Informationsveranstaltung Studium & Praktikum im Ausland

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Transkript:

Informationsveranstaltung Studium & Praktikum im Ausland

Möglichkeiten mit Erasmus Plus als Freemover an unseren Fakultätspartnerschaften (nur Studium) Praktika 2

Warum ins Ausland? Sprachkenntnisse verbessern Einblick in anderes Rechtssystem erlangen Selbstständigkeit steigern Internationale Kontakte und Freunde finden Attraktivität für spätere Arbeitgeber steigern 3

Leistungen & Funktionsweise des Erasmus-Plus-Programms 3-12 monatige Auslandsaufenthalte im Rahmen vereinbarter Kooperationen Auswahl der Teilnehmer durch Heimathochschule -> Sie müssen nicht das Bewerbungsverfahren der ausländischen Universität durchlaufen Keine Studiengebühren Anrechnung der ausländischen Studienleistungen als Freisemester als Übungsklausur (s.u.) als Fremdsprachenschein Erasmusstipendium als Ausgleich der auslandsbedingten Mehrkosten Soziale und fachliche Betreuung durch Gastuni 4

Erasmus oder LLM? Schließt sich nicht aus Erasmus als Vorbereitung eines späteren LLM-Studiums Oder als Möglichkeit, die Zweit- oder Drittsprache zu verbessern Möglichkeit, mit Erasmus den Auslandsaufenthalt zu splitten 5

Voraussetzungen / Zeitpunkt Voraussetzungen: Grds. 4 Semester Studium + Zwischenprüfung Sprachkenntnisse (ggf. Sprachkurse s.u.) Motivation Bester Zeitpunkt: Nach viertem Semester Aufgrund aktueller Studienordnungen kaum anderer Zeitpunkt möglich 6

1 Semester oder 1 Jahr? Beides möglich (bitte bei Bewerbung angeben) Ein ganzes Jahr zu gehen hat jedoch Vorteile: Einige Veranstaltungen im Ausland sind Jahreskurse Möglichkeit, je 1 Semester an zwei verschiedenen Unis zu studieren Bevorzugung beim Auswahlverfahren Vorlesungen in Düsseldorf nur zweisemestrig zweites Freisemester erwerben (bspw. durch Moot-Court) ggf. Freischuss verlieren, wenn halbes Jahr nach Auslandsaufenthalt ohne Freisemester frei gemacht wird 7

Finanzierung EU-Stipendium Gruppe 1, Höhere Lebenshaltungskosten = mind. 270 /Monat: Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden Gruppe 2, Mittlere Lebenshaltungskosten = mind. 210 /Monat: Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern Gruppe 3, Niedrigere Lebenshaltungskosten = mind. 150 /Monat: Bulgarien, Estland, Malta, FYR Mazedonien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn Auslands-BaföG Leistungen des Gastlandes (bspw. Wohngeld in Frankreich) 8

Unterkunft Abhängig von Partneruniversität In der Regel ist die Unterbringung in Wohnheimen möglich. Teilweise werden diese jedoch nur in Doppelbelegung vergeben. Siehe hier bzgl. der einzelnen Partneruniversitäten 9

ECTS credit points Anerkennung für die Förderung durch die EU erfolgt über credit points credit points beschreiben die Arbeitsbelastung 20-30 credit points pro Semester 40-60 credit points pro Jahr auch Sprachkurse zählen ABER: beachte Voraussetzungen um ein Freisemester zu erhalten (s.u.) 10

Sprachkurse Breites Angebot an Sprachkursen durch das Universitätssprachenzentrum zur Vorbereitung Semesterbegleitend oder als Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit Ablegen von Sprachdiplomen möglich (DELE, IELTS etc.) Weitere Informationen finden Sie hier 11

Was ist mit dem Freischuss? Staatl. Pflichtfachprüfung 25 II Nr. 3 JAG - Freiversuch (2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung: 3. bis zu drei Semester für ein Auslandsstudium, wenn der Prüfling nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Stunden je Woche, im ausländischen Recht besucht und je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat; Es können bis zu 3 Freisemester angerechnet werden Voraussetzungen um ein Freisemester zu erhalten: 8 SWS rechtswissenschaftliche Vorlesungen im ausländischen Recht 1 bestandene Prüfung im ausländischen Recht Schwerpunktbereich 18 SchwPO HHU - Freiversuch 12 (1) Meldet sich ein Prüfling bis zum Abschluss des sechsten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung und besteht er 12 die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). 25 Abs. 2 5 JAG NRW gilt entsprechend. Außerdem Anrechnung der besten ausländischen Leistung als (verpasste oder Ersatz der bisher schlechtesten) Übungsklausur (nicht Hausarbeit) für die Schwerpunktbereichsbewerbung ( 5 SchwPO HHU)

Übungsklausur im 5. Semester Anrechnung der besten ausländischen Leistung als Übungsklausur (nicht Hausarbeit) für die Schwerpunktbereichsbewerbung ( 5 SchwPO HHU) Ersetzt werden kann eine fehlende oder (falls bereits 3 Übungsklausuren bestanden wurden) die bisher schlechteste Übungsklausur Gilt auch bei einjährigen Aufenthalten 13

Partneruniversitäten Unterrichtssprache Englisch Hull Großbritannien 4 Plätze Danzig Polen 2 Plätze Maastricht Niederlande 2 Plätze Prag Tschechien 2 Plätze 14

Partneruniversitäten Unterrichtssprache Französisch Paris X Nanterre Frankreich 2 Plätze Avignon Frankreich 2 Plätze Nantes Frankreich 2 Plätze Cergy-Pontoise Frankreich 2 Plätze 15

Partneruniversitäten Unterrichtssprache Italienisch/Spanisch Neapel Jaén Italien Spanien 2 Plätze 4Plätze NEU Teneriffa Spanien 2 Plätze 16

Partneruniversitäten Ausführliche Informationen und Erfahrungsberichte zu den einzelnen Partnerfakultäten finden Sie auf Fakultät Internationales Konkrete Fragen gerne am Ende an Ehemalige 17

Deckblatt Bewerbung PDF des International Office Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben (grds.: Englisch; für franz. Universitäten auf Französisch) Bitte Alternativwünsche angeben! Nachweis Sprachkenntnisse (falls vorhanden) Übersicht über alle Noten des bisherigen Studiums -> im SSC anfragen Kopie bisheriger Scheine (Seminarschein, Praktika, ) Kopie Abiturzeugnis Frist: 31.1.2017 Frist Restplätze: 08. April 2017 Abgabe: Lehrstuhl Prof. Kreuter-Kirchhof (Raum 00.52, Geb 24.81) oder zu Sprechzeiten im Büro der Auslandskoordinatorin (Gebäude 24.91, Raum 00.65) oder per Email an internationales.jura@hhu.de 18

Freemover Studium an beliebiger Universität weltweit Grds. Gleiche Voraussetzungen (d.h. Zwischenprüfung bestanden etc.) mehr administrativer Aufwand, da mit der ausländischen Hochschule selbst verhandelt werden muss über: Zulassung zum Studium Studiendauer Studiengebühren Unterkunft/ Kosten Häufig aber schon viele Infos auf Uni-Homepages Keine Erasmus-Förderung Aber Förderung über HHU High Potential Mobility Grants möglich (max. 5 Monate Förderung) 19

University of Washington School of Law in Seattle, Washington, USA Homepage der School of Law: https://www.law.uw.edu/ Der aktuelle akademische Kalender: https://www.law.washington.edu/students/calendar.aspx Informationen zu den verschiendenen LL.M.-Programmen: https://www.law.uw.edu/apply/llm/ 20

SULS Boston I Es besteht die Möglichkeit, während des Studiums 1 Jahr in an der Suffolk University Law School Boston zu studieren. Semesterzeiten: WS: Mitte August (Orientation) bis Mitte Dezember SS: Mitte Januar bis Mitte Mai (Graduation) Kosten: Die Studiengebühren werden erlassen. stadtnahes möbliertes 1-Zimmer-Apartment kostet ab ca. 800 $/ Monat aufwärts. 1300 $ Krankenversicherung für 1 Jahr (Spezialtarif für Studierende -Pflicht!) Ca. 300 $ Lehrbücher pro Semester Ca. 59 $ ÖPNV/ Monat (falls benötigt) 21

SULS Boston II 12 credit points pro Semester sind zu belegen. (4 6 Vorlesungen). Kursauswahl: Kurse können aus über 200 Angeboten frei zusammen gestellt werden. Nur "Introduction to US Law and Legal Methods" ist Pflicht. Am Semesterende jeder Vorlesung erfolgt ein Exam (Mini-Hausarbeit über 3 Tage oder 3-stündige Klausur). Aber bis 6 von 24 Credits auf LL.M-Studium in Boston anrechenbar Anrechnung auf Freischüsse und Übungsklausur möglich wie bei Erasmus 22

SULS Boston III Visum: Für das Visum ist - in Abhängigkeit vom Konsulat und Visaart (J oder F)- einmalig ein bestimmtes Guthaben nachzuweisen oder die schriftliche Bestätigung der Eltern/Bank vorzulegen, dass dem Antragsteller ausreichende Mittel zur Verfügung stehen werden. Voraussetzungen: Klausuren Finanzierung gesichert Bewerbung bis 31. Januar 2017 23

SULS Boston IV - Bewerbung Bewerbungsanschreiben (englisch) Tabellarischer Lebenslauf (englisch) + Foto Abiturzeugnis (in Kopie) Ggf. Zeugnisse über Praktika und Nachweise sonstiger Aktivitäten (z.b. soziales/gesellschaftliches Engagement) Nachweise über universitäre Leistungen: SAK Übungsscheine, Seminarschein(e), ggf. Zeugnis über das Zusatzstudium Anglo-American Law oder sonstiger Sprachennachweis (TOEFL/ Aufenthalt im englischsprachigen Ausland) 24

Universitätspartnerschaften Neben Programmen der Fakultät auch Auslandsaufenthalte im Rahmen von Universitätspartnerschaften möglich Beispiele: Japan (AGU Tokio; Doshisha, Kyoto; Meji, Tokio; Waseda, Tokio; Chiba) Peking Universität (1 Stipendium pro Jahr) American University of Washington University of Reading, Großbritannien Weitere Informationen hier 25

Praktikum im Ausland I Erasmus Plus fördert auch Praktika im Ausland Voraussetzungen: Ab 3. Fachsemester Mindestdauer 2 Monate Praktikumsplatzzusage (nicht dt. Außenvertretungen und EU-Institutionen) Teilnehmerländer sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und die Türkei. 26

Praktikum im Ausland II Gruppe Länder Förderrate 1 Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden 420 /Monat bzw. 13,40 /Tag 2 Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern 360 /Monat bzw. 11,70 /Tag 3 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn 300 /Monat bzw. 10,00 /Tag 27

Praktikum im Ausland III Umfang Bewerbungsunterlagen siehe hier Vergabe erfolgt nach Bewerbungseingang Auswahlkriterien sind: Vollständigkeit der Unterlagen Motivation für das Praktikum Bezug zwischen Studium und Praktikum ggfs. Studienleistungen. ACHTUNG: geänderte Frist!* Start des Auslandspraktikums** Bewerbungsfrist Online Bewerbung 1. Juni - 30. September 1. März 4. Januar - 1. März 1. Oktober - 31. Januar 1. Juli 1. Mai - 1. Juli 1. Februar - 31. Mai *15. Oktober 2016 4. September - 15. Oktober 28

Praktikum im Ausland IV Nach Zusage, dass Förderung grds. möglich ist, müssen folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden Zuschussvereinbarung zwischen Praktikant und Universität, in zwei Ausfertigungen Learning Agreement for Traineeships (zwischen Praktikant, Universität und Unternehmen) als Scan oder Kopie Es muss ein Online-Sprachtest absolviert werden. 29

Praktikum im Ausland V Grds. werden auch Praktika im Ausland vom JPA als Pflichtpraktika nach dem JAG anerkannt Voraussetzung ist, dass die Ausbildung einem Praktikum in Deutschland entspricht Das ist bei Anwaltspraktika grds. der Fall Bei Verwaltungspraktika kann das mal zweifelhaft sein Bitte rufen Sie zuvor im JPA an und vergewissern Sie sich, dass das Praktikum anerkannt wird!!! Kontakt JPA 30

Termine/Erreichbarkeit Sprechstunden: jeden Dienstag 12:15 14 Uhr International Lunch: jeden 2. Mittwoch im Monat um 13 Uhr Treffpunkt: Internationales Büro (24.91.00.65) Erreichbarkeit: E-Mail: internationales.jura@hhu.de Telefon: 0211 81-10 651 Web: www.jura.uni-duesseldorf.de/internationales 31

Appell Gehen Sie ins Ausland egal wohin! 32