10. Mai. Erlebe Allerlei in der Uhrenstadt im Mai

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Transkript:

Ausgabe: 04/2015 erscheint am 17. April 2015 10. ai Erlebe Allerlei in der Uhrenstadt im ai 1. bis 3. ai: aifest in Dittersdorf 2. ai: onzert in der St. Wolfgangskirche 10. ai: Antik-Uhrenbörse und verkaufsoffener Sonntag in Glashütte mit vielen Aktionen 14. ai: Traditionelles Orgelkonzert in Reinhardtsgrimma 15. bis 17. ai: Dorffest in Oberfrauendorf

Seite 2 Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die Beseitigung der Schäden des Junihochwassers 2013 ist derzeit eine der wichtigsten Aufgaben unserer Stadt. Hier sind wir in den vergangenen onaten an vielen Stellen in der Umsetzung oder der Planung gut vorangekommen. Von den uns derzeit zur Verfügung stehenden itteln haben wir bereits 2,6 io. Euro ausgegeben oder beauftragt. Größtes laufendes Projekt ist die Instandsetzung der Sohle der Prießnitz in Glashütte, hier investieren wir insgesamt allein über 1 io. Euro. Zu Recht erreichen uns jedoch immer wieder Anfragen, wann die Schadensbeseitigung in den Ortsteilen an den Gewässern, die 2013 besonders stark betroffen waren, beginnt. Auch wenn an der Lockwitz in Oberfrauendorf und Niederfrauendorf, am Schlottwitzgrundbach in Schlottwitz, am Hirschbach in Hirschbach und am Dorfgründel in unnersdorf noch nicht gebaut wird, waren wir hier nicht untätig. Im Gegenteil, wir wollen an den genannten Gewässern eben nicht nur die Schäden beseitigen, sondern mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln vor allem auch den Hochwasserschutz verbessern. Um dies erreichen zu können, braucht es umfangreiche Planungen, Vermessungen, Berechnungen, Genehmigungen, Absprachen mit Behörden und Anwohnern. Das alles kostet Zeit und viel Geld. In diesem Sinne ist die notwendige bürokratische Begleitung der Projekte durch die Verwaltung als Grundlage für die Sicherung der Fördermittel ein nicht zu unterschätzender enormer Aufwand. Aber auch hier sind wir gut unterwegs, haben fristgerecht alle Anträge gestellt und damit sichergestellt, dass wir die derzeit zur Verfügung stehenden Fördermittel von 8,7 io. Euro auch verwenden können. Gleichzeitig haben wir die hance genutzt, eine Erhöhung unseres Budgets auf 14 io. Euro zu beantragen. Da über diesen Antrag aber erst Anfang 2016 entschieden wird und damit im oment die bereit stehenden ittel nicht für alle geplanten aßnahmen ausreichen, galt es für den Stadtrat Prioritäten zu setzen. Ich bin dankbar, dass der Beschluss, das vorhandene Budget vor allem dort einzusetzen, wo 2013 die größten Schäden zu verzeichnen waren und damit auch ein großer Bedarf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes besteht, einstimmig getroffen wurde. In diesem Sinne sind die aßnahmen an der Lockwitz, am Hirschbach, am Schlottwitzgrundbach, am Dorfgründel und der Friedensmühle nunmehr finanziell gesichert. Für die anderen Projekte, vor allem auch den Ersatzneubau des Stadtbads, gilt es nun zu hoffen, dass die beantragte Erhöhung unseres Budgets bewilligt werden kann. it dem bereits erreichten Stand der Hochwasserschadensbeseitigung können wir insgesamt sehr zufrieden sein. In den kommenden onaten werden wir auch bei den zahlreichen Großprojekten in die Umsetzung gehen. Das Warten hat also bald ein Ende... it freundlichen Grüßen arkus Dreßler, Bürgermeister Bericht aus dem Stadtrat Am 24. ärz 2015 tagte planmäßig der Stadtrat Glashütte im Arthur Fiebig Haus. Nach Abhandlung der Sitzungsformalitäten und der Bürgerfragestunde konnte der Bürgermeister die Stadträte unter anderem über die zwischenzeitlich von der Stadt Glashütte eingereichten Projektanträge für die neue EU Förderperiode/ Leader (ehemals ILE) sowie die dabei gesetzten Prioritäten informieren. Die Stadt hofft, dass auch in den kommenden Jahren viele EU ittel in Glashütte helfen, Projekte im Straßenbau, an Gemeinschaftshäusern u. s. w. realisieren zu können. Darüber hinaus konnte der Bürgermeister berichten, dass die Stadt zusätzliche Fördermittel von über 14.000 Euro für bisher nicht geplante aßnahmen am Spielplatz am lubhaus in Hausdorf vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus dem Programm Lieblingsplätze für alle" bewilligt bekommen hat. Ziel des Programms ist es, barrierefreie Angebote zu unterstützen. In diesem Sinne soll der Spielplatz mit Spielgeräten ergänzt werden, die auch behinderte inder nutzen können. Vorlegen konnte der Bürgermeister den Stadträten eine neue Informationsbroschüre der Stadt Glashütte. Diese wurde in einer Auflage von 10.000 Stück gemeinsam mit dem Riedelverlag erarbeitet. Er dankte dem Team vom Riedelverlag ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit und vor allem die sehr gelungene Broschüre. Darüber hinaus bedankte sich der Bürgermeister bei den Unternehmen, die mit ihren Anzeigen das Projekt erst ermöglicht haben. Die Broschüre stellt Glashütte und Angebote in der Stadt vor. So sind u. a. alle Übernachtungsangebote ansprechend dargestellt. In dem Zusammenhang stellte der Bürgermeister fest, dass es in der Stadt mit über 170 Gästebetten für Gäste vielfältige öglichkeiten zur Übernachtung gibt. Oft sind diese Angebote jedoch nicht bekannt. Hier soll die Broschüre eine erste Unterstützung der Stadt sein. Ein weiteres Angebot ist ein Vortrag zum Thema Gästebetreuung und der Frage, was Vermieter beachten sollten, zu dem die Stadtverwaltung am 16. April alle Vermieter eingeladen hat. Der Bürgermeister hofft, dass es gemeinsam gelingt, die Angebote weiterzuentwickeln und vor allem besser zu vernetzen. Die Broschüre ist u. a. im Tourismusbüro und in der Stadtverwaltung erhältlich. european energy award Bereits im November 2012 hatte der Stadtrat entschieden, dass die Stadt Glashütte am europäischen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren European Energy Award(r) (eea) teilnimmt. Ziel der Stadt ist es dabei, Schritt für Schritt aßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz" der Stadt umzusetzen und dafür die geförderten Beratungsleistungen nutzen zu können. Im Ergebnis wurde ein ämterübergreifendes Energieteam" unter Federführung des Bürgermeisters gebildet und vor allem mit der Bestandserfassung begonnen. Verzögert wurde die Arbeit jedoch u. a. durch den höheren Aufwand bei der Erfassung des Anlagevermögens im Zuge der Doppik und vor allem auch durch die Hochwasserereignisse im Frühsommer 2013. Dennoch konnte die Verwaltung dem Stadtrat nunmehr einen ersten Ergebnisbericht und vor allem ein energiepolitisches Arbeitsprogramm vorlegen. Dieses sieht zahlreiche Aufgaben vor, die die verschiedenen itarbeiter in den kommenden Jahren mit Unterstützung des Energieberaters umsetzen sollen. Einige der aßnahmen wurden schon begonnen oder vorbereitet, andere benötigen eine Berücksichtigung in der Finanzplanung für die folgenden Haushaltsjahre. Der Stadtrat bestätigte das Arbeitsprogramm einstimmig. Darüber hinaus fasste der Stadtrat den Beschluss, das Verfahren, das aus fördertechnischen Gründen formal am 31.12.2014 beendet war, fortzusetzen und Fördermittel für die Fortsetzung bis 2017 zu beantragen. Beschluss INSE der Stadt Glashütte Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadtverwaltung Glashütte gemeinsam mit der E (ommunalentwicklung itteldeutschland) den Entwurf eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes vorgelegt. In einem langwierigen Prozess, in den Verwaltung, Stadträte und Dritte einbezogen waren, wurden auf der Grundlage von Bestandsanalysen die ernziele der Stadt Glashütte für die kommenden Jahre diskutiert

Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Seite 3 Informationen aus dem Amt und im Ergebnis auf 100 Seiten im INSE niedergeschrieben. In den vergangenen onaten wurde der Entwurf in den Ortschaftsräten und den Ausschüssen des Stadtrats diskutiert. Die Hinweise und Vorschläge wurden von der Verwaltung geprüft, teilweise konnte vorgeschlagen werden, den Hinweisen zu folgen, so dass dem Stadtrat in einer umfangreichen Beschlussvorlage konkrete Änderungsvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden konnten. Der Stadtrat nahm die Erläuterungen der Verwaltung zur enntnis und stimmte dem INSE einschließlich der vorgeschlagenen Anpassungen einstimmig zu. Das INSE wird nunmehr in den kommenden Jahren der rote Faden für die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrats und zusätzlich Grundlage für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen sein. Das INSE soll in den kommenden Wochen auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Beschluss einer Prioritätenliste zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 Seit dem Junihochwasser 2013 arbeitet die Stadtverwaltung mit Nachdruck daran, die Schäden nachhaltig zu beseitigen und dabei an vielen Stellen den Hochwasserschutz zu verbessern. Bis Ende 2014 galt es neben den praktischen Planungen und Umsetzungen vor allem auch, den vom Freistaat Sachsen bestätigten Wiederaufbauplan fortzuschreiben, denn nur bis Ende 2014 war es möglich, einen Antrag auf Erhöhung des Gesamtbudgets zu stellen. it Schreiben vom 25. Februar 2015 erhielt die Stadt Glashütte den vom SUL überprüften Wiederaufbauplan. Bemerkenswert erscheint, dass das SUL fast alle Erhöhungsanträge inhaltlich bestätigen konnte, d. h. die inhaltlichen Begründungen der Anträge waren nachvollziehbar und im Sinne der Richtlinien korrekt. Lediglich beim Querweg in unnersdorf wurde die beantragte erweiterte Instandsetzung inhaltlich nicht akzeptiert und beim Stadtbad wurde eine Reduzierung der beantragten Summe durchgeführt. Dennoch kann gerade die Anerkennung einer Gesamtsumme von 4 io. Euro für den Wiederaufbau des Stadtbads an anderer Stelle als großer Erfolg gewertet werden, denn es war offen, ob der Neubau eines dem Stand der Technik entsprechenden Stadtbads an anderer Stelle als Ersatz für ein nicht dem Stand der Technik entsprechendes, zerstörtes Stadtbad im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung gefördert werden kann. Insgesamt umfasst der überarbeitete Wiederaufbauplan nunmehr ein Volumen von 14,021 io. Euro. Dem steht derzeit jedoch ein bewilligtes Gesamtbudget von nur" 8,727 io. Euro gegenüber. it einer Entscheidung über die beantragte Erhöhung des Budgets ist erst im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass sich die Stadtverwaltung beim Freistaat und der Freistaat beim Bund für die Bereitstellung der zusätzlichen ittel einsetzen werden. Dennoch ist eine Bewilligung offen, so dass als Grundlage für die weiteren Planungen Prioritäten zu setzen sind. Gemeinsam mit den Planungsbüros und der Projektsteuerung wurde der Entwurf einer Prioritätenliste erarbeitet. Dieser berücksichtigt das Ziel die Hochwasserschäden an den im Jahr 2013 besonders betroffenen Gewässern vor allem in den Ortsteilen Ober- und Niederfrauendorf, Schlottwitz, unnersdorf, Glashütte und Hirschbach zu beseitigen und gleichzeitig den Hochwasserschutz zu verbessern. Diese Projekte können nach derzeitigem enntnisstand zusätzlich zu den bereits beauftragten oder umgesetzten Projekten aus dem zur Verfügung stehenden Budget finanziert werden. Für die Umsetzung der weiteren aßnahmen, u. a. des Ersatzneubaus eines Stadtbads, reichen die derzeit zur Verfügung stehenden ittel nicht aus, so dass die Finanzierung dieser Projekte derzeit noch nicht gesichert ist. Dennoch schlug die Verwaltung vor, den Ersatzneubau eines Stadtbads weiter zu planen, damit auf der Grundlage gesicherter Planungserkenntnisse dann, wenn die Anträge der Stadt zur Erhöhung des Fördermittelbudgets bearbeitet wurde, in der gebotenen ürze der Zeit die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. Der Stadtrat bestätigte die vorgeschlagene Prioritätenliste wie folgt einstimmig. Weitere Beschlüsse Einstimmig beschlossen hat der Stadtrat auch die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 2015. Demnach wird den Geschäften in Glashütte ermöglicht, anlässlich des useumstags am 10. ai 2015 und am 1. Advent im Rahmen des Weihnachtsmarktes die Geschäfte zu öffnen. Ebenfalls einstimmig bestätigt hat der Stadtrat die Wahl von Herrn Andre Richter zum stellvertretenden Wehrleiter in Hirschbach. Die Wahl ist notwendig geworden da der bisherige stellvertretende Wehrleiter umgezogen ist. Beschlossen hat der Stadtrat auch die Übergabe des Abwasserkanals an den Eigenbetrieb, der im Zuge des Ausbaus der Feldstraße in Glashütte entstanden ist. Darüber hinaus hat der Stadtrat die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für leineinleitungen beschlossen. Die Satzung regelt, dass der Eigenbetrieb die Abwasserabgabe, die er auf Grundlage eines Bescheids an die Landesdirektion Dresden zahlen muss, auf die Verursacher, d. h. die Betreiber von leinkläranlagen, die eine nicht dem Stand der Technik entsprechende Anlage betrieben haben, umlegen kann. Die nunmehr beschlossene Änderung sieht dabei im Sinne der Anlagenbetreiber eine Reduzierung der Verwaltungsgebühr von über 26,95 Euro auf 12,22 Euro vor. Bestätigt wurde vom Stadtrat die Annahme von Spenden, u. a. für die Verlegung eines neuen Fußbodenbelags im Jugendklub Hirschbach. Informiert wurden die Stadträte darüber hinaus über aktuelle aßnahmen des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Glashütte sowie über Stellungnahmen der Stadt Glashütte bei aktuellen Baugenehmigungsverfahren. Nach einem nichtöffentlichen Teil konnte der Bürgermeister die Sitzung gegen 20:45 Uhr schließen. gez. Dreßler Bürgermeister

Wichtige Telefonnummern: Bauhof Glashütte Reinhardtsgrimma Telefon 035053 32672 Landratsamt Pirna: 03501 515-0 Schiedsstelle Glashütte/reischa Herr Vonderlind 035053 42840 indertagesstätten Reinhardtsgrimma 035053 324440 Leiterin 035053 324441 unnersdorf 035053 48880 Dittersdorf 035053 48594 Glashütte 035053 48563 Schlottwitz 035053 48689 Grundschulen Glashütte 035053 42493 Reinhardtsgrimma 035053 48229 Hort Glashütte 035053 324370 Reinhardtsgrimma 035053 324430 Oberschulen Dippoldiswalde 03504 612414 Schmiedeberg 035052 64289 Geising 035056 34257 reischa 035206 22062 Gymnasium Dippoldiswalde 03504 612501 Altenberg 035056 35032 reischaer Wasser- und Abwasserbetrieb 035206 20920 Bereitschaft: 0172 3507605 Anmeldung Entleerung Gruben / leinkläranlagen 035206 20919 TWZ Weißeritzgruppe 0351 648040 Tierheim Freital ohlenstr. 42 (Windberg) 0351 6413 222 (tägl. 7 19.30 Uhr) assenärztlicher Bereitschaftsdienst ( Hausbesuchsdienst ) Patienteninformation: Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei der neuen bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 oder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Unfällen gilt weiter die Rufnummer 112 sowie die Rufnummer 03504 / 19 222 zur Anmeldung eines rankentransportes. Wenn es sich um eine lebensbedrohlichen Notfall handelt, wählen Sie bitte den Notruf 112! Apothekennotdienst Die Notdienstapotheke in Ihrer unmittelbaren Nähe, können Sie als Service der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ständig bundesweit wie folgt erfragen: 0800 00 22833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) - 22833 (von jedem obiltelefon) www.aponet.de Per mobilem Internet: www.22833.mobi Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr! Baustellenkalender Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Information zu bereits abgeschlossener Baumaßnahme im Wiederaufbauplan der Stadt Glashütte aus des Schadensbeseitigungen des Hochwassers im Juni 2013. Am 26.03.2015 konnte die Baumaßnahme Nr. 16, Straße Zum Rotwasser" in Niederfrauendorf, entlang des Langen Grundbach" und vorbei an der Gartengemeinschaft - Niederfrauendorf e.v.", abgenommen werden. Hier noch einmal ein Rückblick auf die große Beschädigung die das Hochwasser an dem Durchlass am Parkplatz der Gartengemeinschaft-Niederfrauendorf e.v." hinterließ. Die jetzige Abnahme erfolgte gemeinsam mit der Errichterfirma, der Fa. STRABAG aus Dippoldiswalde, dem Planungsbüro Toscano aus Dippoldiswalde sowie dem LRA Pirna, hier vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde und konnte positiv vollzogen werden. Der Startschuss für diese Baumaßnahme mit Baukosten in Höhe von rund 155.000 Euro lag im Juni 2014. Diese Summe wird komplett gegenfinanziert aus dem Fond des Wiederaufbauplans zur Hochwasserschadenbeseitigung 2013 im Freistaat Sachsen, getragen durch die Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Es wurde in dieser Baumaßnahme die Straße Zum Rotwasser" im ersten Teilbereich von der Pension Waldhaus" an der Schmiedeberger Straße bis zum Parkplatz der Gartengemeinschaft-Niederfrauendorf e.v." neu errichtet. Dieser erste Teilbereich als Straße in einem Asphaltaufbau mit ca. 260 m Länge und ab der Gartensparte in Fortsetzung als Feld- und Waldweg mit einem Aufbau in hydraulisch gebundener Tragdeckschicht (HGTD) über eine Länge von weiteren ca. 470 etern. Dabei mussten auch zwei Gewässerquerungen über den Langen Grundbach" errichtet werden. Es wurden die alten, durch das Hochwasserszerstörten und zu gering dimensionierten Rohrdurchlässe zurückgebaut, entsorgt und durch neue Durchlässe ersetzt. Diese neuen Durchlässe sind entsprechend den Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde (LRA) und auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes jetzt mit rechteckigem Querschnitt und offener Sohle ausgeführt. Außerdem genügen diese Durchlässe nach der Bemessung den jetzigen Anforderungen für eine schadlose Wasserabführung bis zu einer Leistungfähigkeit eines Hochwasserereignisses welches theoretisch aller 100 Jahre auftreten kann (HQ100). Die Baumaßnahme sollte nach Vertrag und Baufristenplan eigentlich schon im Herbst des vergangenen Jahres abgeschlossen sein. Leider kam es jedoch auf Grund von notwendigen Anpassungen der Bauausführung an die örtlichen geologischen-, hydraulischenund geographischen Bedingungen zu Verzögerungen in der fristgerechten Umsetzung der Baumaßnahme. Diese Anpassungsarbeiten liefen bis in den Winter hinein. Somit wurde diese Baumaßnahme erst jetzt, nach dem Winter, komplett fertiggestellt und in solch einen Zustand versetzt, dass diese durch die Stadt Glashütte auch in der geforderten Qualität abgenommen werden konnte.

Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Sprechstunden Bürgermeister Stadtverwaltung Glashütte Hinweise Ordnungsamt Folgende Ausnahmegenehmigungen nach 24 Abs. 1 SprengV wurde erteilt: Ortsteil Schlottwitz Jugendweg - Vorplatz/Wiese neben Feuerwehrs - Berufsfeuerwehrtag" der JF Glashütte am Samstag, d. 18.04.2015, in der Zeit zwischen 18:00 und 20:00 Uhr (insg. max. 15 min) Ortsteil unnersdorf ittelweg - Jugendclub' - Familienfeier am Samstag, d. 09.05.2015, in der Zeit zwischen 21:30 und 22:00 Uhr (max. 15 min) Folgende Ausnahmegenehmigungen nach 15 Polizeiverordnung wurden erteilt: Ortsteil Schlottwitz üglitztalstraße - Begegnungsstätte BOOT' - Familienfeier am Samstag, d. 18.04.2015, von 22:00 bis 02:00 Uhr Ortsteil unnersdorf auf der alkhöhe' - aifeuer", am Donnerstag, d. 30.04.2015, von 22:00 bis 24:00 Uhr Ortsteil Hirschbach reischaer Straße - Vorplatz DGZ Hirschbach - aibaumstellen", am Donnersstag, d. 30.04.2015, von 22:00 bis 23:00 Uhr Ortsteil Oberfrauendorf An der Lockwitz - Dorf- u. Festplatz - aibaumstellen", am Donnerstag, d. 30.04.2015, von 22:00 bis 01:00 Uhr Hauptstraße 42, 01768 Glashütte Donnerstag, 21. ai 2015 14.00 bis 18.00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Stadtverwaltung Glashütte Hauptstraße 42, 01768 Glashütte Telefon: 03 50 53 / 45 0 Fax: 03 50 53 / 4 71 42 mail: stadtverwaltung@ glashuette-sachs.de Öffnungszeiten: o 09-12 Uhr Di 09-12 Uhr, 14-16 Uhr i geschlossen Do 09-12 Uhr, 14-18 Uhr Fr 09-12 Uhr Geänderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamt: o., 04.05. geschlossen Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses Fr., 15.05. geschlossen Bürgerbüro Reinhardtsgrimma Neue Str. 5, Tel.: 035053/48639 Fax: 035053/30008, ail: buergerbuero. reinhardtsgrimma@glashuette-sachs.de An der Lockwitz - Dorf- u. Festplatz - Dorffest" am Freitag, d. 15.05.2015, von 22:00 bis 02:00 Uhr am Samstag, d. 16.05.2015, von 22:00 bis 03:00 Uhr am Sonntag, d. 17.05.2015, von 10:00 bis 22:00 Uhr Am Feldrain 2 - Reitanlage - Reit- und Springturnier" am Donnerstag, d. 14.05.2015, von 12:00 bis 22:00 Uhr (Feiertag) am Freitag, d. 15.05.2015, von 22:00 bis 02:00 Uhr am Samstag, d. 16.05.2015, von 22:00 bis 24:00 Uhr am Sonntag, d. 17.05.2015, von 09:00 bis 18:00 Uhr Über weitere Ausnahmegenehmigungen, die erst nach Redaktionsschluss des Amtsblattes erteilt werden, wird an den Aushangtafeln im jeweiligen Ortsteil, in der ernstadt an der Bekanntmachungstafel vor der St. Wolfgangs irche, informiert. Anträge sind mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, ansonsten müssen diese abgelehnt werden. Petzold - Ordnungsamt Informationen zu Verkehrsbehinderungen Öffnungszeiten: Sparkasse/Bürgerbüro eldestelle o 09-12 Uhr Di 09-12 Uhr 14-18 Uhr i geschlossen Do 14-18 Uhr 09-12 Uhr Fr 09-12 Uhr Geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro Reinhardtsgrimma: Fr., 15.05. geschlossen Schiedsstelle Begegnungsstätte BOOT Schlottwitz üglitztalstraße 31a, 01768 Glashütte Tel. 03 50 53 / 4 28 40, Hr. Vonderlind Sprechstunde: 2. ontag im onat 18-19 Uhr Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen kommt es in den nächsten Tagen und Wochen auf den nachfolgend genannten Straßen zu Verkehrsbehinderungen. Glashütte, Altenberger Straße: Die bestehende einseitige Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage wird entsprechend derzeitiger Genehmigung durch das Landratsamt Pirna noch bis Ende April bestehen bleiben. Außerdem wird es aufgrund von aterial- und aschinentransporten vom Altbau zum Neubau der Fa. Lange Uhren bis voraussichtlich Ende April täglich mehrmals in der Zeit zwischen 8.30 und 15.00 Uhr zu kurzzeitigen Vollsperrungen kommen. unnersdorfer Straße in Schlottwitz: itte ärz beginnt das Bauunternehmen Hartmann aus Rechenberg-Bienenmühle mit den Arbeiten am unnersdorfer Bach in Schlottwitz. Damit verbunden ist die Vollsperrung der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet bis Haus Nr. 6, voraussichtlich im Zeitraum vom 17.03.-30.04.15. Die Arbeiten am Bachlauf entlang der unnersdorfer Straße werden unter halbseitige Sperrung mittels Lichtsignalanlage durchgeführt. Die aßnahme wird voraussichtlich bis September 2015 dauern. Während der Bauzeit muss auch die Bushaltestelle auf die S 178 (üglitztalstraße) verlegt werden. aifest 2015 in Dittersdorf: Im Rahmen des alljährlichen aifestes in Dittersdorf wird es am Sonntag, den 3. ai 2015 in der Zeit von 11.30-12.30 Uhr wieder den Oldtimerumzug geben. Während des Umzuges kommt es zu kurzzeitigen Vollsperrungen der Hauptstraße in Dittersdorf und Börnchen. Postanschrift der Schiedsstelle: Schiedsstelle - Bürgerbüro Reinhardtsgrimma, Neue Straße 5, 01768 Glashütte Sprechstunden des Bürgerpolizisten Do., 23.04., 15:30 bis 17:30 Uhr Im onat ai findet keine Sprechstunde statt. Stadtbibliothek Glashütte Tel.: 035053/42050, Fax: 035053 / 32824 Öffnungszeiten o 12-16 Uhr Di 10-12 Uhr und 13-16 Uhr i geschlossen Do 12-17 Uhr Fr geschlossen Tourismusbüro Tel.: 035053/329829, Fax: 035053/321473

Seite 6 Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Auslagestellen Amtsblatt: Glashütte: - Rathaus - Deutsches Uhrenmuseum - Büroartikel arin Loose - Ostsächs. Sparkasse Dresden - Dresdner VB Raiffeisenbank - üglitz-apotheke - An- und Verkauf Wühlmaus" / Postagentur Glashütte - Stadtbibliothek - Sächsische Bücherstube Frost Reinhardtsgrimma: - Bürgerbüro - Einkaufsmarkt Erbgericht - Getränkehandel Jäger - Bäckerei Zahn - Schlossbäckerei Pfützner - Schreibwaren/Getränkehandel Sobottka Dittersdorf: - Bäckerei Otte - Fleischerei Heymann u. aden - Friseursalon Zönnchen Bärenhecke: - ühle und Bäckerei Börnchen: - Landgasthof Börnchen Hirschbach: - Fleischerei Lotze Johnsbach: - Lebensmittel Hahmann Luchau: - Landmarkt Hornoff oder im Internet unter www.glashuettesachs.de/bürgerportal/amtsblatt Informationen aus dem Amt 100 km-team-duathlon Rund um Dresden des VfA endlos Dresden e. V.: Am Samstag, den 2. ai 2015 ca. von 9 11 Uhr führt der o. g. Duathlon durch unser Gemeindegebiet. Die Route führt zum größten Teil über Wirtschafts- und Wanderwege, ca. 250 Radfahrer bzw. Läufer werden teilnehmen. Route: Wanderweg von reischa Wilisch - Wanderweg nach Hirschbach Ziegeninsel 9022 nach Reinhardtsgrimma irchberg Bergstraße Gartenstraße Wanderweg nach Luchau S 190 Eisenstraße Hochwaldstraße Falkenhain TUD ampus lassics 2015" - Eine Pkw-Ausfahrt der TU Dresden: Die oben genannte Pkw- Ausfahrt führt am Samstag, den 9. ai 2015 zwischen 16.00 und 17.30 Uhr von Berthelsdorf kommend über Schlottwitz - Glashütte - Luchau - Niederfrauendorf nach Dippoldiswalde. Internationaler useumstag 2015: Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten zum diesjährigen useumstag am Sonntag, den 10. ai 2015 werden die Schillerstraße am Uhrenmuseum und der arktplatz für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt, ebenso die Parkplätze. Nachfolgende Straßen/Plätze sind aufgrund laufender Baumaßnahmen weiterhin gesperrt bzw. in der Befahrbarkeit/Nutzung eingeschränkt: - Altenberger Straße - Straßen- und Gehwegbereich sowie Stellflächen durch Aufstellung der Gerüsttürme für die Fußgängerbrücke am Neubau Lange Uhren - voraussichtlich bis Ende August 2015 - Prießnitztalstraße (Arbeiten am Bachbett) - verlängert bis Juli 2015 - Hauptstraße/Sommerseite einschl. Brücke - Arbeiten am Bachbett - voraussichtlich bis Ende Juni 2015 - reischaer Straße in Hirschbach - Brückenbauarbeiten, Vollsperrung voraussichtlich bis Ende April 2015 Wir bitten alle Anwohner und Anlieger um Verständnis für die Einschränkungen. Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Vorort tätige Bauunternehmen bzw. die Stadtverwaltung Glashütte.. Reichel - Ordnungsamt 10. Stadtratssitzung Amtliche Bekanntmachungen Ausgabestellen für gelbe Wertstoffsäcke: Glashütte: Rathaus, An- und Verkauf/ Postfiliale Hauptstraße 44 Reinhardtsgrimma: Bürgerbüro Johnsbach: Lebensmittelgeschäft Hahmann Luchau: Landmarkt Hornoff Neudörfel: Firma Orlob Dittersdorf: Friseursalon Zönnchen, ittlere Hauptstraße 79 (während der Öffnungszeiten) Alle Entsorgungstermine finden Sie im Abfallkalender oder unter www.zaoe.de Impressum Herausgeber: Stadt Glashütte, Bürgermeister arkus Dreßler, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte, Tel.: (035053) 45-0, Fax: (035053) 47142, E- ail: stadtverwaltung@glashuette-sachs.de, www. glashuette-sachs.de. Anzeigen, Satz & Druck: Riedel G, H.-Heine-Str. 13a, 09247 hemnitz, Tel: 03722 505090, info@riedel-verlag.de Auflage und Verteilung: 4.000 Stück Vertrieb: edienvertrieb Dresden (Telefon: 0351 48642078. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister arkus Dreßler Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet) Verantwortlich für die irchlichen Nachrichten: Evang.-Luth. irchspiel Glashütte, arkt 6, 01768 Glashütte Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 28. April 2015, 18:30 Uhr im ehrzweckraum des Arthur-Fiebig-Hauses Glashütte, Schulstraße 4 A statt. Vorläufige Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 3. Abstimmung zur Tagesordnung 4. Bürgerfragestunde 5. Informationen der Verwaltung 6. Anpassung der Nutzungsentgelte für private PW- und Garagenstellplätze auf kommunalen Grundstücken 7. Beschluss über Vergabe von Bauleistungen zu Instandsetzungsarbeiten an askade Waldbach im OT Schlottwitz im Zusammenhang mit HW Schadensbeseitigungsmaßnahmen 8. Beschluss zur Unterstützung des Vereins ulturzentrum Erbgericht e.v. bei der Umsetzung des Projektes Dachsanierung 9. Informationen zu aktuellen Baugenehmigungsverfahren 10. Anfragen der Stadträte 11. Schließung der öffentlichen Sitzung Nichtöffentlicher Teil: üller, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters Alle Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Stadtratssitzung eingeladen. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens 5 Tage vor der Stadtratssitzung an der Bekanntmachungstafel vor der evang.-luth. St.-Wolfgang-irche, arkt 8 in der ernstadt Glashütte bekannt gegeben.

Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntgabe der Trautermine für 2015 im Schloss Reinhardtsgrimma April 18.04.2015 ai 02.05. und 23.05.2015 Juni 06.06. und 20.06.2015 Juli 04.07. und 18.07.2015 August 01.08., 15.08. und 29.08.2015 September 12.09. und 26.09.2015 Für die Zeit ab 05. Oktober bis Dezember 2015 erfolgt die Terminvergabe nach persönlicher Absprache. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass im Barockschloss Reinhardtsgrimma nur zu den oben angegebenen Terminen und nur samstags Hochzeiten stattfinden. Für Hochzeiten im Trauzimmer des Rathauses erfolgt die Terminvereinbarung für das gesamte Jahr 2015 nach persönlicher Absprache. Stadtverwaltung Glashütte, Tel.: 035 053/4 51 21 oder 4 51 19 E-ail: standesamt@glashuettesachs. Sitzungen der Ausschüsse Technischer Ausschuss: Dienstag, 12.05.2015, 17:00 Uhr Verwaltungsausschuss: ittwoch, 13.05.2015, 17:00 Uhr Die Sitzungen der Ausschüsse finden im Beratungsraum des Rathauses statt. Bekanntmachung zu öffentlichen Sitzungen der Ortschaftsräte Ortschaftsrat unnersdorf: Der Ortschaftsrat unnersdorf trifft sich jeden 3. Donnerstag im onat 19:00 Uhr im lubhaus. Zur Sitzung und integrierten Bürgerfragestunde sind alle Einwohner herzlich eingeladen. Zu Themen und eventuellen Änderungen werden Sie über den örtlichen Aushang informiert. Ortschaftsrat Hausdorf: Der Ortschaftsrat Hausdorf trifft sich jeden 2. Dienstag im onat 19:00 Uhr im lubhaus. Vor Beginn der Sitzung besteht die öglichkeit gelbe Säcke entgegen zu nehmen. Etwaige Änderungen entnehmen Sie bitte dem ortsüblichen Aushang. Ortschaftsrat Glashütte: Einladung zur 4. Sitzung 2015 des Ortschaftsrates Glashütte am: ontag, den 27.04.2015, Uhrzeit: 18:00 Uhr, Ort: Restaurant "Zum goldenen Glas", Hauptstraße 46. Unter anderem geht es um die Prioritätenliste für die ernstadt Glashütte. Ab ca. 19:00 Uhr gibt es Informationen und einen einungsaustausch zur Gründung eines Vereines in Glashütte. Unter dem otto "Hier lebt nicht nur die Zeit - hier lebt auch unsere Stadt", laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen der Stadt Glashütte Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. ärz 2014 und dem 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 in den derzeit gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Glashütte in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2015 folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1 Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (1) In der Stadt Glashütte dürfen Verkaufsstellen, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Waren ausschließlich oder in erheblichem Umfang führen, an Sonn- und Feiertagen, soweit diese nicht auf Feiertage nach 7 Abs. 1 SächsLadÖffG fallen, zum Verkauf jeweils in der Zeit von 7:00-18:00 Uhr für die Dauer von insgesamt 6, auch aufteilbaren Stunden, geöffnet sein: - Zeitungen und Zeitschriften, - Blumen, - Bäcker- und onditoreiwaren, - frische ilch und ilcherzeugnisse. (2) Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen 1. alle Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen, 2. Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, 3. Verkaufsstellen nach Absatz 1 während höchstens 3 Stunden von 7-14 Uhr geöffnet sein. 2 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage In der Stadt Glashütte dürfen Verkaufsstellen am 10.05.2015 Internationaler useumstag und 29.11.2015 1. Adventssonntag - anlässlich Weihnachtsmarkt in Glashütte in der Zeit von 12:00-18:00 Uhr geöffnet sein. 3 Ordnungswidrigkeiten Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 11 Absatz 1 SächsLadÖffG. Ordnungswidrigkeiten können gem. 13 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis 5.000 EUR geahndet werden. Ortschaftsrat Frauendorf: entfällt Ortschaftsrat Hirschbach: entfällt Ortschaftsrat Johnsbach: ittwoch, 22.04.2015, 20.05.2015, 17.06.2015, 23.09.2015, 21.10.2015, ontag, 16.11.2015 und ittwoch 02.12.2015 jeweils 19.00 Uhr im Vereinshaus Johnsbach Die Einladungen zu den Ortschaftsratssitzungen und eventuelle Änderungen werden regelmäßig an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen bekannt gegeben. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in raft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen der Stadt Glashütte vom 27.03.2014 außer raft. Glashütte, den 26.03.2015 Dreßler Bürgermeister (Siegel)

Seite 8 Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für leineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung AbwAAbwälzS) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. ärz 2014 (SächsGVBl. S. 146) i. V. m. 2 des Sächsischen ommunalabgabengesetzes (SächsAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418. 2005 S. 306) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S 562) und 7 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) in der Fassung des Artikels 42 des Gesetzes vom 05. ai 2004 (SächsGVBl. S 148, 167) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S 503) hat der Stadtrat der Stadt Glashütte am 24.03.2015 folgende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für leineinleitungen beschlossen: 1 Erhebungsgrundsatz, Abgabentatbestand (1) Die Stadt Glashütte erhebt eine Abgabe zur Deckung ihrer Aufwendungen aus der Abwasserabgabe für leineinleitungen nach 8 Abs. 1 SächsAbwAG. Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt und für dessen Einleitung die Stadt Glashütte nach 8 Abs. 1 SächsAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist. Dies sind Einleitungen von im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m 3 /Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser, die unmittelbar in ein Gewässer im Sinne des 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet oder in den Untergrund verbracht werden. (2) Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliche Schmutzwassereinleitungen bleiben abgabenfrei, wenn 1. der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik (leinkläranlagenverordnung in der jeweils gültigen Fassung) entspricht und 2. der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird. Hierbei hat der Abgabenschuldner ( 4) anhand der Wartungsprotokolle, des Betriebstagebuches und der Entsorgungsnachweise der Abwasserbehandlungsanlage bis zum 31.01. des dem Jahr, für welches die Abgabe zu entrichten ist, folgenden Jahres den Nachweis dafür zu erbringen, dass die in Satz 1 genannten Voraussetzungen für die Abgabefreiheit vorliegen. Die Nachweis- bzw. Erklärungspflicht besteht auch dann, wenn keine Entsorgung erforderlich war und ist in diesen Fällen im Rahmen der Wartung nachzuweisen und zu dokumentieren. (3) Wird Schmutzwasser rechtmäßig auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht, stellt dies keine Einleitung im Sinne dieser Satzung dar. nen Schmutzwasser aus Haushaltungen im Sinne des 1 Abs. 1 eingeleitet werden, nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Einwohner berechnet. aßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30.06. des alenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. Für Grundstücke, von denen ähnliche Schmutzwassereinleitungen im Sinne von 1 Abs. 1 vorgenommen werden, weil das Grundstück nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dient, wird die Abgabe nach der im alenderjahr eingeleiteten Schmutzwassermenge berechnet. Zur Abgabe nach 1 Abs. 1dieser Satzung gehört auch der durch die Erhebung der Abgabe entstehende Verwaltungsaufwand, welcher durch die Erhebung der Abgabe und bei der Erfüllung der Abgabenpflicht entsteht. (2) Die Abgabe nach 2 Abs. 1 Satz 1 wird nach folgender Formel berechnet: Anzahl der Einwohner des Grundstückes x 50 % x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück (3) Die Abgabe nach 2 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt berechnet: enge des jährlich eingeleiteten Abwassers / 40 x 50 % x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück (4) Der Abgabensatz für eine Schadeinheit ergibt sich aus 9 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der jeweils gültigen Fassung. Ab dem 01.01. 2002 beträgt dieser 35,79 Euro. (5) Ab dem alenderjahr 2011 beträgt der Verwaltungsaufwand je abgabepflichtiges Grundstück 12,22 Euro. 3 Beginn und Ende der Abgabenpflicht (2) Abweichend von Abs. 1 endet die Abgabenpflicht mit Ablauf des onats, 1. in dem die Einleitung vom Grundstück entfällt und dies der Stadt Glashütte, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, schriftlich angezeigt wurde; 2. in dem das Grundstück an das zentrale Abwassernetz angeschlossen wurde; 3. in dem die Voraussetzungen für die Abgabenpflicht (Einleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser) entfallen. 4 Abgabenschuldner (1) Abgabenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Abgabenschuldner. (2) ehrere Abgabenschuldner für dasselbe Grundstück haften als Gesamtschuldner. 5 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Abgabenschuld entsteht jeweils zum Ende eines alenderjahres. (2) Die Abgabe ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen. (3) Die Abgabe wird einen onat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. 6 Auskunfts- und Duldungspflichten des Abgabenschuldners Der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte bzw. sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte hat die für die Prüfung und Berechnung der Abgabenansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und den Zutritt zum Grundstück zu gewährleisten. 2 Abgabenmaßstab und Abgabensatz (1) Die Abgabe wird für Grundstücke, von de- (1) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn und endet jeweils mit Ende des alenderjahres, für das gegenüber der Stadt Glashütte die Abwasserabgabe für leineinleitungen festgesetzt wurde. 7 Anzeigepflichten Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse ist der Stadt Glashütte, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, sowohl vom Veräußerer als auch

Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Seite 9 vom Erwerber innerhalb eines onats nach dem Zeitpunkt der Rechtsänderung schriftlich anzuzeigen. 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer nach 6, 7 die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder den nötigen Zutritt zum Grundstück nicht gewährt. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden. 9 In-raft-Treten (1) Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2011 in raft. (2) Zugleich tritt die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für leineinleitungen vom 25.08.2010 außer raft. Glashütte, den 24.03.2015 Dreßler Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Siegel Hinweise nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs- GemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Verordnung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Festsetzung von Gehölzen als Naturdenkmal Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes gehören unter anderem auch Verfahren zur Erklärung zu besonders schützenswerten Teilen von Natur und Landschaft sowie deren Erhaltung und Pflege. Darin inbegriffen ist auch die Unterschutzstellung von Bäumen und Gehölzen als Naturdenkmale. Im Gebiet des ehemaligen Weißeritzkreises bestanden vor der Aktualisierung noch 43 dieser Baumdenkmale. Es musste eingeschätzt werden, dass diese den Reichtum des Landkreises an wertvollen Gehölzen nicht mehr ausreichend repräsentieren. Von der unteren Naturschutzbehörde wurden daher über einen längeren Zeitraum besonders seltene, schöne sowie wissenschaftlich oder naturgeschichtlich wertvolle Bäume erfasst und bewertet. Dabei wurden vordergründig Bäume ausgesucht, die als Einzelexemplare in der freien und relativ unberührten Natur stehen. Diese Bäume können aufgrund des Standortes ohne einen Eingriff wegen z.b. Bau- oder Verkehrssicherungsmaßnahmen ungestört wachsen und altern". So entstand eine Liste mit 63 Naturdenkmalen, in der auch 13 Bäume / Baumreihen im Gemeindegebiet Glashütte unter Schutz gestellt wurden. So z. B. eine Rotbuche an den Buschhäusern in Reinhardtsgrimma, eine Fichte an der Teufelsmühle Hausdorf, Wacholder und Trauben-Eiche in Johnsbach, eine iefer in der Hirschbacher Heide. Die aktualisierte Verordnung zur Festsetzung von Gehölzen als Naturdenkmal wurde am 01. Februar 2015 rechtskräftig. Die komplette Liste des ehemaligen Weißeritzkreises kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung / Bauamt Zi.112 eingesehen werden. Bürgerzettel der Stadt Glashütte Ich habe am.................. Folgendes festgestellt:.................................................................................................................................................................. In der / dem (genaue Ortsangabe):............................................................................................................................................................................................. Name und Anschrift:................................................................................. Ein stillgelegtes Auto abgestellt Verkehrsschild / Straßenschild beschädigt Verkehrsschild falsch eingerichtet Behindern Hecken und Sträucher die Sicht Abfluss im Gewässer behindert Parkende Autos auf Geh- und Radwegen Straßenbaustelle ungenügend gesichert Verunreinigungen auf Straßen / Plätzen Schuttablagerungen Nicht ordnungsgemäß entsorgter Abfall Der inderspielplatz verunreinigt Straßenbeleuchtung defekt Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig defekt Hydrant analdeckel Gully schadhaft Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht zur dauerhaften Anmietung Wohnungen und Immobilien, welche entweder als Wohnheim nutzbar sind oder zu einem solchen hergerichtet werden könnten. Die Objekte sollen zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden. Darüber hinaus sucht der Landkreis Grundstücke, die sich zur Aufstellung von ontainern eignen. Interesse besteht auch an Angeboten zur eigenständigen Errichtung von Wohnheimstandorten. Zudem sucht der Landkreis Wohnungen zur dauerhaften Anmietung. Angebote können an nachfolgende ontakte gegeben werden: E-ail: asyl@landratsamt-pirna.de, Tel.: 0151 / 11348894 Wir danken Ihnen für Ihre ithilfe! Den ausgefüllten Bürgerzettel werfen Sie bitte in den Briefkasten der Stadtverwaltung Glashütte/ Bürgerbüro Reinhardtsgrimma ein oder senden diesen per Fax 035053 47142. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.glashuette-sachs.de

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Seite 12 Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Amtliche Bekanntmachungen Wir laden ein Nächster Termin Amtsblatt Das nächste Amtsblatt erscheint am 15.05. Redaktionsschluss ist am 27.04. Wir bitten zu beachten, dass alle Artikel die später in der Stadtverwaltung Glashütte eingehen, nicht mehr für dieses Amtsblatt berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie dazu die E- ail: amtsblatt@glashuette-sachs.de Vorläufige Erscheinungstermine Amtsblatt 2015 Redationsschluss Erscheinung 01.06.2015 19.06.2015 29.06.2015 17.07.2015 03.08.2015 21.08.2015 31.08.2015 18.09.2015 28.09.2015 16.10.2015 02.11.2015 20.11.2015 23.11.2015 11.12.2015 Zur Verteilung: Das Amtsblatt der Stadt Glashütte erscheint in einer Gesamtauflage von 4.000 Exemplaren. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar hergestellt. Zur Verteilung an die frei zugänglichen Haushalte benötigt das beauftragte Verteilunternehmen der edienvertrieb Dresden 3050 Exemplare. Die weiteren Exemplare, die nicht zur Verteilung kommen, liegen an den oben genannten Verteilstellen zur kostenfreien Abholung aus. Beachten Sie bitte, dass im Falle eines Nichterhaltes des Amtsblattes Sie sich direkt an den edienvertrieb wenden können (Telefonnummer: 0351 4864 2078). Für den Ortsteil Reinhardtsgrimma kann gegenwärtig keine Verteilung abgesichert werden demnach werden die für den Ort benötigten Exemplare zusätzlich ausgelegt. Das Amtsblatt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf eine itnahmezeitung umgestellt. Dabei wird auf eine Verteilung an alle Haushalte verzichtet, stattdessen werden an festgelegten Auslagestellen Exemplare zur kostenlosen itnahme ausgelegt. Darüber hinaus besteht die öglichkeit eines Abonnements. Die Abonnenten zahlen lediglich die Portogebühren. Auch gibt es die öglichkeit der Anmeldung zum Newsletter, mit dem über das Erscheinen des Amtsblattes informiert wird. Über den konkreten Zeitpunkt der Umstellung auf eine itnahmezeitschrift sowie die Auslagen-/itnahmestellen werden wir Sie rechtzeitig im Amtsblatt informieren.

Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Seite 13 10. ai 2015 Erlebe Allerei in der Uhrenstadt im ai Glashütter Unternehmen Bummeln Schauen aufen: Verkaufsoffener Sonntag der Glashütter Unternehmen von 12 bis 18 Uhr Bäckerei Degenkolbe: affee, uchen und Snacks Glashütter Gravieranstalt: Schauen Sie dem Graveur Helmut Wagner beim Handgravieren über die Schulter. STUDIO hautnah Striplac-Party Probenagel gratis Tombola inderschminken Vorführung: Ein Erlebnis mit Ergebnis - Diamant ikrodermabrasion Hautreinigung und Verjüngung durch Zellerneuerung Airbrush-Tattoos für Jedermann Hofmann Uhren und Schmuck: Sonderaktion! Perlen- und diverse andere Schmuckstücke 50 % reduziert inderland ANNA & OTTO : Neue Frühlings- und Sommerkollektion eingetroffen Sächsische Bücherstube: Verkaufsausstellung ORIGINAL sächsisch ronsegler GmbH: Tag der offenen Tür Papier, unst & Handwerk: Portraitmaler Berthold Grahl Erzgebirgische Volkskunst, Glashütter Uhrenöl, handgeschöpfte Geschenkverpackung aus Papier u.v.m. Uhren und Schmuck Frank Smigerski: Trauringaktion: 10% Rabatt auf alle Trauringe Büroartikel Loose: SHWAN STABILO-Aktion und HERES-Präsentation SP: Junker: Vorstellung technischer Neuheiten Böhmer IT-Systeme GmbH: Tag der offenen Tür Wühlmaus An- & Verkauf und Postfiliale Eisverkauf, Tombola, Heliumluftballons osmetik Art: Wellnesscocktail und attraktive Angebote, wie 5 % Preisnachlass auf alle Pflegeprodukte, ostenlose Hautanalyse mit Pflegeberatung und Tages make up Blumen Rosenkranz: Highlights zum uttertag nutze die Gelegenheit! Wo ist was los in Glashütte am 10. ai? Deutsches Uhrenmuseum & Atrium Glashütte Original: 10-18 Uhr 2. Glashütter Antik-Uhrenbörse useumsvorplatz: 10 Uhr Eröffnung des useumstages mit einem Böllerschießen der Privilegierten Schützengesellschaft Glashütte e.v. Ganztägig musikalische Unterhaltung mit der Dreiklang-Disko Schillerstraße: 10-18 Uhr Rettungsgasse - Gemeinsame Präsentation der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte, des DR Ortsvereins Glashütte und des THW Ortsverbands Dippoldiswalde arkt Glashütte: Gastronomisches Restaurant Zum goldenen Glas 11-15 Uhr geöffnet afè Uhrwerk 11-17 Uhr ittagstisch und affeetrinken frisch zubereitete Speisen, hausgebackene uchen und Torten, affee, viele Sorten leckeres anufaktureis aus Dresden Bistro H4 ab 12 Uhr Gaffrons afé ab 13 Uhr Pizza und mehr Restaurant & Bar Drogerie ab 11:30 Uhr geöffnet Döner und Pizzeria Side 12-21 Uhr geöffnet affee- und Schokoladenspezialitäten, leckerer uchen, Torten sowie Eiskreationen. Natürlich finden Sie bei uns auch feine uttertagsnaschereien. Parkplätze & Ws Parkplätze P1 Glashütte Original Parkplatz am Frühlingsweg P2 Glashütte Original Parkplatz an der Dresdner Straße P3 Lange Parkplatz am ohlsteig P4 Nomos Parkplatz P5 Parkplatz am Schützenhaus P6 Parkplatz Festwiese W s 1 Uhrenmuseum 2 Rathaus 3 arkt 10-18 Uhr Trödelmarkt (Anmeldungen beim Tourismusbüro Glashütte, bianca.braun@glashuette-sachs.de) Vorführung odelautoparcours - präsentiert von der Firma Weidig ulinarische Angebote P1 P2 P5 12-18 Uhr Bastelstraße mit dem inder in ihrer Freizeit e.v. Präsentation des Glashütter Volkskunstvereins e.v. Bogenschießen mit Sherwood Forest, Erlebnis- und Waldseilpark Paulsdorf Präsentation des Handwerks Holzwasserrohre bohren ini-indereisenbahn P6 2 3 1 P4 14 Uhr, 16 Uhr Seifenblasenshow Seifenblasenjagd mit Tanz und Jonglage der ünstlergruppe Two Elements Evangelische irche: 14 Uhr irchenführung mit anschließender Turmbesteigung Vor der PAA: ab 18 Uhr Livemusik, Ausschank und Deftiges vom Grill PAA P3

Seite 14 Ausgabe 04/2015-17. April 2015 Tourismusbüro Aufruf: Gesucht werden Ortsansichten vor 25 Jahren Zum Jubiläum 25 Jahre Deutsche Einheit" plant die Stadt Glashütte die Veröffentlichung einer Broschüre. In dieser wird auf das Jahr 1990 zurückgeblickt und mit dem heutigen Glashütte und seinen Ortsteilen gegenübergestellt. Ein zeitgeschichtliches Dokument soll entstehen. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. önnten Sie uns Fotos aus den Jahren 1989 bis 1991 zur Verfügung stellen? Speziell sind wir auf der Suche nach folgenden Ansichten: Glashütte: Hochwasserrückhaltebecken Sportplatz Turnhalle ittelschule Rathaus Grundstück Frühlingsweg (heute UNI- ON) Alte Bergstraße Johnsbach: ehemalige Turnhalle Schlottwitz: ehemalige Schule Wohnhäuser Genossenschaft Dittersdorf: ehemalige Schule indergarten Hirschbach: ehemaliger onsum Oberfrauendorf: ehemalige Schule Reinhardtsgrimma: Schule Erbgericht Schloss irche unnersdorf: ehemalige Schule Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bianca Braun, Tourismusbüro Glashütte, bianca.braun@glashuette-sachs.de, Tel.: 035053 329829, Öffnungszeiten: ontag 12.00-16.00 Uhr, Dienstag 10.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Donnerstag 12.00-17.00 Uhr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Neue Broschüre über Glashütte für Gäste und Einwohner Druckfrisch, auf hochwertigem Papier und mit lebendigen Farben präsentiert sich die 1. Auflage einer neuen Broschüre über Glashütte. Die Stadtverwaltung Glashütte erstellte in Zusammenarbeit mit dem Riedel-Verlag ein A4-Prospekt, in welchem Gäste aber auch Einwohner Wissenswertes und Geschichtliches zur Stadt mit ihren Ortsteilen erfahren. Die Vorzüge unseres Stadtgebietes für einen Urlaub oder auch den künftigen Ausbildungsort bzw. Wohnort, werden Interessenten darin vorgestellt. Die Besonderheiten von Glashütte, das Deutsche Uhrenmuseum und die weltbekannten Uhrenmanufakturen, finden sich darin ebenso wieder wie auch die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in unserer Region. Nicht zu vergessen sind die Vorstellungen der Glashütter Gastgeber, ob im Bereich der Gastronomie oder der Vermieter. Über 170 Betten stehen den Gästen zur Verfügung. Die Broschüre ist kostenfrei im Tourismusbüro Glashütte, der Stadtverwaltung Glashütte sowie im Bürgerbüro Reinhardtsgrimma erhältlich. So kommt das Amtsblatt Glashütte zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten