IMMOBILIEN EXPOSÉ Wohnen im Grünen! Naturverbundene 3 Zimmer Wohnung mit direktem Zugang zur Aach
1. Lage Das Dorf Beuren an der Aach ist ein Stadtteil von Singen (Hohentwiel) im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg mit ca 1400 Einwohnern. Beuren liegt am Westrand des Hegaus, nordwestlich vom Bodensee am Fuß des Hohentwiels, eines Phonolithenkegels (Vulkankegel), der zu den Hegaubergen gehört. Zwischen der Stadt und dem Hohentwiel fließt die Radolfzeller Aach, welche in der Gemeinde Aach (Hegau), nördlich von Singen entspringt (das Wasser stammt von der 20 Kilometer östlich von Donaueschingen bei Fridingen versickernden Donau) und nach Verlassen des Stadtgebiets westlich von Radolfzell in den Bodensee mündet. Im Südwesten des Gemeindegebiets verläuft die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz 2. Objektbeschreibung Die naturverbundene 3 Zimmer Wohnung mit einer im Jahre 2011 neu montierten Gas Zentralheizung und ca. 90m² Wohnfläche befindet sich in einem 3 Parteien Mehrfamilienhaus in einer ruhigen Wohngegend direkt an der Aach. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Friedinger Wald der zu ausgedehnten Spaziergängen einlädt. Von der Wohnung aus haben sie einen herrlichen Ausblick auf die blühende Landschaft und einen Fluss, der bei heißen Tagen zum Baden einlädt. Die Wohnung wurde seit 1984 immer wieder renoviert und auf dem neusten Stand gebracht. 2011 wurde die Heizanlage erneuert, 2014 wurden neue Fußbodenbelege verlegt und namhafte E-Geräte der Einbauküche angeschafft. Zusätzlich gehört ein Keller- und ein Speicherraum sowie im Außenbereich eine Garage, eine gemeinschaftlicher Garten und ein überdachtes Gartenhaus dazu. Im Keller befindet sich zusätzlich noch ein Trocken & Waschraum. 3. Ausstattung Vom großzügigen Flur gelangen Sie in jeden Raum der schönen 3 Zimmer Wohnung. Der offene Wohn & Essbereich, mit einem neuwertigen Fliesenboden und einem Kaminofen sorgen zusätzlich für erholsame Stunden des Verweilen. Offene Sichtbalken an den Decken schaffen ein gemütliches Wohnambiente. Die vom Essbereich zugängliche Küche mit Backofen, Cerankochfeld, großem Kühlschrank, Spülmaschine und U - förmiger Arbeitsfläche lässt Hobbykoch Herzen höher schlagen. Das mit Tageslicht ausgestatte Badezimmer mit Dusche, Badewanne, Doppel - Waschbecken und Toilette ist hell und freundlich. Das nach Süden ausgelegte Schlafzimmer mit neuwertigem Laminatboden und einer großflächigen Fensterfront spenden viel Licht und Sonne. Gegenüberliegend und ebenfalls vom Flur zugänglich befindet sich das Büro oder Kinderzimmer der 3 Zimmer Wohnung. Der ebenfalls nach Süden ausgelegte Balkon in ruhiger, naturumgebender Landschaft und dem direkt an der Wohnung vorbeifließenden Fluss "Aach", garantieren Urlaubsstimmung in den eigenen 4 Wänden. Ein gemeinschaftlicher Garten, mit Gartenhaus und Grillecke sorgen für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. 4. Sonstiges Im Verkaufspreis mit inbegriffen ist eine vollausgestattete Einbauküche + teilweise neuwertigen E-Geräte, ein Kaminofen, ein Einbauschrank im Badezimmer und ein Einbauschrank im Flur. 5. Kaufpreis 184.000,00 + 10.000 Garagen Stellplatz zzgl. 3,57% Maklerprovision und den üblichen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notariats- und Grundbuchkosten.
Hinteransicht Mehrfamilienhaus Aussicht Balkon
Gartenhaus Fluss Aach
Wohnzimmer Wohn & Esszimmer
Esszimmer Küche
Schlafzimmer Büro / Kinderzimmer
Grundriss
Ihre Ansprechpartner: Sebastian Hirsch Shopleitung & Immobilienvertrieb s.hirsch@horta.de 07732 302715-0 015159447020 horta Immobilien Shop Center GmbH Schützenstr. 2/1 Tel.: 07732-302715 0 Geschäftsführer: Giovanni Panagia, Carlos Horta 78315 Radolfzell Fax: 07732-302715 9 Mainaustraße 32, 78464 Konstanz radolfzell@horta.de Amtsgericht Freiburg, HRB 707451 www.horta.de Steuernummer: 09048/14872
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/ Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/ Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 2. Angebot Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebotes/ der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu, einen Schadensersatz aus. 3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 4. Provision Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Diese beträgt bei Immobilien 3% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 4 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. 5. Vorkenntnis Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen. 6. Gleichwertigkeit Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. 7. Beurkundung Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei. 8. Haftung Die beiliegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information soweit möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung. 9. Schlussbestimmungen Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand istsoweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat- der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Stand: 06/2015