Au

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Transkript:

Konfliktbearbeitung am BRG in der Au

Grundsätzliches Schule ist ein Ort des Lernens auf vielen verschiedenen Ebenen. Eine davon ist das weite Feld des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft. Jeder Mensch ist gleich an Würde und Rechten geboren. Daher sind uns Rücksicht, Toleranz und Verständnis grundlegende Werte. Schwierigkeiten, Auseinandersetzungen und Konflikte im Zusammenleben sind normal und ermöglichen wichtige Lernerfahrungen. Es ist die Art und Weise, wie wir mit Konflikten umgehen, die diese Lernerfahrung positiv oder negativ gestaltet. Daher wollen wir alle Partnerinnen und Partner in der Schulgemeinschaft Verantwortung für die Arbeit und das Zusammenleben in unserer Schule übernehmen. 2

Die Schulleitung trägt die übergeordnete Verantwortung für das Ganze und sorgt sich um die Vernetzung aller Beteiligten nimmt bewusst und geradlinig ihre inhaltlichen und organisatorischen Führungsaufgaben nach innen und außen wahr macht Entscheidungen transparent und ist gesprächsbereit stellt sich einer offenen Feedbackkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer halten sich an die geltenden Schul- und Unterrichtsgesetze begegnen ihren Schülerinnen und Schülern respektvoll und wertschätzend erweitern durch Fortbildung ihre fachliche und pädagogische Kompetenz begleiten ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihren umfassenden Lernprozessen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Die Eltern und Erziehungsberechtigten schaffen ihren Kindern ein Umfeld, das ihnen das Lernen erleichtert halten den Kontakt mit dem Klassenvorstand und den unterrichtenden Lehrpersonen nutzen im Interesse ihrer Kinder die Informationsangebote, die die Schulgemeinschaft bietet (Elternabende, Infoabende, Veranstaltungen). Die Schülerinnen und Schüler begegnen allen in der Schule mit Respekt und versuchen Konflikte untereinander gewaltfrei zu lösen übernehmen Verantwortung für ihr Lernen, indem sie sich bemühen, in ihrem Lernprozess voran zu kommen sind bereit wiederholt versäumte Pflichten nachzuholen, indem zusätzliche Zeit aufgewendet wird übernehmen Verantwortung für das Eigentum anderer (von Schule und MitschülerInnen) und haften für mutwillig herbeigeführte Schäden und Verunreinigungen. Sie bieten an, diese wieder gutzumachen. 3

Stufenmodell der Konfliktbearbeitung Am Bundesrealgymnasium in der Au wird in Konfliktfällen stufenweise eine Bewältigungshierarchie unter dem Grundprinzip eingehalten, dass Konflikte dort bewältigt werden, wo sie auftreten. Konfliktbewältigung ist dann erfolgreich, wenn die Einsicht spürbar ist, dass gegen die Grundregeln des respektvollen, friedlichen und toleranten Zusammenlebens verstoßen wurde und wenn eine Aussöhnung zwischen den Konfliktparteien stattfindet. In manchen Fällen kann es auch wichtig sein, Wiedergutmachung zu leisten. Auch Mediation oder Moderation von außerhalb der Hierarchie kann hilfreich bzw. notwendig sein, ebenso wie das Einbinden der Schulärztin, von MitarbeiterInnen der Schulpsychologie und/oder der Jugendwohlfahrt. Alle Bemühungen, auch Disziplinarkonferenzen, zielen auf die Lösung von Konflikten und auf die Wiederherstellung eines respektvollen Miteinanders ab. Gelingt es uns nicht, Einsicht und Respekt für die grundlegenden Werte und Regeln an unserer Schule zu erreichen, dann werden wir die Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft wie im Schulunterrichtsgesetzt 49 Ausschluss eines Schülers vorgesehen, setzen. 4

1. Schritt: Direkte Kommunikation der direkt Beteiligten 2. Schritt: Direkte Kommunikation aller Beteiligten unter Einbeziehung des Klassenvorstands. Dokumentation des Vorfalls im Klassenbuch (Name, Datum, Vorfall kurz dargestellt) 3. Schritt: Direkte Kommunikation aller Beteiligten unter Einbeziehung des Klassenvorstands und der Erziehungsberechtigten. Dokumentation des Vorfalls im Klassenbuch 4. Schritt: Direkte Kommunikation aller Beteiligten unter Einbeziehung des Klassenvorstands, der Erziehungsberechtigten und der Schulleitung. Dokumentation des Vorfalls im Klassenbuch 5. Schritt: Einberufen einer Disziplinarkonferenz unter Einbeziehen der Klassenelternvertretung und der SchülerInnenvertretung. Diskussion und Abstimmung über die Androhung des Schulausschlusses 6. Schritt: Einberufen einer Disziplinarkonferenz unter Einbeziehen der Obfrau des Elternvereins und der SchülerInnenvertretung. Diskussion und Abstimmung über den Antrag auf Schulausschluss Für den Schulgemeinschaftsausschuss Pädagogische Leiterin Innsbruck, am 8. Juni 2010 5