Antrag Namensänderung

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1 Silvio Hickmann An der Naturbühne Müglitztal S-Hickmann2@S-Hickmann.de An Sachbearbeiterin Gudrun Hoffmann Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt, Referat Ausländer-und Asylrecht Pirna, Schloßhof 2/4 Stadtflügel, Zimmer 1.25 Tel.: Fax: , personenstandswesen@landratsamt-pirna.de Müglitztal, Antrag Namensänderung Hiermit beantrage ich laut Gesetz NamÄndG vom mit Änderung vom (BGBI.I S.2586) die Änderung meines Geburtsnamen (nicht Familienname). Geführter Geburtsname: Hickmann Zukünftig zu führender Geburtsname: Dörferdt Begründung: Ich, der Unterzeichner, bin am unehelich als Silvio Dörferdt in Dresden geboren. Meine Mutter Karin Isolde Ingeborg Hickmann geborene Dörferdt war damals noch ledig und hieß Karin Isolde Ingeborg Dörferdt. Mit Ihrer 1. Heirat hießen meine Mutter und ich dann Burkhardt. Mit der 2. Heirat hießen meine Mutter und ich dann Hickmann. Mit meiner damit verbundenen Geburtsnamenänderung (nicht Familiennamenänderung) war und bin ich nicht einverstanden. Antragsteller: Anschrift: Geburtstag/ort: Standesamt/Nr.: Geschäftsfähigkeit: Staatsangehörigkeit: Silvio Hickmann An der Naturbühne 2, Müglitztal in Dresden Dresden, G 1536/1972 geschäftsfähig Bundesstaat Königreich Preußen (Völker-und Staatenbund 1871) gemäß RuStAG von 1913 vor RuStAG, belegbar nach Abstammung, Gebietsstand Ausland Familienstand: verheiratet Familienbuch: Heirat am in Reinhardtsgrimma 12/408, Standesamt Kreischa 14/2001 Bisherige Anträge: keine Minderjährige Kinder: Toni Heinz Hickmann, An der Naturbühne 2, Müglitztal, geb. am in Dippoldiswalde, Standesamt Dippoldiswalde 62/2002 Bemerkung Kind: Auf den Geburtsurkunden von Toni Heinz Hickmann muss nach Namensänderung unter Angabe Vater stehen: Geburtsname Dörferdt Ich bin damit einverstanden, dass die Namensänderungsbehörde von anderen Behörden die zur Bearbeitung des Antrages erforderlichen Auskünfte einholt. Müglitztal, am fünfzehnten Tag des Monats Juni im Jahre Zweitausendundsechzehn Silvio Hickmann Anlagen: Geburtsurkunden und Geburtsregisterkopien

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3 Geltende Gesetze ( nicht gültige Gesetze ) html Rubrik uneheliche Kinder Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.??? vergleichen mit Original unten Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen??? Identitätsdiebstahl und Täuschung im Rechtsverkehr. Abschneidung der Wurzeln. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1618 Einbenennung Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. 1617c gilt entsprechend.

4 Silvio H i c k m a n n An der Naturbühne 2 [01809] Müglitztal S-Hickmann2@S-Hickmann.de An Sachbearbeiterin Gudrun Hoffmann Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt, Referat Ausländer-und Asylrecht Pirna, Schloßhof 2/4 Stadtflügel, Zimmer 1.25 Tel.: Fax: , personenstandswesen@landratsamt-pirna.de Müglitztal, Offizielles und öffentliches Schreiben mit öffentlicher Bekanntmachung Nachtrag zum Antrag Namensänderung Sehr geehrte Fr. Hoffmann, Nach belegbarer Abstammung durch Urkunden hat meine Person die Bundesstaatsangehörigkeit Königreich Preußen gemäß RuStAG von 1913 vor RuStAG (nicht StAG), Gebietsstand BRD Ausland. Für meine Person gilt das originale BGB von 1900! In diesem originalen, heute gültigen BGB steht in der Rubrik uneheliche Kinder im 1616 Zitat Das Kind erhält den Familiennamen des Vaters Zitat Ende. Hier steht nichts von Geburtsnamen! Weiterhin steht im 1706 Zitat Führt die Mutter infolge ihrer Verheiratung einen anderen Namen, so erhält das Kind den Familiennamen Zitat Ende. Hier steht auch nichts von Geburtsnamen! Als Drittes (Rubrik Kindesstatt) steht im 1758 Zitat Das Kind darf dem neuen Namen seinen früheren Familiennamen hinzufügen, Zitat Ende. Geburtsname haben Sie nur im neuen geltenden (nicht gültigen) BGB gelesen, das für meine Person nicht anzuwenden ist. Für meine Person gilt das originale BGB von 1900! Wenn Sie also für meine Person nicht die gültigen Gesetze (originale BGB von 1900) anwenden, muss ich von einem Identitätsdiebstahl und Täuschung im Rechtsverkehr ausgehen. Ich gebe Ihnen eine Frist von 22 Tagen, bevor ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche. Zudem werde ich, bei weiterer Nichteinhaltung gültiger Gesetze, internationale Strafanzeige mit Strafantrag stellen. Sie sind verpflichtet mein Anliegen zu meiner Zufriedenheit zu erledigen. Ich möchte Sie hier nicht als Mensch angreifen. Ich möchte nur, dass die gültigen Gesetze beachtet werden. Mein Antrag liegt Ihnen bereits formlos zu Ihrer Bearbeitung vor. Andere Anträge werde ich nicht ausfüllen. Abstammungsnachweise können gern nachgereicht werden. Mit freundlichen Grüßen Müglitztal, am sechsten Tag des Monats Juli im Jahre Zweitausendundsechzehn Silvio H i c k m a n n Anlagen: 3 Blätter aus BGB Original, Kopie von Ihrer Antwort, Willensbekundung

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7 Diese Original BGB bekommt man unter der Suche Rechtsbeistand Rechtsbeistand 1900 Band 1 = BGB

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