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Transkript:

2056/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 2056/AB XXIV. GP Eingelangt am 10.07.2009 BM für Gesundheit Anfragebeantwortung Alois Stöger diplômé Bundesminister Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien GZ: BMG 11001/0173 I/5/2009 Wien, am 8. Juli 2009 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2152/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch Jenewein, Hofer und weiterer Abgeordneter nach der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten Stellungnahme wie folgt: Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Versicherungsträger selbst haben sich in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit mit umfangreichen Recherchen bemüht, aus den ihnen zur Verfügung stehenden Daten Feststellungen abzuleiten, die eine zumindest nährungsweise Beantwortung der gegenständliche Fragen zulassen. Vor m können den Arztabrechnungen nicht immer detaillierte Diagnosen entnommen werden. Aus diesem Grund kann auf Basis einer Auswertung von Medikationen (bestimmte ATC Codes) manchmal lediglich vermutet werden, dass es sich um Hepatitis B oder um eine der anderen Erkrankungen, für die die Präparate zugelassen sind (HIV Infektionen, Hepatitis C, Leukämie etc.), handelt. Darüber hinaus sind die meisten Präparate nur zur Therapie von Hepatitis B bei Erwachsenen zugelassen.

2 von 6 2056/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung Dennoch ergibt sich zumindest für einige Bundesländer ein durchaus aussagekräftiges Bild, aus dem auf die gewiss ähnliche Situation in anderen Teilen Österreichs geschlossen werden kann: Zur Frage1: Aufgrund der der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung zur Verfügung gestellten Daten kann mitgeteilt werden, dass in OÖ von 2005 bis 2007 in der Altersgruppe 0 bis 5 Jahre insgesamt vier Fälle von Hepatitis A und ein Fall von Hepatitis B gemeldet wurden. Aus den anderen Ländern liegen keine Zahlen vor. Zur Frage 2: NÖGKK: Es wurde ein neun und ein elfjähriges Schulkind identifiziert, deren Medikationen rdings aus den oben genannten Gründen keinen eindeutigen Rückschluss auf eine Hepatitis B Erkrankung zulassen. Es ist daher durchaus denkbar, dass andere Erkrankungen als Hepatitis B vorliegen. OÖGKK: Aus vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung zur Verfügung gestellten Daten ergibt sich, dass in OÖ von 2005 bis 2007 in der Altersgruppe 6 bis 15 Jahre insgesamt 15 Fälle von Hepatitis A und 7 Fälle von Hepatitis B gemeldet wurden. Zur Frage 3: Um diese Frage beantworten zu können, wären für jeden Fall der Infektion Kenntnisse über die genauen Umstände der Infektion erforderlich, insbesondere von wem und in welcher Situation die Übertragung erfolgte. Solche Daten sind nicht statistisch erfasst. Zur Frage 4: Auch diese Frage kann mangels Daten nicht beantwortet werden. Da Behandlungen von Person zu Person in sehr unterschiedlichem Maß erforderlich sein können, über längere Zeiträume gehen können und die Auswirkungen einer Infektion vielfältig sein können, ist selbst eine grobe, einigermaßen realistische Einschätzung nicht möglich. Zu den Fragen 5 und 6: Hepatitis B gilt bei Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung in den unter Position 38 der Anlage 1 zum ASVG genannten Unternehmen als Berufskrankheit. 92 des Beamten, Kranken und Unfallversicherungsgesetzes (B KUVG) normiert, dass die in der Anlage 1 zum ASVG bezeichneten Krankheiten unter den dort angeführten Voraussetzungen als Berufskrankheiten gelten, wenn sich durch Ausübung des die Versicherung begründenden Dienstverhältnisses in einem in Spalte 3 dieser Anlage bezeichneten Unternehmen verursacht sind, mit der Maßgabe, dass unter dem in der Anlage 1 zum ASVG verwendeten Begriff der Unternehmen entsprechend auch die Dienststätten der nach dem B KUVG unfallversicherten Personen zu verstehen sind.

2056/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 6 Das heißt, im Gesundheitsbereich (z.b. Krankenhäuser), ferner Einrichtungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen sowie für Unternehmen bzw. Dienststätten, bei denen eine vergleichbare Gefährdung besteht, wird die Erkrankung an Hepatitis B als Berufskrankheit anerkannt, sofern sie in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Damit ist gewährleistet, dass für beruflich gefährdete Personen an Hepatitis B zu erkranken, ein Unfallschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Die in Frage 6 enthaltene Forderung ist daher bereits in zweckentsprechender Weise verwirklicht. Zur Frage 7: Eine durch ein Kind am Arbeitsplatz (Schule, Kindergarten) verursachte Bisswunde wird als Unfallgeschehen gewertet und erfüllt somit die Voraussetzungen zur Anerkennung als Arbeitsunfall (Dienstunfall). Somit ist auch für Personen, die nicht in ein geschütztes Unternehmen fn (siehe Anlage 1 zum ASVG) ein Unfallschutz gegeben unter der Voraussetzung, dass ein anerkannter Arbeitsunfall vorliegt. Zur Frage 8: Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, deren Gewährung nur beschränkt zum Aufgabenbereich der Sozialversicherung zählt. Dennoch ist ihr Angebot an Hepatitis Impfungen beträchtlich, wie folgende Aufstellung zeigt: WGKK: Alle Kinder bis zum 15. Lebensjahr haben die Möglichkeit im Rahmen des österreichweiten Kinderimpfkonzeptes die Hepatitis B Impfung kostenlos zu erhalten. Für Erwachsene: siehe AUVA". NÖGKK: Im österreichischen Impfplan 2009 ist sowohl für Säuglinge und Kleinkinder (in Form eines 6 fach Impfstoffes) als auch für Schulkinder die Impfung gegen Hepatitis B enthalten. Eine zusätzliche Impfung gegen Hepatitis A wird bei Kleinkindern vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen empfohlen. OÖGKK: Die OÖGKK zahlt die Hepatitis B Impfung für Dialyse Patient/inn/en und im selben Haushalt lebende Angehörige von an Hepatitis B Erkrankten. Die Hepatitis B Impfung ist weiters Teil der 6 fach Impfung, die kostenfrei den Kindern im dritten, fünften und siebentem Lebensmonat und im zweiten Lebensjahr angeboten wird. Bei Pflichtschuleintritt und austritt wird ebenfalls kostenfrei Hepatitis B aufgefrischt. In OÖ wird zusätzlich die Impffreudigkeit durch einen Landeszuschuss gefördert. Die Durchimpfungsrate (Vergleich Geimpfte zu Stärke des Geburtsjahrganges, repräsentativer Jahrgang 2004) in OÖ zum Stand 31. Dezember 2008 stellt sich wie folgt dar: 1. Teilimpfung: 92,5%; 2. Teilimpfung: 91,7%; 3. Teilimpfung: 90,4%; 4. Teilimpfung: 86,7%.

4 von 6 2056/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung D.h., dass in OÖ eine sehr hohe Durchimpfungsrate erreicht wird. Gegen Hepatitis A gibt es keine kostenfreie Impfung. STGKK: Die STGKK übernimmt in folgenden Fällen die Kosten für eine Hepatitisimpfung: Dialysepatient/inn/en, chronisch aktive Hepatitis C Patient/inn/en, enge Angehörige im Haushalt von Hepatitis B Patient/inn/en. KGKK: Die KGKK bietet keine Hepatitis Impfung in den eigenen Einrichtungen an, dies ist auch nicht geplant. Bekannt ist, dass in Kärnten sämtlichen Feuerwehrmitgliedern die Hepatitis A/B Impfung (Twinrix) kostenlos angeboten wird. Die Organisation des Impfstoffes obliegt dem Landesfeuerwehrverband (Finanzierung über Land bzw. Gemeinden). Die Dokumentation sowie Durchführung der Impfung wird von den Kärntner Feuerwehrärzten gratis erledigt. Soweit bekannt ist, haben bereits tausende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr diese Aktion in Anspruch genommen. SGKK: Die SGKK beteiligt sich an den anteiligen Impfstoffkosten im Rahmen der bundesweiten Kinderschutzimpfungen, die im Bundesland Salzburg über den Arbeitskreis Vorsorgemedizin Salzburg (AVOS) gemeinsam mit dem Land Salzburg, der Ärztekammer und der Apothekerkammer organisiert sind. Als integrativer Bestandteil einer Krankenbehandlung übernimmt die SGKK die prophylaktische Impfung mit Hepatitis B für familiäre Kontaktpersonen. Hepatitis B Impfungen werden auch in prophylaktischer Indikation für Dialyse Patient/inn/en mit einem erhöhten Hepatitis Risiko übernommen. In seltenen Einzelfällen erfolgt eine Revacctination mit Hepatitis B Impfstoff nach Durchführung einer Knochenmarkstransplantation bzw. Stammzellentherapie als integrierender Bestandteil eines Behandlungskonzeptes. Darüber hinausgehende kostenlose Hepatitis Impfungen für die Gesamtbevölkerung werden seitens der SGKK, da außerhalb ihres Leistungsspektrums, nicht angeboten. VGKK: Die Kasse übernimmt für Patient/inn/en im Prädialysestadium (ab einer Einschränkung der glomerulären Filtrationsrate unter 50 %) sowie für dialysepflichtige Patient/inn/en die Impfstoffkosten. BKK Wiener Verkehrsbetriebe: Bei den Wiener Linien wird die Hepatitis Impfung n Mitarbeiter/inne/n angeboten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Gefahr kommen könnten, mit Hepatitis infiziert zu werden. BKK Mondi: Die Kasse übernimmt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie für Dialysepatient/inn/en die Impfstoffkosten der Hepatitis Impfung zur Gänze. Für Jugendliche (ab dem 15. Lebensjahr) und Erwachsene leistet sie einen Zuschuss von 15 pro Impfung.

2056/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 6 SVA: Nach der vom Vorstand beschlossenen Schutzimpfungsrichtlinie übernimmt die SVA die Kosten für Hepatitis A Schutzimpfungen, wenn diese Impfung für eine glaubhaft gemachte berufsbedingte Auslandsreise notwendig ist bzw. für Kinder (bis zum 15. Lebensjahr) nur dann, wenn sie an einer solchen Auslandsreise des Erziehungsberechtigten teilnehmen. SVB: Seit einigen Jahren existiert ein österreichweites Kinderimpfkonzept, das eine kostenlose Impfung bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Land und Sozialversicherungsträger. Der kontingentierte Impfstoff wird über die Wiener GKK bei den Pharmafirmen angekauft und an die anfordernden Impfstellen ausgeliefert. Bei den Impfstoffen handelt es sich um verschiedene Mehrfachimpfstoffe, die u.a. auch Hepatitis B umfassen. Demgemäß ist die Impfung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bezüglich Hepatitis B gesichert. Für andere Personengruppen bezahlt die SVB auf Antrag und im Einzelfall die Hepatitis A und B Impfung für die vom Obersten Sanitätsrat vorgeschlagenen Risikogruppen gemäß aktuellem Impfplan (derzeit Impfplan 2009). VAEB: Die VAEB führt in Zusammenarbeit mit der Firma Wellcon Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH Impfvorsorgeaktionen für Berufsgruppen durch, bei denen ein Infektionsrisiko besteht, z.b. für Reinigungspersonal von Sanitäranlagen und Personal in der Abfntsorgung. Sollte es im kausalen Zusammenhang mit der Tätigkeit dabei zu einer Infektion kommen, wird die Erkrankung als Versicherungsfall anerkannt. BVA: Die BVA Unfallversicherung übernimmt für Berufsgruppen, die einer erhöhten Gefährdung unterliegen (siehe Liste der Berufskrankheiten, Anlage 1 zum ASVG) für das gesamte Bundesgebiet die Kosten für Hepatitis Impfungen. AUVA: Derzeit wird die kostenlose Hepatitis B Impfung den in der nachfolgenden Hochrisikoliste genannten Personenkreisen angeboten: Personengruppe Zusatzbedingung ÄrztInnen, Pflege- und Hilfspersonal, Hebammen, Ordinationshilfen MTA, RTA, LogopädInnen therapeutisches Personal (Ergo, Physiko etc.) MedizinstudentInnen SchülerInnen zur Ausbildung für med. Berufe in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei besonders ausgeprägter Risikoexposition

6 von 6 2056/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung HausarbeiterInnen in Krankenhäusern und Pflegeheimen Reinigungspersonal Krankenhaus/Ordination/Pflegeheimen FußpflegerInnen, Piercer, Tätowierer LaborantInnen ZahntechnikerInnen Servicepersonal für med. Geräte Heimhilfen Sozial/Fürsorgepersonal MitarbeiterInnen von Rettungsdiensten wie z.b. Österr. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund etc. (haupt- und ehrenamtlich) Zivildienstleistende Justizwachebeamte Exekutivbeamte LehrerInnen, KindergärtnerInnen, Hortbetreuer VeterinärmedizinerInnen, TierpflegerInnen etc. durch Tätigkeit mit infektiösem Material im medizinischen Bereich in Sonderschulen bzw.sonderkindergärten oder bei Hep. B-erkranktem Kind in der Klasse/Gruppe. Nachweis erforderlich! bei Tätigkeiten z.b. in Tiergärten und in Labors bei Kontakt mit Affen, ansonst nur nach Rücksprache Bestattung MüllsortiererInnen, Müllaufleger ApothekerInnen z.b. Screeninguntersuchungen Zur Frage 9: Wie aus der Stellungnahme zur Frage 8 ersichtlicht ist, werden kostenlose Hepatitis Impfungen für gefährdete Berufsgruppen bereits angeboten.