17. ERSTE HILFE BEIM WANDERN Gliederung 1. Begriffsbestimmung 2. Verpflichtung zur Hilfeleistung 3. Aufgaben des Ersthelfers 4. Ausrüstung beim Wandern 5. Erschöpfungszustände 5.1 Bewußtlosigkeit 5.2 Hitzeerschöpfung 5.3 Hitzschlag 5.4 Ohnmacht 5.5 Sonnenstich 5.6 Unterkühlung 6. Verbrennungen 7. Wunden 8. Wundbedeckung (Verbände) 8.1 Grundsätzliches 8.2 Fingerkuppenverband 8.3 Heftpflasterverband 8.4 Dreiecktuchverband (offenes Dreiecktuch) 8.4.1 Kopfhaube 8.4.2 Handverband 8.4.3 Armverband 8.4.4 Unterschenkelverband 8.4.5 Fußverband 8.4.6 Knieverband 8.5 Dreiecktuchkrawatte 8.5.1 Herstellung 8.5.2 Augenverband 9. Baderegeln 10. Verhalten bei Gewitter ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 1
1. BEGRIFFSBESTIMMUNG Unter Erster Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen, die bei Notfällen bis zum Beginn der ärztlichen Behandlung zu leisten sind. Erste Hilfe soll aber nicht die ärztliche Behandlung ersetzen. Erste Hilfe bedeutet u.a.: Lebensrettende durchführen Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern Den Verletzten betreuen und trösten Einen Notruf veranlassen 2. VERPFLICHTUNG ZUR HILFELEISTUNG Wer im Notfall-bei einem Unfall, einer lebensbedrohlichen akuten Erkrankung oder Vergiftung - von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig sein und es als seine menschliche Pflicht ansehen, anderen zu helfen. Bei Unglücksfällen oder Not zu helfen, ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Nach 323 c des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. 3. AUFGABEN DES ERSTHELFERS Durch das Notfallgeschehen kommt es bei den Betroffenen und Personen in der Umgebung häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig, daß der Ersthelfer versucht, durch: Ruhe sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln beruhigenden Zuspruch auf die Betroffenen und Umherstehenden einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Er hilft auch, wenn er unbedachtes und/oder falsches Eingreifen Dritter verhindert. ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 2
AUSRÜSTUNG BEIM WANDERN Der Wanderführer oder ein Beauftragter sollte stets einen kleinen Vorrat an Verbandsmitteln im Rucksack mitführen. Vorschlag für einen Mindestinhalt 1 großes Verbandspäckchen 2 kleine Verbandspäckchen 1 Dreiecktuch (besser 2 oder 3) je 2-3 Mullbinden 6 und 8 cm 1 Päckchen Wundauflagen (Kompressen) 1 Rolle Heftpflaster 1-2 cm breit 1 Päckchen versch. Pflasterwundverband, einzelverpackt oder am Stück zum Abschneiden 1 Verbandsschere 1 Pinzette 1 Rettungsdecke 1 Päckchen Papiertaschentücher - Salztabletten (oder ein kleiner Beutel Kochsalz) - Sportsalbe (gegen Muskelkater) - Mittel gegen Insektenstiche - Notizblock und Bleistift 5. ERSCHÖPFUNGSZUSTÄNDE 5.1. Bewußtlosigkeit Eine kurz- oder langdauernde Bewußtlosigkeit kann ausgelöst werden durch: - Sauerstoffmangel - Gewalteinwirkung auf den Kopf - Witterungsbedingte Einwirkung - Hirnbedingte Krampfanfälle Erkennen Der Bewußtlose ist für längere Zeit nicht ansprechbar. - Feststellen der Atmung - Bei vorhandener Atmung: Herstellen der Seitenlage. Bei Atemstillstand: Atemspende. - Wiederholt Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atemstillstand: Atemspende - Notruf ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 3
Ausführungen Feststellen der Atmung - An der Seite des Verletzten knien, etwa in Höhe der Hüfte - Ausführung gemäß Abbildung 1 Beide Hände spüren bei vorhandener Atmung das Heben und Senken des Brustkorbes und des Oberbauches. 5.2 Hitzeerschöpfung Körperliche Belastung und unzweckmäßige Kleidung bei großer Hitze, Erkennen - Auffallende Blässe - Hochgradige Schwäche - Kalter Schweiß mit Frösteln - Schneller, schwacher Puls bei regelrechter Körpertemperatur Gefahren - Kreislaufstörung infolge von starkem Wasser- und Kochsalzverlust - Rückfall u.u. mit Bewußtlosigkeit - Im Schatten flach lagern - Den Betroffenen zudecken, wenn er fröstelt - Bei vorhandenem Bewußtsein salziges Wasser trinken lassen (1 Teelöffel Salz auf 1 Liter Wasser) - Bei Bewußtlosigkeit: Feststellen der Atmung - Entsprechende - Seitenlagerung bzw. Atemspende - Grundsätzlich für längere Körperruhe sorgen sonst Rückfallgefahr = Lebensgefahr - Notruf 5.3. Hitzschlag Durch körperliche Anstrengung bei feuchtschwüler heißer Witterung stellt der Körper die Schweißbildung ein, dadurch kommt es zu einem Wärmestau im Körper Erkennen - Hochroter Kopf - Heiße, trockene Haut - Stumpfer Gesichtsausdruck ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 4
- Taumelnder Gang - Sehr hohe Körpertemperatur - Bewußtlosigkeit möglich - hoher Puls - schnelle und flache Atmung Gefahren Bewußtlosigkeit - Betroffenen an kühlen Ort bringen - Lagern mit erhöhtem Oberkörper - Kleidung weit offen - In kaltem Wasser getränkte Tücher auflegen und nach kurzer Zeit erneuern - Anschließend Luft fächeln (Verdunstungskälte erzeugen) - Bei Bewußtlosigkeit: Feststellen der Atmung - Entsprechende : Seitenlagerung bzw. Atemspende - Grundsätzlich für längere Körperruhe sorgen; sonst Rückfallgefahr = Lebensgefahr - Notruf 5.4 Ohnmacht Zur Ohnmacht kann es durch vorübergehende Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff kommen, z.b. bei Menschenansammlung, schlechter Luft in Räumen oder langem Stehen. Erkennen - Überraschendes Zusammensinken - Blasses Aussehen - Nicht ansprechbar Gefahren - Zusätzliche Verletzungen durch plötzliches Hinfallen - Erneute Ohnmacht bei zu frühem Aufrichten und Aufstehen - Sofort hinlegen, Beine hochlagern - Nach Wiedererlangen des Bewußtseins zum längeren Liegenbleiben veranlassen - Später an die frische Luft bringen - Wiederholt Atmung und Puls kontrollieren ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 5
- Bei anhaltender Ohnmacht" (länger als ca. 1 Minute) wie bei Bewußtlosigkeit durchführen (s.u.) Erläuterung Durch das Liegen wird das Gehirn innerhalb weniger Sekunden infolge besserer Durchblutung wieder ausreichend mit Sauerstoff versorgt. 5.5 Sonnenstich Direkte Sonneneinstrahlung auf dünn- oder unbehaarten Kopf führ zur Reizung der Hirnhaut, Kleinkinder sind besonders gefährdet. Erkennen - Hochroter, heißer Kopf - Kühle Körperhaut - Unruhe - Kopfschmerz - Übelkeit - Erbrechen - Nackensteifigkeit - Bewußtseinsschwund Vor allem Kleinkinder bekommen nach längerem Sonnenaufenthalt hohes Fieber, häufig auch erst nach längerer Zeit;.gleichzeitig sind sie auffallend blaß Gefahren Bewußtlosigkeit - Betroffenen in den Schatten bringen oder Schatten herstellen - Kopf erhöht lagern - Kopf mit nassen Tüchern kühlen, Tücher häufig wechseln - Bei Bewußtlosigkeit: Feststellen der Atmung Entsprechende : Seitenlagerung bzw. Atemspende - Notruf 5.6 Unterkühlung Wenn Kälte auf die gesamte Oberfläche des Körpers einwirken kann, entsteht die allgemeine Unterkühlung, d.h. Absinken der Körpertemperatur unter 37 C., z. B. - Sturz in kaltes Wasser ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 6
- Aufenthalt in kalter Umgebung nach übermäßigem Alkoholgenuß und/oder Überdosis von Schlafmitteln - Bewegungsarmes Verhalten bei Verletzungen im Freien, z.b. Skiunfall, Verletzter auf nasser Straße Zusätzliche Gefährdung durch: - Naßkalte Kleidung - Alkohol- und Rauschmittelgenuß - Körperliche Überanstrengung - Schlechten körperlichen Allgemeinzustand - Schock Erkennen - Unüberwindliche Schlafsucht - Verlangsamung von Puls und Atmung - Bewußtlosigkeit - Starkes Absinken der Körpertemperatur - Steifwerden der Arme und Beine Gefahr Kreislaufstillstand infolge Absinkens der Körpertemperatur unter 30 C. - Unterkühlten aus dem Gefahrenbereich an windstillen Ort retten - In einen Raum mit Zimmertemperatur bringen, nicht überwärmen - Nasse Kleidung entfernen, in Decken hüllen - Den Betroffenen in völlige Ruhelage bringen, weder aktiv noch passiv bewegen - Gliedmaßen nicht massieren - Ständig Puls und Atmung kontrollieren Bei Atemstillstand: Atemspende - Bei Bewußtlosigkeit: Seitenlage - Bei vorhandenem Bewußtsein: Heiße Getränke verabreichen, niemals Alkohol! - Notruf 6. VERBRENNUNGEN Ausführungen 6.1 Brandwundenverbandtuch (Abbildung 2) Bei Verbrennungen am Körperstamm und sonstigen großflächigen Verbrennungen erfolgt die keimfreie Wundbedeckung mit dem Brandwundenverbandtuch. - Aus der Umhüllung entfernen; um die Keimfreiheit zu ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 7
erhalten, nur an Bandschlaufen fassen - Auf die Wundfläche legen - Im unverletzten Bereich der Haut mit Heftpflasterstreifen oder Dreiecktuchkrawatten festlegen 6.2 Brandwundenverbandpäckchen Zur keimfreien Bedeckung von Brandwunden kleineren Ausmaßes reichen meist das Brandwundenverbandpäckchen. - Aus der Umhüllung entnehmen, dabei auf Keimfreiheit achten - Ausgebreitetes Verbandpäckchen auf die Wundfläche legen - Wundbedeckung durch Verknoten der anhängenden Mullenden und/oder durch Umwickeln mit der anhängenden Mullbinde festlegen, dabei Druck vermeiden 7. WUNDEN Eine Wunde entsteht durch äußere Einwirkung, z. B. zerstören Gewalt, Hitze, Kälte oder chemische Stoffe die Haut teilweise oder vollständig. Die schützende Funktion der Haut gegenüber Keimen der Außenwelt ist dadurch aufgehoben. Je nach Art der Wunden können auch größere Blutgefäße, Nerven, Muskeln, Knochen und Organge mitverletzt sein. Gefahren - Blutung - Infektion - Schmerz Erläuterung Durch Verletzung von Blutgefäßen entsteht bei jeder Wunde eine Blutung. Starke Blutungen sind lebensgefährdend. Durch den verletzenden Gegenstand, durch Berührung, durch nachträgliche Verschmutzung, sowie durch jede Art von Bissen dringen Krankheitserreger in die Wunde ein. Sie wird infiziert, so daß eine Störung der Wundheilung eintreten kann. Auch kleinste und oberflächliche Wunden sind durch Krankheitskeime in gleicher Weise gefährdet. Besonders häufig sind die Erreger des Wundstarrkrampfes (Tetanus), der eine hohe Sterblichkeitsziffer hat. Einzige Vorbeugungsmaßnahme ist die Schutzimpfung. Ebenso gefährlich sind die Erreger der Tollwut. Nach jeder Bißverletzung durch ein Tier besteht Tollwutgefahr. Die dagegen mögliche Schutzbehandlung bei Tollwutinfektion ist lebensrettend. Durch Schädigung von Nerven entsteht Schmerz. Dieser wirkt sich nachteilig auf den Allgemeinzustand des Verletzten aus. ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 8
Der Verletzte soll bei jeder Hilfeleistung sitzen oder liegen. Der Helfer steht oder kniet so vor dem Verletzten, daß er ihn ständig beobachten kann. Jede Wunde wird wegen der zusätzlichen Infektionsgefahr so, wie sie vorgefunden wird, keimfrei bedeckt. Eine Ruhigstellung des Wundbereiches durch einen Verband und zusätzliche vermindert die Schmerzen. Wunden dürfen nicht berührt, nicht ausgewaschen, nicht mit Puder, Salben, Sprays oder Desinfektionsmitteln behandelt werden; Ausnahmen sind dabei die Wasseranwendung bei Verbrennung oder Verätzung sowie das Auswaschen von Bißwunden durch tollwutverdächtige Tiere mit Seifenlösung. Fremdkörper verbleiben in der Wunde. Sobald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 6 Stunden, muß die Wunde von einem Arzt beurteilt und endgültig versorgt werden. 8. WUNDBEDECKUNG (VERBÄNDE) 8.1 Grundsätzliches Jeder Verband besteht aus einer keimfreien Wundauflage und deren Befestigung. Wundauflagen bestehen aus einer oder mehreren Lagen Mull, manchmal auch mit Zellstoff. Zur Befestigung werden z. B. Mullbinden oder Dreiecktücher verwendet. Je größer eine Wunde und je stärker eine Blutung ist, desto dicker muß die Wundauflage sein. Zur Erhaltung der Keimfreiheit wird die Wundauflage bei der Entnahme aus der Verpackung mit den Fingerspitzen nur am Rand angefaßt und direkt auf die Wunde gelegt. Eine zu Boden gefallene Wundauflage darf nicht mehr verwendet werden. 8.2.Fingerkuppenverband Ausführung wie Bild 3 Die überstehende Pflasterhälfte an beiden oberen Ecken mit Daumen und Zeigefinger anfassen, um die verletzte Fingerkuppe legen und festkleben 8.3 Heftpflasterverband Heftpflaster niemals direkt auf eine Wunde kleben. ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 9
Streifenverband Ausführung wie Bild 4 Rahmenverband Ausführung wie Bild 5 8.4 Dreiecktuchverbände (offenes Dreiecktuch) Wegen der Zweckmäßigkeit und der Einfachheit der Verbandtechnik werden Dreiecktuchverbände besonders bei Unfallverletzten sehr häufig angelegt. Deshalb sind z.b. im Kraftfahrzeug-Verbandkasten fünf Dreiecktücher enthalten. 8.4.1 Kopfhaube - Wundauflage auf die Wunde legen - Ausführung wie Bild 6 (Basis liegt unterhalb der Ohren, kurz fassen!) - Enden oberhalb der Spitze über den Augenbraunen, aber nie auf der Wunde verknoten - Herunterhängende Spitze einschlagen Handverband - Wundauflage auf die Wunde legen - Ausführung wie Bild 7 - Beide Enden unter Einschluß der Basis um das Handgelenk wickeln und oben verknoten 8.4.3 Armverband - Wundauflage auf die Wunde legen - Ausführung wie Bild 8 (Spitze am Handgelenk) - Beide Enden am Oberarm verknoten ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 10
8.4.4 Unterschenkelverband Entsprechend Armverband ausführen (Bild 9) 8.4.5 Fußverband bei Verletzungen im Vorfußbereich - Wundauflage auf die Wunde legen - Ausführung wie Bild 10 (Verletzter hält nach Möglichkeit die Spitze fest) - Enden um das Fußgelenk unter Mitfassen der Basis wickein und vorne verknoten bei Verletzung an der Ferse - Wundauflage auf die Wunde legen - Ausführung wie Bild 11 und Bild 12 (Verletzter hält nach Möglichkeit die Spitze fest.) - Enden um das Fußgelenk wickeln und vorn verknoten 8.4.6 Knieverband - Wundauflage auf die Wunde legen - Ausführung wie Bild 13 - Enden unter der Kniekehle kreuzen und auf dem Oberschenkel - etwa handbreit oberhalb des Kniegelenks - verknoten. - Spitze einschlagen ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 11
8.5. Dreiecktuchkrawatte Ein Teil der Verbände mit offenem Dreiecktuch kann in ähnlicher Form auch mit der Dreiecktuchkrawatte angelegt werden. Da für viele Verbände Krawatten benötigt werden, wird empfohlen, eine oder zwei vorbereitete Krawatten im Verbandkasten bereitzuhalten. 8.5.1 Herstellung einer Krawatte Abb. 14 Dreiecktuch ausgebreitet vor sich auf den Tisch oder den Oberschenkel, nicht auf dem Boden legen Basis über die Spitze hinweg zweimal falten dann von der anderen Seite her in gleicher Weise zur Krawatte falten (Bild 14) 8.5.2 Augenverband Wundauflage behutsam auf verletztes Auge legen Krawatte über beide Augen legen und Enden seitlich am Kopf verknoten Darauf achten, daß der Verband nicht auf das verletzte Auge drückt. 9. BADEREGELN Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 1. Nicht erhitzt ins kalte Wasser gehen! 2. Niemals mit vollem oder ganz leerem Magen baden! 3. Erst auf Grundbeschaffenheit und Wassertiefe achten! 4. Als Nichtschwimmer nur bis zu Brust ins Wasser gehen! 5. Unterlasse den Kopfsprung in unbekanntes Gewässer! 6. Nur springen, wenn das Wasser unter dir frei ist! 7. Überschätze beim Hinausschwimmen deine Kräfte nicht! 8. Meide sumpfiges und pflanzendurchwachsenes Wasser! 9. Unbekanntes Ufer anzuschwimmen ist gefahrvoll! 10. Das Schwimmen in Fahrwasserstraßen ist verboten! 11. Nicht an Buhnen und Brückenpfeilern baden! 12. Bei Krampf ruhig bleiben und das Wasser verlassen! 13. Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist. 14. Verlasse das Wasser, wenn du zu frieren anfängst! 15. Ziehe nach dem Bade das Badezeug aus und trockne dich ab! ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 12
16. Setze dich nicht dauernder Sonnenbestrahlung aus! 17. Nimm Rücksicht auf andere Badende, besonders Kleinkinder! 18. Verunreinige das Wasser nicht durch Steine, Glas usw.! 19. Sei stets bereit zu helfen, wenn es nötig ist! 20. Achte auf deine am Ufer abgelegte Kleidung! 10. VERHALTEN BEI GEWITTER Wenn eine Wanderung während eines Gewitters nicht abgebrochen werden kann, sollen folgende Grundsätze beachtet werden: in kleinen Gruppen (2-3 Personen) wandern Abstand der Gruppen mindestens 10 Meter Kinder nicht einzeln gehen lassen in der Gruppe nicht anfassen oder einhaken Weg von Seeufern, Waldrändern, Berggipfeln, Kuppen, Bächen, Hochspannungsleitungen. Gefährlich sind einzelne große Bäume, Türme, alleinstehende Hütten. Nicht unmittelbar neben Wasserläufen wandern. Relativ sicher ist man auf Waldwegen im Waldinnern. Auf ebenem Gelände, ohne hohe Bäume, Bauten usw. sich in die nächste Mulde hinhocken. Möglichst engumgrenzte Bodenberührung, kein Anfassen von geerdeten Teilen. In Ortschaften ist man zwischen Häuserfluchten vor dem Blitz relativ sicher. Abstand von Blitzableitern und Dachrinnen halten. Völlig sicher ist man im Innern eines Autos. Beim Blitzschlag fließen die Ströme über die metallene Außenhaut und die feuchten Reifen zur Erde. Radioantenne einziehen! Ein Kabriolett oder die Ladefläche eines LKW mit Plane bieten natürlich keinen Schutz, da sie keine umlaufende metallene Außenhaut besitzen. Zusammenstellung: Gerhard Martin HTV Landesausschuß Wandern ERSTE HILFE BEIM WANDERN Seite 13