(Ad-hoc-Fragen) April 2016 Seite 1 von 9
Seite 2 von 9 IV. Ad-hoc-Fragen Zusatzfrage zur Retail- und Wholesale-Refinanzierung 24. Haben sich der Zugang Ihrer Bank zur Retail- und Wholesale-Refinanzierung über Ihre üblichen Finanzmarktquellen und/oder Ihre Möglichkeiten zur Übertragung von Risiken aufgrund der Lage an den Finanzmärkten 1 in den letzten drei Monaten geändert oder wird hier, Ihrer Einschätzung nach, in den nächsten drei Monaten eine Änderung eintreten? Bewerten Sie die genannten Faktoren bitte anhand der folgenden Skala: - - = haben sich deutlich verschlechtert / werden sich deutlich verschlechtern - = haben sich etwas verschlechtert / werden sich etwas verschlechtern = sind unverändert geblieben / werden sich nicht ändern + = haben sich etwas verbessert / werden sich etwas verbessern + + = haben sich deutlich verbessert / werden sich deutlich verbessern NZ = nicht zutreffend A) Retail-Refinanzierung - Kurzfristige Einlagen (bis zu einem Jahr) - Langfristige Einlagen (über ein Jahr) und andere Retail- Refinanzierungsinstrumente B) Unbesicherter Interbankengeldmarkt - Sehr kurzfristiger Geldmarkt (bis zu einer Woche) - Kurzfristiger Geldmarkt (über eine Woche) C) Großvolumige Schuldtitel 3 - Kurzfristige Schuldtitel (z. B. Einlagenzertifikate oder Commercial Paper) - Mittel- bis langfristige Schuldtitel (einschl. gedeckter Schuldverschreibungen) D) Verbriefung 4 - Verbriefung von Unternehmenskrediten - Verbriefung von Wohnungsbaukrediten E) Möglichkeit, Kreditrisiken außerbilanziell zu übertragen 5 -Möglichkeit, Kreditrisiken außerbilanziell zu übertragen F) Sonstige Märkte (bitte erläutern) In den letzten drei Monaten In den nächsten drei Monaten - - - + ++ NZ 2 - - - + ++ NZ 2 1 Bitte berücksichtigen Sie auch mögliche Effekte staatlicher Garantien für Schuldtitel und Rekapitalisierungshilfen. 2 NZ (nicht zutreffend) bitte dann und nur dann auswählen, wenn die Refinanzierungsquelle für Ihr Haus keine Bedeutung hat. 3 Umfasst in der Regel bilanzwirksame Refinanzierung. 4 Umfasst in der Regel die Veräußerung von Krediten aus der Bankbilanz, d.h. außerbilanzielle Refinanzierung. 5 Umfasst in der Regel den Einsatz von Kreditderivaten, wobei die Kredite in der Bankbilanz verbleiben. Seite 2 von 9
Seite 3 von 9 Zusatzfrage zum Niveau der Kreditrichtlinien (credit standards) Unter Frage 25 werden Sie gebeten, das gegenwärtige Niveau der Kreditrichtlinien Ihres Hauses im Vergleich zum Niveau der Richtlinien a) im Zeitraum vom ersten Quartal 2003 bis heute und b) im Zeitraum vom zweiten Quartal 2010 (d. h. dem Zeitpunkt, als sich die Staatsschuldenkrise intensivierte) bis heute zu beschreiben. Bitte beachten Sie, dass diese Frage (anders als die regelmäßig gestellten Fragen) auf das Niveau der Kreditrichtlinien und nicht auf Veränderungen derselben abzielt. Bitte wählen Sie nur eine Antwortmöglichkeit aus. Auch wenn Sie nicht während des gesamten Zeitraums, auf den sich die Frage erstreckt, an der Umfrage teilgenommen haben, können Sie diese Frage trotzdem beantworten. Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihre Antwort auf den gesamten Betrachtungszeitraum und nicht auf kürzere Zeiträume bezieht. 25. Wie würden Sie das gegenwärtige Niveau der Kreditrichtlinien (credit standards) Ihres Hauses für die einzelnen nachstehenden Kreditkategorien, gemessen an 1 der Kreditrichtlinien Ihres Hauses in den jeweils angegebenen Zeiträumen, beschreiben? a) Gegenwärtiges Niveau im Vergleich zur Bandbreite der Kreditrichtlinien (credit standards) Ihres Hauses im Zeitraum vom ersten Quartal 2003 bis heute: Deutlich straffer als der Mittelpunkt Etwas straffer als der Mittelpunkt Weitgehend identisch mit dem Mittelpunkt Etwas lockerer als der Mittelpunkt Deutlich lockerer als der Mittelpunkt Straffstes Niveau in diesem Zeitraum Niveau blieb über diesen Zeitraum konstant Lockerstes Niveau in diesem Zeitraum Unternehmen insgesamt Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen private Haushalte große Unternehmen Wohnungsbaukredite Konsumentenkredite und sonstige Kredite 1 Der Mittelpunkt der Kreditrichtlinien bezeichnet den Mittelpunkt zwischen dem straffsten und lockersten Niveau der Richtlinien in diesem Zeitraum. Seite 3 von 9
Seite 4 von 9 b) Gegenwärtiges Niveau im Vergleich zur Bandbreite 1 der Kreditrichtlinien (credit standards) Ihres Hauses im Zeitraum vom zweiten Quartal 2010 bis heute: Deutlich straffer als der Mittelpunkt Etwas straffer als der Mittelpunkt Weitgehend identisch mit dem Mittelpunkt Etwas lockerer als der Mittelpunkt Deutlich lockerer als der Mittelpunkt Straffstes Niveau in diesem Zeitraum Niveau blieb über diesen Zeitraum konstant Lockerstes Niveau in diesem Zeitraum Unternehmen insgesamt Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen private Haushalte große Unternehmen Wohnungsbaukredite Konsumentenkredite und sonstige Kredite 1 Der Mittelpunkt der Kreditrichtlinien bezeichnet den Mittelpunkt zwischen dem straffsten und lockersten Niveau der Richtlinien in diesem Zeitraum. Seite 4 von 9
Seite 5 von 9 Zusatzfragen zum erweiterten Programm der EZB zum Ankauf von Vermögenswerten Die nachfolgenden Fragen zielen darauf ab, die Auswirkungen des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten einzuschätzen, das die EZB am 22. Januar 2015 angekündigt hat. Dieses Programm schließt die laufenden Ankaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABSPP) und gedeckte Schuldverschreibungen (CBPP3) sowie Ankäufe am Sekundärmarkt von auf Euro lautenden Anleihen ein, die von Zentralstaaten des Euro-Währungsgebiets, gewissen im Euroraum ansässigen Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen begeben werden. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen des Programms, da selbst wenn Ihre Bank nicht an direkten Verkäufen von Aktiva an das Eurosystem beteiligt war, indirekte Auswirkungen auf die Finanzlage und die Portfoliostrukturierung Ihrer Bank möglich sind. 26. Hat das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten in den vergangenen sechs Monaten zu Änderungen bei den Aktiva Ihrer Bank geführt oder hat es sich (direkt oder indirekt) auf die nachfolgend angeführten Kategorien ausgewirkt? Wird es in den kommenden sechs Monaten wahrscheinlich Veränderungen bewirken? - - = hat erheblich zu einem Rückgang bzw. einer Verschlechterung beigetragen / wird erheblich zu einem Rückgang bzw. einer Verschlechterung beitragen - = hat etwas zu einem Rückgang bzw. einer Verschlechterung beigetragen / wird etwas zu einem Rückgang bzw. einer Verschlechterung beitragen = hat praktisch keine Auswirkungen / wird praktisch keine Auswirkungen haben + = hat etwas zu einem Anstieg bzw. einer Verbesserung beigetragen / wird etwas zu einem Anstieg bzw. einer Verbesserung beitragen + + = hat erheblich zu einem Anstieg bzw. einer Verbesserung beigetragen / wird erheblich zu einem Anstieg bzw. einer Verbesserung beitragen NZ = nicht zutreffend -- - o + ++ NZ -- - o + ++ NZ1 A) Gesamte Aktiva Ihrer Bank Die gesamten Aktiva Ihrer Bank (nicht risikogewichtetes Volumen) darunter: Bestände an Staatsanleihen des Euroraums B) Liquiditätsposition Ihrer Bank Die gesamte Liquiditätsposition Ihrer Bank aufgrund: - des Verkaufs marktfähiger Aktiva - eines Anstiegs der Einlagen von Unternehmen2 und privaten Haushalten C) Finanzierungsbedingungen Ihrer Bank am Markt Finanzierungsbedingungen Ihrer Bank am Markt insgesamt darunter Finanzierung über: - Asset-Backed Securities - gedeckte Schuldverschreibungen - unbesicherte Bankanleihen - Emission von Aktien 1 NZ (nicht zutreffend) bitte nur auswählen, wenn Sie nicht in der betreffenden Kategorie tätig sind bzw. dort keine Engagements haben. 2 Unternehmen sind als nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften definiert. Seite 5 von 9
Seite 6 von 9 Fortsetzung Frage 26: -- - o + ++ NZ1 -- - o + ++ NZ1 D) Ertragslage Ihrer Bank Die Gesamtertragslage Ihrer Bank aufgrund von: - Nettozinsmargen 3 - Kapitalgewinnen/ -verlusten davon: -Kapitalgewinne/-verluste aufgrund des Verkaufs marktfähiger Aktiva E ) Eigenkapitalposition Ihrer Bank Eigenkapitalquote Ihrer Bank 4 aufgrund von Eigenkapitalfreisetzung 5 Verschuldungsgrad Ihrer Bank 6 3 Zinserlös abzüglich Zinsaufwendungen im Verhältnis zu den verzinslichen Anlagen 4 Definiert gemäß den regulatorischen Anforderungen der CRR/CRD IV, einschließlich Kernkapital (Tier 1) und Ergänzungskapital (Tier 2). 5 D.h. wegen des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP). 6 Definiert nach dem delegierten Rechtsakt gemäß der von der Europäischen Kommission am 10. Oktober 2014 verabschiedeten Eigenkapitalverordnung. Seite 6 von 9
Seite 7 von 9 27. Wofür hat Ihre Bank die durch das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten bereitgestellte zusätzliche Liquidität in den vergangenen sechs Monaten verwendet? Und welchen Zwecken wird sie in den kommenden sechs Monaten zugeführt? ++ = hat erheblich zu diesem Zweck beigetragen oder wird erheblich zu diesem Zweck beitragen + = hat etwas zu diesem Zweck beigetragen oder wird etwas zu diesem Zweck beitragen o = hatte praktisch keine Auswirkungen oder wird praktisch keine Auswirkungen haben NZ = nicht zutreffend A) Höhere Liquidität Ihrer Bank aufgrund der Veräußerung von marktfähigen Aktiva Für Refinanzierungszwecke: Zur Substitution zu geringer Einlagen Zur Substitution fällig werdender Verbindlichkeiten Zur Substitution von Interbankkrediten Zur Substitution von liquiditätszuführenden Geschäften des Eurosystems Für die Kreditgewährung: Unternehmen Wohnungsbaukredite an priv. Haushalte Konsumentenkredite und sonstige private Haushalte Für den Erwerb von Vermögenswerten: Marktfähige Aktiva des Euroraums ohne Staatsanleihen Marktfähige Aktiva von Ländern außerhalb des Euroraums Für sonstige Zwecke (bitte erläutern): ++ + o NZ 1 ++ + o NZ 1 B) Höhere Liquidität Ihrer Bank aufgrund eines Anstiegs der Kundeneinlagen von Unternehmen 2 und privaten Haushalten: Für Refinanzierungszwecke: Zur Substitution fällig werdender Verbindlichkeiten Zur Substitution von Interbankkrediten Zur Substitution von liquiditätszuführenden Geschäften des Eurosystems Für die Kreditgewährung: Unternehmen Wohnungsbaukredite an priv. Haushalte Konsumentenkredite und sonstige private Haushalte Für den Erwerb von Vermögenswerten: Marktfähige Aktiva des Euroraums ohne Staatsanleihen Marktfähige Aktiva von Ländern außerhalb des Euroraums Für sonstige Zwecke (bitte erläutern): 1 NZ (nicht zutreffend) bitte nur auswählen, wenn Sie nicht in der betreffenden Kategorie tätig sind bzw. dort keine Engagements haben. 2 Unternehmen sind als nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften definiert. Seite 7 von 9
Seite 8 von 9 28. Wie hat das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten in den vergangenen sechs Monaten das Kreditvergabeverhalten Ihrer Bank beeinflusst? Und wie wird es sich in den kommenden sechs Monaten darauf auswirken? = hat erheblich zur Verschärfung der Kreditrichtlinien/-bedingungen beigetragen / wird erheblich zur Verschärfung der Kreditrichtlinien/ -bedingungen beitragen = hat etwas zur Verschärfung der Kreditrichtlinien/-bedingungen beigetragen / wird etwas zur zur Verschärfung der Kreditrichtlinien/ -bedingungen beitragen = hatte praktisch keine Auswirkungen auf die Kreditrichtlinien/-bedingungen / wird praktisch keine Auswirkungen auf die Kreditrichtlinien/ -bedingungen haben + = hat etwas zur Lockerung der Kreditrichtlinien/ -bedingungen beigetragen / wird etwas zur Lockerung der Kreditrichtlinien/ -bedingungen beitragen + + = hat erheblich zur Lockerung der Kreditrichtlinien/ -bedingungen beigetragen / wird erheblich zur Lockerung der Kreditrichtlinien/ -bedingungen beitragen NZ = nicht zutreffend -- - o + ++ NZ1 -- - o + ++ NZ1 A) Kreditrichtlinien Für Unternehmen Für Wohnungsbaukredite an private Haushalte Für Konsumentenkredite und sonstige private Haushalte B) Kreditbedingungen Für Unternehmen Für Wohnungsbaukredite an private Haushalte Für Konsumentenkredite und sonstige private Haushalte 1 NZ (nicht zutreffend) bitte nur auswählen, wenn Sie nicht in der betreffenden Kategorie tätig sind bzw. dort keine Engagements haben. Seite 8 von 9
Seite 9 von 9 Zusatzfrage zu den Auswirkungen des negativen Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität 29. Hat der negative Zinssatz der EZB-Einlagefazilität entweder direkt oder indirekt 1 in den vergangenen sechs Monaten dazu beigetragen oder wird er in den kommenden sechs Monaten dazu beitragen, dass - sich die Nettozinserträge Ihres Hauses verringern/ erhöhen? - sich die Kreditzinsen Ihres Hauses verringern/ erhöhen? - sich die Marge Ihres Hauses verringert/ erhöht (geringere Marge = verringert; höhere Marge =erhöht)? - sich die Kreditnebenkosten Ihres Hauses verringern/ erhöhen? - sich das Kreditvolumen Ihres Hauses verringert/ erhöht? = hat deutlich zu einem Rückgang beigetragen/ wird deutlich zu einem Rückgang beitragen = hat etwas zu einem Rückgang beigetragen/ wird etwas zu einem Rückgang beitragen = hatte keinen Einfluss/ wird keinen Einfluss haben + = hat etwas zu einem Anstieg beigetragen/ wird etwas zu einem Anstieg beitragen + + = hat deutlich zu einem Anstieg beigetragen/ wird deutlich zu einem Anstieg beitragen NZ = nicht zutreffend -- - o + ++ NZ 2 -- - o + ++ NZ 2 Einfluss auf die Nettozinserträge Ihres Hauses Einfluss auf die Nettozinserträge Ihres Hauses 3 Unternehmenskredite Einfluss auf die Kreditzinsen Ihres Hauses Einfluss auf die Marge Ihres Hauses 4 Einfluss auf die Kreditnebenkosten Ihres Hauses Einfluss auf das Kreditvolumen Ihres Hauses Wohnungsbaukredite an private Haushalte Einfluss auf die Kreditzinsen Ihres Hauses Einfluss auf die Marge Ihres Hauses 4 Einfluss auf die Kreditnebenkosten Ihres Hauses Einfluss auf das Kreditvolumen Ihres Hauses Konsumentenkredite und sonstige private Haushalte Einfluss auf die Kreditzinsen Ihres Hauses Einfluss auf die Marge Ihres Hauses 4 Einfluss auf die Kreditnebenkosten Ihres Hauses Einfluss auf das Kreditvolumen Ihres Hauses 1 Unabhängig davon, ob Ihr Haus Überschussliquidität hat oder nicht. 2 NZ bitte nur dann auswählen, wenn Sie keine Geschäfte in der betreffenden Kategorie getätigt haben. 3 Nettozinserträge sind definiert als Differenz zwischen Zinseinnahmen und ausgaben für die Bestände zinstragender Aktiva und Passiva einer Bank. 4 Marge ist definiert als Zinsaufschlag einer Bank für Kredite im Neugeschäft gegenüber einem relevanten Referenzmarktzinssatz. Seite 9 von 9