Modulhandbuch Basisfach Psychologie

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Modulhandbuch Basisfach Psychologie Modul 1: Entwicklung und Kognition 01 360 h 1.1 Einführung in die Entwicklungspsychologie (VmÜ) 1.2 Grundlegende Theorien und empirische Befunde der Entwicklungspsychologie 1.3 Grundlegende Theorien und empirische Befunde der kognitiven Psychologie 12 3 SWS / (45 h) 1.und 2. (bzw. 2. und 3. bei Beginn im SS) 75 h jedes 2. 2 400 Studierende Die Studierenden kennen psychologische Konzepte und Theorien der Entwicklung über die Lebensspanne. erwerben vertiefende Kenntnisse zur Entwicklung in einzelnen Altersabschnitten und Entwicklungsbereichen. kennen grundlegende Konzepte und Theorien der kognitiven Psychologie. erwerben vertiefende Kenntnisse zu einzelnen kognitiven Bereichen. Entwicklung über die Lebensspanne Entwicklungspsychologische Theorien und Befunde zu verschiedenen Altersabschnitten (Kindheit, Jugendalter, Erwachsenenalter, Alter) Entwicklung in speziellen Entwicklungsbereichen (z.b. kognitive Entwicklung, soziale Entwicklung) Konzepte und Theorien der kognitiven Psychologie und experimentelle Ansätze zur Erforschung kognitiver Prozesse (z.b. Wahrnehmung, Gedächtnis) Projektarbeit werden auch netzbasierte Lehrangebote gemacht. 5 Teilnahmevoraussetzungen - keine - Schriftliche Gesamtprüfung (Hausarbeit) 1.1: erfolgreiches Absolvieren der Übung zur Vorlesung 1.2 und 1.3: aktive Beteiligung und kurze schriftliche Ausarbeitung Bestandene Gesamtprüfung und Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an den drei Teilmodulen. Die Note der Gesamtprüfung bildet die Modulnote. Einige Teilmodule, insbesondere 1.1., werden auch im BA of Ed. Bildungswissenschaften und Grundschulbildung sowie im BA Pädagogik und Diplom EW verwendet. Entsprechend der Prüfungsordnung anteilig nach ECTS-Punkten Prof. Dr. Claudia Quaiser-Pohl ().

Modul 2: Interpersonelle Prozesse 02 240 h 2.1 Grundlegende Theorien der Sozialpsychologie 2.2 Interaktion und Kommunikation im Kontext 2.3 Arbeits- und Organisationspsychologie in Anwendungsaspekten 8 3.bis 4.(5.) 2 SWS / (30h) jedes 2. 90h Eine der Wahlpflichtveranstaltungen 2.2. und 2.3 muss belegt werden. 2 Die Studierenden erwerben Kenntnisse von Grundbegriffen und Theorien interpersoneller Prozesse und ein Verständnis für die Notwendigkeit der empirischen Überprüfung sozialpsychologischer Hypothesen. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die Erkenntnisse auf alltägliche soziale Phänomene zu übertragen und anzuwenden. Gefördert werden Sozialkompetenz (Diskussionsfähigkeit und Wissenstransfer) und Selbstkompetenz (konzentrierte Wissensaufnahme und kritische Reflexion, Umgang mit Fachliteratur, Selbststrukturierung neu erworbenen Wissens) sowie ein analytischer Blick auf psychologische Prozesse in Organisationen. Gegenstand ist die Auseinandersetzung des einzelnen Individuums mit seiner sozialen Umwelt. Zu den Themen gehören u.a. Konsistenztheorien, Reaktanz, Kontrolle und gelernte Hilflosigkeit, Personenwahrnehmung, Attribution, Schemata, Einstellungen, Selbst und Identität, Hilfeverhalten und Aggression. Weitere Themen sind: Attraktion, Kooperation und Konkurrenz, Führungsverhalten, Deindividuation und Verhalten zwischen Gruppen. Bei Wahl von 2.3 erwerben die Studierenden grundlegende Kenntnisse über das Erleben und Verhalten von Menschen in Arbeitsorganisationen sowie über die mögliche Wirkung von Bedingungen in der Arbeitswelt auf das Erleben, Verhalten und die Kompetenzen (z.b. Arbeitsauftrag, Organisationsform, Führungsstil). Sie erhalten einen Überblick über Möglichkeiten der Veränderung und der Entwicklung von menschlichen Leistungsvoraussetzungen in Organisationen. Projektarbeit kann eine eigene empirische Praktikumsarbeit durchgeführt werden. 5 Teilnahmevoraussetzungen - keine - Schriftliche Gesamtprüfung (Portfolio mit Teilleistungen aus den beiden besuchten Veranstaltungen oder 90 min Klausur) aktive Beteiligung und kurze schriftliche Ausarbeitung Bestandene Gesamtprüfung und Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an beiden besuchten Teilmodulen. Die Note der Gesamtprüfung bildet die Modulnote. Einige Teilmodule werden auch im BA of Ed. Bildungswissenschaften und Grundschulbildung, im BA Pädagogik und im Diplom EW verwendet. Entsprechend der Prüfungsordnung anteilig nach ECTS-Punkten Prof. Dr. Eva Neidhardt ().

Modul 3: Lehren und Lernen 03 240 h /480 h 3.1 Einführung in die Pädagogische Psychologie (V) 3.2 Methoden und Anwendungsbereiche der pädagogischen Psychologie 3.3 Empirisches Praktikum (WP, alternativ zu 4.3, S) 8(16) 1 SWS / (15h) 1.bis 2.(4.) (Beginn WS) bzw. 2.bis 3. (4./5.) (Beginn SS) jedes 2. 90h 225 h 2 (4) 400 Studierende 10 Studierende Eine der Wahlpflichtveranstaltungen 3.3. oder 4.3. ist zu belegen. Wird die Veranstaltung 4.3 absolviert, entfällt die Veranstaltung 3.3. Wird die Veranstaltung 4.3 nicht absolviert, ist die Veranstaltung 3.3 zu belegen. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Theorien und Methoden der Psychologie des Lehrens und Lernens vertraut. Darüber hinaus haben sie Kenntnisse über aktuelle und gesellschaftlich relevante pädagogisch-psychologische Themen erworben. Die Studierenden lernen, wie ihre Kenntnisse in der pädagogisch-psychologischen Praxis, d.h. in Erziehungs- und Bildungskontexten, angewandt werden. Vermittelt werden grundlegende Theorien und Methoden innerhalb der wissenschaftlichen Psychologie sowie zentrale Themen wie Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Wissen, Leistungsbeurteilung, Bezugsnormen und Erziehungsstile. Daneben werden schwerpunktmäßig aktuelle Themen wie schulbezogene Ängste oder spezifische Problemfelder (z.b. Unterrichtsstörungen, Aufmerksamkeitsprobleme, Aggression) angeboten. Projektarbeit wird im Wahlpflichtbereich (3.3) eine eigene empirische Forschungsarbeit durchgeführt. 5 Teilnahmevoraussetzungen Für die Teilnahme an 3.1 und 3.2 gibt es keine Voraussetzungen. Für die Teilnahme an 3.3 werden die Kompetenzen aus 5.3 vorausgesetzt. Wenn 3.3 nicht absolviert wird: schriftliche Gesamtprüfung (Hausarbeit zu Teilmodul 3.2) Wird 3.3 absolviert: benoteter Praktikumsbericht, in den Aspekte aus 3.2 aufzunehmen sind (prüfungsrelevante Studienleistung), und Abschlusskolloquium (20 min. mündliche Prüfung) 3.1: eine Klausur, die nur bestanden werden muss, d.h. hier gibt es keine differenzierte Benotung 3.2: aktive Beteiligung Bestandene Gesamtprüfung und Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an den zwei (bei Wahl: drei) Teilmodulen. Die Note der Gesamtprüfung bildet die Modulnote. Einige Teilmodule werden auch im B. Ed., B.A. Pädagogik, M.A. Erz.-W. sowie im B.Sc. Computervisualistik verwendet. Entsprechend der Anzahl der ECTS-Punkte an der Gesamtleistung Prof. Dr. Eva Neidhardt

(). Modul 4: Beurteilen und Beraten 04 240 h /480 h 4.1 Einführung in die psychologische Diagnostik 4.2 Methoden und Anwendungsbereiche psychologischer Diagnostik und Intervention 4.3 Empirisches Praktikum 8(16) 1 SWS / (15 h) 3.bis 4.(5.) (Beginn WS) bzw. 2. bis 3. (4.) (Beginn SS) jedes 2. 90h 225 h 2 (3) 10 Studierende Eine der Wahlpflichtveranstaltungen 3.3. und 4.3. ist zu belegen. Wird die Veranstaltung 3.3 absolviert, entfällt die Veranstaltung 4.3. Wird die Veranstaltung 3.3 nicht absolviert, ist die Veranstaltung 4.3 zu belegen. Die Studierenden erwerben Basiswissen über die begrifflichen, theoretischen und methodischen (u.a. testtheoretischen) Grundlagen der psychologischen Diagnostik. kennen diagnostische Methoden und diagnostische Beschreibungssysteme, Gründe für diagnostische Urteilsfehler sowie verschiedene Anwendungsbereiche psychologischer Diagnostik. können eine diagnostische Fragestellung formulieren, Methoden zur Gewinnung diagnostischer Daten auswählen, Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität ergreifen, diagnostische Untersuchungen/Datenerhebungen planen und durchführen und die Ergebnisse interpretieren. erwerben Grundkenntnisse in ausgewählten Methoden der psychologischer Intervention und Beratung in klinischen und nicht-klinischen Bereichen im Hinblick auf deren theoretische Fundierung, Anwendungsmöglichkeiten und Methodik. theoretische und methodische Grundlagen psychologischer Diagnostik, Testtheorie, der diagnostische Prozess, diagnostisches Hypothesenbilden, Integration diagnostischer Daten Fragestellungen und Verfahren der psychologischen Diagnostik in verschiedenen Anwendungsbereichen (z.b. Leistungsdiagnostik, Persönlichkeitsdiagnostik, Entwicklungsdiagnostik, Klinische Diagnostik, Diagnostik in der Personalentwicklung) Psychologische Intervention und Beratung in den Bereichen Entwicklungs- und Bildungsberatung, u.a. Beratung bei Lernschwierigkeiten/Hochbegabung, Klinische Beratung, Personalberatung Projektarbeit wird im Wahlpflichtbereich (4.3) eine eigene empirische Forschungsarbeit durchgeführt. 5 Teilnahmevoraussetzungen Für die Teilnahme an 4.1 und 4.2 gibt es keine Voraussetzungen. Für die Teilnahme an 4.3 werden die Kompetenzen aus 5.3 vorausgesetzt. Wenn 4.3 nicht absolviert wird: schriftliche Gesamtprüfung (90 min. Klausur) Wird 4.3 absolviert: benoteter Praktikumsbericht, in den Aspekte aus 4.1 und 4.2

aufzunehmen sind (prüfungsrelevante Studienleistung), und Abschlusskolloquium (20 min mündliche Prüfung). 4.1 und 4.2: aktive Beteiligung und kurze schriftliche Ausarbeitung Bestandene Gesamtprüfung und Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an den zwei (bei Wahl: drei) Teilmodulen. Die Note der Gesamtprüfung bildet die Modulnote. Einige Teilmodule werden auch im B. Ed., M.A. Erz.-W. sowie im Diplom Erz.-W. verwendet. Entsprechend der Anzahl der ECTS-Punkte an der Gesamtleistung Prof. Dr. Claudia Quaiser-Pohl (). Modul 5: Forschungsmethoden 05 360 h 5.1 Einführung in die empirische Sozialforschung (V/S) 5.2 Empirisch forschen in der Psychologie (KO) 5.3 Psychologisch-empirische Methoden, quantitative Statistik und praktische Datenanalyse (SmÜ) 8 1.bis 6. 4 SWS / (60 h) jedes (5.2) jedes 2. (5.1, 5.3) 60h 30 h 150 h 6 400 Studierende 60 Studierende 60 / 20 (Ü) Studierende Die Studierenden lernen zentrale Begriffe, grafische Methoden und statistische Koeffizienten zur Beschreibung von Daten kennen. Sie erwerben Kenntnisse über die Grundlagen und Anwendungspraxis beim Testen empirischer Hypothesen auf inferenzstatistischer Basis. Sie eignen sich Wissen über unterschiedliche inferenzstatistische Verfahren, deren Voraussetzungen, Anwendbarkeit und Passung auf empirische Fragestellungen an. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, diese Verfahren auf reale Fragestellungen und Datenmaterial anzuwenden. Sie sind fähig, die Ergebnisse dieser Verfahren korrekt zu interpretieren, und sie können begründete Entscheidungen für die Wahl eines Verfahrens (z.b. parametrisch vs. nonparametrisch) treffen. Der Abschluss des Teilmoduls 5.3 ist daher Voraussetzung für die Teilnahme an den empirischen Praktika (z.b. 3.3 oder 4.3). Behandelt werden messtheoretische Grundlagen, univariate Deskriptivstatistik, Grundlagen der Inferenzstatistik (Parameterschätzung, statistische Tests), bivariate Deskriptivstatistik und einfache Regressionsanalyse, statistische Tests für Unterschieds-, Veränderungs- und Zusammenhangshypothesen, konkrete inferenzstatistische Verfahren zur Auswertung einund mehrfaktorieller Pläne (inkl. Messwiederholung) und deren nicht-parametrische Entsprechungen. In der zugehörigen Übung werden diese Verfahren anhand realer Datensätze veranschaulicht und der Umgang mit geeigneter Analysesoftware (z.b. SPSS) geübt. Projektarbeit können Konzepte des blended Learning und aufgabenbasierte Vertiefungen angeboten werden. In den Übungen werden auch praktische Aufgaben gestellt und bearbeitet.

5 Teilnahmevoraussetzungen - keine - 6 Prüfungsformen In 5.3 gibt es eine Klausur als prüfungsrelevante Studienleistung, die zu 80% in die Modulabschlussnote eingeht. Der eigentliche Modulabschluss erfolgt über eine schriftliche Abschlussarbeit (Hausarbeit), die einen Kurzbericht über den Besuch von 5.2 sowie eine Reflektion der Untersuchungen/Experimente, in denen die Versuchspersonenstunden erfüllt wurden, umfasst. Sie trägt zu 20% zur Modulabschlussnote bei. Für 5.2: Nachweis der Teilnahme an 14 Veranstaltungen von 5.2 und das Vorstellen der eigenen empirischen Arbeit (in 3.3. oder 4.3) im Kolloquium (5.2) sowie Nachweis der Teilnahme an wissenschaftlichen Untersuchungen und Experimenten am Institut für Psychologie im Umfang von 10 Versuchspersonenstunden Für 5.3 gibt es Hausaufgaben, bei denen mindestens 50% der möglichen Lösungspunkte erreicht werden müssen. Gesamtprüfung und Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an den Teilmodulen Einige Teilmodule werden auch in anderen Studiengängen (B.A. Pädagogik, M.A. Erz.-W.) verwendet. Entsprechend der Prüfungsordnung anteilig nach ECTS-Punkten Prof. Dr. Eva Neidhardt (). Fassung vom 06.03.2014