Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Zusatzqualifikation zum Betriebssanitäter

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Transkript:

Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Zusatzqualifikation zum Betriebssanitäter max. 3100 Unterrichtseinheiten Theorie max. 1280 Praktikumsstunden (Diese Maßnahme kann durch Leistungsträger wie, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst etc. gefördert werden) Montag bis Freitag 08:00 16:00 Uhr Kursstart: Ständiger Einstieg ist möglich! Zulassungsstelle: CERTQUA Zulassungsnummer: 15 17619 T Maßnahmenzertifikatnummer: 2014M 102015-10014

Lehrgangsstruktur Die Durchführung des Lehrganges findet in theoretischer, fachpraktischer und praktischer Form statt. In konkreter Anlehnung an den Rahmenplan der IHK und dem Rahmenausbildungsplan zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit werden die notwendigen und arbeitsmarktspezifischen Kenntnisse vermittelt, um die abschließende Prüfung vor der zuständigen IHK ablegen zu können. Zeitliche Planung Die Teilnehmer sind von Montag bis Freitag täglich 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in den Schulungsräumen anwesend. Die Umschulung dauert 24 Monate und enthält ein Praktikum von 6 Monaten. Im Einzelnen gliedern sich die Unterrichtseinheiten (UE) wie folgt: Lehrinhalte Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.1) Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden Rechte von Personen und Institutionen beachten Gefährdungssituationen rechtlich bewerten Rechtsverstöße erkennen und beurteilen Sicherheitsdienste ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) Sicherheitsbereiche ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.2.1) Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche beschreiben und Schnittstellen darstellen Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.2.2) Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen und weiterleiten Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen Standartsoftware und betriebsspezifische Software anwenden

Daten sichern und pflegen Regelungen zum Datenschutz anwenden Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten Dokumentationen anfertigen, beim Melde- und Berichtwesen mitwirken Qualitätssichernde Maßnahmen ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2.3) Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements berücksichtigen Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen Den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtigen Kommunikation und Kooperation ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3) Teamarbeit und Kooperation ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3.1) Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und gegenseitige Informationen gewährleisten Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen Interne und externe Kooperationsprozesse beachten; Kommunikationswege nutzen Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachten Auswirkungen von Informationen auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten Kundenorientierte Kommunikation ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3.2) Über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen Auswirkungen von Informationen und Kommunikation mit dem Kunden auf den Geschäftserfolg berücksichtigen Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen Kommunikationsmittel und regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht anwenden Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerden n Schutz und Sicherheit ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.4) Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen Gefährdungspotentiale im operativen Einsatz beurteilen und

sicherungsmaßnahmen einleiten Sicherheitsbestimmungen anwenden Wirkungsweise und Gefährdungspotential von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten, Schutz betriebsinterner Daten überwachen Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen Methoden der Deeskalation anwenden ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen

Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr.7) Methoden, Techniken und Verfahren, bezogen auf Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation, unterscheiden sowie situationsgerecht auswählen und anwenden Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchführen Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr.7) Methoden, Techniken und Verfahren, bezogen auf Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation, unterscheiden sowie situationsgerecht auswählen und anwenden Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchführen Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.8) Markt- und Kundenorientierung ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr.8.1) bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen mitwirken und deren Auswirkungen auf den Betrieb bewerten Kunden und Interessenten über Sicherheitsleistungen beraten Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf den Geschäftserfolg beachten Interne und externe Kooperationsprozesse mit gestalten Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden Risikomanagement ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr.8.2) bei der Identifizierung und Analyse von Risiken mitwirken technische organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr planen die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen bewerten Vorbereitungen auf den Ereignisfall treffen Betriebliche Angebotserstellung ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.8.3) bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken Einflüsse von Zielgruppen und Marktentwicklungen bei der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen bei der Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitwirken

Auftragsbearbeitung ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.8.4) Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen Personal-und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen an der Rechnungserstellung mitwirken, dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung beachten Teamgestaltung ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 8.5) Teams aufgabenbezogen unter Berücksichtigung verschiedener Persönlichkeitsprofile gestalten Verfahren der Konfliktlösung anwenden Synergieeffekte eines Teams nutzen Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 3 Abs.2 Abschnitt B Nr. 2) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Umweltschutz ( 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr.4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen insbesondere: mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Englische Sprachkompetenz Grundlegende Begriffe des Sicherheitsgewerbes und der richtigen Ansprache von Personen, Wegbeschreibungen, Vokabeln und Kommunikation für verschiedene Einsatzbereiche Waffenkundeunterricht gemäß 7 WaffG Waffengesetz und Waffenverordnungen Waffenarten Behandlung von Waffen Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte Einfuhr von Waffen, Munition Überlassen von Waffen an Personal Besonderheiten bei Veranstaltungen Folgen bei Verstößen Verbotene Waffen Umgang und Aufbewahrung von Waffen Waffengesetz und Waffenverordnungen Waffenarten Behandlung von Waffen Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte Einfuhr von Waffen, Munition Überlassen von Waffen an Personal

Besonderheiten bei Veranstaltungen Folgen bei Verstößen Verbotene Waffen Umgang und Aufbewahrung von Waffen Waffensachkundeprüfung gemäß 7 WaffG theoretische Prüfung ( Waffenrecht und Waffentechnik) praktische Prüfung ( Waffenhandhabung und Schießen) Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV Information 205-023 Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen Brandursachen und Brandrisiken Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel Feuerlöschgeräte und Einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen Verhalten im Brandfall Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung Ausbildung Erste Hilfe gem. DGUV Vorschrift 1 Sofortmaßnahmen am Unfallort Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z.b.: stabile Seitenlage, Herz-, Lungen- Wiederbelebung, Schockbehandlung) Grundsätze der Wundversorgung Erste Hilfe bei Knochenbrüchen und Sportverletzungen Ursache und Hilfeleistung bei akuten Erkrankungen Grundregeln der Brandbekämpfung und Erste Hilfe bei Verbrennungen Maßnahmen bei Vergiftungsnotfällen Allgemeines Verhalten in Notfallsituationen Ausbildung zum Betriebssanitäter gem. BGG 949 Ausbildung zum Erste Hilfe gem. DGUV Vorschrift1 Die Aufgaben des Betriebssanitäters nach der UVV Rechtsgrundlagen Vorgehen im (Notfall-) Einsatz

Bewusstsein Störungen Bewusstsein Atmung Störungen Atmung Herzkreislauf/Gefäße Störungen Herzkreislauf Wiederbelebung Schock verschiedener Ursachen Stoffwechselentgleisungen Über-/Unterzuckerung Bauchtrauma Akuter Bauch Einsetzende Geburt Hygiene Infektionskrankheiten Umgang mit sterilem/mit kontaminiertem Material Dokumentation Beobachten von Verletzten und Kranken Hilfe bei der Verrichtung der Notdurft Hilfe beim Be- und Entkleiden Knochenbrüche und Gelenkverletzungen Schädelhirntrauma (SHT), Polytrauma, Ruhigstellungsmaßnahmen Blutstillung/Wundversorgung, Verbandtechniken Thermische Schäden Stromunfälle Vergiftungen/Verätzungen Arzneimittel Rettung und Transport Fallbeispiele zu diversen Unfall und Erkrankungs-/Notfallsituationen Prüfung gem. BBIG bei der IHK

Prüfungen / Abschlüsse Waffensachkundeprüfung gem. 7 WaffG Ersthelfer gem. 22 BGV A1 Grundsätze Prävention Brandschutzhelfer gem. 22 BGV A1 Grundsätze Prävention Betriebssanitäter gem. 22 BGV A1 Grundsätze Prävention Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gem. BBiG vor der IHK zu Köln bzw. IHK zu Essen Zertifikate Zertifikat der IHK über den Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit Zertifikat des Trägers über die Teilnahme am Lehrgang inkl. aller erworbenen Qualifikationen Zertifikat Brandschutzhelfer Zertifikat Ersthelfer Zertifikat Betriebssanitäter Zertifikat Waffensachkunde gem. 7 WaffG Zusatzqualifikationen Ausbildung zum Betriebssanitäter

Maßnahmenträger: Trägerzulassung durch: Zulassungsnummer: Anschrift Zentrale: Telefon: Fax: E-Mail: Lehrgangsdauer: Schulungsorte: log-o consult GmbH CERTQUA 15-17619-T Siegburger Straße 223 50679 Köln 0221 / 99 57 55-0 0221 / 99 57 55-19 3100 UE Theorie Siegburger Straße 223, 50679 Köln und Wilhelm-Beckmann-Straße 6, 45307 Essen