Einwohnergemeinde Saanen

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Transkript:

Einwohnergemeinde Saanen Kurtaxen-Reglement (KTR) vom. November 007 letzte Änderung 6.09.4 Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite von 8

Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Saanen gültig ab..007 Die Einwohnergemeinde Saanen erlässt gestützt auf Artikel 6 des kt. Steuergesetzes vom. Mai 000 und Artikel 8 des Organisationsreglementes Saanen vom. Dezember 999 das folgende Reglement Kurtaxen-Reglement der Einwohnergemeinde Saanen Der Gemeinderat wählt für sämtliche Funktionsbezeichnungen die geschlechtsneutralen Formen. Grundsatz Art. Die Einwohnergemeinde Saanen (EWG) erhebt eine Kurtaxe. Ihr Reinertrag ist ausschließlich zur Finanzierung des Informationsdienstes, von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwenden, die vor allem im Interesse der Gäste liegen. Er darf weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden. Organisation Art. Die Tourismusorganisation Gstaad Saanenland Tourismus (GST) vollzieht dieses Reglement; sie kassiert die Kurtaxe ein und entscheidet über ihre Verwendung (siehe auch Art. ). Sie steht unter der Aufsicht des Gemeinderats und legt jährlich Rechenschaft ab. Steuersubjekt Art. Die Kurtaxe wird von natürlichen Personen erhoben, die ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der EWG Saanen übernachten. Grundeigentum in der EWG Saanen befreit nicht von der Kurtaxe. Steuerobjekt Art. 4 Steuerobjekt ist die Übernachtung des Gastes. Die Kurtaxe wird erhoben: a) bei Hotels, Gasthäusern, Pensionaten, Instituten, Ferienheimen, Kinderheimen, Jugendherbergen, Barackenlager, Massenlager, Camping-Touristenplätzen und ähnliches zwingend je Übernachtung und Person (Einzelabrechnung) b) bei Ferienchalets, Ferienwohnungen und Privatzimmer durch eine Jahrespauschale je Zimmer c) bei Camping-Jahresstandplätzen und für ganz einfache Unterkünfte ohne jeglichen Komfort wie z.b. Alphütten oder Vorsaßen durch eine Jahrespauschale oder eine Saisonpauschale je Standplatz oder je Unterkunft. Ansätze Art. 5 Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung und Person: a) in der Hotellerie CHF.00 bis CHF 6.00 b) in der Parahotellerie CHF.00 bis CHF 6.00 c) auf Campingplätzen und Zeltplätzen, in Gruppenunterkünften, in Jugendherbergen sowie Alphütten und Vorsaßen: CHF.0 bis CHF.60 Sie reduziert sich für Kinder von bis 6 Jahren um die Hälfte. Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite von 8

Die Jahrespauschale je Objekt beträgt: a) für Ferienchalets, Ferienwohnungen und Privatzimmer: Grundtaxe für. Zimmer CHF 50.00 bis CHF 450.00 für jedes weitere Zimmer CHF 0.00 bis CHF 60.00 b) für Wohnwagen, Mobilheime und für ganz einfache Unterkünfte ohne jeglichen Komfort wie z.b. Alphütten oder Vorsaßen: pro Standplatz *, je Saison CHF 50.00 bis CHF 50.00 pro Standplatz *, im Jahr CHF 00.00 bis CHF 00.00 *) oder Unterkunft 4 Küchen, Bäder, Veranden, Galerien und dergleichen gelten nicht als Zimmer. Festlegung Art. 6 Der Gemeinderat legt die Ansätze auf Antrag von GST innerhalb der in Art. 5 genannter Spanne fest, mindestens sechs Monate vor ihrem Inkrafttreten. Die neuen Ansätze treten jeweils zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres von GST (.November) in Kraft. Der Gemeinderat kann für die verschiedenen Ortschaften unterschiedliche Ansätze festlegen. Ausnahmen Art. 7 Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit: a) Personen, die im Haushalt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der EWG Saanen unentgeltlich übernachten; b) Kinder unter Jahren; Bezug Beherberger / Einzelabrechnung Art. 8 c) Wochen- und Kurzaufenthalter; d) Patienten die in Spitälern, Heilstätten, Alter- und Pflegeheimen, in der EWG Saanen übernachten e) Angehörige der Armee und des Zivilschutzes bei Einquartierung; f) Touristen in SAC-Hütten; g) Asylbewerber sowie Personen die in sozialen Institutionen untergebracht sind. Der Gemeinderat kann nach Anhören von GST weitere Ausnahmen bewilligen. Die Kurtaxe wird bei den Beherbergern bezogen. Als Beherberger gilt: a) wer einem Gast im Sinne dieses Reglements eigenen oder auf Dauer gemieteten Wohnraum oder Boden zu Übernachtungs- Zwecken zur Verfügung stellt b) wer im Auftrag eines Eigentümers oder Dauermieters im Sinne dieses Reglements Wohnraum oder Boden zu Übernachtungs- Zwecken zur Verfügung stellt. Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite von 8

Die Beherberger sind Schuldner der Kurtaxe. 4 Die Beherberger weisen in Offerte und Rechnung die Entrichtung von Kurtaxen wie folgt aus: a) bei Einzelabrechnung die Höhe der entsprechenden Kurtaxen b) bei Pauschalabrechnung den Vermerk inklusive Kurtaxe 5 Beherberger haben dem Gast das Kurtaxenreglement auf Wunsch offen zu legen. Bezug, Art. 9 Jahrespauschale Den Eigentümern, Nutznießern sowie den Dauermietern von Ferienchalets, Ferienwohnungen, Privatzimmern, Wohnwagen und Mobilheimen, Alphütten oder Vorsaßen wird die Kurtaxe als Jahrespauschale (. November bis. Oktober) verrechnet. Grundlagen zur Jahrespauschalenbemessung bilden die Anzahl Zimmer bzw. Standplätze (Camping) oder je Unterkunft bei Alphütten und Vorsaßen. Mit der Jahrespauschale sind alle Übernachtungen im betroffenen Objekt abgegolten. Kontrolle Art. 0 Eigentümer, Nutznießer und Dauermieter, welche die Taxe in Form einer Jahrespauschale entrichten, sind von der Meldepflicht für sich und ihre Gäste befreit. Die übrigen Beherbergenden, führen über die Kurtaxe eine detaillierte Kontrolle nach den Weisungen von GST (Meldepflicht jeder Übernachtung und Person. Meldescheine sind bei GST zu beziehen). Eigentümer, Nutznießer und Dauermieter, welche neu in die EWG Saanen ziehen, haben sich innert 4 Tagen, unaufgefordert bei GST zu melden und die Kurtaxenabrechnung zu regeln. 4 Die EWG kann durch ihre Organe Untersuchungsmaßnahmen im Sinne der Steuergesetzgebung bei der Bezugsperson durchführen. 5 Im Übrigen gelten für die Gästekontrolle die Bestimmungen der Gastgewerbegesetzgebung. Ablieferung Art. Die geschuldeten Kurtaxen sind, innert 0 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder der Ermessensveranlagung, an GST zu bezahlen: Nach Fristablauf ist ein Verzugszins von 5% geschuldet. Wird die Kurtaxe trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt, leitet GST das rechtliche Inkasso ein und verrechnet eine Bearbeitungsgebühr von CHF 0.00 bis CHF '000.00. Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite 4 von 8

Verfügungen Art. Das Verfügungsrecht dieses Reglements wird GST übertragen. Werden die abgabepflichtigen Übernachtungen für die Einzelabrechnung oder die Anzahl Zimmer / Standplätze für die Pauschalabrechnung trotz schriftlicher Mahnung nicht gemeldet, verfügt GST den geschuldeten Betrag. Einsprachen gegen Verfügungen von GST behandelt der Gemeinderat. Steuerrecht Art. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, kommt das Steuergesetz des Kantons Bern zur Anwendung. Widerhandlungen Art. 4 Widerhandlungen gegen dieses Reglement können vom Gemeinderat auf Antrag von GST mit einer Buße von CHF 00.00 bis CHF 5 000.00 bestraft werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Gemeindegesetz vom 6. März 998 und dem Gesetz vom 5. März 995 über das Strafverfahren. Hinterzogene und nicht bezahlte Kurtaxen sind in jedem Falle nachzuzahlen. Andere Abgaben Art. 5 Inkrafttreten Art. 6 Die kantonale Beherbergungsabgabe sowie die Tourismusförderungsabgabe sind in der Kurtaxe nicht enthalten. Das Kurtaxenreglement tritt auf den 0..007 in Kraft. Es ersetzt das Kurtaxenreglement vom 0..005. Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite 5 von 8

Genehmigung: Der Gemeinderat von Saanen hat dieses Reglement beraten und in der vorliegenden Form am 9. April 005 genehmigt. GEMEINDERAT VON SAANEN Der Präsident Der Sekretär A. Hurni M. Iseli Auflagezeugnis: Der Gemeinderat hat dieses Reglement vom 6. April 005 bis zum 5. Mai 005 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Er gab die Auflage im Amtsanzeiger Nr. vom 6. April 005 bekannt mit dem Hinweis auf das fakultative Referendum gemäß Art. Abs. Bst. c des Organisationsreglements der Gemeinde Saanen. Das Referendum ist nicht ergriffen worden. Im Amtsanzeiger Nr. 4 vom. Mai 005 wurde die Rechtskraft des Erlasses ab 0..005 bescheinigt. Saanen,. Mai 005 Der Gemeindeschreiber : M. Iseli Genehmigung Der Gemeinderat von Saanen hat die Änderung der Artikel 4, 5, 9 und 0 dieses Reglements beraten und in der vorliegenden Form am 7. April 007 genehmigt. GEMEINDERAT VON SAANEN Der Präsident Der Sekretär i.v: A. Hurni R. Marti Auflagezeugnis Der Gemeinderat von Saanen hat dieses Reglement vom. bis zum 0. Mai 007 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Er gab die Auflage im Amtsanzeiger Nr. 8 vom. Mai 007 bekannt mit dem Hinweis auf das fakultative Referendum gemäß Art. 4 Abs. Bst. c des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Saanen. Das Referendum ist nicht ergriffen worden. Im Amtsanzeiger Nr. vom 5. Juni 007 wurde die Rechtskraft des Erlasses ab 0..007 bescheinigt. Saanen, 0. Juni 007 Der Gemeindeschreiber i.v.: R. Marti Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite 6 von 8

ANHANG ZUM KURTAXENREGLEMENT vom. November 007 Kurtaxen Ansätze (Art.5) Gemäß Art. 6 legt der Gemeinderat von Saanen die Kurtaxen-Ansätze gültig ab 0..007 wie folgt fest:. Einzel-Kurtaxen (Art. 5, Absatz ) Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung / Logiernacht und Person: Kategorien Postkreise Postkreis Postkreis Gstaad, Grund, Saanen Turbach Abländschen Schönried, Saanenmöser a) Hotel 5 Stern CHF 4.0 b) Hotel 4 Stern CHF.60 c) Hotel Stern und übrige Hotels, Jugendherberge CHF.00 CHF.00 CHF.50 d) Ferienchalets, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Institute und Pensionate CHF.00 CHF.00 CHF.50 e) Gruppenunterkünfte, Ferienheime, Ferien- CHF.0 CHF.50 CHF.0 kolonien, Kinderheime, Baracken- und Massenlager, Wohnwagen, Mobilheime und Zelte sowie ganz einfache Unterkünfte ohne jeglichen Komfort wie z.b. Alphütten oder Vorsaßen. Die Einzelkurtaxen reduzieren sich für Kinder von bis 6 Jahren um die Hälfte.. Jahrespauschalen (Art. 5, Absatz ) Die Jahrespauschale berechnet sich nach Anzahl Zimmern (Küchen, Bäder, Veranden, Galerien und dergleichen gelten nicht als Zimmer). Der Ansatz der Jahrespauschale beträgt wie folgt: a) Für Ferienchalets, Ferienwohnungen und Privatzimmer: Kategorien Postkreise Postkreis Postkreis Gstaad, Grund, Saanen Turbach Abländschen Schönried, Saanenmöser Grundtaxe für. Zimmer CHF 00.00 CHF 50.00 CHF 00.00 für jedes weitere Zimmer CHF 50.00 CHF 0.00 CHF 75.00 b) Für Wohnwagen, Mobilheime und für ganz einfache Unterkünfte ohne jeglichen Komfort wie z.b. Alphütten oder Vorsaßen: je Standplatz oder Unterkunft, die Saison CHF 80.00 CHF 60.00 CHF 50.00 je Standplatz oder Unterkunft, das Jahr CHF 50.00 CHF 0.00 CHF 00.00. Ausnahmen (Art. 7, Absatz ) Kinder bis und mit dem 6. Altersjahr sind als Ausnahme unter der Voraussetzung von der Kurtaxe befreit, wenn sie mit ihren Eltern in einem Hotel im gleichen Zimmer gratis übernachten. Die Gratisübernachtung für Kinder muss dabei dem Angebot des gleichen Hotels entsprechen. Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite 7 von 8

Genehmigung Der Anhang zum Kurtaxenreglement wurde vom Gemeinderat in der vorliegenden Form am 7. April 007 beschlossen und am 9. Februar 008 ergänzt mit dem separaten Tarif von Abländschen. GEMEINDERAT VON SAANEN Saanen, 0 Februar 008 Der Verwaltungsdirektor: gez. A. Chissalé Der Anhang zum Kurtaxenreglement wurde vom Gemeinderat in der vorliegenden Form am 7. April 007 beschlossen und am 6. September 04 ergänzt mit der Anpassung bei der Einstufung der Jugendherberge nach deren Neubau.6. S ergänzt mit dem separaten Tarif von Abländschen. GEMEINDERAT VON SAANEN Saanen, 6. September 04 Der Verwaltungsdirektor: gez. A. Chissalé Hinweis Gestützt auf die kantonale Tourismusentwicklungsverordnung (Art. TEV, BSG 95..) ist zusätzlich zur Kurtaxe, die Kantonale Beherbergungsabgabe zu bezahlen. Diese ist im ganzen Kanton einheitlich und beträgt ab dem 0..0: Franken je Übernachtung. Die Beherbergungsabgabe wird nach den gleichen Grundsätzen wie für die Kurtaxenpauschale berechnet und als Pauschale in Rechnung gestellt. Sie beträgt für das erste Zimmer CHF 67.- und für jedes weitere Zimmer CHF 50.--. Einsprachen betreffend der Beherbergungsabgabe sind an das kantonale Amt beco Berner Wirtschaft zu richten. Kopien der Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) sind bei GST erhältlich. Kurtaxenreglement Saanen 6_09_4 Seite 8 von 8