Artikel 1 Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.



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Transkript:

L 64/10 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/375 S RATES vom 6. März 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 ( 1 ), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen. (2) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sieben Personen und sechs Organisationen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (3) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte entsprechend geändert werden HAT FOLGEN VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 6. März 2015. Im Namen des Rates Der Präsident K. GERHARDS ( 1 ) ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.

L 64/11 ANHANG Die folgenden Personen und Organisationen werden in die der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Abschnitten A und B des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen: A. Personen 199. Bayan Bitar (alias Dr Bayan Al-Bitar) Geschäftsführender Direktor der Organisation for Technological Industries (im Folgenden OTI ) und der Syrian Company for Information Technology (im Folgenden SCIT ), die beide Tochtergesellschaften des syrischen Verteidigungsministeriums sind, das vom Rat benannt wurde. OTI unterstützt die Produktion chemischer Waffen für das syrische Regime. Als geschäftsführender Direktor der OTI und der SCIT unterstützt Bayan Bitar das syrische Regime. Aufgrund seiner Rolle bei der Produktion chemischer Waffen ist er ferner mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Angesichts seiner leitenden Position in diesen Organisationen steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen OTI und SCIT. 200. Brigadegeneral Ghassan Abbas Anschrift: CERS, Centre d'etude et de Recherche Scientifique; Geschäftsführer der Zweigstelle des benannten Syrian Scientific Studies and Research Centre (im Folgenden SSRC/CERS ) bei Jumraya/Jmraiya. (alias SSRC, Scientific Studies and Research Center; Centre de Recherche de Kaboun Barzeh Street, PO Box 4470, Damaskus). Er war an der Verbreitung von chemischen Waffen und an der Organisation von Angriffen mit chemischen Waffen, unter anderem in Ghouta im August 2013, beteiligt. Daher ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Als Geschäftsführer der Zweigstelle des SSRC/CERS bei Jumraya/Jmraiya unterstützt Ghassan Abbas das syrische Regime. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC. 201. Wael Abdulkarim (alias Wael Al Karim) Anschrift: Pangates International Corp Ltd, PO Box Sharjah Airport International Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate. Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797 Morgan Additives Office No 2206, 22 nd Floor, Jafza View 19, Besides Jafza View 18, Sheikh Zayed Road, Jebel Ali Free Zone Authority Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Geschäftsführender Direktor der benannten Organisation Pangates International Corp Ltd, die als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime fungiert. Als geschäftsführender Direktor von Pangates ist Wael Abdulkarim Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. Er bekleidet ferner eine leitende Position in der benannten Al Karim Group, der Muttergesellschaft von Pangates. Aufgrund seiner leitenden Positionen bei Pangates und der Al Karim Group steht er auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen.

L 64/12 202. Ahmad Barqawi (alias Ahmed Barqawi). Anschrift: Pangates International Corp Ltd, PO Box Sharjah Airport International Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate. Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797. Morgan Additives Office No 2206, 22 nd Floor, Jafza View 19, Besides Jafza View 18, Sheikh Zayed Road, Jebel Ali Free Zone Authority Dubai, Vereinigte Arabische Emirate Generaldirektor der Pangates International Corp Ltd, die als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime fungiert, und Geschäftsführer der Al Karim Group. Sowohl Pangates International als auch die Al Karim Group wurden vom Rat benannt. Als Generaldirektor von Pangates und Geschäftsführer der Muttergesellschaft von Pangates, der Al Karim Group, ist Ahmad Barqawi Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. Aufgrund seiner leitenden Positionen bei Pangates und der Al Karim Group steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen Pangates International und Al Karim Group. 203. George Haswani (alias Heswani; Hasawani;Al Hasawani) Anschrift: Provinz Yabroud, Al Jalaa St, Bekannter syrischer Geschäftsmann, Miteigentümer der HESCO Engineering and Construction Company, eines großen Ingenieur- und Bauunternehmens in. Er hat enge Verbindungen zum syrischen Regime. Durch seine Rolle als Mittelsmann beim Ankauf von Erdöl von ISIS durch das syrische Regime ist George Haswani Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. Ferner profitiert er von dem Regime durch Vorzugsbehandlung, unter anderem durch die Vergabe eines Auftrags (als Subunternehmer) mit Stroytransgaz, einem großen russischen Erdölunternehmen. 204. Emad Hamsho Bekleidet eine leitende Position bei Hamsho Trading. (alias Imad Hmisho; Hamchu; Hamcho; Hamisho; Hmeisho; Hemasho) In Ausübung seiner leitenden Position bei Hamsho Trading, einer Tochtergesellschaft der Hamsho International, die vom Rat benannt wurde, unterstützt er das syrische Regime. Er steht auch in Verbindung mit einer benannten Organisation, der Emad Hamsho unterstützt die Shabiha-Milizen finanziell, die im Gegenzug Stahl in den von den Streitkräften und Milizen des syrischen Regimes zerstörten Gebieten fördern und ihn in den örtlichen syrischen Stahlfabriken (Hmisho Steel) einschmelzen. Zudem ist er neben anderen benannten regimetreuen Geschäftsleuten wie Ayman Jaber Vizepräsident des syrischen Rates für Eisen und Stahl. Er steht ferner in Verbindung mit Bashar Al-Assad. 205. Samir Hamsho (alias Samer; Sameer; Hmisho; Hamchu; Hamcho; Hamisho; Hmeisho; Hemasho) Samir Hamsho ist ein bekannter syrischer Geschäftsmann und Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Er ist der Eigentümer und der Vorsitzende der al Buroj und der Syria Steel/Hmisho Steel, zweier Tochtergesellschaften der Hamsho Trading, die wiederum eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten Hamsho International ist. Vom Industrieminister im März 2014 zum Mitglied der Handelskammer in Homs ernannt.

L 64/13 Daher unterstützt er das syrische Regime und profitiert von seinen Verbindungen zu diesem Regime. Er steht ferner in Verbindung mit den benannten Organisationen Hamsho International, Syria Steel SA und Al Buroj Trading. B. Organisationen 65. Organisation for Technological Industries (alias Technical Industries Corporation (im Folgenden TIC )) Tochtergesellschaft des vom Rat benannten syrischen Verteidigungsministeriums. OTI ist an der Produktion chemischer Waffen für das syrische Regime beteiligt. Sie ist daher für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung verantwortlich. Als Tochtergesellschaft des Verteidigungsministeriums steht sie auch in Verbindung mit einer benannten Organisation. 66. Syrian Company for Information Technology (im Folgenden SCIT ). Tochtergesellschaft der Organisation for Technological Industries (im Folgenden OTI ) und somit des syrischen Verteidigungsministeriums, die vom Rat benannt wurden. SCIT arbeitet ferner mit der vom Rat benannten Syrischen Zentralbank zusammen. Als Tochtergesellschaft der OTI und des Verteidigungsministeriums steht die SCIT auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen. 67. Hamsho Trading (alias Hamsho Group; Hmisho Trading Group; Hmisho Economic Group) Tochtergesellschaft der vom Rat benannten Hamsho International. In dieser Eigenschaft steht Hamsho Trading in Verbindung mit einer benannten Organisation, der Hamsho Trading unterstützt das syrische Regime über ihre Tochtergesellschaften, darunter Syria Steel. Über ihre Tochtergesellschaften steht Hamsho Trading in Verbindung mit regimetreuen Gruppen wie den Shabiha-Milizen. 68. Syria Steel SA (alias Syria Steel Co; Syria Steel Rolling Mill; Hmisho Steel). Tochtergesellschaft der Hamsho Trading und damit letztendlich eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten In dieser Eigenschaft steht Syria Steel SA in Verbindung mit einer benannten Organisation. Syria Steel SA unterstützt das syrische Regime auch durch ihre Zusammenarbeit mit den Shabiha-Milizen und die Produktion von Rüstungsgütern. 69. Al Buroj Trading (alias Borouj Trading Company) Tochtergesellschaft der Hamsho Trading und damit letztendlich eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten In dieser Eigenschaft steht Al Buroj Trading in Verbindung mit einer benannten Organisation, der

L 64/14 70. DK Group (alias DK Group Sarl; DK Middle- East & Africa Regional Office) Anschriften: DK Middle- East & Africa Regional Office, Peres Lazaristes Center, No. 3, 5 th Floor, Emir Bachir Street, Beirut Central District, Bachoura Sector, Beirut, Libanon. Die DK Group liefert neue Banknoten an die Syrische Zentralbank. Damit unterstützt die DK Group das Regime. Durch diese Lieferbeziehung steht sie ferner in Verbindung mit einer benannten Organisation, der Syrischen Zentralbank. Azarieh Building Block 03, 5 th Floor Azarieh Street Solidere Downtown, PO Box 11-503, Beirut, Libanon