Standesamtliche Trauungen

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Transkript:

Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Standesamt Standesamt Trauung Standesamtliche Trauungen Die standesamtliche Trauung - früher oft nur bürokratisches Anhängsel der großen kirchlichen Feier hat mittlerweile für viele Paare einen hohen Stellenwert bekommen. Darum trauen wir auf Wunsch nicht nur Samstagvormittags, sondern auch in außergewöhnlichen Locations. Termine Eheschließung

Montags bis freitags: 9.30 Uhr, 10.30 Uhr oder 11.30 Uhr. Nachmittags finden keine Trauungen statt. Zusätzlich trauen wir ab dem 1. April 2015 auch an zwei Samstagvormittagen sowie an zwei Samstagnachmittagen im Monat. Hier gibt es jeweils drei Termine für die Eheschließung: Vormittags: 9.30 Uhr, 10.30 Uhr oder 11.30 Uhr. Nachmittags: 15 Uhr, 16 Uhr oder 17 Uhr Die genauen Samstagstermine erfahren Sie bitte beim Standesamt. Außerdem werden an den Freitagen nach Fronleichnam und Christi Himmelfahrt (Brückentage) Sondertrautermine in Absprache angeboten. Weitere Fragen? Für alle Fragen rund um die Eheschließung steht Ihnen das Team vom Standesamt gerne zur Verfügung. Wichtige Informationen Wo melde ich die Eheschließung an? Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Herten wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Herten kommen.beim Antrag auf Eheschließung wird geprüft,

ob die Verlobten ehefähig sind und ob evtl. Eheverbote vorliegen. Die Anmeldung verliert nach 6 Monaten ihre Gültigkeit. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe? Eine Ehe kann eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Das zuständige Familiengericht kann auf Antrag Befreiung erteilen, wenn der oder die Antragsteller/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist. Wann ist eine Eheschließung nicht möglich? Immer dann, wenn eine frühere Ehe nicht durch Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten aufgelöst worden ist oder die vorhergehende Ehe nicht für nichtig erklärt wurde. Nicht möglich ist eine Ehe zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption erloschen ist, darf in den o.g. Fällen eine Ehe nicht geschlossen werden. Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist? Ein Ausländer muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das er von seiner Heimatbehörde bekommt. Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, oder die Beschaffung eines solchen Zeugnisses ist nicht möglich (Nachweis erforderlich). In diesem Fall kann ein Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden, der an das Oberlandesgericht weitergeleitet

wird. Der Präsident des Oberlandesgerichtes kann nach Prüfung Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen. Auch das muss beachtet werden, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist: Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen. Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung und bei der Eheschließung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Und wie möchten Sie nach Ihrer Eheschließung heißen? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden. Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine

Frist gebunden. Weitere Möglichkeiten erklären wir Ihnen gerne. Der Tag Ihrer Eheschließung Wenn Sie die Eheringe im Standesamt tauschen wollen, beziehen wir diesen Akt gern in die Trauhandlung mit ein. Wenn Sie einen besonderen Wunsch haben, z. B. während der Trauzeremonie (Trauzimmer Rathaus) ein Musikstück Ihrer Wahl hören möchten wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sprechen Sie mit uns. Und wo möchten Sie heiraten? Für Ihre standesamtliche Trauung bieten wir Ihnen ein - im Umkreis einzigartiges - Angebot an Räumlichkeiten und Locationsan. Welche Unterlagen sind mitzubringen? Da sich die Gesetzeslage geändert hat, bitten wir Sie, telefonisch oder persönlich Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir beraten und informieren Sie gern. Ihre Ansprechpersonen Barbara Koch Telefon: 0 23 66 / 303 252 b.koch@herten.de Raum: 23 Gebäude: Rathaus

Christian Stange Telefon: 0 23 66 / 303 594 c.stange@herten.de Raum: 20 Gebäude: Rathaus Michael Hoffmann Telefon: 0 23 66 / 303 332 m.hoffmann@herten.de Raum: 24 Gebäude: Rathaus Ulrike Papenfuß Telefon: 0 23 66 / 303 206 u.papenfuss@herten.de Raum: 23 Gebäude: Rathaus Vera Münninghoff Telefon: 0 23 66 / 303 359 v.muenninghoff@herten.de Raum: 23 Gebäude: Rathaus Hochzeitslocations Heiraten in Herten? Hier finden Sie unsere Trauzimmer.

Zu den Trauzimmern Stadt Herten Kurt-Schumacher-Str. 2 45699 Herten Telefon: 0 23 66 / 303-0 Telefax: 0 23 66 / 303-255 stadtverwaltung@herten.de www.herten.de