GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien

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Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG. Zweck: Dieses gilt für interne und externe Transporte von Batterien und Akkus. Verantwortlich: Vorgehensweise: Dokumente/ Aufzeichnungen: Mitgeltende Unterlagen: Mitarbeiter, die einen Transport beauftragen (Absender) oder durchführen. Die Vorgehensweise erfolgt wie unten beschrieben. keine keine Inhalt: Grundsätzliches Seite 2 Unterschiedliche Batterietypen Seite 3-6 Erstellt am: 01.02.2016 Geprüft am: 04.02.2016 Freigegeben am: 04.02.2016 Name: Hoßbach, S21 Name: Schaefer, S22 Name: Hoffmann, S Version: 1.0 Seite 1 von 6

Grundsätzliches: Batterien gehören nicht in den Hausmüll! In vielen Abteilungen sind kleinere Batteriesammelboxen vorhanden. Bestellung: Uni: über das Zentrale Sammellager (Herr Hoßbach, 4749) oder über die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz (Frau Schaefer, 4378). UMG: über das Zentral Lager, (G3-5), Tel. 22525. Ist der Behälter voll, wird er mithilfe des Hauswirtschaftlichen Dienstes oder der Hausmeister entleert. Auch Batterien die durch Hausmeister bzw. technisches Personal ausgetauscht wurden, werden an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben. Solche Sammelstellen sind z. B. grüne Batterie-Tonnen in einigen Bereichen der Hausmeisterbüros, im Lager des Hol- und Bringdienstes (UBFT), im VER (Tor 3, Warenausgabe) oder im VER-Ost. Die Abholung und Entsorgung wird durch das Zentrale Sammellager organisiert. Version: 1.0 Seite 2 von 6

Batterientypen: Sammlung und Transport aus Kleingeräten Ni-Cd, NiMH, Alkali, Zink- Kohle etc., A, AA, AAA, Mignon, Baby, Mini, 9V-Block, spezielle Größen aus Kameras etc. Lithium-Zellen aus Kleingeräten separiert (Li-Ionen, Li- Metall, Li-Gel ) Lithiumbatterien erkennen Sie an der Prägung bzw. dem Aufdruck CR oder Lithium (Li). nur Batterien, Akkus und Lithium-Zellen aus Kleingeräten Lithium-Zellen müssen vorsorglich gegen Kurzschluss gesichert werden, z.b. mit Klebestreifen über den Polen. Kleingeräte selbst und Blei-Akkus dürfen nicht eingeworfen werden. Für den Transport von Batterien, Akkus und Lithium-Zellen aus Kleingeräten in grünen Tonnen gelten bestimmte Freistellungen nach ADR. Die Tonnen müssen aber mit der Aufschrift GEBRAUCHTE LITHIUMBATTERIEN, UN3090; UN3480 und dem Gefahrgut-Symbol 9 gekennzeichnet sein. Weitere Kennzeichen nach ADR am Fahrzeug und eine spezielle Ausbildung des Fahrers sind nicht notwendig wenn folgende Vorschriften beachtet werden: in den Tonnen sind keine Lithium-Zellen mit mehr als 500 g Gewicht die Gesamtmenge an Lithium-Zellen pro Fahrzeug überschreitet nicht 333 kg; dies ist bei einem Anteil von 2-10% der Gesamtmenge an Batterien gegeben, wenn diese Gesamtmenge 3,33 t nicht überschreitet (1000 Punkte-Regel) die Lithium-Zellen sind nicht defekt oder beschädigt. in Geräten Batterien und Lithium- Zellen in Geräten (Klein- und Großgeräte) Heraus nehmen! (oder Eschrott?) in Kleingeräten sollen möglichst aus den Geräten herausgenommen werden und Zellen und Geräte können separat entsorgt werden (Geräte über die Elektronikschrott-Sammlung in Gitterboxen). Ist dies nicht möglich, kann ein Kleingerät mit eingebautem, nicht entfernbaren Akku auch über die Elektronikschrott-Sammlung in Version: 1.0 Seite 3 von 6

Gitterboxen entsorgt werden, wenn unten genannte Bedingungen vorliegen (S. 4). in Großgeräten sollen nach Möglichkeit vor der Entsorgung fachgerecht entfernt werden (z.b. im Bereich Universitätsmedizin Göttingen durch die Abteilung Medizintechnik). Zellen und Geräte können separat entsorgt werden. Batterien und Lithium-Zellen in Geräten (Klein- und Großgeräte) müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss gesichert sein (was in den meisten Geräte-Gehäusen gegeben ist). Die Geräte müssen abgeschaltet sein und ein unbeabsichtigtes Einschalten verhindert werden (z.b. Schalter sichern). Wenn Geräte nicht abschaltbar sind (z.b. Uhren, Sender) dürfen sie keine gefährliche Hitzeentwicklung erzeugen. Sind die Batterien in den Geräten nicht ausreichend geschützt, muss eine geeignete Verpackung benutzt werden. Ein Transport in Gitterboxen ist somit möglich, wenn die Geräte gestapelt bzw. gegen Verrutschen gesichert sind. Allerdings darf die Gitterbox dann nicht mehr weiter verdichtet oder umgeschüttet werden. Lithium-Zellen über 500 g Lithium-Zellen über 500 g Gewicht pro Stück dürfen nicht über die grünen Tonnen entsorgt werden. Sie werden separat gesammelt (Abgabe über die Hausmeister) und müssen wegen der erhöhten Gefährlichkeit (Brand-/Explosionsgefahr) separat transportiert werden (s.u.). Lithium-Zellen über 500 g Gewicht pro Stück müssen immer gegen Kurzschluss gesichert werden (z. B. bei Notebook-Akkus meistens durch Kunststoff-Trennstege gewährleistet). Sie müssen separat verpackt werden (z. B. gelbe Tonne mit entsprechender Aufschrift). Außerdem müssen sie im Behälter gegen Verrutschen gesichert sein. Diese Zellen müssen unter bestimmten Auflagen durch das ADR transportiert werden. Autobatterien Autobatterien, Blei-Säure- Akkus/Batterien Version: 1.0 Seite 4 von 6

werden in speziell zugelassenen grauen Boxen gesammelt (im VER-Ost und im Zentralen Sammellager). Abteilungen von G3 können über den Fahrdienst der UMG die Zellen zum VER-Ost bringen lassen; Abteilungen von GM3 können die Zellen über das Zentrale Sammellager abgeben. Für den Transport von Blei-Säure- Akkus/Batterien gibt es Freistellungen gemäß ADR. Das heißt ein Transport von bis zu 1 t Blei-Säure-Akkus ist freigestellt. Die Transportverpackung oder die palettierte Ladung muss die Aufschrift UN 2794 und das Gefahrgutsymbol 8 (ätzend) tragen. Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einer Kennzeichnung und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der Verpackung oder palettierten Ladung eine entsprechende Kennzeichnung und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind. Weitere Kennzeichen nach ADR am Fahrzeug und eine spezielle Ausbildung des Fahrers sind nicht notwendig wenn folgende Vorschriften beachtet werden: die Gehäuse der Akkus/Batterien dürfen keine Beschädigung aufweisen die Akkus/Batterien sind gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert, z.b. Boxen auf Paletten gestapelt die Akkus/Batterien weisen außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren auf die Akkus/Batterien sind gegen Kurzschluss gesichert. spezielle Batterien andere spezielle Batterien (Lauge-Zellen, USV-Einheiten) Kondensatoren, können nach Rücksprache mit dem Zentralen Sammellager vor Ort bleiben und direkt vom Entsorgungsbetrieb abgeholt werden, oder nach Sichtung kann entschieden werden, das Bauteil ins Zentrale Sammellager zu bringen. Auch die Frage, wer den Transport durchführt und wie die Bauteile verpackt werden müssen, wird dann geklärt. können erst nach Rücksprache mit dem Zentralen Sammellager transportiert und entsorgt werden. Version: 1.0 Seite 5 von 6

beschädigte Batterien beschädigte Batterien oder Akkus aller Art. können erst nach Rücksprache mit dem Zentralen Sammellager transportiert und entsorgt werden. Version: 1.0 Seite 6 von 6