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Erstellt: 1. Juli Aktualisiert: 1. Januar Version: 02. Ergänzende Bedingungen Gas GVV. Stadtwerke Neckargemünd 1-5

An Max Mustermann Musterstraße Musterstadt. Michaela Musterfrau, Musterweg 5, Musterdorf 4

für die Belieferung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz

Ihr künftiger Abschlag beträgt

,6kWh (368) kWh (368) 6

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Herrn Max Mustermann Musterstraße 14 76829 Landau : 1234567 : VA 98765432101 : 30.06.2015 Durchwahl und Öffnungszeiten des Kundencenters Kundennummer und Belegnummer sollten bei Zahlungen, Rückfragen und Briefen immer angegeben werden Musterstraße 14 76829 Landau Lieferstelle des Kunden Sehr geehrter, für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Im Zeitraum vom 04.06.2014-01.06.2015 erhielten Sie für die o.a. Verbrauchsstelle von folgende Lieferungen und Leistungen: Wir buchen die Forderung von Ihrem Konto IBAN DE54 DE12 5484 9876 0101 5432 0001 1012 1234 3456 56 78 bei der Musterbank Landau BIC GESOLI35LD zum 29.07.15 (oder dem folgenden Bankarbeitstag) ab. Auf den folgenden Seiten sind die Lieferungen und Leistungen der mit den jeweiligen Sätzen und der Umsatzsteuer aufgeführt. Bei Strom und Erdgas sind im Rechnungsbetrag die jeweils gültigen Netzentgelte nach 23a EnWG enthalten. Abrechnungszeitraum Gesamtbetrag in Euro Vorjahresverbrauch Aktueller Verbrauch Höhe der künftig festgesetzten Abschläge. Diese orientieren sich am letztjährigen Verbrauch und den aktuellen Preisen. Fälligkeit der künftig festgesetzten Abschläge.

Erläuterungen zu Ihrer Rechnung 1. Grundlagen für unsere Lieferung sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV und NAV) und Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV und NDAV) sowie die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für Wasser- und Fernwärmeversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV / AVBFernwärmeV), sowie unsere Sonder-, Bereitstellungs- und Netznutzungverträge. Die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung können Sie gerne kostenlos bei uns anfordern. 2. Preisänderungen werden öffentlich bekannt gemacht, in der Regel über die Tagespresse und im Internet. 3. Die Endpreise beinhalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben sowie die Netznutzungsentgelte. Strom: Stromsteuer, EEG-Umlage, KWKG-Zuschlag, 19-StromNEV-Umlage, 18-AblaV-Umlage, Offshore- Umlage, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer Erdgas: Erdgassteuer, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer Wasser: Wasserentnahmeentgelt, Konzessionsabgabe, reduzierte Umsatzsteuer 4. Zur Jahresverbrauchs-Abrechnung ist das Versorgungsgebiet von in 12 Abrechnungsbezirke eingeteilt. Den für Sie maßgeblichen Abrechnungsmonat entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung. Während des Abrechnungszeitraumes (1 Jahr) werden monatliche Abschlagszahlungen fällig. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Verbrauch während des Abrechnungszeitraumes. Bitte informieren Sie uns über wesentliche Änderungen Ihrer Verbrauchsmengen, um gegebenenfalls eine Angleichung der Abschlagszahlungen vornehmen zu können und hohe Nachzahlungen zu vermeiden. 5. Die Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt in gleichen Zeitabständen. Achten Sie darauf, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Bitte helfen Sie uns gegebenenfalls durch Selbstablesung. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Messeinrichtungen in regelmäßigen Abständen, möglichst monatlich, selbst abzulesen. Dies kann zum Energie- und Wassersparen beitragen. Insbesondere können aber auch Verbrauchsunregelmäßigkeiten, bedingt durch Mängel an Geräten oder Installationsanlagen frühestmöglich festgestellt werden. 6. Bei einem Umzug (Wohnungs- oder Geschäftsübergabe an Nachmieter oder Eigentümer) bitten wir Sie, uns diesen mindestens drei Arbeitstage vorher oder durch Vorlage eines Übergabeprotokolls mit den eingetragenen Zählerständen unter Angabe Ihrer Kundennummer zu melden und die neue Anschrift mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so bleibt das Vertragsverhältnis bis zur Abmeldung weiter bestehen. 7. Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlungen sowie Forderungen aus der Jahresabrechnung werden zu den in der Rechnung aufgeführten Terminen ohne weitere Zahlungsaufforderung fällig. Überweisungen oder Einzahlungen sind unter Angabe der Kundennummer und Belegnummer auf eines der genannten Bankkonten zu tätigen. Als rechtzeitig geleistet gelten Zahlungen, die der zum Fälligkeitstermin zur Verfügung stehen. 8. Zahlungsverzug: Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, sind wir gehalten die Versorgungsleistung einzustellen und/ oder rechtliche Schritte einzuleiten. Die Höhe der durch Mahnung, Sperrung / Entsperrung, Wegegeld, Inkasso entstehenden Kosten ist in den Ergänzenden Bestimmungen zur jeweiligen Verordnung über Allgemeine Bedingungen geregelt. Die Wiederaufnahme der Versorgung ist erst möglich, wenn der gesamte Forderungsbetrag beglichen ist. 9. Erdgasverbräuche: Zur Berechnung werden Zustandszahl und Brennwert herangezogen. Mit der Zustandszahl z wird die im Betriebszustand gemessene Erdgasmenge (abhängig von Druck und Temperatur) in den Normzustand umgerechnet. Als Normzustand bezeichnet man das Volumen eines Gases bei der Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 mbar. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie frei wird, wenn man einen Kubikmeter (m 3 ) Erdgas im Normvolumen verbrennt. Er gibt die Kilowattstunden (kwh) pro Kubikmeter Erdgas an. Der Faktor ist in der Kundenrechnung ausgewiesen. 10. Bei der Stromabrechnung in der Grund- und Ersatzversorgung ist sichergestellt, dass die Höchstpreisbegrenzung laut Preisblatt nicht überschritten wird. 11. Die Wärmeabrechnung erfolgt im Namen und auf Rechnung der EnergieSüdwest Projektentwicklung GmbH. 12. Störungen der Strom-, Erdgas-, Wasser- oder Wärmeversorgung können jederzeit unter Telefon 06341 289-192 bei unserem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst gemeldet werden. 13. Gasgeruch: Öffnen Sie alle Fenster und Türen! Für Durchzug sorgen! Schließen Sie alle Absperreinrichtungen in der Gasleitung! Vermeiden Sie offenes Feuer! Nicht Rauchen! Kein Feuerzeug, keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln und kein Telefon benutzen! Warnen Sie andere Hausbewohner und verlassen Sie das Gebäude! Melden Sie auch schwachen Gasgeruch und Gasgeruch auf der Straße. Benachrichtigen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter Telefon 06341 289-192. 14. Wasserpreis: Im Wasserpreis ist das vom Land Rheinland-Pfalz seit 2013 erhobene Wasserentnahmeentgelt enthalten. Diese Zusatzeinnahmen werden von uns vollständig an das Land abgeführt.

Endzählerstand Anfangszählerstand Abrechnungszeitraum Zählernummer: 98765432 Zählpunkt: DE000234567890000009876543XY00001 *AA (Ablesearten): S = Schätzverbrauch, E = Extrapolation (Hochrechnung), A = Ablesung durch Netzbetreiber 0001234567 Zählpunkt Zählernummer Abgerechneter Verbrauch Ableseart Details zum Vertrag komfort Arbeitspreis für eine kwh/netto Grundpreis lt. Preisblatt/netto

Zählernummer: 98765432 0001234567 Steuern und Abgaben die lt. gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen werden müssen Vergleichsgrafiken - Möglichkeit den eigenen Verbrauch mit statistischen Werten zu vergleichen

Endzählerstand Anfangszählerstand Abrechnungszeitraum Zählernummer: 0000123456 Zählpunkt: DE000987654320000001234567XX00009 *AA (Ablesearten): S = Schätzverbrauch, E = Extrapolation (Hochrechnung), A = Ablesung durch Netzbetreiber 0009876543 Zählpunkt Zählernummer Umrechnungsfaktor m³ in kwh Abgerechneter Verbrauch Ableseart Details zum Vertrag Arbeitspreis für eine kwh/netto Grundpreis lt. Preisblatt/netto

Steuern und Abgaben die lt. gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen werden müssen Vergleichsgrafiken - Möglichkeit den eigenen Verbrauch mit statistischen Werten zu vergleichen

Anfangszählerstand Endzählerstand Zählernummer: 2468013 Zählpunkt: DE000135792460000008013579XX00005 *AA (Ablesearten): E = Extrapolation (Hochrechnung), A = Ablesung durch Netzbetreiber Zählpunkt Zählernummer Abgerechneter Verbrauch Ableseart Arbeitspreis für einen m 3 /netto Grundpreis lt. Preisblatt/netto