Informationen für Bewerberinnen und Bewerber Keine halbe Sache Berufsausbildung in Teilzeit Mein Weg zum Berufsabschluss weisse Linie Brosch_A5_ohne_neu Drei Köche und eine Köchin bereiten Essen zu. weisse Linie Logo
Mit der Teilzeitausbildung (TZA), die seit 2005 im Berufsbildungsgesetz verankert ist, haben junge Eltern die Möglichkeit, ihre Familienpflichten mit ihren Bildungs- und Berufszielen zu vereinbaren. Leider kennen viele Ausbildungsinteressierte und auch Ausbildungsbetriebe diese Option noch nicht hinreichend. Mit den hier zusammengestellten Informationen erhalten Sie einen Überblick zur Teilzeitausbildung, den Rahmenbedingungen, Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen der Region Vorpommern-Rügen sowie zu den zusätzlichen Informationsquellen. Was ist Teilzeitberufsausbildung? Eine Ausbildung bei der Auszubildende - bei berechtigtem Interesse - die wöchentliche Zeit im Betrieb reduzieren können. Ein berechtigtes Interesse liegt z.b. vor, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder vergleichbare schwerwiegende Gründe bestehen. Wer kann die Option der Teilzeitausbildung nutzen? Alle, die bereits eine Ausbildung begonnen hatten, diese aufgrund von Elternschaft oder Pflegetätigkeit unterbrechen mussten und diese nun beenden möchten. 2 Ein Mann und eine junge Frau begutachten eine geöffnete Maschine. Alle Ausbildungswilligen ohne Ausbildung mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben. Alle Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten und weiterhin Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen. Wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb Bei einer Teilzeitberufsausbildung vereinbaren Auszubildende und Betrieb eine reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit (zwischen 20 und 30 Stunden). Gemeinsam wird festgelegt, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden ob vormittags, nachmittags, abends, am Wochenende oder vielleicht flexibel über ein Arbeitszeitkonto. Dabei müssen neben den familiären Verpflichtungen der Auszubildenden auch die Bedürfnisse der Betriebe sowie die Berufsschultage berücksichtigt werden.
Wichtig: Die bedeutet nicht, dass nur vormittags gearbeitet wird. Je nach Branche orientiert sich die Ausbildungszeit z.b. an den jeweiligen Ladenöffnungszeiten, an den Öffnungszeiten der Praxis oder an den üblichen Schichtzeiten wie z.b. in der Gastronomie. Hier ist es wichtig, sich im Vorfeld über die regionalen Betreuungsangebote in Randzeiten (siehe auch unter Kinderbetreuung) zu informieren. Ausbildungszeit in der Berufsschule Die Anwesenheitspflicht in der Berufsschule unterliegt keiner Reduktion und der Berufsschulunterricht findet grundsätzlich in Vollzeit statt. Berufsschulunterricht kann tageweise stattfinden, in manchen Bereichen gibt es aber auch Blockunterricht von mehreren Wochen und die Berufsschulen sind nicht immer direkt vor Ort zu finden. Auch hier bedarf es gegebenenfalls besonderer Nachfragen und Regelungen zur Unterkunft, zu erforderlichen Präsenzzeiten und alternativen Lernformen wie z.b. ELearning. Ausbildungsdauer Die Dauer der Erstausbildung in Teilzeit beträgt je nach vereinbarter Arbeitszeit und regulärer Ausbildungsdauer zwischen 24 und 48 Monaten. Sofern die Grenze von 75% der Regelarbeitszeit nicht unterschritten wird, ist grundsätzlich keine Verlängerung der Ausbil- dungszeit notwendig. In den meisten Fällen wird die Arbeitszeit während der Teilzeitausbildung auf 75% der üblichen Ausbildungszeit im Betrieb reduziert, das bedeutet in der Regel sechs Stunden täglich. Insbesondere wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter den 75% liegt, kann die Ausbildung auf Antrag der Auszubildenden um maximal ein Jahr verlängert werden. Auf Ihren Antrag hin wird geprüft, ob die Zeit im Betrieb für Sie ausreicht, sich mit allen wichtigen Abläufen vertraut zu machen und sich alle notwendigen Kenntnisse anzueignen. Die Kammern beraten unter Berücksichtigung der schulischen Vorbildung oder vorhandener Berufserfahrung, welche Dauer im Einzelfall realisierbar ist. Stellt sich im Laufe der Ausbildungszeit heraus, dass eine Verlängerung sinnvoll wäre, kann diese auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragt werden. Ein Mann überprüft mittels eines Messinstrumentes die Maße eines Fertigerzeugnisses. 3
Analog der Erstausbildung gibt es die Teilzeitoption auch bei betrieblichen Einzelumschulungen sowie bei der vorbereitenden Einstiegsqualifizierung. Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit Die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes betragen weniger als 75% und mindestens 50% der regulären wöchentlichen Ausbildungszeit. Beispiel: Sie einigen sich mit dem Betrieb auf eine wöchentlich Ausbildungszeit von 20 Stunden. Einen Tag pro Woche (8 Stunden) verbringen Sie in der Berufsschule. Im Betrieb arbeiten Sie 12 Stunden. Aus Sicht des Betriebes und der Kammer ist es innerhalb der Regeldauer von 3 Jahren nicht möglich, alle notwendigen praktischen Kenntnisse zu vermitteln. Es wird daher vertraglich vereinbart, dass sich Ihre Ausbildungsdauer um ein halbes oder ganzes Jahr verlängert. Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit Die wöchentliche Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 75% der regulären wöchentlichen Ausbildungszeit. Beispiel: Die wöchentliche Regelarbeitszeit im Ausbildungsbetrieb beträgt 40 Stunden. Sie verkürzen Ihre wöchentliche Ausbil- 4 dungszeit auf 30 Stunden pro Woche. Der Besuch der Berufsschule nimmt 8 Stunden pro Woche in Anspruch, 22 Stunden arbeiten Sie im Betrieb. Sie bringen evtl. schon Berufserfahrung mit, sind in der Praxis hochmotiviert und schließen Ihre Berufsausbildung regulär nach drei Jahren ab. Allerdings kann auch in diesem Fall ein Antrag auf Verlängerung (ein halbes oder ganzes Jahr) gestellt werden. Zum Beispiel wenn die Zeit im Unternehmen auf Grund der Berufsschulzeiten zu gering ist, die in der Praxis zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sehr umfangreich sind und Sie keine beruflichen Vorerfahrungen haben. Berufswünsche Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. Eine Liste der dualen Ausbildungsberufe finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) unter www.bibb.de. Es ist wichtig, sich gut über Berufe zu informieren. Je besser Sie Bescheid wissen, umso eher können Sie auch Ihren potentiellen Ausbildungsbetrieb von sich überzeugen. Nutzen Sie dazu auch die Möglichkeit eines betrieblichen Praktikums. Ein erster Schritt auf dem Weg zum geeigneten Ausbildungsplatz kann die Recherche im Internet sein.
Im BERUFENET der Arbeitsagentur finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Ausbildungsberufen. neue Möglichkeiten sind. Persönliche Beratung und Unterstützung bei der Berufsfindung bieten das Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur Stralsund sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Arbeitsagentur an. Ein Eignungstest bei der Arbeitsagentur kann eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung sein. Nutzen Sie aber auch Ausbildungsangebote in Vollzeit, um sich vorzustellen. Sie können das Modell Teilzeitausbildung bereits in der Bewerbung ansprechen oder beim Vorstellungsgespräch Ihren Wunschbetrieb mit guten Argumenten überzeugen. Bieten Sie an, Sie in einem Praktikum besser kennenzulernen. Gerade bei Teilzeitausbildung führt dies oft zu einem Ausbildungsplatz. Bewerben und den richtigen Ausbildungsbetrieb finden Im betrieblichen Bereich ist Teilzeitausbildung noch nicht so bekannt. Kleine und mittlere Unternehmen sind häufig aufgeschlossener für Teilzeitausbildung und eher bereit, individuelle Wege zu gehen. Wenn Sie sich bewerben, sollten Sie also damit rechnen, dass Sie dem Betrieb dieses Modell erklären müssen. Ausbildungsstellen in Teilzeit sind selten ausdrücklich ausgeschrieben. Bei Ausbildungsangeboten, die über die Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht sind, können Sie die Option der Teilzeitausbildung dort direkt bei den Kollegen und Kolleginnen des Arbeitgeberservice erfragen. Sie kennen die Unternehmen in der Regel sehr gut und können Sie in Ihrem Anliegen unterstützen. Eine Rezeptionistin telefoniert. Sie können sich auch bei den Kammern erkundigen. Dort sind die Betriebe bekannt, die bereits Erfahrung mit der Teilzeitausbildung haben oder die offen für 5
Finden Sie gute Argumente, um Betriebe von sich zu überzeugen! Mit Ihrer Erfahrung aus Elternzeit oder Pflege bringen Sie viele wichtige Kompetenzen mit: Sie haben gelernt, Verantwortung zu übernehmen und sich gut zu organisieren. Sie können gut mit Stress umgehen und arbeiten selbstständig. Sie wissen, was im Leben wichtig ist und bringen hohe Motivation und Zuverlässigkeit mit. Sie haben den Ehrgeiz, für sich (und Ihre Kinder) eine gute berufliche Grundlage zu schaffen, mit dem Berufsabschluss Ihre Chancen im Erwerbsleben zu verbessern und finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Informationsquellen für Ausbildungsplätze www.arbeitsagentur.de (Hier können Sie auch gezielt nach Teilzeitausbildungsplätzen suchen.) www.rostock.ihk24.de/servicemarken/ ueber_uns/so_finden_sie_uns/geschaeftsstelle_stralsund/ www.handwerk-rsn.de www.rak-mv.de (Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachangestellte) www.stbk-mv.de (Ausbildungsplätze für Steuerfachangestellte) www.meinestadt.de Ausbildungsstellen finden Sie auch bei 6 den Stellenangeboten in den Zeitungen und Fachzeitschriften oder auf den Homepages der Unternehmen. Kinderbetreuung Betriebe erwarten, dass Sie Ihre Kinderbetreuung gut organisiert haben. Kümmern sie sich so früh wie möglich um einen Betreuungsplatz, der die für Ihre Ausbildung erforderlichen Betreuungszeiten anbietet. Versuchen Sie, Ihr Kind möglichst schon vor Beginn der Ausbildung an die außerhäusliche Betreuung zu gewöhnen, um die Eingewöhnung in der Einrichtung zu erleichtern. Klären Sie frühzeitig, welche Alternativen es in Randzeiten oder bei Erkrankung Ihres Kindes geben kann und welche Unterstützung in Ihrem sozialen oder privaten Umfeld (Partner, Eltern, Familie, Freundeskreis) möglich ist. In Stralsund soll es ab Herbst 2015 eine 24-h-Kita geben und bereits heute haben schon einige Einrichtungen, die bis 19.00 Uhr oder sogar am Wochenende geöffnet. Sollten Sie in Ihrem Wohnumfeld ein Mehrgenerationenhaus haben, bietet es sich an, auch dort nach zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind zu fragen. Rechnen Sie damit, dass es auch nach Beginn der Ausbildung manchmal kurzfristig zu Krisen kommen kann. Wichtig ist immer, dass Sie Ihrem Betrieb signalisieren, dass Sie in solchen Fällen rechtzeitig auf diesen zugehen, um gemeinsam zu Lösungen oder Über-
Rechnen Sie damit, dass es auch nach Beginn der Ausbildung manchmal kurzfristig zu Krisen kommen kann. Wichtig ist immer, dass Sie Ihrem Betrieb signalisieren, dass Sie in solchen Fällen rechtzeitig auf diesen zugehen, um gemeinsam zu Lösungen oder Überbrückungsmöglichkeiten zu kommen. Vertragsabschluss Ausbildungsvertrag: Die Besonderheiten einer Teilzeitausbildung sind im Ausbildungsvertrag festzuhalten. Entweder wird dies im Vertrag vermerkt oder es wird ein Zusatz beigefügt, in dem die Teilzeit-Vereinbarung schriftlich fixiert wird. Zustimmung der Kammer: Da es sich bei der Teilzeitausbildung um Einzelfälle handelt, sind diese immer mit der jeweils zuständigen Kammer abzustimmen. Berufsschule: Die Berufsschule wird von Ihnen bzw. von Ihrem Ausbildungsbetrieb über die Teilzeitausbildung und das gewählte Modell informiert. Besondere Vereinbarungen zu Wohnheimplätzen oder Lernformen ohne Anwesenheitspflicht müssen konkret bei der Berufsschule erfragt und im Einzelfall abgestimmt werden. Zwei Handwerker unterhalten sich über den Inhalt auf einem Blatt Papier. Ausbildungsvergütung und finanzielle Leistungen Die Ausbildungsvergütung wird natürlich auch bei der Teilzeitberufsausbildung gezahlt. Es gibt Betriebe, die die volle Ausbildungsvergütung bezahlen, meist wird diese jedoch entsprechend Ihrer Stundenzahl reduziert. Soweit Ihr Lebensunterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist (z. B. durch Partnereinkommen) sollte der Anspruch auf weitere Leistungen geprüft werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche finanzielle Leistungen zu beantragen. Wichtig ist es, alle Anträge möglichst rechtzeitig zu stellen, da die Prüfung und Bewilligung einige Zeit in Anspruch nehmen. 7
Mögliche Leistungen im Überblick Antragstellung Berufsausbildungsbeihilfe bei Erstausbildung (BAB) Ihr eigenes Kindergeld (durch Ihre Eltern) Kindergeld für Ihr Kind Kinderzuschlag Elterngeld (BEEG) Arbeitslosengeld II, ggfs. als Darlehen Sozialgeld und KdU Anteil für das Kind Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsvorschuss Wohngeld (wenn kein Anspruch auf BAB oder KdU besteht) Mehrbedarf für Alleinerziehende Kinderbetreuungskosten für Ihr Kind (Gebührenbefreiung) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) GEZ-Gebührenbefreiung Sozialanschluss Telefon Befreiung Kontoführungsgebühren Ermäßigung für den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse Agentur für Arbeit, Berufsberatung 8 Agentur für Arbeit, Familienkasse Agentur für Arbeit, Familienkasse Agentur für Arbeit, Familienkasse Landesamt für Gesundheit und Soziales Jobcenter Jobcenter vom anderen Elternteil / Jugendamt Sozialamt / Kommune Jobcenter Jugendamt Agentur für Arbeit, Berufsberatung GEZ Telefonanbieter Geldinstitut ÖPNV Krankenkasse
Finanzierungslücken Aufgrund unterschiedlicher Zahlungstermine (BAB und Ausbildungsvergütung zum Monatsende; Arbeitslosengeld II zum Monatsanfang) kann es zu Finanzierungslücken kommen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Termine und beantragen Sie ggf. rechtzeitig ein Überbrückungsdarlehen (Arbeitslosengeld II) für den Monat der Ausbildungsaufnahme. Einen Überblick zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in der Broschüre des Programms JOBSTARTER unter www.jobstarter.de. Rechtsgrundlage: 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit Gesetzestext (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). (2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Auszubildenden zu hören. (3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen. Zwei Personen überreichen sich vierhundertfünfzig Euro. 9
Regionale Adressen und Kontakte Agentur für Arbeit Tel: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 98, E-Mail: Stralsund@arbeitsagentur.de Bergen, Gingster Chaussee 6, E-Mail: Bergen@arbeitsagentur.de Grimmen, Lange Straße 9, E-Mail: Grimmen@arbeitsagentur.de Ribnitz-Damgarten, Scheunenweg 5, E-Mail: Ribnitz-Damgarten @arbeitsagentur.de Familienkasse Nord Postanschrift Familienkasse Nord 20069 Hamburg Tel.: 0800 4 5555 30 Fax: 040 28 55 39 80 E-Mail: familienkasse-nord @arbeitsagentur.de Landesamt für Gesundheit und Soziales Frankendamm 17 18439 Stralsund Tel.: 03831 26 97 59 844 GEZ ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln www.rundfunkbeitrag.de 10 Industrie und Handelskammer Geschäftsstelle Stralsund Mönchstraße 8a 18439 Stralsund Tel.: 03831 33 88 10 Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern Mönchstraße 48 18439 Stralsund Tel.: 03831 29 25 23 Architektenkammer MV Alexandinenstraße 32 19055 Schwerin Tel.: 0385 59 07 90 Landesärztekammer MV August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock Tel.: 0381 49 28 00 Landesapothekerkammer MV Wismarsche Straße 304 19055 Schwerin Tel.: 0385 59 25 40 Rechtsanwaltskammer MV Arsenalstraße 9 19053 Schwerin Tel.: 0385 51 19 600 Steuerberaterkammer MV Ostseeallee 40 18107 Rostock Tel.: 0381 77 67 676
Zahnärztekammer MV Wismarsche Straße 304 19055 Schwerin Tel.: 0385 59 10 80 Weitere Links zum Thema www.jobstarter.de www.alleinerziehende-bmas.de www.bmbf.de www.bibb.de Notarkammer MV Alexandrinenstraße 26 19055 Schwerin Tel.: 0385 58 12 575 Kommunales Jobcenter Standort Stralsund Carl-Heydemann-Ring 98 18437 Stralsund Tel.: 03831 357 3000 E-Mail: KJC-VR@lk-vr.de Standort Bergen Gingster Chaussee 5a 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03831 357 3000 E-Mail: KJC-VR@lk-vr.de Standort Ribnitz-Damgarten Musikantenweg 5 18311 Ribnitz-Damgarten Tel.: 03831 357 3000 E-Mail: KJC-VR@lk-vr.de Standort Grimmen Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen Tel.: 03831 357 3000 E-Mail: KJC-VR@lk-vr.de 11
Herausgeber Agentur für Arbeit Stralsund 18432 Stralsund Beauftagte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Februar 2015 www.arbeitsagentur.de/stralsund