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Transkript:

Preisblätter Netznutzung Strom Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Preisblatt 2: Netznutzungsentgelte Monatsleistungspreissystem Preisblatt 3: Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme Preisblatt 4: Preise für Ersatzversorgung Preisblatt 5: Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung Preisblatt 6: Netznutzungsentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Preisblatt 7: Entgelte für Sonderanlagen Preisblatt 8: Entgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen Preisblatt 9: Entgelte für Messung und Abrechnung von Entnahmen mit Lastgangmessung oder Leistungsmessung Preisblatt 10: Entgelte für Messung und Abrechnung von Entnahmen ohne Lastgangmessung Preisblatt 11: Entgelte für Messstellenbetrieb für Einspeiser nach EEG Preisblatt 12: Preise für Blindstrom Preisblatt 13: Mehrkosten gemäß KraftWärmeKopplungsgesetz (KWKGesetz) Preisblatt 14: Mehrkosten durch den Ausgleichsmechanismus gemäß 19 Abs. 2 Satz 6 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes beziehen sich auf einen Zeitraum von einem Jahr (Jahresleistungspreise). Alle in den Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei Fragen zu den v. g. Preisblättern, stehen wir Ihnen unter 06898/1500 zur Verfügung.

Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH für die HS / MS Umspannung,, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch und Höchstspannung. Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle im 2.500 h/a > 2.500 h/a Leistungs Arbeits Leistungs Arbeitspreis preis preis preis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh HS/MS Umspannung 3,36 2,51 66,11 0,00 snetz MS / NS Umspannung 3,26 3,77 2,77 5,76 85,26 0,49 143,02 0,15 Niederspannungsnetz 4,04 6,15 94,54 2,53 Bei einer Entnahmestelle in der mit niederspannungsseitiger Messung, werden die Leistungs und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3 % erhöht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWKModernisierungsgesetz und der 19 StromNEVUmlage. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.

Preisblatt 2: Netznutzungsentgelte Monatsleistungspreissystem Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH für die HS / MS Umspannung,, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch und Höchstspannung. Entnahmestelle im Monatsleistungspreissystem Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. M. ct/kwh HS/MS Umspannung 11,00 0,00 snetz MS / NS Umspannung 14,21 23,84 0,49 0,15 Niederspannungsnetz 15,76 2,53 Bei einer Entnahmestelle in der mit niederspannungsseitiger Messung, werden die Leistungs und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3 % erhöht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWKModernisierungsgesetz und der 19 StromNEVUmlage. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.

Preisblatt 3: Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH für die HS / MS Umspannung,, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch und Höchstspannung. Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle im 0 h/a 200 h/a > 200 h/a 400 h/a > 400 h/a 600 h/a /kw a /kw a /kw a HS/MS Umspannung 16,53 19,83 23,14 snetz 32,05 38,46 44,87 Umspannung MS/NS 39,04 46,85 54,65 Niederspannungsnetz 79,03 94,84 110,65 Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.

Preisblatt 4: Preise für Ersatzversorgung Entnahmestelle im Preisstellung snetz Niederspannungsnetz Die Preisbestimmung erfolgt durch die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB Es gilt der allgemeine Tarif des zuständigen Grundversorgers. Bei Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Den zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH.

Preisblatt 5: Netznutzungsentgelte für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, Kurzzeit und Baustromanschlüsse) Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch und Höchstspannung. Netzebene Grundpreis Grundpreis incl. 19 % MwSt. Arbeitspreis ct/kwh Arbeitspreis ct/kwh incl. 19 % MwSt. 30,00 35,70 5,89 7,01 Niederspannung 30,00 35,70 6,07 7,22 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWKModernisierungsgesetz und der 19 StromNEVUmlage. Die Konzessionsabgabe wird separat in Rechnung gestellt. Sollte sich die Höhe der gesetzl. Umsatzsteuer ändern, ändern sich die o. g. Preise entsprechend. Die Umsatzsteuer für Gewerbe, Landwirtschaft und sonstiger Bedarf wird separat in Rechnung gestellt.

Preisblatt 6: Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmestromspeicheranlagen, Wärmepumpen, sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gem. 14a EnWG) Netzebene Arbeitspreis ct/kwh Arbeitspreis ct/kwh incl. 19 % MwSt. Leistungs oder Grundpreis 1,50 1,79 Niederspannung 1,50 1,79 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWKModernisierungsgesetz und der 19 StromNEVUmlage. Die Konzessionsabgabe wird separat in Rechnung gestellt. Sollte sich die Höhe der gesetzl. Umsatzsteuer ändern, ändern sich die o. g. Preise entsprechend.

Preisblatt 7: Entgelte für Sonderanlagen Für Sonderanlagen gemäß StromNZV 18 (1), Satz 1 (z.b. Sirenenanlagen, Telefonzellen, Notruftelefone, Polizeimelder) gelten folgende Abrechnungspreise: Grundpreis 30,00 Arbeitspreis ct/kwh 6,07 Abrechnungspreis je Zählpunkt 14,20 Die abgerechnete Arbeitsmenge richtet sich nach dem typischen Verbrauchsverhalten der Anlagen und wird nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB durch die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH festgelegt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWKModernisierungsgesetz und der 19 StromNEVUmlage. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.

Preisblatt 8: Entgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen Straßenbeleuchtung Umspannung Mittel / Niederspannung Arbeitspreis ct/kwh 3,26 Im Arbeitspreis ist der entsprechende Leistungspreisanteil berücksichtigt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWKModernisierungsgesetz und der 19 StromNEVUmlage. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.

Preisblatt 9a: Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen mit Lastgangmessung oder Leistungsmessung Spannungsebene und Art der Messung Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Lastgangzähler Niederspannung Lastgangzähler Leistungszähler (Max. oder LZ 96) Innenraumwandler Kombiwandler Freiluftwandler Wandler Niederspannung 295,00 295,00 40,20 295,00 580,80 420,00 18,30 240,00 240,00 8,30 625,00 625,00 18,80 1. Bei Wandlerzählungen wird eine Zählerwechseltafel verwendet, die im Entgelt enthalten ist. 2. Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

Preisblatt 9b: Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen mit Lastgangmessung oder Leistungsmessung Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH erbracht werden. Erfolgen der Messstellenbetrieb oder die Messung durch einen Dritten, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. Erfolgen der Messstellenbetrieb und die Messung durch die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH und die Kommunikationseinrichtung wird durch den Anschlussnutzer gestellt, erhält der Anschlussnutzer eine Gutschrift von 52. In den vorgelagerten Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: Messung von Wirk/Blindstrom entsprechend MeteringCode Datenermittlung per GSM Modem Bereitstellung von Impuls und Messperiodenausgängen Zählerdatenfernauslesung (ZFA), tägl. Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer

Preisblatt 10a: Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Standardlastprofil) Preis je Zähler / Wandler jährliche Ablesung halbjährige Ablesung vierteljährige Ablesung monatliche Ablesung Messung / Ablesung Abrechnung Messung / Ablesung Abrechnung Messung / Ablesung Abrechnung Messung / Ablesung Abrechnung Messstelle nbetrieb Eintarifzähler 3,70 14,20 7,40 16,30 14,80 20,50 44,40 37,30 8,50 Zweitarifzähler (inkl. Tarifschaltung) 6,20 19,30 12,40 22,30 24,80 28,30 74,40 52,30 27,40 Maximumzähler 8,30 18,80 16,60 21,80 33,20 27,80 99,60 51,80 40,20 Tarifschaltung 9,00 Pauschalanlagen (Preis je Anlage) 14,20 Wandler in NS 18,30

Preisblatt 10b: Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Standardlastprofil) Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH erbracht werden. Erfolgen der Messstellenbetrieb oder die Messung durch einen Dritten, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. In den vorgelagerten Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: DirektMessung von Wirkstrom entsprechend MeteringCode Zählerablesung und jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. Ab einer Leistung > 40 kw wird eine NS Wandlermessung benötigt

Preisblatt 11: Entgelte Messstellenbetrieb für Einspeiser nach EEG Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb NSZähler mit/ohne Rücklaufhemmung 8,50 NS Wandler (> 40 kw) 18,30 NS/MS Zähler mit 2 Energierichtungen 10,00 Kombiwandler 580,80 Niederspannungs Lastgangzähler 1) 295,00 Innenraumwandler 295,00 s Lastgangzähler 1) 295,00 Freiluftwandler 420,00 1. Bei Wandlerzählungen wird eine Zählerwechseltafel verwendet, die in dem Entgelt enthalten ist. 2. Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

Preisblatt 12: Preise für Blindstrom Soweit bei einem Kunden ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird, wird dieser Blindstrombedarf gesondert berechnet. Dies gilt, sofern die gesamte während der Hochtarifzeit (HTZeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HTZeit in diesem Abrechnungsmonat bezogene Wirkarbeit überschreitet. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittelund Niederspannung. 1,00 ct/kvarh (zzgl. Umsatzsteuer). Stadtwerke Völklingen Netz GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NTZeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NTZeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. Als HTZeit gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den Monaten März bis September sowie von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die anderen Stunden im Jahr gelten als NTZeit.

Preisblatt 13: Mehrkosten gemäß KraftWärmeKopplungsgesetz (KWKGesetz) Am 19.03.2002 (zuletzt geändert am 28. Juli 2011) ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der KraftWärmeKopplung in Kraft getreten (KWKGesetz). Gemäß 9 Abs. 7 KWKGesetz ist der den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende KWK Aufschlag abhängig vom Jahresverbrauch je Abnahmestelle. Der KWKAufschlag, den Kunden bis zu einem Verbrauch von 100.000 kwh/a auf das Netznutzungsentgelt zu zahlen haben, beträgt ab 01.01.2012: 0,002 ct/kwh Für Verbräuche oberhalb von 100.000 kwh/a ergibt sich ein Aufschlag in Höhe von 0,050 ct/kwh. Der KWKAufschlag für über 100.000 kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich gemäß 9 Abs. 7 S. 3 auf 0,025 ct/kwh, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Dies ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

Preisblatt 14: Mehrkosten durch den Ausgleichsmechanismus gemäß 19 Abs. 2 Satz 6 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Aufgrund des Ausgleichsmechanismus gemäß 19 Abs. 2 StromNEV bezüglich der Sonderformen der Netznutzung ergibt sich ein bundeseinheitlicher Aufschlag ( 19 StromNEVUmlage) auf die Netznutzungsentgelte. Die 19 StromNEVUmlage, die Kunden bis zu einem Verbrauch von 100.000 kwh/a auf das Netznutzungsentgelt zu zahlen haben, beträgt ab 01.01.2012: 0,151 ct/kwh Für Verbräuche oberhalb von 100.000 kwh/a ergibt sich eine Umlage in Höhe von 0,050 ct/kwh. Die 19 StromNEVUmlage für über 100.000 kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich auf 0,025 ct/kwh, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Dies ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.