Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung. Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Kapitalanlage- Raiff.Pazifik-Aktien; Raiff.US-Aktien Gesellschaft m.b.h. Kapitalmarkt 24.12.2009 AT0000764154/AT0000764188; 92% Wien AT0000764741/AT0000764774 Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Name des Investmentvermögens: Raiff.Pazifik-Aktien (A) ISIN: AT0000764154/AT0000764188 Steuerlicher Zufluss im : 16.11.2009 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 28.09.2009 1a) Betrag der Ausschüttung 3) 1,1515 1,1515 1,1515 davon ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre davon nicht steuerbare Kapitalrückzahlungen/ Substanzausschüttungen 2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag 0,2974 0,2974 0,2974 davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 0,0911 0,0911 0,0911 1b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,1515 1,1515 1,1515 Im Betrag der ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträge enthalten steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31. bb) Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 1,3834 dd) Erträge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG4) - 1,3834 - ee) Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 ff) Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG4) - 0,0000 -
Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 gg) EStG sind hh) steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist ( 2 Abs. 3) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1, die aufgrund von DBA steuerfrei sind ausländischer Grundstücke) in enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur 0,5909 0,5909 0,5909 0,0337 0,0337 0,0337 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0223 0,0223 der Ausschüttung i.s.d. 7 1,4489 1,4489 1,4489 0,3622 0,3622 0,3622 0,0834 0,0834 0,0834 0,0096 0,0096 0,0096 Name des Investmentvermögens: Raiff.Pazifik-Aktien (T) ISIN: AT0000764162/AT0000764196 Steuerlicher Zufluss im : 31.08.2009 Steuerlicher Zufluss im : 31.08.2009 1a) Betrag der Ausschüttung 3) 0,2997 0,2997 0,2997 davon ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre davon nicht steuerbare Kapitalrückzahlungen/ Substanzausschüttungen 2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag 1,1438 1,1438 1,1438
davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 0,0989 0,0989 0,0989 1b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,2997 0,2997 0,2997 Im Betrag der ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträge enthalten steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31. bb) Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 1,4030 dd) Erträge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG4) - 1,4030 - ee) Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 ff) Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG4) - 0,0000 - gg) hh) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist ( 2 Abs. 3) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1, die aufgrund von DBA steuerfrei sind ausländischer Grundstücke) in enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur 0,7071 0,7071 0,7071 0,0311 0,0311 0,0311 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0187 0,0187 der Ausschüttung i.s.d. 7 1,4434 1,4434 1,4434 0,1078 0,1078 0,1078 0,0091 0,0091 0,0091 Name des Investmentvermögens: Raiff.Pazifik-Aktien (VT) ISIN: AT0000764170/AT0000764204 Steuerlicher Zufluss im : 31.08.2009
Steuerlicher Zufluss im : 31.08.2009 2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 1,2994 1,2994 1,2994 davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 0,1185 0,1185 0,1185 In der Thesaurierung enthaltene cc) Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 1,2364 dd) Erträge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG4) - 1,2364 - Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1, die aufgrund von DBA steuerfrei sind ausländischer Grundstücke innerhalb der 10-Jahresfrist) in enthaltene Einkünfte i.s.d. des 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur 0,7049 0,7049 0,7049 0,0303 0,0303 0,0303 Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0210 0,0210 der Thesaurierung i.s.d. 7 1,2994 1,2994 1,2994 0,1155 0,1155 0,1155 0,0101 0,0101 0,0101 Name des Investmentvermögens: Raiff.US-Aktien (A) ISIN: AT0000764741/AT0000764774 Steuerlicher Zufluss im : 16.11.2009 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 28.09.2009
1a) Betrag der Ausschüttung 3) 0,4736 0,4736 0,4736 davon ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre davon nicht steuerbare Kapitalrückzahlungen/ Substanzausschüttungen 0,2300 0,2300 0,2300 2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1b) Betrag der ausgeschütteten Erträge Im Betrag der ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträge enthalten steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31. bb) Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 dd) Erträge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG4) - 0,0000 - ee) Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 ff) Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG4) - 0,0000 - Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 gg) EStG sind hh) steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist ( 2 Abs. 3) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1, die aufgrund von DBA steuerfrei sind ausländischer Grundstücke) in enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0116 0,0116 der Ausschüttung i.s.d. 7 0,1267 0,1267 0,1267
Name des Investmentvermögens: Raiff.US-Aktien (T) ISIN: AT0000764758/AT0000764782 Steuerlicher Zufluss im : 16.11.2009 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 28.09.2009 1a) Betrag der Ausschüttung 3) 0,2048 0,2048 0,2048 davon ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre davon nicht steuerbare Kapitalrückzahlungen/ Substanzausschüttungen 0,0300 0,0300 0,0300 2) Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1b) Betrag der ausgeschütteten Erträge Im Betrag der ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträge enthalten steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31. bb) Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 dd) Erträge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG4) - 0,0000 - ee) Veräußerungsgewinne i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 ff) Veräußerungsgewinne i.s.d. 8b Abs. 2 KStG4) - 0,0000 - Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 gg) EStG sind hh) steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist ( 2 Abs. 3) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1, die aufgrund von DBA steuerfrei sind ausländischer Grundstücke) in enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0097 0,0097
der Ausschüttung i.s.d. 7 0,0910 0,0910 0,0910 Name des Investmentvermögens: Raiff.US-Aktien (VT) ISIN: AT0000764766/AT0000764790 Steuerlicher Zufluss im : 31.08.2009 Steuerlicher Zufluss im : 31.08.2009 2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.s.d. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 In der Thesaurierung enthaltene cc) Erträge i.s.d. 3 Nr. 40 EStG4) - - 0,0000 dd) Erträge i.s.d. 8b Abs. 1 KStG4) - 0,0000 - Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1, die aufgrund von DBA steuerfrei sind ausländischer Grundstücke innerhalb der 10-Jahresfrist) in enthaltene Einkünfte i.s.d. des 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 0,0096 0,0096 der Thesaurierung i.s.d. 7 1 e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer 5) i.s.d. 7
0,0940 0,0940 0,0940 Steuerlicher Anhang: Die Rechenschaftsberichte stehen für Anleger auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. unter folgender Adresse zum Download zur Verfügung: www.rcm.at 1) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 2) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 3) Der Betrag der Ausschüttung ist ausgewiesen einschließlich auf Ebene des Investmentvermögens abzuführender Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gezahlter, nicht rückforderbarer ausländischer Quellensteuern. 4) Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen. 5) Der Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer ist ohne Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Bescheinigung für die Angaben nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG der Investmentvermögen (nachfolgend: die Investmentvermögen) für den Zeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 Raiff.Pazifik-Aktien (A) Raiff.Pazifik-Aktien (T) Raiff.Pazifik-Aktien (VT) Raiff.US-Aktien (A) Raiff.US-Aktien (T) Raiff.US-Aktien (VT) AT0000764154/AT0000764188 AT0000764162/AT0000764196 AT0000764170/AT0000764204 AT0000764741/AT0000764774 AT0000764758/AT0000764782 AT0000764766/AT0000764790 An die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft) Die Gesellschaft hat uns beauftragt, auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes für die vorstehenden Investmentvermögen für
den genannten Zeitraum die steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu ermitteln und gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eine Bescheinigung darüber abzugeben, ob die steuerlichen Angaben mit den Regeln des deutschen Steuerrechts übereinstimmen. Unsere Aufgabe ist es, ausgehend von der Buchführung/den Aufzeichnungen und den sonstigen Unterlagen der Gesellschaft für die genannten Investmentvermögen die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Im Rahmen der Überleitungsrechnung werden die Kapitalanlagen, die Erträge und Aufwendungen sowie deren Zuordnung als Werbungskosten steuerlich qualifiziert. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkt sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Die Ermittlung der steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beruht auf der Auslegung der anzuwendenden Steuergesetze. Soweit mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, oblag die Entscheidung hierüber den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Wir haben uns bei der Erstellung davon überzeugt, dass die jeweils getroffene Entscheidung in vertretbarer Weise auf Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt wurde. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung oder insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der gewählten Auslegung notwendig machen können. Auf dieser Grundlage haben wir die steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt. Frankfurt, den 21. Dezember 2009 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hans-Jürgen A. Feyerabend, Rechtsanwalt, Steuerberater Andreas Patzner, Rechtsanwalt, Steuerberater