JUGENDAMT-KOOPERATION-POLIZEI DES LANDKREISES UND DER POLIZEI IN TUTTLINGEN

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Transkript:

JUGENDAMT-KOOPERATION-POLIZEI DES LANDKREISES UND DER POLIZEI IN TUTTLINGEN

DIE KOOPERATION GEMEINSAM UND GANZHEITLICH Nach dem Konzept»Haus des Jugendrechts«entstand im November 2011 eine gemeinsame Fachstelle des Landkreises Tuttlingen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Rottweil. Wir kümmern uns um Kinder, Jugendliche und deren Familien, die durch Straftaten oder in sonstiger Weise auffällig werden und Hilfe benötigen. Durch schnelles und zeitnahes Reagieren auf Ereignisse können langwierige Verfahren und Wiederholungstaten verhindert werden. Unser institutionsübergreifender, paralleler und ganzheitlicher Ansatz ermöglicht höchste Effektivität und Effizienz bei der Bekämpfung von Jugenddelinquenz. ZIELE Intensivierung der Zusammenarbeit im Zuge der Gefahrenabwehr Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung Bürokratieabbau und Beschleunigung staatlicher und kommunaler Reaktionen auf die Delinquenz junger Menschen Weitere Vernetzung aller am Reaktions- und Interventionsprozess beteiligten Organisationen und Einrichtungen, sowohl für den Bereich des Strafverfahrens als auch für die Präventionsarbeit

UNSERE AUFGABEN KINDESWOHL & GEFAHRENABWEHR Das Wohl der Kinder und Jugendlicher steht im Zentrum unserer Arbeit. Dazu gehört nicht nur der richtige Umgang während und nach Delikten, sondern auch das frühzeitige Erkennen und die rechtzeitige Abwehr von Gefahr. Durch die Polizei werden zeitnah sämtliche polizeilichen Ereignisse aus dem Landkreis Tuttlingen ausgewertet und die für das Jugendamt relevanten Vorkommisse unverzüglich weitergeleitet eine reibungslose und direkte Zusammenarbeit hierbei ermöglicht eine schnelle Reaktion. Gemeinsam mit den beteiligten Personen besprechen die JuKop Mitarbeiter die Ereignisse und beraten weitere Maßnahmen, die durch Polizei, Jugendamt oder eine andere Fachstelle erforderlich sind. Der Allgemeine Soziale Dienst im Jugendamt wird bei Bedarf bei Inobhutnahmen und Hausbesuchen unterstützt.

STRAFVERFOLGUNG JuKoP kümmert sich um alle Straftaten im Landkreis Tuttlingen, bei denen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende beteiligt sind. Beim Vorliegen einer Straftat wird zunächst festgestellt, ob bei einem jugendlichen oder heranwachsenden Täter die Voraussetzungen für ein Diversionsverfahren vorliegen. Ist dies der Fall, werden die Verfahren forciert. Die im Diversionsverfahren zwischen der Staatsanwaltschaft Rottweil und JuKoP vereinbarten Weisungen oder erzieherischen Maßnahmen werden ereignisnah durchgeführt und gezielt überwacht. Hierbei wird mit allen Kommunen und sozialen Einrichtungen im Landkreis zusammengearbeitet. Im Jahr 2013 waren dies 120 Verfahren. Nur fünf Verfahren scheiterten. Durch JuKoP konnte die Dauer dieser Verfahren von etwa 7 Monaten auf durchschnittlich 30 Tage reduziert werden. DIVERSIONSVERFAHREN ist ein vereinfachtes Verfahren im Jugendstrafrecht, in dem die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen kann, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt wurde oder schon eingeleitet ist. Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es nur bei Scheitern der Diversion.

PROJEKTE ZUR PRÄVENTION U14-PROJEKT»FROSCHKÖNIGBevor das Kind in den Brunnen fällt«reagieren wir rechtzeitig und bieten Unterstützung an. JuKoP führt zeitnahe Gespräche mit delinquenten Kindern und deren Eltern, bei Delikten die besonders auffällig sind. DURCHFÜHRUNG VON ALKOHOLTESTEINKÄUFEN Im Landkreis Tuttlingen werden regelmäßig Alkoholtestkäufe im Einzelhandel und an Tankstellen durchgeführt. Dabei suchen Jugendliche unter Aufsicht von Polizeibeamten und Angehörigen des Jugendamts Geschäfte auf und versuchen»den verbotenen Alkohol zu kaufen«. Die durchgeführten Testkäufe sind Teil eines Maßnahmenbündels, das Polizei, Landratsamt und die Fachstelle Sucht gemeinsam geschnürt haben, um das Abgabeverhalten von unerlaubtem Alkohl an Jugendliche zu überwachen und die Themen Jugendschutz, Alkohol und Festkultur wieder in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken.

»TIMS ABENTEUER«EIN INTERAKTIVES PRÄVENTIONS- PUPPENTHEATER FÜR KITAS UND GRUNDSCHULEN In unserer zurückliegenden Arbeit tauchten immer wieder Fälle auf, bei denen ältere Jugendliche jüngere Schüler unter Druck setzten und sie zu Diebstählen zwangen. Erpessung, Mobbing und das Verbot mit irgendjemandem darüber zu sprechen führte mitunter zu erheblichen psychischen Belastungen bei den betroffenen Kindern. Dadurch wurde die Idee zum Puppentheaterstück»Tims Abenteuer«geboren, das Kinder frühzeitig auf solche Situationen aufmerksam machen soll. Von Beginn an werden die Kinder in die Geschichte mit eingebunden und sollen damit lernen in solchen Fällen Rat und Hilfe zu holen. An der Entstehung des Stückes waren Schulleiter, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Staatsanwälte, Sozialpädagogen und Polizeibeamte beteiligt. Das Stück wurde auf dem Deutschen Präventionstag 2014 in Karlsruhe vorgestellt.

KONTAKT JuKoP Büro Polizeirevier Tuttlingen Stockacher Straße 158 78532 Tuttlingen Haus des Jugendrechtes Tuttlingen ANSPRECHPARTNER Jugend-und Arbeitstherapeut Klaus Grathwohl Jugendamt Tuttlingen T 07461 926 41 45 k.grathwohl@landkreis-tuttlingen.de Polizeihauptmeister Karl-Robert Riedle Polizeirevier Tuttlingen T 07461 941 638 karl-robert.riedle@polizei.bwl.de Polizeioberkommissar Ramon Schwarz Polizeirevier Tuttlingen T 07461 941 635 ramon.schwarz@polizei.bwl.de Dipl. Sozialpädagoge (BA) Jürgen Steiert Jugendamt Tuttlingen T 07461 926 41 65 j.steiert@landkreis-tuttlingen.de Erste Staatsanwältin Beate Philipp Staatsanwaltschaft Rottweil Staatsanwältin Isabell Gurski Staatsanwaltschaft Rottweil