Einladung zur 44. ordentlichen Generalversammlung

Ähnliche Dokumente
Einladung zur 16. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

Dienstag, 13. Juni 2017, 10:30 Uhr (Türöffnung: Uhr) Walder Wyss AG, Seefeldstrasse 123, CH-8008 Zürich

USI GROUP HOLDINGS AG / ZÜRICH

Einladung. zur 27. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre auf Dienstag, 27. April 2010, Uhr. Vontobel Holding AG

Einladung zur 90. ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur 195. ordentlichen Generalversammlung der Von Roll Holding AG

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Ordentliche Generalversammlung der Goldbach Media AG vom 21. Mai Beschlussprotokoll. (Version für Veröffentlichung auf Website)

Protokoll. der. 3. ordentlichen Generalversammlung der. Allreal Holding AG. mit Sitz in Zug, abgehalten am Donnerstag, 21. März 2002, 16.

STATUTEN. der Repower AG. mit Sitz in Brusio. vom 29. Juni angepasst. an der ordentlichen Generalversammlung vom 29.

Einladung zur Generalversammlung der Partners Group Holding AG

Einladung. zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der ABB Ltd, Zürich, Donnerstag, 3. Mai 2007, Uhr

Idorsia Ltd P R O T O K O L L D E R O R D E N T L I C H E N G E N E R A L V E R S A M M L U N G A p r i l

Herisau Excellence in Connectivity Solutions

S T A T U T E N. der KEYSTONE-SDA-ATS AG KEYSTONE-SDA-ATS SA I. FIRMA, SITZ UND ZWECK DER GESELLSCHAFT

Einladung zur 18. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

Einladung 48. ordentliche Generalversammlung

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der World Markets AG, Hünenberg (ISIN: CH WKN: A0NJ8B Ticker: 4WM)

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der ABB Ltd, Zürich Donnerstag, 25. April 2013, Uhr

Weisse Arena AG Statuten Seite 1

Lonza Group AG, Basel. Abstimmungen und Wahlen an der

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI GHM Partners AG, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, 1.OG

Protokoll. Allreal Holding AG

I FIRMA, SITZ, ZWECK UND DAUER DER GESELLSCHAFT II AKTIENKAPITAL, AKTIEN, PARTIZIPATIONSSCHEINE, OBLIGATIONEN

der 113. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 5. Mai 2004 Tennishalle Auwiesen der Rieter Immobilien AG in Winterthur-Töss

Statuten der BLS AG Stand: 17. Mai 2018

PROTOKOLL. Allreal Holding AG

Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung

Statuten der Zur Rose Group AG mit Sitz in Steckborn

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

II AKTIENKAPITAL, AKTIEN, PARTIZIPATIONSSCHEINE, OBLIGATIONEN

Statuten. der. Geberit AG

Kurz-Protokoll ordentliche Generalversammlung der mobilezone holding ag vom 9. April 2015, Uhr.

PROTOKOLL ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2013

MetrioPharm AG. mit Sitz in. Zürich

Einladung zur 29. ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur 17. ordentlichen Generalversammlung

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

vom 15. April 2014 ab 16:00 Uhr, im Hotel-Restaurant Sonne, Kugelgasse 2, 9450 Altstätten

Statuten Rieter Holding AG

Lonza Group AG, Basel. Abstimmungen und Wahlen an der

EINLADUNG ZUR 18. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG DER ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG

Einladung zur 87. ordentlichen Generalversammlung DER

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2018 der Aktionäre der Admicasa Holding AG

Protokoll. Allreal Holding AG

STATUTEN DER USI GROUP HOLDINGS AG

Beschlussprotokoll der 29. ordentlichen Generalversammlung der AFG Arbonia-Forster-Holding AG

Kurz-Protokoll ordentliche Generalversammlung der mobilezone holding ag vom 5. April 2018, Uhr.

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der HIAG Immobilien Holding AG

AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER ORIOR AG EINLADUNG ZUR 8. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

der Bellevue Group AG Art. 1

Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung Dienstag, 18. Dezember 2012, Uhr im Volkshaus Zürich, Stauffacherstrasse 60 in Zürich

Statuten. der. nebag ag. Art. 1. Unter der Firma nebag ag besteht eine Aktiengesellschaft mit Gesellschaftssitz in Zürich. Art. 2

Einladung zur 9. ordentlichen Generalversammlung

2. Verwendung des Bilanzgewinns der Mobimo Holding AG

PROTOKOLL der ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

WICHTIGE INFORMATION BETREFFEND DER ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2018

Einladung. zur ordentlichen Generalversammlung der Zurich Insurance Group AG. Mittwoch, 2. April 2014

Statuten BKW AG Seite 2. Unter der Firma "BKW AG" ("BKW SA") ("BKW Inc.") besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern.

Einladung zur General ver sammlung

2 Generalversammlung Rieter Holding AG

Umschlag: Mon Premier Cristal Hirondelles

Einladung zur 11. ordentlichen Generalversammlung

The Fantastic Company AG

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Kühne + Nagel International AG Schindellegi, im April 2017

Hinweis des Präsidenten des Verwaltungsrats betreffend Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016:

EINLADUNG ZUR 19. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG DER ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG

Ergebnisse der 144. ordentlichen Generalversammlung der Nestlé AG vom 14. April 2011 im «Palais de Beaulieu» in Lausanne

Statuten. der XXXX AG. mit Sitz in NNNN ZG. besteht für unbeschränkte Dauer eine Aktiengesellschaft mit Sitz in NNNN ZG.

S t a t u t e n d e r B e l l A G

Protokoll der 44. Ordentlichen Generalversammlung der Sunstar-Holding AG vom Mittwoch, 26. September 2012, Uhr im Sunstar Parkhotel in Davos

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2015

Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Statuten

Einladung. zur ordentlichen Generalversammlung der Swissquote Group Holding AG. Freitag, 4. Mai 2018, Uhr

Der 120. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 13. April 2011

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2019 DER AKTIONÄRE DER SENIORESIDENZ AG

Chocoladefabriken LINDT & SPRÜNGLI AG STATUTEN. Beschlossen an der Generalversammlung vom 22. April 2010

Unter der Firma [ ] AG [ ] SA [ ] Ltd. besteht für unbeschränkte Dauer eine Aktiengesellschaft mit Sitz in [ ].

Statuten der Bell Food Group AG

3. die Genehmigung des Reglements betreffend die Grundsätze und Bandbreiten zur Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrats

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG DER SWISSQUOTE GROUP HOLDING AG

Statuten der DKSH Holding AG Zürich

DKSH Holding AG Einladung zur 81. ordentlichen Generalversammlung

Vontobel Real Estate Investments SICAV

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Straumann Holding AG

besteht eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR mit Sitz in Aarau. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre der Edisun Power Europe AG zur ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur 44. Generalversammlung an unsere Aktionärinnen und Aktionäre. Bossard Holding AG

Protokoll. der. ordentlichen Generalversammlung. der. u-blox Holding AG. vom 25. April 2017, um Uhr im Bocken, Bockenweg 4, Horgen

USTER TECHNOLOGIES AG

B E S C H L U S S P R O T O K O L L. der 49. ordentlichen Generalversammlung. der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH

Statuten der Aktiengesellschaft PLAZZA AG in Zürich

S T A T U T E N. der. Spitex Fricktal AG

29. April 2016, Uhr (Türöffnung Uhr) Casino Zug, Artherstrasse 2, 6300 Zug flooring. movement.

Einladung zur 8. ordentlichen Generalversammlung der THERAMetrics holding AG

The Fantastic Company AG

- Aktionäre oder deren Vertreter % ( ) - Unabhängigen Stimmrechtsvertreter % ( )

Transkript:

Sunstar-Holding AG, Liestal Einladung zur 44. ordentlichen Generalversammlung vom Mittwoch, 26. September 2012, 11.15 Uhr im Sunstar Parkhotel Davos VVVV Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2011/2012 (per 30. April 2012), Berichte der Revisionsstelle Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu genehmigen und die Berichte der Revisionsstelle zur Kenntnis zu nehmen. 2. Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien 2.1 Schaffung der statutarischen Grundlage für Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die statutarische Grundlage für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien zu schaffen und daher 5 der Statuten der Gesellschaft wie folgt zu ändern: bisher 5 5 Die Gesellschaft ist zur Ausgabe von Obligationen und Wandelobligationen berechtigt. Der Verwaltungsrat setzt deren Emissions-Bedingungen fest. Durch Änderung der Statuten kann die Generalversammlung jederzeit Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln und umgekehrt. Die Gesellschaft ist zur Ausgabe von Obligationen und Wandelobligationen berechtigt. Der Verwaltungsrat setzt deren Emissions-Bedingungen fest. 2.2 Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien und weitere damit verbundene Statutenänderungen Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die bestehenden Inhaberaktien in nicht vinkulierte Namenaktien umzuwandeln sowie als direkte Folge daraus ein Aktienbuch zu errichten, die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Namenaktien als Wertrechte und Bucheffekten zu schaffen, die Bestimmungen zur Einberufung und zu den Mitteilungen an die Aktionäre entsprechend anzupassen und daher die 3, 6, 10, 16 und 23 der Statuten der Gesellschaft wie folgt zu ändern: bisher 3 3 Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 65ʼ000ʼ000. Es ist eingeteilt in 62ʼ000 auf den Inhaber lautende Aktien der Serie A zu je CHF 1ʼ000 nominell und 3ʼ000 auf den Inhaberlautende Aktien Serie B zu je CHF 1ʼ000 nominell. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 65ʼ000ʼ000. Es ist eingeteilt in 62ʼ000 auf den Namen lautende Aktien der Serie A zu je CHF 1ʼ000 nominell und 3ʼ000 auf den Namen lautende Aktien Serie B zu je CHF 1ʼ000 nominell. 1/6

bisher Jede Aktie ist voll einbezahlt. Die Aktien der Serie A und der Serie B haben unter Vorbehalt von 4 hiernach die gleichen Rechte, namentlich das gleiche Stimmrecht und das gleiche Recht auf Dividende und Liquidationsanteil. Es werden keine weiteren Inhaberaktien Serie B mehr ausgegeben. Der Verwaltungsrat setzt, unter Berücksichtigung des 4 dieser Statuten, die Bedingungen für die Ausgabe er Aktien fest. Jede Aktie ist voll einbezahlt. Die Aktien der Serie A und der Serie B haben unter Vorbehalt von 4 hiernach die gleichen Rechte, namentlich das gleiche Stimmrecht und das gleiche Recht auf Dividende und Liquidationsanteil. Es werden keine weiteren Namenaktien Serie B mehr ausgegeben. [Absätze 3 und 4 unverändert wie bisher] Zu einem öffentlichen kaufangebot nach den Artikeln 32 und 52 des Börsengesetzes BEHG ist ein Übernehmer nicht verpflichtet. 6 Die Aktien, Zertifikate und Obligationen können anstelle der eigenhändigen die faksimilierten Unterschriften des Präsidenten und eines Mitglieds des Verwaltungsrates tragen. 6 Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch, in welches die Eigentümer und Nutzniesser der Namenaktien mit Namen, Adresse und Staatsangehörigkeit bzw. Sitz eingetragen werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär betrachtet, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Namenaktien der Gesellschaft werden unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen als Wertrechte ausgegeben und als Bucheffekten geführt. Die Gesellschaft kann als Bucheffekten geführte Aktien aus dem Verwahrungssystem zurückziehen. Der Aktionär kann von der Gesellschaft jederzeit die Ausstellung einer Bescheinigung über die in seinem Eigentum stehenden Namenaktien verlangen. Der Aktionär hat jedoch keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung von Urkunden über Namenaktien. Die Gesellschaft kann demgegenüber jederzeit Urkunden über Namenaktien (Einzelurkunden, Zertifikate oder Globalurkunden) drucken und ausliefern oder Wertrechte und Urkunden in eine andere Form umwandeln und ausgegebene Urkunden, die bei der Gesellschaft eingeliefert werden, ersatzlos annullieren. Einzelurkunden und Zertifikate tragen die faksimilierte Unterschrift des Verwaltungsratspräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds des Verwaltungsrats. Verfügungen über Bucheffekten, einschliesslich der Bestellung von Sicherheiten, unterstehen dem Bucheffektengesetz. Werden nicht verurkundete Aktien durch Zession übertragen, bedarf diese zur Gültigkeit gegenüber der Gesellschaft der Anzeige an die Gesellschaft. 2/6

bisher 10 10 Die Einberufung erfolgt mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe der Verhandlungsgegenstände durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Über Gegenstände, die nicht in dieser Weise angekündigt worden sind, können keine Beschlüsse gefasst werden, ausser über einen Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung. Die Einberufung erfolgt mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstermin durch einmalige Anzeige mittels Brief an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre sowie unter Angabe der Verhandlungsgegenstände durch einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Über Gegenstände, die nicht in dieser Weise angekündigt worden sind, können keine Beschlüsse gefasst werden, ausser über einen Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, auf Durchführung einer Sonderprüfung oder auf Wahl einer Revisionsstelle infolge eines Begehrens eines Aktionärs nach Art. 727a Abs. 4 OR. 1 16 Die Leistung der Gesellschaft wird einem von der Generalversammlung zu wählenden Verwaltungsrat von mindestens drei Mitgliedern übertragen. Er konstituiert sich selbst. Er wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Aktionäre der Inhaberaktien Serie A und die Aktionäre der Inhaberaktien Serie B haben Anspruch auf mindestens je einen Vertreter im Verwaltungsrat. 16 [Absatz 1 unverändert wie bisher] Die Aktionäre der Namenaktien Serie A und die Aktionäre der Namenaktien Serie B haben Anspruch auf mindestens je einen Vertreter im Verwaltungsrat. 23 Die Bekanntmachungen erfolgen im Schweizerischen Handelsamtsblatt. 23 [Absatz 1 unverändert wie bisher] Die Mitteilungen an die Namenaktionäre erfolgen im Falle von 10 an ihre letzte im Aktienbuch eingetragene Adresse durch Brief. 1 Die Ergänzung von 10 Abs. 2 wird nicht aufgrund der Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien beantragt, sondern zwecks Anpassung dieser Bestimmung an den geänderten Art. 700 Abs. 3 OR. 3/6

3. Genehmigte Kapitalerhöhung Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, 1. in Ergänzung zum ordentlichen Kapital zur Finanzierung der Umbau- und Ererungsarbeiten des im August 2011 erworbenen Sunstar Hotels in Pontresina und im Hinblick auf mögliche weitere Akquisitionen ein genehmigtes Aktienkapital im Nennbetrag von maximal CHF 15ʼ000ʼ000 zu schaffen; 2. den Verwaltungsrat zu ermächtigen, die Kapitalerhöhung bis spätestens zwei Jahre nach dem Datum der Eintragung dieser genehmigten Kapitalerhöhung im Handelsregister vorzunehmen; 3. die Statuten der Gesellschaft demzufolge wie folgt mit einem en 3a zu ergänzen: 3a Der Verwaltungsrat wird mit Beschluss der Generalversammlung vom 26.09.2012 ermächtigt, jederzeit bis spätestens zwei Jahre nach dem Datum der Eintragung dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung im Handelsregister das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 15ʼ000ʼ000 durch Ausgabe von höchstens 15ʼ000 vollständig zu liberierenden Namenaktien der Serie A mit einem Nennwert von je CHF 1ʼ000 zu erhöhen. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, unter Berücksichtigung von 4 der Statuten das Bezugsrecht der Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn die en Aktien verwendet werden sollen (1) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder Immobilien, (2) zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder Immobilien oder er Investitionsvorhaben und (3) für Zwecke der Beteiligung strategischer Partner oder Investoren. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind im Interesse der Gesellschaft zu verwenden. Die Erhöhung kann mittels Festübernahme und/oder in Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage sowie den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung festzusetzen. 4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für die Tätigkeit in den Geschäftsjahren 2010/2011 und 2011/2012 Entlastung zu erteilen. 5. Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenbeschluss Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den verfügbaren Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011/2012 von CHF 10ʼ829ʼ875 unter Verzicht auf Ausschüttung einer Dividende wie folgt zu verwenden: Zuweisung an allgemeine Reserve CHF 93 000.00 Vortrag auf e Rechnung CHF 10 736 875.00 6. Wiederwahl in den Verwaltungsrat Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die bisherigen Verwaltungsräte Werner Degen, Dr. Peter Grogg und Andreas Plattner für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren wieder zu wählen. 4/6

7. Wiederwahl der Revisionsstelle Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die BDO AG, Basel, für eine Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle wiederzuwählen. 8. Verschiedenes Der Geschäftsbericht (Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung) und die Revisionsberichte für das Geschäftsjahr 2011/2012 liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre auf. Der Geschäftsbericht kann zudem unter www.sunstar.ch/footer/investor-relations/geschaeftsbericht eingesehen werden. Ausserdem können diese Unterlagen bei der Sunstar-Holding AG unter der E-Mail- Adresse finanzen@sunstar.ch bestellt werden. Zutrittskarten sind bis zum 19. September 2012 gegen Besitznachweis schriftlich am Sitz der Gesellschaft, Galmsstrasse 5 in 4410 Liestal, anzufordern. Vertretung/Vollmachterteilung Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Generalversammlung nicht teilnehmen, können sich vertreten lassen. Die Vollmacht zur Vertretung kann erteilt werden entweder dem Organvertreter (Sunstar-Holding AG), mit der Weisung, das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats auszuüben, oder einem/einer anderen stimmberechtigten Aktionär/Aktionärin der Sunstar-Holding AG oder dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn lic. iur. Orlando Zegg, Rechtsanwalt, Dischmastrasse 77, 7260 Davos Dorf. Ohne schriftliche Weisungen stimmt der unabhängige Stimmrechtsvertreter gemäss den Anträgen des Verwaltungsrats, oder einem Depotvertreter im von Sinne Art. 689d OR. Anmelde-/Vollmachtsformulare werden den Aktionären, welche der Gesellschaft bekannt sind, zusammen mit der Einladung zugestellt und können auch unter www.sunstar.ch (Neuigkeiten) heruntergeladen werden. Aktionäre, die unsere Gesellschaft bevollmächtigen wollen, sind gebeten, das unterzeichnete Anmelde-/ Vollmachtsformular zusammen mit dem Nachweis über den Aktienbesitz bis spätestens am Mittwoch, 19. September 2012 an folgende Adresse zu senden: Sunstar-Holding AG, Aktionärswesen, Galmsstrasse 5, 4410 Liestal. Der Organvertreter übt das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates aus; dies gilt auch für anlässlich der Generalversammlung gestellte Zusatz- und Änderungsanträge. Vollmachten, die Weisungen in Abweichung von Anträgen des Verwaltungsrates enthalten, werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet. Aktionäre, die einen anderen stimmberechtigten Aktionär der Sunstar-Holding AG bevollmächtigen wollen, sind gebeten, das entsprechend ausgefüllte und unterzeichnete Anmelde-/Vollmachtsformular zusammen mit dem Nachweis über den Aktienbesitz bis spätestens Mittwoch, 19. September 2012 an die Gesellschaft zu senden (Sunstar-Holding AG, Aktionärswesen, Galmsstrasse 5, 4410 Liestal). Die Gesellschaft wird die Zutritts-/Stimmkarten des bevollmächtigenden Aktionärs direkt dem bevollmächtigten Aktionär zustellen. Aktionäre, die den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen, sind gebeten, das entsprechend ausgefüllte und unterzeichnete Anmelde-/Vollmachtsformular (mit oder ohne Weisungen) zusammen mit dem Nachweis über den Aktienbesitz bis spätestens Mittwoch, 19. September 2012 an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn lic. iur. Orlando Zegg, Rechtsanwalt, Dischmastrasse 77, 7260 Davos Dorf zu senden. Ohne anderslautende Weisungen wird der unabhängige Stimmrechts vertreter das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausüben. 5/6

Depotvertreter werden gebeten, die Anzahl der von Ihnen vertretenen Aktien möglichst früh, jedoch spätestens bei der Eintrittskontrolle am Tag der Generalversammlung der Gesellschaft mitzuteilen. 4410 Liestal, 31. August 2012 Sunstar-Holding AG Werner Degen Präsident des Verwaltungsrates 6/6