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Transkript:

PS YCHOS OMATIS CHE MEDIZIN UN D PSYCHOTHERAPIE Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 fordert für die Facharztweiterbildung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie folgende Weiterbildungszeiten: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs. 1 Satz 2, davon 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon können 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie angerechnet werden 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin, davon können 6 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden Die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) ist Voraussetzung. Es gelten grundsätzlich folgende Mindest-Kriterien: Für einen vollen Weiterbildungsumfang muss die Vermittlung der Theorie sichergestellt werden (intern oder extern). für den ambulanten Bereich: Patientenzahl: 60/Quartal Der Weiterbildungsumfang wird wie folgt bemessen: stationärer Bereich 36 Monate: volles Spektrum 24 Monate: breites Spektrum 12 Monate: Spezialkliniken ambulanter Bereich: 24 Monate: breites Spektrum sowie die Durchführung von Gruppenbehandlungen 12 Monate: kleines Spektrum Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

Seite 2/6 des Leistungsnachweises Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Leistungsnachweis Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Grundorientierung: Tiefenpsychologie Verhaltenstherapie Name, Vorname Antragsteller: Weiterbildungsstätte: Folgende Krankheitsbilder werden behandelt: (Bitte nur die Hauptdiagnosen eintragen.) Fallzahl aus dem Jahr: ICD-10-GM-2015 > F30-69 - Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen: 3 Affektive Störungen (F30-F39) Fallzahl/Jahr: 4 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F48) 5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F50-F59) 6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-F69) Ort, Datum, Unterschrift/en

Seite 3/6 des Leistungsnachweises Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Folgende Inhalte der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in... Ja Nein Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologischen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen autogenem Training oder progressiver Muskelentspannung oder Hypnose der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie Kriseninterventionen unter Supervision psychosomatisch-psychotherapeutischem Konsiliar- und Liaisondienst

Seite 4/6 des Leistungsnachweises Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Untersuchungs- und Behandlungsverfahren Ja Nein Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst 1500 Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation. (in Stunden), davon wahlweise in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall 10 Kriseninterventionen unter Supervision 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten oder wahlweise in verhaltenstherapeutischen Verfahren 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden 4 Paar- oder Familientherapien 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als

Seite 5/6 des Leistungsnachweises Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Co-Therapie Zusätzlich können folgende theoretischen Weiterbildungsinhalte vermittelt werden: (Bitte reichen Sie das entsprechende Curriculum ein, sofern diese intern erfolgen.) 240 Stunden in: psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung Die Vermittlung der o. g. theoretischen Weiterbildungsinhalte erfolgt extern. Hiermit wird bestätigt, dass die/der in Weiterbildung befindliche Ärztin/Arzt freigestellt und die Maßnahme finanziert wird. Benennung des externen Veranstalters/Instituts: Ort, Datum, Unterschrift/en

Seite 6/6 des Leistungsnachweises Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Name, Vorname Antragsteller: Diese Seite ist personenbezogen auszufüllen! Die unter dem jeweiligen Inhalt genannten Voraussetzungen sind nachzuweisen. Folgende theoretischen Weiterbildungsinhalte werden von mir persönlich vermittelt: 16 Doppelstunden Autogenes Training Voraussetzung: Für die Durchführung der Entspannungsverfahren kann nur befugt werden, wer an mindestens 16 Doppelstunden im jeweiligen Verfahren teilgenommen haben. 16 Doppelstunden Hypnose Voraussetzung: Für die Durchführung der Entspannungsverfahren kann nur befugt werden, wer an mindestens 16 Doppelstunden im jeweiligen Verfahren teilgenommen haben. 16 Doppelstunden Progressive Muskelentspannung Voraussetzung: Für die Durchführung der Entspannungsverfahren kann nur befugt werden, wer an mindestens 16 Doppelstunden im jeweiligen Verfahren teilgenommen haben. 35 Doppelstunden Interaktionsbezogene Fallarbeit Voraussetzung: Für die Interaktionsbezogene Fallarbeit (IFA) kann nur befugt werden, wer mindestens 2 Jahre regelmäßig Co-Leiter gewesen ist oder das Zertifikat einer anerkannten Fachgesellschaft für Verhaltenstherapie erworben hat. 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit Voraussetzung: Für die Balint-Gruppenarbeit kann nur befugt werden, wer mindestens 2 Jahre regelmäßig Co-Leiter gewesen ist oder das Zertifikat als Balintgruppenleiter der Deutschen Balintgesellschaft erworben hat. Gruppenselbsterfahrung Voraussetzung: Für die Leitung von Selbsterfahrungsgruppen kann nur befugt werden, wer regelmäßig an einer Selbsterfahrungsgruppe teilgenommen hat, dabei mindestens 100 Doppelstunden kontinuierlich abgeleistete Gruppenselbsterfahrung nachweist und mindestens 70 Stunden als Co-Leiter in einer Selbsterfahrungsgruppe tätig war. Die Hälfte der geforderten Gruppenselbsterfahrung kann im anderen Hauptverfahren erfolgen. Hinweis: Besteht zwischen dem Befugten und dem Weiterzubildenden ein direktes Verhältnis zur Weisungsbefugnis, ist die Anleitung zur Selbsterfahrung ausgeschlossen. Einzelselbsterfahrung Voraussetzung: Für die Leitung einer Einzelselbsterfahrung kann befugt werden, wer eine eigene Einzelselbsterfahrung von mindestens 200 Stunden nachweist. Die Hälfte der geforderten Einzelselbsterfahrung kann im anderen Hauptverfahren erfolgen. Hinweis: Besteht zwischen dem Befugten und dem Weiterzubildenden ein direktes Verhältnis zur Weisungsbefugnis, ist die Anleitung zur Selbsterfahrung ausgeschlossen. Supervision Voraussetzung: Zur Supervision kann befugt werden, wer nach abgeschlossener Weiterbildung an einem Ausbildungsseminar zum Supervisor teilgenommen hat. Ort, Datum, Unterschrift