Benutzerreglement Kraftreaktor

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Transkript:

Benutzerreglement Kraftreaktor 1. Allgemeines 1.1. Das Benutzerreglement und der Verhaltenscodex dienen primär der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Beide sind gut sichtbar in der Kletterhalle und in der Boulderhalle angeschlagen. Das Benutzerreglement und der Verhaltenscodex müssen von jedem Benutzer aufmerksam durchgelesen werden. Beide Dokumente können auf der Homepage (www.kraftreaktor.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. 1.2. Wer die Kletter- und die Boulderhalle benutzt, anerkennt das Benutzerreglement und den Verhaltenscodex und ist verpflichtet, diese einzuhalten. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist immer Folge zu leisten! Verstösse können eine Wegweisung durch das Personal ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Bei wiederholten Verstössen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Abonnemente werden in diesem Fall ohne Rückerstattungsanspruch eingezogen. 2. Sicherheit und allgemeine Kletterregeln 2.1. Eigenverantwortung Die Benutzung der Kletterhalle erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln nicht restlos eliminiert werden können. Durch das Betreten der Halle versichert der Benutzer, dass er über die notwendigen Kletter- und Sicherungskenntnisse sowie über die Einsicht in die Gefahren des Kletterns oder Boulderns verfügt. Bei starker Auslastung der Kletterhalle ist gegenseitige Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung. Die Benutzung der Kletteranlage erfordert volle Konzentration beim Klettern wie beim Sichern. Beim Klettern und Sichern ist das Telefonieren verboten. Beim Aufenthalt im Kletterbereich sind die Sturzzonen unterhalb von kletternden Personen zu meiden. 2.2. Ausbildung als Grundvoraussetzung Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletterhalle nicht alleine benutzen! Sie können sich das erforderliche Wissen in den vom Kraftreaktor angebotenen Ausbildungskursen aneignen. Informationen dazu sind in den aufliegenden Broschüren, unter www.kraftreaktor.ch sowie beim Hallenpersonal erhältlich. 2.3. Verhaltenscodex / Kletterregeln für das Klettern mit Seil Die in der Kletterhalle im Verhaltenscodex angeschlagenen wichtigsten Kletterregeln sind strikte einzuhalten und stellen eine Zusammenfassung der nachfolgenden Sicherheitsregeln dar. 2.4. Ausrüstung/Material Jeder Kletterer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Es darf nur normgerechte Bergsportausrüstung (UIAA-Norm oder CE-Prüfzeichen) verwendet werden. Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten. Es wird die Verwendung eines Sitzgurtes empfohlen. 2.5. Seillänge Das Kletterseil muss mindestens 50 m lang sein. Kürzere Seile sind gefährlich und können beim Herunterlassen des Kletterers zu Unfällen führen! 2.6. Routenwahl Ein gleichzeitiges Einsteigen in direkt nebeneinander liegende Routen ist untersagt, ausser alle Beteiligten sind Top-Ropegesichert. Es ist jeweils eine Route zu wählen, welche nicht von anderen stürzenden Kletternden gefährdet ist. Es ist verboten, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Es darf keine andere bereits belegte Kletterroute gekreuzt werden. 2.7. Partnercheck / Doppelkontrolle Erfahrungsgemäss arbeiten Anfänger sehr oft konzentriert, setzen jedoch falsche Prioritäten. Bei erfahrenen Kletterern sind dagegen Routineunfälle wahrscheinlicher. Daher ist der Partnercheck die wichtigste Präventionsmassnahme vor dem Klettern. Die Kletterpartner kontrollieren gegenseitig visuell und manuell mind. folgende Punkte: - Sitz des Klettergurtes - Korrekter Verschluss der Schnallen - Einbinden in den Klettergurt (ohne Karabiner!) - Richtig und vollständig geknüpfter Anseilknoten Benutzerreglement Kraftreaktor - Seite 1-11.05.2012

- HMS-Knoten des Sichernden oder richtig eingehängtes und funktionierendes Sicherungsgerät - Korrekter Verschluss aller sich in der Sicherungskette befindlicher Karabiner Bei den halbautomatischen und Hybrid-Sicherungsgeräten wie Gri-Gri, Smart usw. ist besondere Vorsicht angebracht: Vor dem Klettern muss daher mittels Ziehen am Seil kontrolliert werden, ob das Seil richtig eingehängt ist und das Gerät im Sturzfall blockiert. Zwingend ist zudem, dass beide Kletterer das Gerät und dessen Anwendung und Funktionsweise kennen und Erfahrung im Umgang damit haben. 2.8. Standort und Pflichten des Sichernden Bis zum Einhängen der fünften Zwischensicherung steht der Sichernde seitlich leicht versetzt unmittelbar an der Wand. Anschliessend darf er max. 3 m vom Einstieg entfernt stehen. Das Sichern im Sitzen oder Liegen ist verboten. Der Sichernde spottet den Kletternden, bis dieser das Seil in die erste und/oder zweite Zwischensicherung eingehängt hat. Bei Gewichtsunterschieden zwischen den Kletterpartnern von mehr als 10% (Vorstieg) resp. 30% (Top Rope) müssen besondere Massnahmen (z.b. eine Bremsschlaufe) ergriffen werden. Bei jeder Sicherungsart wird das Bremshandprinzip strikte eingehalten! 2.9. Vorstieg Im Vorstieg ist eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer resp. sein Kletterpartner ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. 2.10. Zwischensicherungen Im Vorstieg müssen allen Zwischensicherungen eingehängt werden. Wer die Spezialumlenkung (zwei gegenläufig eingehängte Karabiner) am Ende der Route nicht erreicht, muss das Seil nach Erreichen des Bodens unverzüglich abziehen. Haken ohne Karabiner dürfen nicht benutzt werden. Das Festhalten an diesen Haken ist wegen Verletzungsgefahr verboten! 2.11. Umlenkung / Doppelkarabiner Wird die Route zu Ende geklettert, darf die Umlenkung nur mit den beiden fix installierten, gegenläufig eingehängten Karabinern erfolgen. In der Umlenkung darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. 2.12. Keine eigenen Expressschlingen Das Benutzen eigener Expressschlingen ist verboten. 2.13. Kein Nachsteigen mit Sichern von oben Sichern durch eine Person von oben ist, mit Ausnahme von vom Kraftreaktor bewilligten Kursen, verboten. 2.14. Herunterlassen Rasches Herunterlassen ist verboten. Beim Herunterlassen ist der Sichernde dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden. 2.15. Seil abziehen Das Seil muss beim Abziehen durch die zuvor vom Kletterer eingehängten Karabiner zurücklaufen. Der Sichernde ist dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden. 2.16. Abseilen Abseilen ist nur im Rahmen von Kletterkursen an den dafür vorgesehen Abseilstellen im Kursraum erlaubt. 2.17. Soloklettern verboten Soloklettern, d.h. seilfreies Klettern ab 1,5m Fusshöhe ist ausserhalb des Boulderraumes und der Boulderhalle strikte verboten. Es gefährdet den Kletternden wie auch die anderen Hallenbenützer. 2.18. Griffe, Tritte und Sicherungshaken Griffe und Tritte sind fachgerecht gesetzt und befestigt. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich Griffe und Tritte drehen oder im Extremfall gar ausbrechen können. Die Benutzer sind sich dieser Gefahr bewusst und tragen das entsprechende Verletzungsrisiko selbst. Mängel an der Kletteranlage (Sicherungshaken, Expressschlingen, Griffe, Tritte, Umlenkungen usw.) müssen umgehend dem Personal gemeldet werden. 3. Tope-Rope-Regeln und Tope-Rope-Nachstiegklettern 3.1. Umlenkung Beim Tope-Rope-Klettern und beim Nachstieg muss das Seil immer in beide Umlenkkarabiner eingehängt werden. Klettern an Expressschlingen als Umlenkpunkt ist nicht gestattet. 3.2 Fix installierte Seil Fix installierte Seile dürfen nur am konkreten Seilplatz verwendet werden. Benutzerreglement Kraftreaktor - Seite 2-11.05.2012

3.3 Überhängende Routen Überhängende Routen dürfen grundsätzlich nur mit demjenigen Seil geklettert werden, welches durch alle Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt hinaufführt, da sonst die Gefahr eines Pendelsturzes besteht. 3.4. Straffes Sicherungsseil Das Sicherungsseil muss straff gehalten werden. Bei Pendel- oder Sturzgefahr muss auf die anderen Kletterer besondere Rücksicht genommen werden. 4. Boulderraum und Boulderhalle 4.1. Seilfreies Klettern Seilfreies Klettern ist grundsätzlich nur im Boulderraum und in der Boulderhalle gestattet. Anfänger klettern nicht bis zuoberst. 4.2. Risiken beim Bouldern Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung grosser Vorsicht durch den Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können. Entsprechend ist jeder Boulderer selber verantwortlich für die Einschätzung des persönlichen Risikos! Jeder Boulderer muss sich des zusätzlichen Verletzungsrisikos aus grossen Sturzhöhen bewusst sein. Für Folgen oder Verletzungen aus diesen Risiken und entsprechenden Unfällen kann die Kraftreaktor AG nicht haftbar gemacht werden. 4.3. Sprungmatten Die Sprungmatten im Boulderbereich dürfen nicht als Liegefläche missbraucht werden. Das Abspringen auf die Matten muss aufgrund der Verletzungsgefahr kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Personen erfolgen. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Kindern. Ausser zum Spotten ist der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern verboten. Das Konsumieren von Essen und Getränken auf den Matten ist verboten. 4.4. Spotten Trotz Sprungmatten wird das Spotten durch eine andere Person empfohlen. Der Spotter versucht, mit seinen Armen und Händen die Konsequenzen aus einem Sturz des Boulderers so gering wie möglich zu halten; insbesondere versucht er, eine Verletzung von dessen Oberkörper (innere Organe), Rücken und Kopf zu vermeiden. Der Spotter sollte ungefähr die gleichen Körpermasse haben und in seiner Tätigkeit als Spotter geübt sein. Der Spotter kann in keinem Fall für Verletzungen des Boulderers haftbar gemacht werden. 5. Kinder 5.1. Begleitung/Aufsichtspflicht Das Betreten der Boulderhalle inklusive Garderoben ist für Kinder unter 14 Jahren verboten! Für Leistungssporttrainings können Ausnahmen vom Hallenpersonal erteilt werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen die Kletterhalle nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Der Aufenthalt ist nur unter dauernder Aufsicht von Erwachsenen oder in begleiteten Gruppentrainings gestattet. Diese Erwachsenen und der Trainingleiter haften für die zu beaufsichtigenden Kinder. 5.2. Sicherheit Mit Seil kletternde Kinder werden von sicherungstechnisch ausgebildeten Erwachsenen betreut. Sichern sich Kinder gegenseitig, wird das Bremsseil hinter dem sichernden Kind immer von einem Betreuer in der Hand gehalten. Bei einem Gewichtsunterschied von mehr als 10% müssen Massnahmen (z.b. eine Bremsschlaufe) ergriffen werden. Kinder dürfen keinesfalls schwerere Erwachsene im Vorstieg sichern (Schleudertrauma). Im Boulderraum müssen Kinder permanent durch Erwachsene betreut werden. 5.3. Kein Herumrennen und Spielen Das Herumrennen und Spielen im Kletter- und Boulderbereich ist verboten. Die betreuenden Erwachsenen stellen dies sicher. 5.4. Kinderbereich Die Kinderecke ist für spielende Kinder reserviert. 6. Gruppen 6.1. Verantwortung des Leiters Gruppen müssen immer vorangemeldet sein. Das vorgesehene Programm muss mit dem Kraftreaktorpersonal besprochen sein. Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer und verfügt über die notwendigen Kletterkenntnisse. Im Kraftreaktor sind nur Gruppenleiter zugelassen, die vorgängig als solche vom Kraftreaktorpersonal autorisiert wurden! (Merkblatt Sicherheitsrichtlinien für externe Ausbildner/Betreuer). Zur Entlastung kann der Gruppenleiter einen Kletterinstruktor oder einen Kletteranimator beiziehen (siehe Kursprogramm). Benutzerreglement Kraftreaktor - Seite 3-11.05.2012

6.2. Reservation Die Reservation und das Absperren von Wänden/Sektoren ist nur bei geringem Kletterbetrieb und in Absprache mit dem Personal gestattet. 7. Kurse Für Kurse gelten die speziellen Bedingungen gemäss Kursprogramm, welchen sich alle Kursteilnehmer mit der Kursanmeldung unterziehen. Die Kursteilnehmer müssen die Anweisungen des Kursleiters strikte einhalten. Alle nicht durch das Kraftreaktor-Personal erteilten Kurse müssen vorgängig angemeldet und bewilligt werden. 8. Personal / Aufsicht Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Hallenbenutzer ständig auf korrektes Sichern und Verhalten zu überprüfen oder gar zu überwachen. Es ist jedoch jederzeit berechtigt, bei Fehlverhalten und Fehlmanipulationen unverzüglich einzuschreiten. Den Anweisungen des Personals ist strikte Folge zu leisten. Wer unsachgemässes oder gar gefährliches Verhalten beobachtet, meldet dies unverzüglich dem Personal. Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl (Griffe, Sportartikel, Wertsachen etc.) und Vandalismus der Polizei zu melden. 9. Hallenöffnungszeiten 9.1. Grundsatz Die Anlage steht den Kunden gemäss den aktuellen Öffnungszeiten grundsätzlich zur Verfügung. 9.2. Einschränkungen Jederzeit können Teilbereiche oder gar die ganze Halle geschlossen werden (Routenbau, Revisionen, Wettkämpfe, geschlossene Veranstaltungen etc.). Grössere Sperrungen oder Vollsperrungen werden im Voraus auf der Homepage publiziert und in der Halle angeschlagen. 10. Eintritt und Abonnemente 10.1. Eintritt Beim Betreten der Halle ist dem Hallenpersonal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen, die Abo-Karte abstempeln zu lassen bzw. ein Eintritt zu lösen. Im Missbrauchsfall bleiben Massnahmen und eine Strafanzeige vorbehalten. Ohne gültigen Ausweis gibt es keine Ermässigung. 10.2. Abonnemente Abonnementsinhaber haben keinen Anspruch auf Geldrückerstattung bei Hallenschliessungen oder reduziertem Betrieb. Bei einem Unfall oder bei Krankheit wird ein Gutschein ausgestellt, sofern ein Arztzeugnis vorgelegt wird, welches bestätigt, dass der Klettersport für mind. einen Monat nicht ausgeübt werden kann. Die Gutschrift beträgt die Hälfte des auf den bestätigten Zeitraum umgerechneten Betrages des Abonnementes. 12er-Abonnemente sind innerhalb der gleichen Kategorie übertragbar. Bei einem ermässigten Abonnement ist dem Hallenpersonal unaufgefordert zusätzlich der entsprechende Ausweis (Legi, Schülerausweis, SAC-Ausweis etc.) vorzuweisen. 11. Ordnung und Sauberkeit 11.1. Kein Barfuss-Klettern und Sichern Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen müssen in der Halle immer Schuhe getragen werden. Zugelassen sind nur Kletterfinken oder saubere Turnschuhe. 11.2. Magnesia Offenes Magnesia ist zurückhaltend zu verwenden. Der Gebrauch von Magnesia wird in Form von Magnesium-Balls (Chalkballs) empfohlen. 11.3. Schliessfächer, Kleider, Schuhe, Rucksack In den Garderoben stehen Tagesschliessfächer zur Verfügung; diese müssen jeden Abend geleert werden. Kleider, Schuhe und Rucksack sind geordnet zu deponieren, möglichst in den dafür vorgesehenen Stufenmöbeln. Die Kraftreaktor AG empfiehlt, keine Wertgegenstände und teuren Kleider in den Garderoben zu lassen. Besitzer eines Jahresabonnementes können ein Dauerschliessfach mieten. 11.4. Rauchverbot In der ganzen Kletterhalle gilt absolutes Rauchverbot. 11.5. Feuerverbot Benutzerreglement Kraftreaktor - Seite 4-11.05.2012

Das Entfachen von Feuern ist strengstens untersagt. Seile dürfen mit einem Spezialgerät im Shop gebrannt werden. 11.6. Medikamente / Alkohol / Drogen Alkohol und Drogen sind auf dem ganzen Areal der Kletterhalle verboten. Bei unter Medikamenten stehenden Personen ist der Grad der Einschränkung durch den persönlichen Arzt zu bestimmen. 11.7. Tiere Hunde und andere Haustiere haben keinen Zutritt. 11.8. Lebensmittel und Getränke Lebensmittel und Getränke können in der Halle gekauft werden. Werden sie selbst mitgebracht, dürfen sie weder im Kletternoch im Boulderbereich oder in der Garderobe, sondern nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden. 11.9. Abfall Die Kletter- und die Boulderhalle, die WC/Duschen, die Garderoben sowie die Aussenanlage sind sauber zu halten. In der Halle stehen Abfalleimer und Pet-Sammelbehälter zur Verfügung. 12. Änderungen des Benutzerreglementes Es ist immer die jeweils aktuellste Version des Benutzerreglementes gemäss Homepage und Aushang in der Kletterhalle gültig und anwendbar. Dies gilt für Einzeleintritte wie auch für Abonnemente. 13. Haftung Für Personen- und Sachschäden sowie für in der Kletterhalle, in der Boulderhalle oder in den Garderoben und Schliessfächern deponierte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Kraftreaktor AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Es besteht keine generelle Aufsichtspflicht des Hallenpersonals. Für Personen- und Sachschäden aufgrund ungenügender Kletterkenntnisse (inkl. Verwendung des Materials) übernimmt die Kraftreaktor AG keinerlei Haftung. Lenzburg, 18. Juli 2012 Kraftreaktor AG Benutzerreglement Kraftreaktor - Seite 5-11.05.2012