Information zur Bundestagswahl 2013

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Transkript:

Information zur Bundestagswahl 2013 Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswal 2013 vom 8. Februar 2013 (BGBL./S. 165) am Sonntag, den 22. September 2013, statt. Wer wird gewählt? Wer ist wählbar? Wer ist wahlberechtigt? Wahlrecht für Auslandsdeutsche Hinweis zur Briefwahl/Wahlscheinantrag Online-Briefwahlantrag Alle Weinheimer Wahllokale Ansprechpartner Wer wird gewählt? Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die 598 Abgeordneten werden auf vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt; Überhangmandate sind möglich. Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am 22. September 2013 statt. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl sind das Grundgesetz (GG), das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat/die Direktkandidatin des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber/diejenige Bewerberin, der oder die die meisten Stimmen auf sich vereinigt (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler/die Wählerin für eine bestimmte Partei (Landesliste) Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag ausschlaggebend (Verhältniswahl). Die Gesamtzahl der Mandate, die eine Partei erhält, bestimmt sich nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Hiervon werden die Direktmandate abgezogen, die übrigen werden mit Bewerberinnen und Bewerbern von der Liste besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen würden, kommt es zu sogenannten Überhangmandaten. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Weinheim gehört zum Wahlkreis Heidelberg mit der Wahlkreis-Nr. 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst: Gemeinde Dossenheim Gemeinde Edingen-Neckarhausen Stadt Eppelheim

Gemeinde Heddesheim Stadt Heidelberg Stadt Hembsbach Gemeinde Hirschberg Gemeinde Ilvesheim Stadt Ladenburg Gemeinde Laudenbach Stadt Schriesheim Stadt Weinheim Wer ist wählbar? Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin: 22.09.1995), seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben (Spätester Zuzugstag: 22.06.2013), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlrecht für Auslandsdeutsche Außerdem dürfen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses nach 13 Bundeswahlgesetz) wählen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie 1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder 2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Beide genannten Varianten setzen jeweils einen Antrag auf Eintragung in das vor jeder Wahl neu zu erstellende Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus. Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sind erhältlich

- im Internetangebot des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) als Download (pdf-datei) unter Aktuelle Information für Deutsche im Ausland - als Papiervordruck bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland - direkt beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53029 Bonn, Telefon: +49(0)611 / - 75 85 18, Telefax: +49(0)611 / - 75 89 77 - oder bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland. Der Antrag muss bis spätestens 01. September 2013 bei der Gemeindebehörde eingegangen sein. Der Auslandsdeutsche hat in seinem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird gleichzeitig als Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins (Teilnahme an der Briefwahl) gewertet. Hinweis zur Briefwahl/Wahlscheinantrag Wer bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und dem Bürgerentscheid zum Flächentausch Breitwiesen - Hammelsbrunnen am Sonntag, 22. September 2013, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann bei der Stadt Weinheim ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen. Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Antragsvordruck für die Erteilung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen sowie Erläuterungen dazu. Der Wahlscheinantrag kann persönlich (nicht telefonisch oder per SMS) beim Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten oder durch oder durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags gestellt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürger- und Ordnungsamt, Dürrestraße 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 306. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Telefonisch erreichbar ist das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 82 493. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid ist Freitag, 20. September 2013, 18.00 Uhr. Das Briefwahlbüro ist am Freitag, 20. September 2013, bis 18.00 Uhr geöffnet. Wer einen Wahlschein schriftlich oder elektronisch (z.b. per Telefax, E-Mail oder per Internet ) beantragen möchte, muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Wahlscheinbeantragung im Internet nur möglich bis 19.09.2013 12.00 Uhr. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Die Unterlagen werden nur an den persönlichen Wahlberechtigten ausgehändigt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vollmacht vor.

Mit dem mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal an der Urne abzustimmen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbriefumschlag spätestens bis zum Wahltag um 18.00 Uhr bei der Stelle eingeht, die in der Anschrift des Briefwahlumschlags angegeben ist. Online-Briefwahlantrag Für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich, schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail) auch in dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden. Beim Aufruf des Links Beantragung eines Wahlscheins erhalten Sie ein Erfassungsformular. Wahlscheinbeantragung im Internet nur möglich bis 19.09.2013 12.00 Uhr. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden vom Briefwahlbüro der Stadt Weinheim auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung. Alle Weinheimer Wahllokale Für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid am 22. September 2013 gibt es in Weinheim insgesamt 50 Wahlbezirke, die in 23 Wahlgebäuden (bf=barrierefrei) untergebracht sind. Rathaus/Schloss Eingang F bf Rathaus/Schloss Eingang J bf Pestalozzischule Schulstraße 5 nicht bf Werner-Heisenberg-Gymnasium Friedrichstraße 7 nicht bf Waldschule Weiherweg 8 nicht bf Pestalozzischule Schulstraße 5 nicht bf Dietrich-Bonhoeffer-Schule Breslauer Straße 60 bf Kindertagesstätte Kuhweid Konrad-Adenauer-Straße 14 bf Rolf-Engelbrecht-Haus Breslauer Straße 40/1 bf Albert-Schweitzer-Schule Birkenweg 34 nicht bf Johann-Sebastian-Bach-Schule Fichtestraße 18 nicht bf Gemeinschaftshaus Waid Hammerweg 7, Kindergarten nicht bf Friedrichschule Bergstraße 70 bf Grundschule Lützelsachsen Weinheimer Straße 31, EG bf Grundschule Lützelsachsen Weinheimer Straße 31, 1.OG nicht bf Grundschule Sulzbach Goethestraße 1 barrierefrei Verwaltungsstelle Oberflockenbach Steinklingener Straße 4, Bürgersaal nicht bf Theodor-Heuss-Schule In der Dell 11 bf Vereinshaus TVW Bärsbacher Weg 6 nicht bf Verwaltungsstelle Rippenweier Höhenweg 3 bf Grundschule Rippenweier Pestalozzistraße 13 nicht bf

Verwaltungsstelle Ritschweier Hohensachsener Straße 5 bf Grundschule Hohensachsen Kaiserstraße 19 nicht bf Ansprechpartner Stadt Weinheim Bürger- und Ordnungsamt Herr Böhm 06201 / 82-358 Dürrestraße 2 06201 / 82-508 69469 Weinheim wahlamt@weinheim.de