Erste Schritte zur Meldungsumsetzung in Deutschland entsprechend der EU-Transparenzverordnung

Ähnliche Dokumente
Meldehandbuch für Marktteilnehmer zur Umsetzung der EU-Transparenzverordnung (EU-VO Nr. 543/2013) Version 1.2 März 2017

UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW

Transparency. in Energy Markets. Die zentrale Plattform für Energiemarktdaten

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Anschluss-ÜNB Rahmenvertrag Abschaltbare Lasten Anlage 5 Seite 1 von 6

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015

Bericht der E-Werk Schweiger GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der STEAG GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015

SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Erfolgreiches erstes Jahr der EEX Transparenzplattform

1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Elektrizitätsversorgungsunternehmen: swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:

1. Einleitung. 2. Systematik des EEG. Bericht der EAM Energie GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft (GGEW AG)

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH

4initia GmbH. Direktvermarktung aus Sicht eines technischen Betriebsführers

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015

Neue Transparenz im europäischen Strommarkt

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 i.v.m. 72 EEG 2014

NEWSLETTER NR. 11/2014

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite:

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden!

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Bericht der Lechwerke AG nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

qofabiq^=båéêöáéîéêëçêöìåöë=dãäe= = báå=råíéêåéüãéå=çéê=qofabiq^=dêìééé=

Flexibilitätsbedarf aus Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH

Umwelt- und Energierecht. EEG-Umlage

ERDGAS.praxis. REMIT Pflichten für Händler und Industrie

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

Systemsicherheit. Dr.-Ing. Hendrik Vennegeerts FGH e.v./fgh GmbH, Mannheim/Aachen. Robert-Mayer-Preisverleihung 2016, Heilbronn

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015

Österreichs Elektrizitätswirtschaft veröffentlicht Kraftwerksdaten auf EEX-Transparenzplattform

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG

Fragenkatalog REMIT. Meldepflichten und Registrierung für Händler und Industrie. Stand: Januar 2015

Erlöse aus grenzüberschreitendem Engpassmanagement

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe (für Anlagen unter 100 kw)

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH

Aktueller Stand Umsetzung REMIT

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

vorrangig an Halle Netz Einleitung

Bestell- und Rechnungsprozess (P2P) - Kurzanleitung für Lieferanten mit Zugang

Lastgang der Windstromerzeugung während des Sturmtiefs "Xaver"

Herausforderungen der Energiewende aus Sicht eines Übertragungnetzbetreibers

Meteorologische Einflüsse auf die Stromversorgung

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis

Status quo und Herausforderungen im Bereich der Übertragungsnetze

Rundschreiben Nr. 38/2017. AnaCredit hier: Informationen über die Testphase und (Erst-/Folge-)Registrierung im ExtraNet für AnaCredit

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

PartnerWeb: Anleitung

Die Zukunft von Freileitungen in Europa- Tendenzen und Herausforderungen

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Herausforderungen der Energiewende für Übertragungsnetzbetreiber

WSW Netz GmbH. Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

Amazon- Programme Frustfreie Verpackung : Verkäufer- SOP zur ASIN- Registrierung und Kontaktaufnahme

Informationsblatt zum Fachverfahren Bankenabgabe. Version Einleitung Registrierungsprozess und notwendige Unterlagen...

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

REMIT PFLICHTEN VON EEG-ANLAGENBETREIBERN

Herausforderung Energiespeicher aus Sicht eines Netzbetreibers

BERICHT NACH 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR Frankfurt am Main, 1. Oktober 2015

EEG-Ausbau u. EEG-Integration Notwendigkeit des Netzausbaus als Baustein zum Klimaschutz

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten für Projekte ab Antragsrunde 2017

Intelligente Netze in Deutschland: Überblick, Herausforderungen & Status Quo. Sascha Boden, , Minsk

Das Stromnetz der Zukunft Innovationen am Beispiel WindNODE

Schriftliche Konsultation der Teilnahmevoraussetzungen und Standardbedingungen für die Kapazitätsreserve. Frankfurt, 14.

1. Wie viele Meldung von Netzbetreibern nach 13 Absatz 7 des Energiewirtschaftsgesetzes

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen

Änderungsantrag zum Vorschlag für ein Multiple-NEMO Arrangement (MNA) in der Gebotszone Deutschland/Luxemburg/Österreich

EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR 2013

FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME ISE

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG Einspeisungen im Jahr 2013

Zweck dieses Handbuchs ist es, die Erstregistrierung sowie die Änderung des Passworts oder persönlicher Daten in EU Login zu erläutern.

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh

FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME ISE

Kurzanleitung zur Beantwortung der Umfrage Lieferantenbasisqualifizierung, Produktsicherheitsbeauftragter und Zertifikate (SBQS)

Registrierung nach Art. 9 REMIT

Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage

Haus-Strom. Lokal. Umweltfreundlich. Zuverlässig.

Saarländischer Vergabetag Die evergabe in der Praxis

Transkript:

Version 1.0 vom 15. Juli 2015 Erste Schritte zur Meldungsumsetzung in Deutschland entsprechend der EU-Transparenzverordnung (EU-VO Nr. 543/2013)

Die EU-Transparenzverordnung Die EU-Transparenzverordnung (EU-VO Nr. 543/2013) wurde 2013 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie beschreibt konkrete Pflichten zur Meldung und Veröffentlichung von Daten zu Stromnetzen, zur Strom erzeugung sowie zum Stromver brauch und -handel. Die im Rahmen der Transparenzverordnung definierten Marktteilnehmer der Stromwirtschaft sind dazu verpflichtetet, ihrer Meldungs- und Veröffentlichungspflicht ab dem Jahr 2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten nachzukommen. Einige Daten müssen nahezu in Echtzeit, alle 15 Minuten, veröffent licht werden, was eine IT-basierte automatisierte Umsetzung von Meldungen durch die Marktteilnehmer erfordert. Das Ziel der Veröffentlichungen ist entsprechend der Europäischen Kommission die Förderung effizienter Erzeugungs-, Verbrauchs- und Handelsentscheidungen. Die Veröffentlichungen erfolgen auf der zentralen Transparenz plattform der ENTSO-E ENTSO-E Transparency Platform (transparency.entsoe.eu), die einen kostenfreien, öffentlichen Zugriff auf die Daten ermöglicht. Abb.: ENTSO-E Transparency Platform (Screenshot) Die Zielgruppe der EU-Transparenzverordnung Neben den Übertragungsnetzbetreibern ist diese Verordnung ebenfalls relevant für Betreiber von Kraftwerken und Speichern, große Stromverbraucher sowie weitere Marktteilnehmer, wie z.b. Strombörsen und Auktionsbüros für Übertragungskapazitäten. Diese können meldepflichtige Primäreigentümer von Daten im Sinne der Verordnung sein. Die Meldepflicht für Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern ist abhängig von der Erzeugungsleistung der Anlagen, die Meldepflicht großer Verbraucher hängt von der Höhe des Leistungsbezugs ab. Betreiber von Kraftwerken und/oder Speichern Große Verbraucher Meldungen zum gesamten Kraftwerk bzw. zum Speicher, wenn deren Leistung 200 MW ist. Meldung zu Verbrauchern, wenn deren Bezugsleistung 100 MW ist. Meldeschwellen Meldung zu einzelnen Generatoren, wenn deren Leistung 100 MW ist.

Die Meldepflichten Als sog. Primäreigentümer der Daten sind grundsätzlich diejenigen Stellen meldepflichtig, bei denen die Daten generiert werden (neben Übertragungsnetzbetreibern sind dies Betreiber von Kraftwerken oder Speichern sowie große Stromverbraucher). Die Erfüllung der Meldepflicht kann dabei per Datenmeldung über die Übertragungsnetzbetreiber erfolgen oder per Meldung über sog. Datenlieferanten an die europäische Transparenzplattform. In der folgenden Tabelle sind die Meldungen aufgeführt, zu deren Veröffentlichung Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern sowie große Verbraucher in Deutschland verpflichtet sind. Betreiber von Kraftwerken und/oder Speichern Stammdaten (Art. 14.1.b EU-VO) Installierte Leistung der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher 100 MW Geplante Nicht-Verfügbarkeit von einzelnen Generatoren 100 MW Verfügbarkeit von Anlagen (Art. 15.1 EU-VO) Tatsächliche Verfügbarkeit von einzelnen Generatoren 100 MW Geplante Nicht-Verfügbarkeit der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher 200 MW Tatsächliche Verfügbarkeit der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher 100 MW Erzeugung (Art. 16.1.a EU-VO) Tatsächliche Erzeugung von einzelnen Generatoren 100 MW Große Verbraucher Verfügbarkeit von Anlagen (Art. 7.1 EU-VO) Geplante Nicht-Verfügbarkeit von Verbrauchern 100 MW Tatsächliche Verfügbarkeit von Verbrauchern 100 MW Weiterführende Informationen Diese Unterlage fasst im Folgenden die ersten Schritte zur Umsetzung von Meldungen durch die Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern oder Verbraucher zusammen. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber stellen weitere aktuelle Informationen zur EU-Transparenzverordnung auf ihrer gemeinsamen Plattform www.netztransparenz.de (Rubrik EU-Transparenzverordnung) bereit. Detaillierte Erläuterungen zur Umsetzung der Meldungen entsprechend der EU-Transparenzverordnung in Deutschland gibt das von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte Meldehandbuch auf der zuvor genannten Website. Umfassende Auskünfte erhalten Sie gerne nach Einsendung des Registrierungsformulars (siehe Die ersten Schritte zur Umsetzung von Meldungen, Schritt 6) von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Wenden Sie sich dazu bitte an den jeweiligen Ansprechpartner Ihres Anschluss-Übertragungsnetzbetreibers. Für Marktteilnehmer, die nicht in einer der vier deutschen Regelzonen angeschlossen sind, können andere Bestimmungen gelten, die vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber zu erfragen sind. Die grundlegenden Informationen geben die EU-Transparenzverordnung selbst (eur-lex.europa.eu, Verordnung Nr. 543 im Jahr 2013), die Durchführungsvorschriften der ENTSO-E (www.entsoe.eu, Rubrik The ENTSO-E Central Information Transparency Platform) sowie weitere, von der ENTSO-E veröffentlichte Unterlagen.

Die ersten Schritte zur Umsetzung von Meldungen Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber empfehlen das im Folgenden dargestellte Vorgehen zur Vorbereitung der Veröffentlichung von Meldungen: Vorgehensschritt Weiterführende Informationen Prüfung der Meldeverpflichtung Verordnung (EU) Nr. 543/2013 Bitte prüfen Sie, ob Sie als Kraftwerks- bzw. Speicherbetreiber oder als Verbraucher meldepflichtiger Primär eigentümer von Daten gemäß der EU-Transparenzverordnung sind. Diese Unterlage, Abschnitt: Die Zielgruppe der EU-Trans parenzverordnung Download der Registrierungsunterlagen www.netztransparenz.de, Rubrik EU-Transparenzverordnung Wenn Sie meldepflichtig sind, bitten wir Sie, sich die auf unserer Plattform www.netztransparenz.de in der Rubrik EU-Transparenz-Verordnung bereitgestellten Unterlagen herunterzuladen: Meldehandbuch für die Marktteilnehmer zur Umsetzung der EU-Transparenzverordnung, Hinweise zu den Registrierungsformularen sowie das für Sie als Kraftwerks- oder Speicherbetreiber bzw. als Verbraucher zutreffende Registrierungs formular. Prüfung der melderelevanten Daten Bitte prüfen Sie anhand der EU-Transparenzverordnung die für Sie geltenden Meldepflichten. Das Meldehandbuch der vier deutschen Übertragungsnetz betreiber gibt Ihnen ergänzende Hinweise zu den Meldepflichten und zeigt ebenfalls auf, welche Meldepflichten die Übertragungsnetzbetreiber für Sie übernehmen. Auswahl eines Datenlieferanten Die Datenmeldung an die EU-Transparenzplattform erfolgt über den sogenannten Datenlieferanten. Als regelmäßiger Datenlieferant gilt kraft Verordnung Ihr Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber. Sie können jedoch auch einen Dritten als Datenlieferanten bestimmen. Zum Zeitpunkt der Redaktion ist in Deutschland z.b. die EEX AG (Leipzig) in der Rolle eines Datenlieferanten genehmigt. Verordnung (EU) Nr. 543/2013, Artikel 7 und 8 (Verbraucher) Artikel 6, 14, 15, 16 (Kraftwerke und Speicher), Artikel 17 (Speicher) Diese Unterlage, Abschnitt: Die Meldepflichten EU-Transparenzverordnung, Kapitel 7, S. 19 ff. EU-Transparenzverordnung, Kapitel 5.4, S. 10 ff. Kapitel 6, S. 16 ff. Ausfüllen des Registrierungsformulars Hinweise in den Registrierungsformularen Unabhängig davon, ob der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber oder ein dritter Datenlieferant ausgewählt wurde, ist eine zentrale Registrierung als meldender Primäreigentümer in Deutschland beim Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber erforderlich. EU-Transparenzverordnung, Kapitel 7, S. 19 ff. Wir bitten Sie, das für Sie geltende Registrierungsformular vollständig mit Angabe des gewählten Datenlieferanten, der melderelevanten Objekte (Produktions- und Erzeugungsanlagen bzw. Verbrauchseinheiten) und relevanten Meldedaten zu befüllen. Die Registrierung erfolgt pro Regelzone. Wenn Sie Anlagen in mehreren Regelzonen betreiben, füllen Sie bitte je Regelzone ein Registrierungsformular aus.

Einreichen des Registrierungsformulars beim AnschlussÜbertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de, Rubrik EU-Transparenz-Verordnung Bitte reichen Sie das vollständige Registrierungsformular bei dem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ein. Die Einreichung kann in elektronischer Form, z.b. per E-Mail, erfolgen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf unserer Plattform www.netztransparenz.de. Antwort zur Registrierung durch Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber EU-Transparenzverordnung Nach erfolgreichem Versand Ihres Registrierungsformulars an Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber wird dieser sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen. Weitere Informationen zu den nachfolgenden Schritten für die Umsetzung der Meldungen finden Sie im Meldehandbuch. Ihre Ansprechpartner bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH Herr Timo Tonding (timo.tonding@50hertz.com) Eichenstraße 3A 12435 Berlin TenneT TSO GmbH Herr Sebastian Blaser (sebastian.blaser@tennet.eu) Bernecker Str. 70 95448 Bayreuth Amprion GmbH Frau Isabelle Ruhnke (isabelle.ruhnke@amprion.net) Von-Werth-Str. 274 50259 Pulheim TransnetBW GmbH Herr Steffen Klausnitzer (s.klausnitzer@transnetbw.de) Pariser Platz Osloer Straße 15-17 70173 Stuttgart