Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2015/16. Changing lives. Opening minds.
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- Max Falk
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1 Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2015/16 Changing lives. Opening minds. 1
2 1. Überblick Gesamtprogramm 2. Allgemeine Förderbedingungen 3. Programmländer 4. Das Stipendium 5. Antragstellung 6. Sonderförderung 7. Online Sprachkurse 8. Rechte und Pflichten 9. Ende des Auslandsaufenthaltes
3 ERASMUS + Hello to Europe! - Informationsveranstaltung 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ Laufzeit: /21 Budget: 14,77 Mrd. Euro Im Jahr nutzen mehr als Personen Erasmus+ Weltweit größtes Austauschprogramm von Auslandsaufenthalten 3
4 ERASMUS + Hello to Europe! - Informationsveranstaltung 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen steigern persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern Attraktivität der EU als Studien-und Wissenschaftsstandort steigern Entwicklungen der Hochschulbildung in Drittländern Förderung und Austausch von Innovationen 4
5 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ ERASMUS+ beinhaltet: Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) 5
6 2. Allgemeine Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen Unabhängig von Nationalität und Alter Nur Programmländer Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) Mittelverfügbarkeit Für SMS Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gast - hochschule Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage) Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden 6
7 Hello to Europe! - Informationsveranstaltung 2. Allgemeine Förderbedingungen (Fortsetzung) Für SMP Dauer min. 2 Monate (60 Tage) Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht: EU-Institutionen (vollständige Liste: Einrichtungen die EU-Programme verwalten Neu: Graduiertenpraktika Bewerbung und Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (vor Exmatrikulation) Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen werden Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet 7
8 3. Programmländer Hello to Europe! - Informationsveranstaltung Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.b. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer HP: ERASMUS+ Allgemeines Informationen zum EU- Programm Die Schweiz ist 2015/16 kein Programmland. 8
9 4. Das Stipendium Förderdauer: Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist. Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern (Bescheinigung über Relevanz für Ihren Auslandsaufenthalt nötig, erhältlich bei Ihrem DIO) 9
10 4. Das Stipendium (Fortsetzung) Ländergruppen: SMS zur Zeit SMP zur Zeit LGI Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 300 EUR/ Monat 10 EUR/ Tag 420 EUR/ Monat 14 EUR/ Tag LG II Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 240 EUR/ Monat 8 EUR/ Tag 360 EUR/ Monat 12 EUR/ Tag LG III Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 180 EUR/ Monat 6 EUR/ Tag 300 EUR/ Monat 10 EUR/ Tag 10
11 4. Das Stipendium (Fortsetzung) Förderhöhe Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit Spezifische Regelungen bei Sonderförderung 11
12 4. Das Stipendium (Fortsetzung) Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen Einfluss Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber!!!Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen!!! Infos unter: 12
13 5. Sonderförderung 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50) Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten Option 1 Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe Option 2 Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) SMS SMP LG I 500 EUR 700 EUR LG II 450 EUR 650 EUR LG III 400 EUR 600 EUR 13
14 5. Sonderförderung 2. Förderung von Studierenden mit Kind Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich Beratungsangebot im International Office 14
15 6. Antragstellung Schritt 1: Decentral International Office DIO [International Office Ihrer Fakultät] Beratung Check Interinstitutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) Online Registrierung (Link auf der HS Seite) Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) Ilka Knippel und Katharina Nowakowski Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium: SMS Grant Agreement -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig unterzeichnet und ausgefüllt sein Letter of Acceptance ( ausreichend) SMP Grant Agreement -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig...unterzeichnet und ausgefüllt sein Kopie des Learning Agreement Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. Februar bzw. der 15. Juli. Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden (ca. 2 Monate) Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind: 15
16 7. Sprachförderung Online Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs - Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität - Nicht für Muttersprachler - Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs 16
17 8. Rechte und Pflichten Rechte: Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA) Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule Erhalt von Leistungsnachweisen Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende Studienförderung durch Erasmus möglich 17
18 8. Rechte und Pflichten: Pflichten: Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule Abgabe aller nötigen Unterlagen 18
19 9. Ende des Auslandsaufenthaltes Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben: Für SMS Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC) Abzugeben im International Office Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per von der EU Für SMP: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC) Abzugeben im International Office Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per von der EU Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit 19
20 Ansprechpartner: Ilka Knippel/ Katharina Nowakowski Hochschule Bremen International Office - Erasmus Neustadtswall Bremen Raum AB 104/105 Telefon +49 (0) oder Telefax +49 (0) erasmus@hs-bremen.de Sprechzeiten Mo: Di und Do: Uhr Uhr Homepage: 20
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22 Neustadtswall 30 International Office - Erasmusbüro D Bremen T F erasmus@hs-bremen.de hs-bremen.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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