Informationen zum Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (M.Ed.) an der Leibniz Universität Hannover (für das Erstfach Sonderpädagogik)

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Transkript:

Informationen zum Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (M.Ed.) an der Leibniz Universität Hannover (für das Erstfach Sonderpädagogik) Der Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik wird mit dem Master of Education abgeschlossen. Dieser Abschluss ist gleichgewichtig mit dem ersten Staatsexamen und qualifiziert zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) an einer Förderschule. Das Masterstudium Lehramt für Sonderpädagogik ist auf eine Spezialisierung auf schulische Handlungsfelder und sonderpädagogische Förderschwerpunkte ausgerichtet. Die Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kompetenzen für die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht mit Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie für die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen an den Förderprozessen beteiligten Personen und Institutionen (Erziehungsberechtigten, Lehrern/ Lehrerinnen anderer Schulformen, außerschulischen Einrichtungen und Institutionen). Sie bereitet insbesondere auch auf die sonderpädagogischen Handlungsfelder im integrativen bzw. inklusiven Unterricht vor. Der Studiengang baut auf dem Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (oder einem vergleichbarem Studium) auf. Die Ausbildung ist nun gekennzeichnet durch eine Spezialisierung in den zwei zu Beginn des Studiums gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen bzw. Förderschwerpunkten. Am Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover können zwei der folgenden drei Förderschwerpunkte gewählt werden: Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) Pädagogik bei Beeinträchtigungen des schulischen Lernens (Förderschwerpunkt Lernen) Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens (Förderschwerpunkt Sprache). Die beruflichen Perspektiven liegen dementsprechend im Lehramt an einer Förderschule bzw. einem Förderzentrum mit einer der beiden gewählten Förderschwerpunkte (Sprache und/oder Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung). Aufbau des Studiums Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt vier Semester. Insgesamt müssen 120 Leistungspunkte erworben werden. Der Studiengang gliedert sich in das Erstfach Sonderpädagogik (mit zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und den sonderpädagogischen Bildungswissenschaften), ein Zweit- bzw. Unterrichtsfach und den Professionalisierungsbereich (mit den Bildungswissenschaften Erziehungswissenschaft und Psychologie oder Soziologie). Das Studienprogramm (Module, einzelne Lehrveranstaltungen, Leistungspunkte, Prüfungsleistungen etc.) der einzelnen Studienfächer sind in den fachspezifischen Anlagen des jeweiligen Faches in der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik einzusehen. Merkblätter und Beschreibungen zu einzelnen Modulen für das Erstfach Sonderpädagogik sind als Download auf der Internetseite des Instituts eingestellt. Sonderpädagogik/Sonderpädagogische Fachrichtungen und Bildungswissenschaften: Es werden aus den drei angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen zwei als Förderschwerpunkte ausgewählt und studiert. Hier werden 54 Leistungspunkte erworben, darin enthalten sind zwei Praktika. Unterrichtsfach/Zweitfach: Es muss das im Bachelorstudiengang gewählte Unterrichtsfach/Zweitfach fortgesetzt werden, also eines der Fächer Deutsch, Evangelische Religion, Geschichte, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Sachunterricht oder Sport. Zugangsvoraussetzung zum Referendariat ist das Studium eines Unterrichtsfachs im Umfang von 60 Leistungspunkten. Das jeweilige Fach wird dementsprechend im Masterstudiengang ebenfalls im Umfang von 30 Leistungspunkten studiert.

Bildungswissenschaften/Professionalisierungsbereich: Dieser Bereich gliedert sich in das Pflichtfach Erziehungswissenschaft und die Wahlpflichtfächer Psychologie und Soziologie. Es wird im Umfang von 12 Leistungspunkten studiert, sechs Leistungspunkte in der Erziehungswissenschaft und weitere sechs in der Psychologie oder der Soziologie. Praktika: In das Studium sind zwei Praktika integriert, beide sind in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten zu absolvieren. Die Praktika umfassen insgesamt 9 Leistungspunkte, ein förderdiagnostisches Praktikum mit 4 LP im Umfang von drei Wochen und ein sonderpädagogisches Schulpraktikum im Umfang mit 5 LP im Umfang von 5 Wochen. Siehe auch Merkblätter zu den Modulen K und M auf der Download-Seite des IfS. Förderschwerpunkt Sprache: Wenn der Förderschwerpunkt Sprache gewählt wurde, muss das förderdiagnostische Praktikum in diesem Schwerpunkt absolviert werden. Masterarbeit: Die Masterarbeit kann in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen oder in den sonderpädagogischen Bildungswissenschaften oder im gewählten Unterrichtsfach/Zweitfach (mit einem sonderpädagogischen Bezug) geschrieben werden. Der Bearbeitungszeitraum beträgt i.d.r vier Monate, bei empirischen und/oder experimentellen Arbeiten kann auch eine Dauer von sechs Monaten vorgesehen werden. Das Modul Masterarbeit umfasst die Masterarbeit, eine Begleitveranstaltung und eine mündliche Prüfung. Insgesamt werden für das Modul 24 Leistungspunkte gutgeschrieben. Weitere Informationen rund um den Studiengang: Zum Studium: http://www.ifs.phil.uni-hannover.de/master-lehramt.html Die Prüfungsordnung ist unter : http://www.uni-hannover.de/de/studium/studiengaenge/lehramtsonder/ordnungen/index.php zu finden oder auf der Download-Seite der Homepage des Instituts für Sonderpädagogik Regelungen zur Masterarbeit Durch die Masterarbeit soll festgestellt werden, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine sonderpädagogische Fragestellung oder eine Fragestellung des Zweitfachs selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Zulassung zum Modul Masterarbeit muss gesondert beantragt werden. Für die Zulassung ist es notwendig, dass der Prüfling bereits mindestens 75 Leistungspunkten in seinem Masterstudium erworben. Dem Antrag auf Zulassung sind ein Vorschlag für das Thema der Arbeit, das Einverständnis des Erstprüfers/der Erstprüferin sowie der Nachweis der abgeleisteten Praktika beizufügen. Das Thema wird in Absprache mit dem Prüfling von dem Erstprüfer/der Erstprüferin gestellt und kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden. Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel vier Monate. Bei experimentellen und empirischen Arbeiten kann auch eine Dauer von sechs Monaten vorgesehen werden. Bei der Abgabe der Masterarbeit hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. (Die Erklärung ist der Arbeit beizufügen uns zu unterschreiben.) Die Arbeit ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach ihrer Abgabe zu bewerten. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Das neue Thema wird in angemessener Frist, i.d.r. innerhalb von drei Monaten nach Bewertung der ersten Arbeit, ausgegeben. Die mündliche Prüfung kann vor oder nach der Masterarbeit abgelegt werden. Die genauen Regelungen zur Masterarbeit und mündlicher Prüfung sind der Prüfungsordnung zu entnehmen. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung im Rahmen des Moduls Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein Merkblatt zur Masterarbeit ist auf der Download-Seite des IfS eingestellt.

Lehramt für Sonderpädagogik (M.Ed.) 4 Semester, 120 LP 4. Semester MA-Arbeit (in einer der sonderpäd. Fachrichtungen, sonderpä. Bildungswissenschaften oder im Unterrichtsfach) 24 LP Sonderpädagogik/sonderpäd. Fachrichtungen 45 LP zzgl. Praktika (9 LP) Unterrichtsfach 30 LP Professionalisierungsbereich 12 LP 3. Semester 2. Semester 1. Semester Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Sprache Pädagogik bei sonderpädagogischem Förderbedarf Psychologie bei sonderpädagogischem Förderbedarf Module: J - Prävention und Intervention in den Förderschwerpunkten K - Diagnostik und Förderung in den Förderschwerpunkten L - Grundlagen des Schriftspracherwerbs und Entwicklung des mathematischen Denkens M - Unterricht, wahlweise Lernen und Sprache, Lernen und EusE oder Sprache und EusE N fachrichtungsspezifisches Projekt in einem Kompetenzbereich: Unterricht, Beratung und Kooperation, Diagnostik und Förderung/Therapie, Forschung und Innovation P 1 - Förderdiagnostisches Praktikum im Förderschwerpunkt P 2 - Sonderpädagogisches Schulpraktikum im Förderschwerpunkt Unterrichtsfächer mit 30 LP Deutsch Evangelische Religion Geschichte Katholische Religion Kunst Mathematik Musik Sachunterricht Sport Allg. Erziehungswissenschaft Psychologie oder Soziologie Übersicht über den Aufbau des gesamten Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik

Muster-Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (Erstfach Sonderpädagogik) 1 LP (24 LP) 20 LP 16 LP 18 LP 4. 3. 2. 1. Erstfach Sonderpädagogik Master-Arbeit + Mündl. Prüfung (24 LP) (kann wahlweise in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen, in den sonderpädagogischen Bildungswissenschaften oder im Unterrichtsfach (mit Bezug zur Sonderpädagogik) geschrieben werden) M.3 Begleitung und Reflexion der Praxis des Unterrichts im gewählten Förderschwerpunkt (2 LP) M.2 Systematik von Inklusion und Unterricht im Förderschwerpunkt II (3 LP) M.1 Systematik von Inklusion und Unterricht im Förderschwerpunkt I (3 LP) AM M: Unterricht (in den Förderschwerpunkten) (PL in M.3) J.2 aktuelle Fragen der Fachrichtung II (3 LP) J.1 aktuelle Fragen der Fachrichtung I (3 LP) J.2 aktuelle Fragen der Fachrichtung II (3 LP) J.1 aktuelle Fragen der Fachrichtung I (3 LP) BM J: Prävention und Intervention in den Förderschwerpunkten (PL in J.1 oder J.2) N.2 Auswertung und Ergebnispräsentation des Projekts (2 LP) N.1 Fachrichtungsspezifisches Projekt in einem Kompetenzbereich (inkl. allg. Einführungsveranstaltung im 2.Semester) (5 LP) VM N: fachrichtungsspezifisches Projekt in einem Kompetenzbereich: Unterricht, Beratung und Kooperation, Diagnostik und Förderung/Therapie, Forschung und Innovation (PL in N.2) K.4 Begleitung und Reflexion der Praxis im gewählten Förderschwerpunkt (3 LP) K.3 Vorbereitung des förderdiagnostische Praktikums in einem der gewählten Förderschwerpunkte (3 LP) K.2 Diagnostik und Förderung in den gewählten Förderschwerpunkten zwei Seminare (6 LP) K.1 Systematik der Diagnostik und Förderung (Pflichtvorlesung) (2 LP) BM K: Diagnostik und Förderung in den Förderschwerpunkten (PL in K.4) Gesamt: 54 (+24) Leistungspunkte P2.1 Praktikum (P 2): Praxis des Unterrichts in einem Förderschwerpunkt (5 LP) PM P2: Sonderpädagogisches Schulpraktikum im Förderschwerpunkt P1.1 Praktikum (P.1): Praxis der Beobachtung, Diagnostik, Förderung, Therapie in einem der gewählten Förderschwerpunkte (4 LP) PM P1: Förderdiagnostisches Praktikum im Förderschwerpunkt L.2 Erstunterricht Lesen/Schreiben (2 LP) L.1 Erstunterricht Mathematik (2 LP) (PL in L.1 oder L.2) BM L: Grundlagen des Schriftspracherwerbs und Entwicklung des mathematischen Denkens (sonderpädagogische Bildungswissenschaften) 1 Gültig für die Studierende, die Ihr Studium zum Wintersemester 2013/14 aufnehmen

Allgemeine Informationen zu den Praktika in den sonderpädagogischen Studiengängen an der Leibniz Universität Hannover Master Lehramt für Sonderpädagogik O. Zugangsbedingungen (die Praktika betreffend): Für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik müssen zwei Praktika, ein sonderpädagogisches Schulpraktikum und ein sonderpädagogisch relevantes Praktikum, jeweils Umfang von 4 Wochen nachgewiesen werden. Dies entspricht den im Bachelorstudiengang absolvierten ersten orientierenden Schulpraktikum und dem Praktikum in einem sonderpädagogischen Handlungsfeld. Letzteres muss nicht in einer Schule gemacht worden sein. Allgemeine Bemerkungen: * Im Verlauf des Studiums müssen zwei Praktika im Umfang von insgesamt 9 Leistungspunkten (270 Std.; 8 Wochen) in den jeweiligen Förderschwerpunkten (FÖS) absolviert werden; die Zeiten im Praktikum schließen die Präsenzzeiten, die Vor- und Nachbesprechungen und den Vor- und Nachbereitungsaufwand im Praktikum mit ein. * Die Praktika werden entweder im Block oder in semesterbegleitender Form mit festen Praktikumstagen oder in Mischformen durchgeführt. * Die Praktikumsplätze werden von den Studierenden selbständig gesucht. 1.Förderdiagnostisches Praktikum (Modul P1) Das Praktikum kann in schulischen oder außerschulischen Institutionen durchgeführt werden. Studierende mit dem Förderschwerpunkt Sprache absolvieren hier ein Sprachtherapiepraktikum. Umfang: Lage: Vorbereitung: Begleitung/ Nachbereitung: 3 Wochen 2.Semester Lehrveranstaltungen zur Diagnostik in den FÖS und zur Vorbereitung auf die förderdiagnostische Praxis im gewählten Förderschwerpunkt (Modul K.3) Lehrveranstaltung zur Reflexion der Praxis im gewählten Förderschwerpunkt (Modul K.4) Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung muss eine Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit oder einer Dokumentation erbracht werden. >> Ansprechpartnerinnen für das K/P1-Modul: Urte Schell und Ulrich Stitzinger 2. Sonderpädagogisches Schulpraktikum (Modul P2) Das Praktikum muss an einer Förderschule in einem der gewählten Förderschwerpunkte absolviert werden. Umfang: Lage: Vorbereitung: Begleitung/ Nachbereitung: 5 Wochen (als Block in den Semesterferien) 3. Semester Lehrveranstaltung zur Vorbereitung des Praktikums im gewählten Förderschwerpunkt (Modul M.1/M.2) Lehrveranstaltung zur Reflexion der Praxis des Unterrichts (Modul M.3). Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung muss eine Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit oder einer Dokumentation erbracht werden >> Ansprechpartner für das M/P2-Modul: Rainer Mangels >> Ansprechpartner FÖS EusE: Jan Hoyer, FÖS Lernen: Urte Schell, FÖS Sprache: Ulrich Stitzi nger Erste Ansprechpartner sind die jeweiligen Modulverantwortlichen. Bitte achten Sie auf diesbezügliche Änderungen. Eine aktuelle Übersicht der Modulverantwortlichen finden Sie unter http://www.ifs.phil.uni-hannover.de/lehre.html. Stand: 07/2013; verbindlich bleibt die aktuelle Prüfungsordnung